Common use of Gegenstand der Versicherung Clause in Contracts

Gegenstand der Versicherung. O.1.1 Versichert ist im Umfang der Haftpflichtversicherungsbedingungen und der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen und/oder öffentlich-rechtlichen Inhalts der im Versicherungsschein/Nachtrag versicherten Person als Beamter, Angestellter/Arbeiter des öffentlichen Dienstes, Richter, Soldat (nicht jedoch als Angehöriger des freiwilligen Wehrdienstes) oder Angehöriger des Bundesgrenzschutzes - bei Ausübung der dienstlichen Verrichtung - in der im Versicherungsschein/Nachtrag beschriebenen dienstlichen bzw. beruflichen Tätigkeit (nicht jedoch aus Nebenämtern und Nebenbeschäftigungen). O.1.2 Versicherungsschutz besteht für Ansprüche aus Personenschäden und Sachschäden. Vermögensschäden sind abweichend von den Ziffern 1 und 4.1.1 der Haftpflichtversicherungsbedingungen im Umfang von Ziffer O.5 versichert. Die Höchstersatzleistungen für die jeweilige Schadenart sind dem Versicherungsschein/Nachtrag zu entnehmen. O.1.3 Die Versicherung umfasst - Ansprüche geschädigter Dritter gegen den Versicherten; - Regressansprüche wegen Schäden, die der Dienstherr einem Dritten zu ersetzen hatte; - Ansprüche des Dienstherrn wegen ihm unmittelbar zugefügter Schäden. O.1.4 Nicht versichert und trotz Beitragszahlung nicht versicherbar sind folgende dienstliche bzw. berufliche Tätigkeiten: 1. aus der Führung oder Leitung von Krankenhäusern, Kliniken, Sanatorien oder Heilanstalten; 2. aus der Tätigkeit als Psychologe, Physiker und Ingenieur in Krankenhäusern, Kliniken, Sanatorien oder Heilanstalten; 3. aus medizinischer/heilender Tätigkeit (z. B. Ärzte, Tierärzte, Krankenschwestern, Krankenpfleger, Hebammen, Masseure/Physiotherapeuten, Apotheker, pharmazeutische Assistenten, Rettungssanitäter, Rettungsassistenten); 4. aus Bauplanung und Bauleitung (z. B. Architekten, Bauingenieure, Statiker, Bauleiter und sonstige Personen); 5. aus Flugsicherungs-, Fluglotsen- und Schiffslotsentätigkeit; 6. als Angehöriger des Auswärtigen Amtes; 7. Busfahrer und Fahrer von Schienenfahrzeugen; 8. aus Forschungs- und wissenschaftlicher Tätigkeit auf dem Gebiet der Medizin, Pharmazie oder Gentechnologie; 9. aus Gutachtertätigkeit; 10. aus überwachender und Ingenieurstätigkeit im Umweltbereich;

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Samples: Condorprivatschutz Insurance Policy, R+v Privatkunden Verbraucherinformation, R+v Privatkunden Verbraucherinformation

Gegenstand der Versicherung. O.1.1 Versichert ist im Umfang der Haftpflichtversicherungsbedingungen und der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen und/oder öffentlich-rechtlichen Inhalts der im Versicherungsschein/Nachtrag versicherten Person als Beamter, Angestellter/Arbeiter des öffentlichen Dienstes, Richter, Soldat (nicht jedoch als Angehöriger des freiwilligen Wehrdienstes) oder Angehöriger des Bundesgrenzschutzes - bei Ausübung der dienstlichen Verrichtung - in der im Versicherungsschein/Nachtrag beschriebenen dienstlichen bzw. beruflichen Tätigkeit (nicht jedoch aus Nebenämtern und Nebenbeschäftigungen). O.1.2 Versicherungsschutz besteht für Ansprüche aus Personenschäden und Sachschäden. Vermögensschäden sind abweichend von den Ziffern 1 und 4.1.1 der Haftpflichtversicherungsbedingungen im Umfang von Ziffer O.5 versichert. Die Höchstersatzleistungen für die jeweilige Schadenart sind dem Versicherungsschein/Nachtrag zu entnehmen. O.1.3 Die Versicherung umfasst - Ansprüche geschädigter Dritter gegen den Versicherten; - Regressansprüche wegen Schäden, die der Dienstherr einem Dritten zu ersetzen hatte; - Ansprüche des Dienstherrn wegen ihm unmittelbar zugefügter Schäden. O.1.4 Nicht versichert und trotz Beitragszahlung nicht versicherbar sind folgende dienstliche bzw. berufliche Tätigkeiten: 1. aus der Führung oder Leitung von Krankenhäusern, Kliniken, Sanatorien oder Heilanstalten; 2. aus der Tätigkeit als Psychologe, Physiker und Ingenieur in Krankenhäusern, Kliniken, Sanatorien oder Heilanstalten; 3. aus medizinischer/heilender Tätigkeit (z. B. Ärzte, Tierärzte, Krankenschwestern, Krankenpfleger, Hebammen, Masseure/Physiotherapeuten, Apotheker, pharmazeutische Assistenten, Rettungssanitäter, Rettungsassistenten); 4. aus Bauplanung und Bauleitung (z. B. Architekten, Bauingenieure, Statiker, Bauleiter und sonstige Personen); 5. aus Flugsicherungs-, Fluglotsen- und Schiffslotsentätigkeit; 6. als Angehöriger des Auswärtigen Amtes; 7. Busfahrer und Fahrer von Schienenfahrzeugen; 8. aus Forschungs- und wissenschaftlicher Tätigkeit auf dem Gebiet der Medizin, Pharmazie oder Gentechnologie; 9. aus Gutachtertätigkeit; 10. aus überwachender und Ingenieurstätigkeit im Umweltbereich; 11. als Mitarbeiter von privatisierten Einrichtungen und Unternehmen, wirtschaftlichen Unternehmen und Arbeitgebern außerhalb des öffentlichen Dienstes; 12. als Spezialist für die Datenverarbeitung (z. B. Software-, IT-, Netzwerk-, Rechenzentrums-/Datenbank-, Datennetztätigkeiten) O.1.5 Scheidet der Versicherte während der Dauer des Vertrages aus dem Dienstverhältnis (z. B. infolge Pensionierung oder sonstiger Gründe) aus oder übt eine veränderte Tätigkeit aus, für die kein Versicherungsschutz besteht, so erlischt damit die Diensthaftpflichtversicherung. Die Privathaftpflichtversicherung bleibt unverändert bestehen.

