Common use of Gegenstand der Vereinbarung Clause in Contracts

Gegenstand der Vereinbarung. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien bei der Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom. Ist der BKV im Netz des VNB zugleich auch Netznutzer bzw. Lieferant, so findet diese Vereinbarung in Form eines Moduls zum Netznutzungsvertrag bzw. Lieferantenrahmenvertrag Verwendung.

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Samples: Netznutzungsvertrag, Netznutzungsvertrag, Netznutzungsvertrag Strom

Gegenstand der Vereinbarung. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien Vertragsparteien bei der Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom. Ist der BKV im Netz des VNB zugleich auch Netznutzer bzw. Lieferant, so findet diese Vereinbarung in Form eines Moduls zum Netznutzungsvertrag bzw. Lieferantenrahmenvertrag Verwendungals Teil des Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrags Strom Anwendung.

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Samples: Netznutzungsvertrag Strom, Netznutzungsvertrag, www.sg-wismar.de

Gegenstand der Vereinbarung. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien Vertragsparteien bei der Durchführung Durchfüh- rung der Bilanzkreisabrechnung Strom. Ist der BKV im Netz des VNB zugleich auch Netznutzer Netz- nutzer bzw. Lieferant, so findet diese Vereinbarung in Form eines Moduls zum Netznutzungsvertrag bzw. Lieferantenrahmenvertrag Verwendungals Teil des Netznutzungs- und Liefe- rantenrahmenvertrags Strom Anwendung.

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Samples: Netznutzungsvertrag, Netznutzungsvertrag, www.suec-netze.de

Gegenstand der Vereinbarung. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien bei der Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom. Ist der BKV im Netz des VNB zugleich auch Netznutzer Netz- nutzer bzw. Lieferant, so findet diese Vereinbarung in Form eines Moduls zum Netznutzungsvertrag Netz- nutzungsvertrag bzw. Lieferantenrahmenvertrag Verwendung.

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Samples: www.stadtwerke-sulzbach.de, www.stadtwerke-sulzbach.de, www.suell.de

Gegenstand der Vereinbarung. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien bei der Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Bilanz- kreisabrechnung Strom. Ist der BKV im Netz des VNB zugleich auch Netznutzer bzw. Lieferant, so findet diese Vereinbarung in Form eines Moduls zum Netznutzungsvertrag bzw. Lieferantenrahmenvertrag Lieferantenrahmen- vertrag Verwendung.

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Samples: www.sw-wug.de, www.regionalnetze-linzgau.de, www.stadtwerke-lauterbach.de

Gegenstand der Vereinbarung. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien bei der Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Bilanzkreis- abrechnung Strom. Ist der BKV im Netz des VNB zugleich auch Netznutzer bzw. Lieferant, so findet diese Vereinbarung in Form eines Moduls zum Netznutzungsvertrag bzw. Lieferantenrahmenvertrag Verwendung.

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Samples: www.n-ergie-netz.de, www.roettingen.de, www.stst.de

Gegenstand der Vereinbarung. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien bei der Durchführung Durchfüh- rung der Bilanzkreisabrechnung Strom. Ist der BKV im Netz des VNB zugleich auch Netznutzer bzw. Lieferant, so findet diese Vereinbarung in Form eines Moduls zum Netznutzungsvertrag bzw. Lieferantenrahmenvertrag Verwendung.

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Samples: Netznutzungsvertrag, netze.ewa-altenburg.de, www.ewa-altenburg.de

Gegenstand der Vereinbarung. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien bei der Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Bilanz- kreisabrechnung Strom. Ist der BKV im Netz des VNB zugleich auch Netznutzer bzw. Lieferant, so findet diese Vereinbarung in Form eines Moduls zum Netznutzungsvertrag bzw. Lieferantenrahmenvertrag Lieferantenrah- menvertrag Verwendung.

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Samples: Netznutzungsvertrag, www.stadtwerke-muehlheim.de, www.sw-delitzsch.de

Gegenstand der Vereinbarung. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien bei der Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Bilanzkreisab- rechnung Strom. Ist der BKV im Netz des VNB zugleich auch Netznutzer bzw. Lieferant, so findet diese Vereinbarung in Form eines Moduls zum Netznutzungsvertrag bzw. Lieferantenrahmenvertrag VerwendungVerwen- dung.

