Gegenseitige Ansprüche. Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts mitversicherter natürlicher Personen untereinander wegen a) Personenschäden, bei denen es sich nicht um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt. b) Sachschäden über 50 EUR. der gesetzlichen Vertreter des Versicherungsnehmers und ihrer Angehörigen, wenn der Schaden durch einen Umstand verursacht wird, der nicht in den Verantwortungsbereich des betreffenden gesetzlichen Vertreters fällt. der versicherten rechtlich selbstständigen Unternehmen untereinander. Nicht versichert sind a) Ansprüche wegen Schäden und Kosten der erweiterten Produkt- Haftpflichtversicherung, b) Mietsachschäden, c) Schäden durch Umwelteinwirkung.
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Samples: Versicherungsvertrag
Gegenseitige Ansprüche. (1) Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts Inhalts
a) mitversicherter natürlicher Personen untereinander wegen
a) wegen - Personenschäden, bei denen es sich nicht um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt. - Sachschäden über 50 EUR.
b) Sachschäden über 50 EUR. der gesetzlichen Vertreter des Versicherungsnehmers und ihrer Angehörigen, wenn der Schaden durch einen Umstand verursacht wird, der nicht in den Verantwortungsbereich des betreffenden gesetzlichen Vertreters fällt. .
c) der versicherten rechtlich selbstständigen Unternehmen untereinander. .
(2) Nicht versichert sind
a) Ansprüche wegen Schäden und Kosten der erweiterten Produkt- Produkt-Haftpflichtversicherung,
b) Mietsachschäden,
c) Schäden durch Umwelteinwirkung.
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Samples: Content Creator Insurance Framework
Gegenseitige Ansprüche. (1) Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts mitversicherter natürlicher Personen untereinander wegen
a) Personenschäden, bei denen es sich nicht um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt.
b) Sachschäden über 50 EUR. .
(2) der gesetzlichen Vertreter des Versicherungsnehmers und ihrer Angehörigen, wenn der Schaden durch einen Umstand verursacht wird, der nicht in den Verantwortungsbereich des betreffenden gesetzlichen Vertreters fällt. .
(3) der versicherten rechtlich selbstständigen Unternehmen untereinander. Nicht versichert sind
a) Ansprüche wegen Schäden und Kosten der erweiterten Produkt- Haftpflichtversicherung,
b) Mietsachschäden,
c) Schäden durch Umwelteinwirkung.
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Gegenseitige Ansprüche. Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts mitversicherter natürlicher Personen untereinander wegen
a) wegen - Personenschäden, bei denen es sich nicht um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt.
b) . - Sachschäden über 50 EUR. der gesetzlichen Vertreter des Versicherungsnehmers und ihrer Angehörigen, wenn der Schaden durch einen Umstand verursacht wird, der nicht in den Verantwortungsbereich des betreffenden gesetzlichen Vertreters fällt. der versicherten rechtlich selbstständigen Unternehmen untereinander. Nicht versichert sind
a) sind Ansprüche wegen Schäden und Kosten der erweiterten Produkt- Haftpflichtversicherung,
b) , Mietsachschäden,
c) , Schäden durch Umwelteinwirkung.
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Samples: Besondere Bedingungen Und Risikobeschreibungen Für Gastronomie Und Hotelbetriebe