Gebäudezubehör. Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen am Gebäude an- gebracht sind. Sie müssen der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes die- nen. Als Gebäudezubehör gelten auch Müllboxen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem Versiche- rungsgrundstück.
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Gebäudezubehör. Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen am Gebäude an- gebracht angebracht sind. Sie müssen der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes die- nendienen. Als Gebäudezubehör Gebäu- dezubehör gelten auch Müllboxen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem Versiche- rungsgrundstückVersicherungsgrundstück.
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Gebäudezubehör. Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen am Gebäude an- gebracht angebracht sind. Sie müssen ausschließlich der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes die- nendienen. Als Gebäudezubehör gelten auch Müllboxen sowie Klingel- Klin- gel- und Briefkastenanlagen auf dem Versiche- rungsgrundstückVersicherungs- grundstück.
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Gebäudezubehör. Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen am Gebäude an- gebracht angebracht sind. Sie müssen der Instandhaltung bzw. überwiegenden über- wiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes die- nendienen. Als Gebäudezubehör gelten auch Müllboxen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem Versiche- rungsgrundstückVersicherungsgrundstück.
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Gebäudezubehör. Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen am Gebäude an- gebracht angebracht sind. Sie müssen der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes die- nendienen. Als Gebäudezubehör gelten auch Müllboxen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen Briefkas- tenanlagen auf dem Versiche- rungsgrundstückVersicherungsgrundstück.
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Gebäudezubehör. Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich im am Gebäude befinden oder außen am Gebäude an- gebracht sind. Sie müssen ange- bracht sind und der Instandhaltung bzw. überwiegenden überwie- genden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes die- nendienen. Als Gebäudezubehör gelten auch ferner Müllboxen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem Versiche- rungsgrundstückVersi- cherungsgrundstück.
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Gebäudezubehör. Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich im Gebäude Ge- bäude befinden oder außen am Gebäude an- gebracht angebracht sind. Sie müssen der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes die- nendienen. Als Gebäudezubehör gelten auch Müllboxen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem Versiche- rungsgrundstückVersicherungsgrundstück.
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