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Samples: www.uez.de, www.stwl.lauf.de

Gegenstand der Vereinbarung. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien bei der Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Bi- lanzkreisabrechnung Strom. Ist der BKV im Netz des VNB zugleich auch Netznutzer bzw. LieferantLiefe- rant, so findet diese Vereinbarung in Form eines Moduls zum Netznutzungsvertrag bzw. Lieferantenrahmenvertrag Liefe- rantenrahmenvertrag Verwendung.

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Samples: Netznutzungsvertrag, Netznutzungsvertrag

Gegenstand der Vereinbarung. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien bei der Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Bi- lanzkreisabrechnung Strom. Ist der BKV im Netz des VNB zugleich auch Netznutzer bzw. Lieferant, so findet diese Vereinbarung in Form eines Moduls zum Netznutzungsvertrag bzw. Lieferantenrahmenvertrag Verwendung.

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Samples: www.sw-netz.de, www.sw-netz.de

Gegenstand der Vereinbarung. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien Vertragsparteien bei der Durchführung Durchfüh- rung der Bilanzkreisabrechnung Strom. Ist der BKV im Netz des VNB zugleich auch Netznutzer Netz- nutzer bzw. Lieferant, so findet diese Vereinbarung in Form eines Moduls zum Netznutzungsvertrag bzw. Lieferantenrahmenvertrag Verwendungals Teil des Netznutzungs- und Lieferan- tenrahmenvertrags Strom Anwendung.

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Samples: www.stadtwerke-bexbach.de, www.swr-netze-ruesselsheim.de

Gegenstand der Vereinbarung. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien bei der Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom. Ist der BKV im Netz des VNB der EVC zugleich auch Netznutzer bzw. Lieferant, so findet diese Vereinbarung in Form eines Moduls zum Netznutzungsvertrag bzw. Lieferantenrahmenvertrag Verwendung.

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Samples: www.energienetze-cottbus.de, www.energienetze-cottbus.de

Gegenstand der Vereinbarung. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien Vertragsparteien bei der Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom. Ist der BKV im Netz des VNB Netzbetreibers zugleich auch Netznutzer bzw. Lieferant, so findet diese Vereinbarung in Form eines Moduls zum Netznutzungsvertrag bzw. Lieferantenrahmenvertrag Verwendung.

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Samples: www.dbenergie.de, www.dbenergie.de

Gegenstand der Vereinbarung. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien Vertragsparteien bei der Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom. Ist der BKV im Netz des VNB zugleich auch Netznutzer Netz-nutzer bzw. Lieferant, so findet diese Vereinbarung in Form eines Moduls zum Netznutzungsvertrag bzw. Lieferantenrahmenvertrag Verwendungals Teil des Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrags Strom Anwendung.

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Samples: energienetze-wsf.de, www.stadtwerke-landshut.de

Gegenstand der Vereinbarung. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien Vertragsparteien bei der Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom. Ist der BKV im Netz des VNB zugleich auch Netznutzer bzw. Lieferant, so findet diese Vereinbarung in Form eines Moduls zum Netznutzungsvertrag bzw. Lieferantenrahmenvertrag Verwendungals Teil des Netznut- zungs- und Lieferantenrahmenvertrags Strom Anwendung.

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Samples: Netznutzungsvertrag, www.mainzer-netze.de

Gegenstand der Vereinbarung. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien Vertragsparteien bei der Durchführung Durchfüh- rung der Bilanzkreisabrechnung Strom. Ist der BKV im Netz des VNB zugleich auch Netznutzer Netz- nutzer bzw. Lieferant, so findet diese Vereinbarung in Form eines Moduls zum Netznutzungsvertrag bzw. Lieferantenrahmenvertrag Verwendungals Teil des Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrags Strom Anwendung.

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Samples: www.regionetz.de

Gegenstand der Vereinbarung. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien Vertrags- parteien bei der Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom. Ist der BKV im Netz des VNB zugleich auch Netznutzer bzw. LieferantLiefe- rant, so findet diese Vereinbarung in Form eines Moduls zum Netznutzungsvertrag bzw. Lieferantenrahmenvertrag Verwendungals Teil des Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrags Strom Anwendung.

