Gebühren. Der Anbieter hebt für die Tätigkeit der Reisevermittlung eine Trans- aktionsgebühr (Handling Fee; zB für Bearbeitung von Reisebuchun- gen, Ausstellung von Flugtickets, Einholung von Reisegenehmigun- gen, etc) und für die Bereitstellung der Anbieter-Systeme und An- bieter-Ressourcen eine Network Access Fee ein. Die Höhe der Handling Fee richtet sich nach der Art der Serviceleistung und/oder der Vertragsvereinbarung des Unternehmens mit dem Anbieter und beruht auf den vom Anbieter genutzten Systemen und Prozessen. Die Network Access Fee ist eine monatliche Pauschale pro Reisen- den bzw. individuell anders geregelt. Geänderte Rahmenbedingungen (zB erhöhte Infrastruktur- oder Systembereitstellungskosten, gestiegene Digitalisierungs-anforde- rungen, erweitertes Serviceangebot) räumen dem Anbieter ein ein- seitiges, auch nachträgliches, Leistungs- und Preisgestaltungsrecht gem § 1056 ABGB ein. Der Anbieter ist berechtigt, auch zusätzliche Serviceleistungen, die unterjährig neu angeboten werden, vertrag- lich noch nicht fixiert sind, und die durch Mitarbeiter des Kunden beauftragt werden, zu verrechnen. Eine Liste der, mangels anderer Vereinbarung zur Anwendung gelangender ‚Allgemeinen Gebüh- ren/Gebührenübersicht‘ (ASF), kann beim jeweiligen Anbieter ange- fragt werden. Ancillary Leistungen der Airlines (zB Essen an Board, Gepäck- und Sitzplatzreservierungen, etc), werden bei Beauftra- gung des Bestellers ebenfalls gebucht und mit einer Anbieter-Hand- ling Fee verrechnet. Der Anbieter behält sich vor, zusätzliche angemessene Gebühren und Zuschläge für eine Mehrleistung zu verrechnen, wenn der durch den Kunden veranlasste Arbeitsaufwand über das anfänglich defi- nierte Maß bzw über den üblichen Aufwand hinauswächst (zB Bu- chungswege, Rechnungskopien, Sonderreports). Dazu zählt auch die aufwendigere Buchung von Netzwerkairlines über andere Ver- triebswege als über globale Distributionssysteme (GDS). Der Anbieter behält sich ebenfalls vor, bei Nichterbringen des ver- einbarten Nachfrageumfangs durch das Unternehmen, die dadurch erhöhten Kosten der Ressourcenbereitstellung weiter zu verrech- nen. Alle Gebühren verstehen sich pro Abrechnungseinheit, gegebenen- falls zzgl. MwSt. Die Ticket Service Charge (TSC), die GDS (=CRS) Systemgebühr, die Segment Fees, die Private Channel Access Charge (PCAC) oder Ancillary Service Fees (ASF) werden, sofern diese anfallen, nach Vorgaben der IATA getrennt auf der Rechnung angeführt. Vergütungen für bereits erbrachte Dienstleistungen wer- den bei (Um-) Buchung oder Stornierung einer gebuchten Leistung nicht refundiert. Mitarbeitern von Firmenkunden sind die Konditionen für die Bu- chung von Privatreisen bekannt oder können auf Anfrage zur Ver- fügung gestellt werden. Die Vergütungen, Preise und Kosten werden wertgesichert erhal- ten. Die Wertsicherung richtet sich nach dem von Statistik Austria monatlich verlautbarten Verbraucherpreisindex 2015 oder dem an seine Stelle tretenden Folgeindex. Eine sich allenfalls ergebende Erhöhung der Vergütungen, Preise und Gebühren erfolgt unter Ein- haltung einer vormonatlichen Ankündigung.
