Common use of Gegenstand der Versicherung Clause in Contracts

Gegenstand der Versicherung. I.1.1 Versichert ist die Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber der im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen angegebenen Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen und aus der Verwendung dieser gelagerten Stoffe für unmittelbare oder mittelbare Folgen (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschaden).

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Samples: www.psd-westfalen-lippe.de, sichererbauen.de, rsv-bedingungen.de

Gegenstand der Versicherung. I.1.1 1.1 Versichert ist die Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber In- haber der im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen angegebenen an- gegebenen Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen und aus der Verwendung dieser gelagerten Stoffe für unmittelbare oder mittelbare Folgen (Personen-, Sach- und VermögensschädenVer- mögensschäden) von Veränderungen der physikalischen, chemischen che- mischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschaden).

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Samples: illtal-makler.de, service.comfortplan.de

Gegenstand der Versicherung. I.1.1 12.1.1 Versichert ist die Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber der im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen angegebenen Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen und aus der Verwendung dieser gelagerten Stoffe für unmittelbare oder mittelbare Folgen (Personen-, Sach- und VermögensschädenVermögensschä- den) von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich ein- schließlich des Grundwassers (Gewässerschaden).

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Samples: www.wifo-marketingportal.com, aporisk.de

Gegenstand der Versicherung. I.1.1 1) Versichert ist die Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber der im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen angegebenen Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen und aus der Verwendung dieser gelagerten Stoffe für unmittelbare oder mittelbare Folgen (Personen-, Sach- und VermögensschädenVermö- gensschäden) von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich einschließ- lich des Grundwassers (Gewässerschaden).

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Samples: www.fv.de

Gegenstand der Versicherung. I.1.1 1.1 Versichert ist die Haftpflicht des Versicherungsnehmers Versicherungsneh- mers als Inhaber der im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen angegebenen Anlagen zur Lagerung Lage- rung von gewässerschädlichen Stoffen und aus der Verwendung dieser gelagerten Stoffe für unmittelbare oder mittelbare unmittelba- re Folgen (Personen-, Sach- und VermögensschädenVermögensschä- den) von Veränderungen der physikalischen, chemischen chemi- schen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschaden).

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Samples: www.vbraab.de

Gegenstand der Versicherung. I.1.1 1.1 Versichert ist die Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber In- haber der im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen angegebenen ange- gebenen Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen (Anlagenrisiko) und aus der Verwendung dieser gelagerten Stoffe für unmittelbare oder mittelbare Folgen (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschaden).

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Samples: www.debeka.de

Gegenstand der Versicherung. I.1.1 1.1 Versichert ist die Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber der im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen angegebenen Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen und aus der Verwendung dieser gelagerten Stoffe für unmittelbare oder mittelbare mittelba- re Folgen (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) von Veränderungen Verände- rungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit Beschaf- fenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (GewässerschadenGewässer- schäden).

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Samples: ssl.askuma.de

Gegenstand der Versicherung. I.1.1 1.1 Versichert ist die Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber der im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen angegebenen Anlagen zur Lagerung Lage- rung von gewässerschädlichen Stoffen und aus der Verwendung dieser gelagerten gela- gerten Stoffe für unmittelbare oder mittelbare Folgen (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers Grundwas- sers (Gewässerschaden).

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Samples: www.itzehoer.de

Gegenstand der Versicherung. I.1.1 1.1. Versichert ist die Haftpflicht des Versicherungsnehmers Versicherungsneh- mers als Inhaber der im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen angegebenen Anlagen zur Lagerung Lage- rung von gewässerschädlichen Stoffen und aus der Verwendung dieser gelagerten Stoffe für unmittelbare oder mittelbare Folgen (Personen-, Sach- und VermögensschädenVer- mögensschäden) von Veränderungen der physikalischenphysikali- schen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschaden).

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Samples: www.wwk.de