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Samples: netze.stadtwerke-schwerte.de

Gegenstand der Vereinbarung. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien bei der Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom. Ist der BKV im Netz des VNB zugleich auch Netznutzer Netznut- zer bzw. Lieferant, so findet diese Vereinbarung in Form eines Moduls zum Netznutzungsvertrag Netznut- zungsvertrag bzw. Lieferantenrahmenvertrag Verwendung.

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Samples: www.bonn-netz.de

Gegenstand der Vereinbarung. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien bei der Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom. Ist der BKV im Netz des VNB zugleich auch Netznutzer bzw. Lieferant, so findet diese Vereinbarung in Form eines Moduls zum Netznutzungsvertrag bzw. Lieferantenrahmenvertrag Verwendung.

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Samples: www.stadtwerke-duelmen.de

Gegenstand der Vereinbarung. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien bei der Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Bilanz- kreisabrechnung Strom. Ist der BKV im Netz des VNB zugleich auch Netznutzer bzw. Lieferant, so findet fin- det diese Vereinbarung in Form eines Moduls zum Netznutzungsvertrag bzw. Lieferantenrahmenvertrag Verwendung.

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Samples: www.sw-pritzwalk.de

Gegenstand der Vereinbarung. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien Vertragsparteien bei der Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Bilanz- kreisabrechnung Strom. Ist der BKV im Netz des VNB zugleich auch Netznutzer bzw. Lieferant, so findet diese Vereinbarung in Form eines Moduls zum Netznutzungsvertrag bzw. Lieferantenrahmenvertrag Verwendungals Teil des Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrags Strom Anwendung.

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Samples: www.mitnetz-strom.de

Gegenstand der Vereinbarung. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien Vertragsparteien bei der Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom. Ist der BKV im Netz des VNB zugleich auch Netznutzer bzw. Lieferant, so findet diese Vereinbarung in Form eines Moduls zum Netznutzungsvertrag bzw. Lieferantenrahmenvertrag Strom Verwendung.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Gegenstand der Vereinbarung. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien bei der Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Bilanzkreis- abrechnung Strom. Ist der BKV im Netz des VNB GVNB zugleich auch Netznutzer bzw. Lieferant, so findet diese Vereinbarung in Form eines Moduls zum Netznutzungsvertrag bzw. Lieferantenrahmenvertrag Verwendung.

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Samples: www.solvay.de

Gegenstand der Vereinbarung. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien bei der Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Bi- lanzkreisabrechnung Strom. Ist der BKV im Netz des VNB zugleich auch Netznutzer bzw. LieferantLiefe- rant, so findet diese Vereinbarung in Form eines Moduls zum Netznutzungsvertrag bzw. Lieferantenrahmenvertrag Verwendung.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Gegenstand der Vereinbarung. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien bei der Durchführung Durch- führung der Bilanzkreisabrechnung Strom. Ist der BKV im Netz des VNB zugleich zu- gleich auch Netznutzer bzw. Lieferant, so findet diese Vereinbarung in Form eines ei- nes Moduls zum Netznutzungsvertrag bzw. Lieferantenrahmenvertrag VerwendungVer- wendung.

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Samples: www.netz-duesseldorf.de

Gegenstand der Vereinbarung. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien bei der Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom. Ist der BKV im Netz des VNB zugleich auch Netznutzer bzw. Lieferant, so findet diese die Vereinbarung in Form eines Moduls zum Netznutzungsvertrag bzw. Lieferantenrahmenvertrag Verwendung.

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Samples: www.freisinger-stadtwerke.de

Gegenstand der Vereinbarung. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien bei der Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Bilanzkreisabrech- nung Strom. Ist der BKV im Netz des VNB zugleich auch Netznutzer bzw. Lieferant, so findet diese Vereinbarung Vereinba- rung in Form eines Moduls zum Netznutzungsvertrag bzw. Lieferantenrahmenvertrag Verwendung.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Gegenstand der Vereinbarung. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien bei der Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Bi- lanzkreisabrechnung Strom. Ist der BKV im Netz des VNB zugleich auch Netznutzer bzw. LieferantLie- ferant, so findet diese Vereinbarung in Form eines Moduls zum Netznutzungsvertrag bzw. Lieferantenrahmenvertrag Lie- ferantenrahmenvertrag Verwendung.