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Samples: www.btu.at, www.ax-travel.at, www.ax-travel.at
Gebühren. Der Anbieter hebt für die Tätigkeit der Reisevermittlung eine Trans- aktionsgebühr Transaktionsgebühr (Handling Fee; zB für Bearbeitung von Reisebuchun- genReisebuchungen, Ausstellung von Flugtickets, Einholung von Reisegenehmigun- genReisegenehmigungen, etc) und für die Bereitstellung der Anbieter-Systeme und An- bieterAnbieter-Ressourcen eine Network Access Fee ein. Die Höhe der Handling Fee richtet sich nach der Art der Serviceleistung und/oder der Vertragsvereinbarung des Unternehmens mit dem Anbieter und beruht auf den vom Anbieter genutzten Systemen und Prozessen. Die Network Access Fee ist eine monatliche Pauschale pro Reisen- den Reisenden bzw. individuell anders geregelt. Geänderte Rahmenbedingungen (zB erhöhte Infrastruktur- oder Systembereitstellungskosten, gestiegene Digitalisierungs-anforde- rungenanforderungen, erweitertes Serviceangebot) räumen dem Anbieter ein ein- seitigeseinseitiges, auch nachträgliches, Leistungs- und Preisgestaltungsrecht gem § 1056 ABGB ein. Der Anbieter ist berechtigt, auch zusätzliche Serviceleistungen, die unterjährig neu angeboten werden, vertrag- lich vertraglich noch nicht fixiert sind, und die durch Mitarbeiter des Kunden beauftragt werden, zu verrechnen. Eine Liste der, mangels anderer Vereinbarung zur Anwendung gelangender ‚Allgemeinen Gebüh- renGebühren/Gebührenübersicht‘ (ASF), kann beim jeweiligen Anbieter ange- fragt angefragt werden. Ancillary Leistungen der Airlines (zB Essen an Board, Gepäck- und Sitzplatzreservierungen, etc), werden bei Beauftra- gung Beauftragung des Bestellers ebenfalls gebucht und mit einer Anbieter-Hand- ling Handling Fee verrechnet. Der Anbieter behält sich vor, zusätzliche angemessene Gebühren und Zuschläge für eine Mehrleistung zu verrechnen, wenn der durch den Kunden veranlasste Arbeitsaufwand über das anfänglich defi- nierte definierte Maß bzw über den üblichen Aufwand hinauswächst (zB Bu- chungswegeBuchungswege, Rechnungskopien, Sonderreports). Dazu zählt auch die aufwendigere Buchung von Netzwerkairlines über andere Ver- triebswege Vertriebswege als über globale Distributionssysteme (GDS). Der Anbieter behält sich ebenfalls vor, bei Nichterbringen des ver- einbarten vereinbarten Nachfrageumfangs durch das Unternehmen, die dadurch erhöhten Kosten der Ressourcenbereitstellung weiter zu verrech- nenverrechnen. Alle Gebühren verstehen sich pro Abrechnungseinheit, gegebenen- falls gegebenenfalls zzgl. MwSt. Die Ticket Service Charge (TSC), die GDS (=CRS) Systemgebühr, die Segment Fees, die Private Channel Access Charge (PCAC) oder Ancillary Service Fees (ASF) werden, sofern diese anfallen, nach Vorgaben der IATA getrennt auf der Rechnung angeführt. Vergütungen für bereits erbrachte Dienstleistungen wer- den werden bei (Um-) Buchung oder Stornierung einer gebuchten Leistung nicht refundiert. Alle anfallenden Spesen (In- und ausländische Spesen) gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Empfänger bleibt spesenfrei. Mitarbeitern von Firmenkunden sind die Konditionen für die Bu- chung Buchung von Privatreisen bekannt oder können auf Anfrage zur Ver- fügung Verfügung gestellt werden. Die Vergütungen, Preise und Kosten werden wertgesichert erhal- tenerhalten. Die Wertsicherung richtet sich nach dem von Statistik Austria monatlich verlautbarten Verbraucherpreisindex 2015 2020 oder dem an seine Stelle tretenden Folgeindex. Eine sich allenfalls ergebende Erhöhung der Vergütungen, Preise und Gebühren erfolgt unter Ein- haltung Einhaltung einer vormonatlichen Ankündigung.
