Common use of Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte Clause in Contracts

Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte. a) Der Versicherer ersetzt die notwendigen Kosten, die dem Versicherungsnehmer für die Beseitigung von Schäden an Dächern (und den dazugehörigen Dachaufbauten), Türen, Toren, Schlössern, Fenstern (ausgenommen Schaufenster- verglasung), Rollläden und Schutzgittern des versicherten Gebäudes dadurch entstanden sind, dass ein unbefugter Dritter

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Samples: Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung

Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte. a) Der Versicherer ersetzt die notwendigen Kosten, die dem Versicherungsnehmer Kosten für die Beseitigung von Schäden an Dächern (und den dazugehörigen Dachaufbauten)Dächern, Decken, Wänden, Fußböden, Türen, Toren, Schlössern, Fenstern (ausgenommen Schaufenster- verglasungSchaufensterverglasungen), Rollläden und Schutzgittern des eines versicherten Gebäudes Gebäudes, wenn die Schäden dadurch entstanden sind, dass ein unbefugter Dritter a) in das Gebäude eingebrochen, eingestiegen oder mittels falscher Schlüssel oder anderer Werkzeuge eingedrungen ist. b) versucht, durch eine Handlung gemäß a) in ein versichertes Gebäude einzudringen. c) Ein Leistungsanspruch besteht nur, sofern nicht aus einer bestehenden Hausratversicherung Ersatz geleistet werden kann (sub- sidiäre Deckung). d) Die Entschädigung ist auf EUR 5.000,- begrenzt § 10 Mehrkosten

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Samples: Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung

Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte. a) Der Versicherer ersetzt die notwendigen Kosten, die dem Versicherungsnehmer Kosten für die Beseitigung von Schäden an Dächern (und den dazugehörigen Dachaufbauten)Dächern, Decken, Wänden, Fußböden, Türen, Toren, Schlössern, Fenstern (ausgenommen Schaufenster- verglasungSchaufensterverglasungen), Rollläden und Schutzgittern des eines versicherten Gebäudes Gebäudes, wenn die Schäden dadurch entstanden sind, dass ein unbefugter DritterDritter in das Gebäude eingebrochen, eingestiegen oder mittels falscher Schlüssel oder anderer Werkzeuge eingedrungen ist. Mitversichert sind auch Schäden durch den Versuch einer solchen Tat. Ein Leistungsanspruch besteht nur, sofern nicht aus einer bestehenden Hausratversicherung Ersatz geleistet werden kann (subsi- diäre Deckung) Die Entschädigung hierfür ist auf EUR 10.000,- begrenzt.

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Samples: Wohngebäudeversicherung

Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte. a) Der Versicherer ersetzt die notwendigen Kosten, die dem Versicherungsnehmer Kosten für die Beseitigung von Schäden an Dächern (und den dazugehörigen Dachaufbauten)Dächern, Decken, Wänden, Fußböden, Türen, Toren, Schlössern, Fenstern (ausgenommen Schaufenster- verglasungSchaufensterverglasungen), Rollläden und Schutzgittern des eines versicherten Gebäudes Ge- bäudes, wenn die Schäden dadurch entstanden sind, dass ein unbefugter Dritter a) in das Gebäude eingebrochen, eingestiegen oder mittels falscher Schlüssel oder anderer Werkzeuge eingedrungen ist b) versucht, durch eine Handlung gemäß a) in ein versichertes Gebäude einzudringen. c) Ein Leistungsanspruch besteht nur, sofern nicht aus einer bestehenden Versicherung Ersatz geleistet werden kann (subsidiäre Deckung).

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Samples: Wohngebäudeversicherung

Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte. a) Der Versicherer ersetzt die notwendigen Kosten, die dem Versicherungsnehmer Kosten für die Beseitigung von Schäden an Dächern (und den dazugehörigen Dachaufbauten)Dächern, Decken, Wänden, Fußböden, Türen, Toren, Schlössern, Fenstern (ausgenommen Schaufenster- verglasungSchaufensterverglasungen), Rollläden und Schutzgittern des eines versicherten Gebäudes Gebäudes, wenn die Schäden dadurch entstanden sind, dass ein unbefugter DritterDritter in das Gebäude eingebrochen, eingestiegen oder mittels falscher Schlüssel oder anderer Werkzeuge eingedrungen ist. Mitversichert sind auch Schäden durch den Versuch einer solchen Tat. Ein Leistungsanspruch besteht nur, sofern nicht aus einer bestehenden Hausratversicherung Ersatz geleistet werden kann (sub- sidiäre Deckung) Die Entschädigung hierfür ist auf EUR 10.000,- begrenzt.

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