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Samples: www.stadtwerke-iserlohn.de

Gegenstand der Vereinbarung. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien Vertragsparteien bei der Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom. Ist der BKV im Netz des VNB zugleich zu- gleich auch Netznutzer bzw. Lieferant, so findet diese Vereinbarung in Form eines Moduls zum Netznutzungsvertrag bzw. Lieferantenrahmenvertrag Verwendungals Teil des Netz- nutzungs- und Lieferantenrahmenvertrags Strom Anwendung.

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Samples: netz.stadtwerke-juelich.com

Gegenstand der Vereinbarung. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien Vertragsparteien bei der Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom. Ist der BKV im Netz des VNB zugleich auch Netznutzer bzw. Lieferant, so findet diese Vereinbarung in Form eines Moduls zum Netznutzungsvertrag bzw. Lieferantenrahmenvertrag Verwendungals Teil des Netznutzungs- und Lieferantenrahmenver- trags Strom Anwendung.

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Samples: www.swm-infrastruktur.de

Gegenstand der Vereinbarung. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien Vertragsparteien bei der Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom. Ist der BKV im Netz des VNB zugleich auch Netznutzer bzw. Lieferant, so findet diese Vereinbarung in Form eines Moduls zum Netznutzungsvertrag bzw. Lieferantenrahmenvertrag Verwendungals Teil des Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrags Strom An- wendung.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Gegenstand der Vereinbarung. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien bei der Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Bilanzkreisab- rechnung Strom. Ist der BKV im Netz des VNB zugleich auch Netznutzer bzw. Lieferant, so findet diese Vereinbarung Ver- einbarung in Form eines Moduls zum Netznutzungsvertrag bzw. Lieferantenrahmenvertrag Verwendung.

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Samples: www.stadtwerke-homburg.de

Gegenstand der Vereinbarung. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien Vertragsparteien bei der Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Bilanzkreisab- rechnung Strom. Ist der BKV im Netz des VNB zugleich auch Netznutzer bzw. Lieferant, so findet diese Vereinbarung in Form eines Moduls zum Netznutzungsvertrag bzw. Lieferantenrahmenvertrag VerwendungVereinba- rung als Teil des Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrags Strom Anwendung.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Gegenstand der Vereinbarung. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien bei der Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom. Ist der BKV im Netz des VNB zugleich auch Netznutzer bzw. .Lieferant, so findet diese Vereinbarung in Form eines Moduls zum Netznutzungsvertrag bzw. Lieferantenrahmenvertrag Verwendung.

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Samples: www.celle-uelzennetz.de

Gegenstand der Vereinbarung. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien Vertragsparteien bei der Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom. Ist der BKV im Netz des VNB zugleich auch Netznutzer bzw. Lieferant, so findet diese Vereinbarung in Form eines Moduls zum Netznutzungsvertrag bzw. Lieferantenrahmenvertrag Verwendungals Teil des Netz- nutzungs – und Lieferantenrahmenvertrags Strom Anwendung.

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Samples: Netznutzungsvertrag Entnahme (Strom)

Gegenstand der Vereinbarung. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien bei der Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom. Ist der BKV im Netz des VNB zugleich auch Netznutzer bzw. Lieferant, so findet diese Vereinbarung in Form eines Moduls zum Netznutzungsvertrag bzw. Lieferantenrahmenvertrag Verwendung.

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Samples: www.sw-soltau.de

Gegenstand der Vereinbarung. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien Vertragsparteien bei der Durchführung Durchfüh- rung der Bilanzkreisabrechnung Strom. Ist der BKV im Netz des VNB zugleich auch Netznutzer Netznut- zer bzw. Lieferant, so findet diese Vereinbarung in Form eines Moduls zum Netznutzungsvertrag bzw. Lieferantenrahmenvertrag Verwendungals Teil des Netznutzungs- und Lieferanten- rahmenvertrag Strom Anwendung.