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Samples: www.btu.at, www.btu.at
Gebühren. Der Anbieter hebt Die Vergütung, für die Tätigkeit der Reisevermittlung eine Trans- aktionsgebühr (Handling Fee; zB für Bearbeitung von Reisebuchun- genInaxas AG zur Verfügung gestellten Dienstleistungen, Ausstellung von Flugtickets, Einholung von Reisegenehmigun- gen, etc) und für die Bereitstellung der Anbieter-Systeme und An- bieter-Ressourcen eine Network Access Fee ein. Die Höhe der Handling Fee richtet sich nach der Art der Serviceleistung und/oder der Vertragsvereinbarung des Unternehmens mit dem Anbieter und beruht auf den vom Anbieter genutzten Systemen und Prozessen. Die Network Access Fee ist eine monatliche Pauschale pro Reisen- den bzw. individuell anders geregelt. Geänderte Rahmenbedingungen (zB erhöhte Infrastruktur- oder Systembereitstellungskosten, gestiegene Digitalisierungs-anforde- rungen, erweitertes Serviceangebot) räumen dem Anbieter ein ein- seitiges, auch nachträgliches, Leistungs- und Preisgestaltungsrecht gem § 1056 ABGB ein. Der Anbieter ist berechtigt, auch zusätzliche Serviceleistungen, die unterjährig neu angeboten werden, vertrag- lich noch nicht fixiert sind, und die durch Mitarbeiter des Kunden beauftragt werden, zu verrechnen. Eine Liste der, mangels anderer Vereinbarung zur Anwendung gelangender ‚Allgemeinen Gebüh- ren/Gebührenübersicht‘ (ASF), kann beim jeweiligen Anbieter ange- fragt werden. Ancillary Leistungen der Airlines (zB Essen an Board, Gepäck- und Sitzplatzreservierungen, etc), werden bei Beauftra- gung des Bestellers ebenfalls gebucht und mit einer Anbieter-Hand- ling Fee verrechnet. Der Anbieter behält sich vor, zusätzliche angemessene Gebühren und Zuschläge für eine Mehrleistung zu verrechnen, wenn der durch den Kunden veranlasste Arbeitsaufwand über das anfänglich defi- nierte Maß bzw über den üblichen Aufwand hinauswächst (zB Bu- chungswege, Rechnungskopien, Sonderreports). Dazu zählt auch die aufwendigere Buchung von Netzwerkairlines über andere Ver- triebswege als über globale Distributionssysteme (GDS). Der Anbieter behält sich ebenfalls vor, bei Nichterbringen des ver- einbarten Nachfrageumfangs durch das Unternehmen, die dadurch erhöhten Kosten der Ressourcenbereitstellung weiter zu verrech- nen. Alle Gebühren verstehen sich pro Abrechnungseinheit, gegebenen- falls zzgl. MwSt. Die Ticket Service Charge (TSC), die GDS (=CRS) Systemgebühr, die Segment Fees, die Private Channel Access Charge (PCAC) oder Ancillary Service Fees (ASF) werden, sofern diese anfallen, nach Vorgaben der IATA getrennt auf der Rechnung angeführt. Vergütungen für bereits erbrachte Dienstleistungen wer- den bei (Um-) Buchung oder Stornierung einer gebuchten Leistung nicht refundiert. Mitarbeitern von Firmenkunden sind die Konditionen für die Bu- chung von Privatreisen bekannt oder können auf Anfrage zur Ver- fügung gestellt werden. Die Vergütungen, Preise und Kosten werden wertgesichert erhal- ten. Die Wertsicherung richtet sich nach dem vorliegenden Dienstleistungsvertrag oder jeweils gültigen Preisliste. Diese verstehen sich, wenn nicht anders vermerkt, exklusive Mehrwertsteuer. Inaxas AG kann die Gebühren jederzeit, insbesondere aber im Falle geänderter Gestehungskosten oder geänderten Abgabesätzen (Mehrwertsteuer) unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von Statistik Austria 30 Tagen auf Ende jedes Monates anpassen. Sollte der Kunde durch eine solche Änderung erheblich benachteiligt sein, so ist er berechtigt den Vertrag per Inkrafttreten der neuen Preise zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt mit dem Inkrafttreten der neuen Preise. Roamingtarife können jeder- zeit und ohne vorgängige Mitteilung geändert werden. Nutzungsunabhängige Grundgebühren werden dem Kunden quartalsweise, halbjährlich oder jährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Angebrochene Kalendermonate werden pro rata in Rechnung gestellt. Variable und nutzungsabhängige Gebühren werden monatlich verlautbarten Verbraucherpreisindex 2015 nachbelastet. Mit „Prepaid“ bezeichnete Abonnemente werden im Voraus belastet, wobei die Rückvergütung oder Umbuchung von bereits aufgeladenen Prepaid-Guthaben in jedem Fall ausgeschlossen ist. Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung des in Rechnung gestellten Betrages bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegebenem Fälligkeitsdatum. Es ist die auf der Rechnung genannte Bankverbindung vom Kunden für seine Zahlung zu verwenden. Aus der Zahlung allfällig zu Lasten von Xxxxxx AG gehende Spesen fallen zu Lasten des Kunden. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und verpflichtet er sich Verzugszinsen in Höhe von 5% zu bezahlen. Erfolgt die Zahlung auch nach erfolgter Mahnung bzw. mit Ablauf der Mahnfrist nicht, so ist Inaxas AG berechtigt, sämtliche Dienstleistungen an seine Stelle tretenden Folgeindexden Kunden auch ohne weitere Mitteilung einzustellen und/oder den Vertrag gemäss Ziff. Eine sich allenfalls ergebende Erhöhung 2.4 fristlos zu kündigen. Inaxas AG hat das Recht, für die Sperrung der VergütungenDienstleistung eine zusätzliche Gebühr von CHF 50.- zu erheben. Die nutzungsunabhängigen Entgelte wie Grundgebühren sind auch bei gesperrten Dienstleistungen geschuldet. Inaxas AG kann bei begründeten Zweifeln an der Einhaltung der vertraglichen Zahlungsbedingungen vom Kunden jederzeit Sicherheitsleistungen (Kaution) verlangen. Auf Wunsch kann der Kunde die Berechnungsgrundlagen für die Rechnungsstellung schriftlich anfordern. Inaxas AG stellt dem Kunden die Berechnungsgrundlagen zu, Preise und Gebühren erfolgt unter Ein- haltung einer vormonatlichen Ankündigungsofern diese mit vertretbarem technischem Aufwand erarbeitet werden können. Ist die Gebührenrechnung korrekt, so hat der Kunde Inaxas AG den für die Aufbereitung der Berechnungsgrundlagen entstehenden Arbeitsaufwand nach den vereinbarten Stundensätzen von Inaxas AG zu vergüten.
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Samples: safephone.ch
Gebühren. Der Anbieter hebt Für die Registrierungsanmeldung als Benutzer bei twosmile entstehen keine Kosten. twosmile erhebt auch keine Gebühren für die Tätigkeit Abgabe von Kaufofferten oder für den tatsächlichen Erwerb von Artikeln. Ferner ist auch die Nutzung des Forums kostenlos. Für das Inserieren (Anbieten) eines Artikels erhebt twosmile von dem Benutzer jedoch eine sog. Inseratgebühr (allgemein „Inseratgebühr“ genannt). Auch hat der Reisevermittlung Benutzer im Falle eines über die twosmile-Website getätigten Kaufvertragsabschluss mit einem anderen Benutzer an twosmile eine Trans- aktionsgebühr Abschlussgebühr (Handling Fee; zB für Bearbeitung von Reisebuchun- gen, Ausstellung von Flugtickets, Einholung von Reisegenehmigun- gen, etc) und für die Bereitstellung der Anbieter-Systeme und An- bieter-Ressourcen eine Network Access Fee ein. allgemein Die Höhe der Handling Fee richtet sich nach Inserat- und Abschlussgebühren sind der Art zum Zeitpunkt der Serviceleistung und/oder der Vertragsvereinbarung Einstellung des Unternehmens mit dem Anbieter und beruht auf den vom Anbieter genutzten Systemen und ProzessenArtikel-Inserats gültigen Gebührenliste innerhalb des registrierten Website-Bereichs zu entnehmen. Die Network Access Fee ist eine monatliche Pauschale pro Reisen- den bzwGebührenabrechnung (Rechnungsstellung) von twosmile erfolgt durch Versand einer E-Mail an die E-Mail-Adresse des Benutzers. individuell anders geregelt. Geänderte Rahmenbedingungen Die Gebühren (zB erhöhte Infrastruktur- oder Systembereitstellungskosten, gestiegene Digitalisierungs-anforde- rungen, erweitertes ServiceangebotInserat- und Abschlussgebühren) räumen dem Anbieter ein