Gegenleistung Musterklauseln

Gegenleistung. Ergänzend wird der Gegenwert des Kaufpreises in jenen virtuellen Währungen angezeigt, welche von der Post im OnChainStore zahlungshalber für die Crypto stamp akzeptiert werden, also lediglich in Anrechnung auf den Kaufpreis (nachfolgend "Gegen- leistung"). Zur Umrechnung des Kaufpreises in die Ge- genleistung wird jener Kurs herangezogen, wie er im Zeitpunkt der Transaktion (Punkt 7.9) auf der Website der Börse Kraken unter xxxxxx.xxx/xxxxxx bereitge- stellt wird.
Gegenleistung. 1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbe- halt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
Gegenleistung. 1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch 3 Monate nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer, die Preise des Auftragnehmers geltend ab Werk. Sie schließen Verpackung Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
Gegenleistung. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probedrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichungen von der Vorlage verlangt wurden. Skizzen, Entwürfe, Probeandrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Die Bestimmungen des Abschnittes VIII gelten entsprechend.
Gegenleistung a) Nutzungsgebühr Benutzerkonto Durch die Nutzung unseres Portals verpflichten Sie sich, an Triangular-PST GmbH & Co. KG eine Nutzungsgebühr zu bezahlen. Die derzeit gültigen Nutzungsgebühren ergeben sich aus dem Teil B dieses Vertrages. Sie können mit der Nutzung Ihres Accounts und dem Hochladen von Informationen in Ihrem Profile beginnen, sobald Ihr Registrierungsprozess abgeschlossen ist. Die volle Funktionalität Ihres Accounts und Ihres Profils wird erst dann freigeschaltet, wenn der Preis für das Benutzerkonto "Triangular-POD" bezahlt wurde. Dies wird durch den Geldeingang auf einem der Konten von Triangular bestimmt. Zu diesen Funktionen gehören unter anderem die Veröffentlichung Ihrer Systemprofile, die Veröffentlichung Ihrer Materialprofile, die Veröffentlichung Ihrer Expertenprofile, das Versenden von Systemanfragen, das Versenden von Expertenanfragen, das Versenden von Vorschlägen zur Systemverfügbarkeit, das Versenden von Expertise Vorschlägen und die Durchführung jeglicher Art von Transaktionen.
Gegenleistung a. Höhe der Gegenleistung
Gegenleistung. Die Übertragung des Vermögens der NanoFocus Analytics auf die NanoFocus er- folgt ohne Gegenleistung (§ 20 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 Hs. 2 UmwG). Denn die über- nehmende NanoFocus darf zur Durchführung der Verschmelzung ihr Grundkapital gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UmwG nicht erhöhen, da sie alle Geschäftsanteile der übertragenden NanoFocus Analytics innehat (up stream merger). Somit entfal- len die Angaben über den Umtausch der Anteile (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 UmwG) gemäß § 5 Abs. 2 UmwG.
Gegenleistung a) □ Der Rechtsübergang erfolgt gegen Geld.
Gegenleistung. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probedrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichungen von der Vorlage verlangt wurden. Skizzen, Entwürfe, Probeandrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Die Bestimmungen des Abschnittes VIII gelten entsprechend. Liegen zwischen der Auftragsbestätigung und der Lieferung mehr als vier Monate und treten in diesem Zeitraum Preiserhöhungen, insbesondere aufgrund von Lohnsteigerungen, Erhöhungen der Rohstoffkosten, allgemeinen Preissteigerungen durch Inflation oder vergleichbaren Umständen ein, ist der Auftragnehmer berechtigt, einen entsprechend höheren Preis zu berechnen. Dies gilt auch, wenn sich nach Abgabe des Angebotes durch den Auftragnehmer die Auftragsbestätigung oder nach Abschluss eines Rahmenvertrages mit fester Preisvereinbarung durch den Auftragnehmer die Rohstoffpreise der jeweils betroffenen Ware oder sonstige wesentliche Kostenfaktoren wie insbesondere Energie-, Lohn-, Transport- oder Versicherungskosten wesentlich (d.h. um mindestens 10 %) ändern. Der Auftragnehmer ist dann zu einer angemessen Erhöhung der Preise in dem Maße berechtigt, wie diese von der Kostensteigerung betroffen sind. Dies gilt umgekehrt zugunsten des Auftraggebers bei einer entsprechenden Preissenkung.
Gegenleistung. 5.1 Es gelten die Preise gemäß den Auftragsbestätigungen für die dort beschriebenen Leistungen. Mehr- oder Son- derleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EUR ab Werk. Sofern keine Preise ex- plizit vereinbart wurden, gelten die Listenpreise von WW MOLTICS in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gülti- gen Fassung. Die gesetzliche Mehrwertsteuer, bei Export- lieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben sind seitens WW MOLTICS nicht in den Preisen inbegriffen; sie werden am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.