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Samples: stadtwerke-torgau.de

Gegenstand der Vereinbarung. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien Vertragsparteien bei der Durchführung der Bilanzkreisabrechnung bilanzkreis Abrechnung Strom. Ist der BKV im Netz des VNB zugleich auch Netznutzer bzw. beziehungsweise Lieferant, so findet diese Vereinbarung in Form eines Moduls zum Netznutzungsvertrag bzw. als Teil des Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrag VerwendungStrom Anwendung.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Gegenstand der Vereinbarung. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien Vertragsparteien bei der Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom. Ist der BKV im Netz des VNB zugleich auch Netznutzer Netz-nutzer bzw. LieferantLiefe- rant, so findet diese Vereinbarung in Form eines Moduls zum Netznutzungsvertrag bzw. Lieferantenrahmenvertrag Verwendungals Teil des Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrags Strom Anwendung.

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Samples: www.enwg-veroeffentlichungen.de

Gegenstand der Vereinbarung. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien bei der Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Bilanz- kreisabrechnung Strom. Ist der BKV im Netz des VNB zugleich auch Netznutzer bzw. Lieferant, so findet diese Vereinbarung in Form eines Moduls zum Netznutzungsvertrag bzw. Lieferantenrahmenvertrag Verwendung.

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Samples: netzplusservice.de

Gegenstand der Vereinbarung. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien Vertragsparteien bei der Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom. Ist der BKV im Netz des VNB zugleich auch Netznutzer bzw. Lieferant, so findet diese Vereinbarung in Form eines Moduls zum Netznutzungsvertrag bzw. Lieferantenrahmenvertrag Verwendungals Teil des Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrages Strom Anwendung.

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Samples: www.freisinger-stadtwerke.de

Gegenstand der Vereinbarung. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien bei der Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom. Ist der BKV im Netz des VNB zugleich auch Netznutzer bzw. Lieferant, so findet diese Vereinbarung in Form eines Moduls Mo- duls zum Netznutzungsvertrag bzw. Lieferantenrahmenvertrag Verwendung.

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Samples: netze.stadtwerke-schwerte.de

Gegenstand der Vereinbarung. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien Vertragsparteien bei der Durchführung Durch- führung der Bilanzkreisabrechnung Strom. Ist der BKV im Netz des VNB zugleich auch Netznutzer bzw. Lieferant, so findet diese Vereinbarung in Form eines Moduls zum Netznutzungsvertrag bzw. Lieferantenrahmenvertrag Verwendungals Teil des Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrags Strom Anwendung.

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Samples: www.sw-netz.de

Gegenstand der Vereinbarung. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien Vertragsparteien bei der Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Bilanzkreisabrech- nung Strom. Ist der BKV im Netz des VNB zugleich auch Netznutzer bzw. Lieferant, so findet diese Vereinbarung in Form eines Moduls zum Netznutzungsvertrag bzw. Lieferantenrahmenvertrag Verwendungals Teil des Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrags Strom Anwendung.

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Samples: www.enercity-netz.de

Gegenstand der Vereinbarung. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien Vertragsparteien bei der Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom. Ist der BKV im Netz des VNB zugleich auch Netznutzer bzw. Lieferant, so findet diese Vereinbarung in Form eines Moduls zum Netznutzungsvertrag bzw. Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrag VerwendungStrom Anwendung.

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Samples: netze.stadtwerke-schwedt.de

Gegenstand der Vereinbarung. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien Vertragsparteien bei der Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom. Ist der BKV im Netz des VNB zugleich zu- gleich auch Netznutzer bzw. Lieferant, so findet diese Vereinbarung in Form eines Moduls zum Netznutzungsvertrag bzw. Lieferantenrahmenvertrag Verwendungals Teil des Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrags Strom Anwendung.

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Samples: www.nrm-netzdienste.de

Gegenstand der Vereinbarung. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien Vertragsparteien bei der Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom. Ist der BKV im Netz des VNB zugleich auch Netznutzer bzw. beziehungsweise Lieferant, so findet diese Vereinbarung in Form eines Moduls zum Netznutzungsvertrag bzw. Lieferantenrahmenvertrag Verwendungals Teil des Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrages Strom Anwendung.

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Samples: www.saalfelder-energienetze.de