ein- seitiges, auch nachträgliches, Leistungs- und Preisgestaltungsrecht gem § 1056 ABGB einsind innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung an twosmile zu zahlen. Der Anbieter gegenüber twosmile vergütungspflichtige Benutzer kommt daher 30 Tage nach Zugang der Rechnung ohne weitere Mahnung in Verzug. Im Fall, dass ein Vertragspartner den über die twosmile-Website geschlossenen Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt, schreibt twosmile dem Verkäufer die für die betroffene Transaktion erhobenen Gebühren wieder gut, sofern noch keine Zahlung durch den Verkäufer erfolgt ist oder aber bei bereits erfolgter Bezahlung der Gebühr, wird diese an den Verkäufer zurückgezahlt. Die Gutschrift/ Rückzahlung ist durch schriftliche Mitteilung an die twosmile GmbH, Xxxxxxxxxxxxx 0, XX-00000 Spiesen- Elversberg oder eine E-Mail an xxxx@xxxxxxxx.xx zu beantragen. Der Benutzer kann nur dann mit Forderungen aufrechnen, wenn diese Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unstrittig sind. Benutzern ist es untersagt, die Gebührenstruktur von twosmile zu umgehen. twosmile verbietet Artikel einzustellen, deren Angebot, Verkauf oder Erwerb gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere die des Arzneimittelgesetzes, des Betäubungsmittelgesetzes, des Heilmittelwerbegesetzes und deren Rechtsverordnungen, gegen die guten Sitten oder gegen Rechte Dritter verstoßen. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte dürfen nicht auf der twosmile-Website angeboten werden. Bei Artikelinseraten, die gegen geltendes Recht oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, ist twosmile berechtigt, auch zusätzliche Serviceleistungen, die unterjährig neu angeboten werden, vertrag- lich noch nicht fixiert sind, und die durch Mitarbeiter des Kunden beauftragt werden, diese von der twosmile-Website zu verrechnen. Eine Liste der, mangels anderer Vereinbarung zur Anwendung gelangender ‚Allgemeinen Gebüh- ren/Gebührenübersicht‘ (ASF), kann beim jeweiligen Anbieter ange- fragt werden. Ancillary Leistungen der Airlines (zB Essen an Board, Gepäck- und Sitzplatzreservierungen, etc), werden bei Beauftra- gung des Bestellers ebenfalls gebucht und mit einer Anbieter-Hand- ling Fee verrechnet. Der Anbieter behält sich vor, zusätzliche angemessene Gebühren und Zuschläge für eine Mehrleistung zu verrechnen, wenn der durch den Kunden veranlasste Arbeitsaufwand über das anfänglich defi- nierte Maß bzw über den üblichen Aufwand hinauswächst (zB Bu- chungswege, Rechnungskopien, Sonderreports). Dazu zählt auch die aufwendigere Buchung von Netzwerkairlines über andere Ver- triebswege als über globale Distributionssysteme (GDS). Der Anbieter behält sich ebenfalls vor, bei Nichterbringen des ver- einbarten Nachfrageumfangs durch das Unternehmen, die dadurch erhöhten Kosten der Ressourcenbereitstellung weiter zu verrech- nen. Alle Gebühren verstehen sich pro Abrechnungseinheit, gegebenen- falls zzgl. MwSt. Die Ticket Service Charge (TSC), die GDS (=CRS) Systemgebühr, die Segment Fees, die Private Channel Access Charge (PCAC) oder Ancillary Service Fees (ASF) werden, sofern diese anfallen, nach Vorgaben der IATA getrennt auf der Rechnung angeführt. Vergütungen für bereits erbrachte Dienstleistungen wer- den bei (Um-) Buchung oder Stornierung einer gebuchten Leistung nicht refundiert. Mitarbeitern von Firmenkunden sind die Konditionen für die Bu- chung von Privatreisen bekannt oder können auf Anfrage zur Ver- fügung gestellt werden. Die Vergütungen, Preise und Kosten werden wertgesichert erhal- ten. Die Wertsicherung richtet sich nach dem von Statistik Austria monatlich verlautbarten Verbraucherpreisindex 2015 oder dem an seine Stelle tretenden Folgeindex. Eine sich allenfalls ergebende Erhöhung der Vergütungen, Preise und Gebühren erfolgt unter Ein- haltung einer vormonatlichen Ankündigunglöschen.
