Gefährliche Stoffe Musterklauseln

Gefährliche Stoffe. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Besitz und Verwendung von feuergefährlichen, giftigen oder explosi- blen Stoffen. Die Mitversicherung bezieht sich nicht auf Umwelt- und Gewässerschäden. Der Ausschluss nach Ziffer 7.10 (a) AHB bleibt unberührt. Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht – der Personen (Versicherungsnehmer oder der mitversicherten Personen), die den Schaden durch bewusst gesetz-, vorschrifts- oder sonst pflichtwidrigen Umgang mit brennbaren oder explosiblen Stoffen verursacht haben; – aus der Herstellung, Verarbeitung und Beförderung von Sprengstoffen oder aus ihrer Lagerung zu Großhandelszwecken sowie aus Veranstaltung oder Abbrennen von Feuerwerken.
Gefährliche Stoffe. 4.4 Schusswaffen und Tierhaltung
Gefährliche Stoffe aus dem Besitz und der Verwendung giftiger, feuergefährlicher oder explosibler Stoffe und Fabrikate.
Gefährliche Stoffe a) Für Waren und Materialien sowie für Verfahren, die aufgrund von Gesetzen, Verordnungen, sonstigen Bestim- mungen oder aufgrund ihrer Zusammensetzung und ihrer Wirkung auf die Umwelt eine Sonderbehandlung u.a. in Bezug auf Transport, Verpackung, Kennzeichnung, Lage- rung, Behandlung, Herstellung und Entsorgung erfahren müssen, sind die gesetzlichen Vorschriften vom Lieferan- ten zwingend zu erfüllen.
Gefährliche Stoffe. Der AN sichert zu, dass er die Anforderungen der EU Chemikalienverordnung REACH (EG) Nr. 1907/2006 in Verbindung mit der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in der jeweils gültigen Fassung einhält. Der AN sichert weiterhin zu insbesondere die folgenden Verordnungen in ihrer jeweils aktuellsten Fassung und mitgeltenden Verordnungen und Bestimmungen zu beachten: - RoHS - Restriction of Hazardous Substances (2011/65/EU) / Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten - POP-Konvention (2016/293/EU) / persistente organische Schadstoffe - FCKW-Verordnung (1005/2009/EG) / Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen - PIC-Verordnung (649/2012/EG) / Ein- und Ausfuhr von gefährlichen Stoffen - CLP-Verordnung (1272/2008/EG) / Regeln zur Verpackung und Kennzeichnung Bei der Lieferung von Gefahrstoffen oder gefahrstoffhaltigen Produkten sind dem Angebot/der Auftrags- bestätigung die Sicherheitsdatenblätter in deutscher Sprache beizufügen. Bei einer Änderung der Zusam- mensetzung oder neuen Erkenntnissen über die Auswirkung der Stoffe/Zubereitungen auf Mensch und Umwelt hat AN umgehend unter Angabe der Bestell-Nummer, der Bestellposition sowie der Artikel-Nummer ein aktualisiertes Sicherheitsdatenblatt an den Einkauf von TRIOPTICS zu senden. Die Lieferung der Sicherheitsdatenblätter und deren Aktualisierungen gehört zum vereinbarten Leistungsumfang und ist kostenfrei.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.