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Samples: demo.twosmile.de
Gebühren. Der Anbieter hebt Etwaige Gebühren und Beiträge sowie Steuern, Zölle und Abgaben, die aufgrund des Mietvertrages, der Innehabung oder des Gebrauchs des Mietobjektes erhoben werden, trägt der Mieter. Bei Haustürgeschäften und ähnlichen Verträgen über bewegliche Sachen und Dienstleistungen, die für die Tätigkeit der Reisevermittlung eine Trans- aktionsgebühr den persönlichen oder familiären Gebrauch des Kunden bestimmt sind, steht dem Kunden gemäss den Bestimmungen von Art. 40a ff. OR ein gesetzli- ches Widerrufsrecht zu. § 16 (Handling Fee; zB für Bearbeitung von Reisebuchun- gen, Ausstellung von Flugtickets, Einholung von Reisegenehmigun- gen, etcletzter Absatz) und für die Bereitstellung der Anbieter-Systeme und An- bieter-Ressourcen eine Network Access Fee ein. Die Höhe der Handling Fee richtet sich nach der Art der Serviceleistung und/oder der Vertragsvereinbarung des Unternehmens mit dem Anbieter und beruht auf den vom Anbieter genutzten Systemen und Prozessen. Die Network Access Fee ist eine monatliche Pauschale pro Reisen- den bzw. individuell anders geregelt. Geänderte Rahmenbedingungen (zB erhöhte Infrastruktur- oder Systembereitstellungskosten, gestiegene Digitalisierungs-anforde- rungen, erweitertes Serviceangebot) räumen dem Anbieter ein ein- seitiges, auch nachträgliches, Leistungs- und Preisgestaltungsrecht gem § 1056 ABGB einbleibt vorbehalten. Der Anbieter Vertragspartner ist dafür verantwortlich und hat sicherzustellen, dass der Abfallerzeuger oder die Anfahrtsstelle/Ladestelle alle erforderlichen Papiere gemäss Anhang VII der EG-Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen in der jeweils gültigen Fassung ausstellt, vor jedem Beginn des Transportes übergeben und diese vollständig ausgefüllt bei jedem Trans- port mitgeführt werden. Der Vertragspartner hält Xxxxxxx diesbezüglich auf erstes Verlangen und unabhängig eines allfälligen Verschuldens seitens des Vertragspartners vollumfänglich schad- und klaglos. Eine Bestellung von Loacker bei Lieferanten (insbesondere Bestellungen von betriebsnotwendigen Gütern; keine Materialliefe- ranten), die über den Zentraleinkauf oder direkt von Loacker erfolgt, ist nur verbindlich, wenn diese eine Bestellnummer sowie die Kostenstelle von Loacker enthält. Rechnungen ohne Bestellnummer und Kostenstelle von Loacker werden von Loacker nicht akzeptiert. Allenfalls vom Lieferanten an Loacker gewährte Zahlungsziele und Skontofristen, werden ab Wareneingang und nicht ab Rech- nungsdatum berechnet. Erfüllungsort ist der Sitz der jeweiligen Loacker Gesellschaft resp. deren Zweigniederlassung, es sei denn, dass ausdrücklich ein anderer Erfüllungsort schriftlich vereinbart wurde. Loacker ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritter zu bedienen. Loacker bearbeitet Personendaten wie Name und Kontaktdaten des Kunden, soweit dies für den Zweck der Erfüllung des Vertra- ges erforderlich ist. Der Kunde informiert seine Mitarbeiter und Hilfspersonen sowie weitere Dritte, deren Daten er an Loacker übermittelt, über die Bearbeitung ihrer Personendaten durch Xxxxxxx im Zusammenhang mit diesem Vertrag, so dass Loacker ihren Informationspflichten nach anwendbarem Datenschutzrecht entspricht. Wenn Loacker dem Kunden Gegenstände liefert oder abholt, können die Daten des Kunden an ein beauftragtes Transportunter- nehmen weitergegeben werden, soweit diese zur Lieferung bzw. Abholung benötigt werden. Loacker kann Personendaten auch zusätzliche Serviceleistungenan Dienstleister im In- und Ausland weitergeben, wobei sich diese Dienstleister in Ländern befinden können, die unterjährig neu angeboten werdennicht über das gleiche Datenschutzniveau wie die Schweiz, vertrag- lich noch nicht fixiert die EU oder die EEA verfügen. Loacker ergreift diesfalls hinreichende Massnahmen zum Schutz der Personendaten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Xxxxxxx sich vorbehält, Verträge mit Xxxxxx nur nach positiver Bonitätsprüfung einzugehen bzw. im Falle eines negativen Ergebnisses einer Bonitätsprüfung Verträge nur nach Erhalt einer Anzahlung einzugehen. Zu diesem Zweck behält sich Xxxxxxx das Recht vor bei Aufträgen mit Vorleistung von Loacker eine Beurteilung des Kreditrisikos des Kunden einzuholen. Dazu werden die Personendaten, die zu der Bonitätsprüfung nötig sind, wie Name, Adresse und Informationen über die durch Mitarbeiter des Kunden beauftragt werdenVermögensverhältnisse, zu verrechnenan externe Wirtschaftsauskunfteien übertragen. Eine Liste derDie Erhebung, mangels anderer Vereinbarung Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke der Bonitätsprüfung zur Anwendung gelangender ‚Allgemeinen Gebüh- ren/Gebührenübersicht‘ (ASF), kann beim jeweiligen Anbieter ange- fragt werdenVermeidung eines Zahlungsausfalles. Ancillary Leistungen der Airlines (zB Essen Stellt eine betroffene Person eine datenschutzrechtliche Anfrage an Board, Gepäck- und Sitzplatzreservierungen, etc), werden bei Beauftra- gung des Bestellers ebenfalls gebucht und mit einer Anbieter-Hand- ling Fee verrechnet. Der Anbieter behält sich vor, zusätzliche angemessene Gebühren und Zuschläge für eine Mehrleistung zu verrechnen, wenn der durch den Kunden veranlasste Arbeitsaufwand über das anfänglich defi- nierte Maß bzw über den üblichen Aufwand hinauswächst (zB Bu- chungswege, Rechnungskopien, Sonderreports). Dazu zählt auch die aufwendigere Buchung von Netzwerkairlines über andere Ver- triebswege als über globale Distributionssysteme (GDS). Der Anbieter behält sich ebenfalls vor, bei Nichterbringen des ver- einbarten Nachfrageumfangs durch das Unternehmen, die dadurch erhöhten Kosten der Ressourcenbereitstellung weiter beispielsweise einen Antrag auf Zugang zu verrech- nen. Alle Gebühren verstehen sich pro Abrechnungseinheit, gegebenen- falls zzgl. MwSt. Die Ticket Service Charge (TSCihren personenbezogenen Daten), die GDS (=CRS) Systemgebührsich auf Personendaten bezieht, für deren Bearbeitung Loacker die Segment FeesVerantwortung trägt, die Private Channel Access Charge (PCAC) oder Ancillary Service Fees (ASF) werdenleitet der Kunde Loacker diese Anfrage unverzüglich weiter. Der Kunde wird Loacker auch über datenschutzrechtliche Anfragen von Behörden informieren, sofern diese anfallenihm dies erlaubt ist, nach Vorgaben und wird Loacker Begleitdokumentation (sofern vorhanden) zur Beantwortung solcher Anfragen von betroffenen Personen oder Behörden zukommen lassen und Loacker bei der IATA getrennt auf Beantwortung in verhältnis- mässiger Weise unterstützen. Weitere Informationen zum Umgang mit Personendaten durch Loacker und zu den Betroffenenrechten finden sich in der Rechnung angeführtDaten- schutzerklärung von Loacker unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx/. Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Loacker und den Kunden resp. Vergütungen für bereits erbrachte Dienstleistungen wer- Loacker und den Lieferanten unterstehen materiellem Schweizerischem Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist am Sitz der jeweiligen Loacker-Gesellschaft, mit folgenden Ausnahmen: (i) Bei Geschäftsbezie- hungen mit Eggenberger Recycling AG resp. Eggenberger Recycling AG, 9494 Schaan (LI), Zweigniederlassung Buchs SG (Schweiz) ist der ausschliessliche Gerichtsstand Buchs (St. Gallen); (ii) bei Geschäftsbeziehungen mit Loacker Swiss Recycling AG ist der ausschliessliche Gerichtsstand Dübendorf (Um-) Buchung oder Stornierung einer gebuchten Leistung nicht refundiertZürich). Mitarbeitern von Firmenkunden sind die Konditionen für die Bu- chung von Privatreisen bekannt oder können auf Anfrage zur Ver- fügung gestellt werdenEs steht Loacker jedoch frei, auch das zuständige Gericht am Sitz bzw. Wohn- sitz des Kunden resp. Lieferanten anzurufen. Die Vergütungenvorstehende Rechtswahl und der Gerichtsstand gelten nicht, Preise wenn und Kosten werden wertgesichert erhal- ten. Die Wertsicherung richtet sich soweit der Kunde nach dem von Statistik Austria monatlich verlautbarten Verbraucherpreisindex 2015 oder dem an seine Stelle tretenden Folgeindex. Eine sich allenfalls ergebende Erhöhung der Vergütungen, Preise und Gebühren erfolgt unter Ein- haltung einer vormonatlichen Ankündigung.den anwendbaren Gesetzen
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Samples: www.schlaepfer-altmetall.ch