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Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation, R+v Privatkunden Verbraucherinformation

Gegenstand der Versicherung. O.1.1 Versichert ist sind, sofern im Umfang Versicherungsschein entspre- chend dokumentiert 1.1 das Fahrzeug mit allen fest eingebauten Teilen einschließ- lich der Haftpflichtversicherungsbedingungen maschinellen und technischen Einrichtungen, der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen und/oder öffentlich-rechtlichen Inhalts nautischen Ausrüstung, dem Zubehör, das Inventar (mit Ausnahme der unter 1.4 genannten Gegenstände) sowie Masten, Bäume, stehendes und laufendes Gut und Segel. 1.2 persönliche Effekten, insbesondere Mobiltelefone, Laptops, Tablets u. Ä., elektronische Organizer, Fernseh-, Videogerä- te und Geräte der Unterhaltungselektronik sowie deren Zu- behör, Tauch- und Wasserskiausrüstung, Windsurfer, An- gelsportgeräte und deren Zubehör, Musikinstrumente, Be- kleidung, Geschirr und Besteck. (innerhalb der Entschädigungsgrenzen gemäß Ziffer 11.5). 1.3 soweit beantragt und mit separater Versicherungssumme im Versicherungsschein/Nachtrag versicherten Person als Beamter, Angestellter/Arbeiter des öffentlichen Dienstes, Richter, Soldat (nicht jedoch als Angehöriger des freiwilligen Wehrdienstes) oder Angehöriger des Bundesgrenzschutzes - bei Ausübung der dienstlichen Verrichtung - in der im Versicherungsschein/Nachtrag beschriebenen dienstlichen bzw. beruflichen Tätigkeit (nicht jedoch aus Nebenämtern und Nebenbeschäftigungen). O.1.2 Versicherungsschutz besteht für Ansprüche aus Personenschäden und Sachschäden. Vermögensschäden sind abweichend von den Ziffern 1 und 4.1.1 der Haftpflichtversicherungsbedingungen im Umfang von Ziffer O.5 versichert. Die Höchstersatzleistungen für die jeweilige Schadenart sind dem Versicherungsschein/Nachtrag zu entnehmen. O.1.3 Die Versicherung umfasst - Ansprüche geschädigter Dritter gegen den Versicherten; - Regressansprüche wegen Schäden, die der Dienstherr einem Dritten zu ersetzen hatte; - Ansprüche des Dienstherrn wegen ihm unmittelbar zugefügter Schäden. O.1.4 Nicht versichert und trotz Beitragszahlung nicht versicherbar sind folgende dienstliche bzw. berufliche Tätigkeiten:Versicherungsschein dokumentiert 1. aus der Führung oder Leitung von Krankenhäusern, Kliniken, Sanatorien oder Heilanstalten1.3.1 das Beiboot; 2. aus 1.3.2 der Tätigkeit als Psychologe, Physiker und Ingenieur in Krankenhäusern, Kliniken, Sanatorien oder HeilanstaltenBootstrailer; 3. aus medizinischer/heilender Tätigkeit 1.3.3 der Außenbordmotor. 1.3.4 Technische Ausrüstung, d. h. Gegenstände die dem Betrieb des Bootes dienen, aber nicht fest mit dem Boot verbunden sind (insbesondere Navigationsgeräte, Nachtsichtgeräte, Handfunkgeräte, Kompass, Ferngläser). 1.4 Ausgeschlossen von der Versicherung sind 1.4.1 Bargeld, Wertsachen wie z. B. ÄrzteX. Xxxxx, TierärzteSchmuck, KrankenschwesternGemälde, Krankenpfleger, Hebammen, Masseure/Physiotherapeuten, Apotheker, pharmazeutische Assistenten, Rettungssanitäter, Rettungsassistenten)Antiquitäten und Luxusgegenstände sowie Gegenstände mit Liebhaberwert aller Art; 4. aus Bauplanung 1.4.2 Lebens- und Bauleitung (z. B. Architekten, Bauingenieure, Statiker, Bauleiter und sonstige Personen); 5. aus Flugsicherungs-, Fluglotsen- und Schiffslotsentätigkeit; 6. als Angehöriger des Auswärtigen Amtes; 7. Busfahrer und Fahrer von Schienenfahrzeugen; 8. aus Forschungs- und wissenschaftlicher Tätigkeit auf dem Gebiet der Medizin, Pharmazie oder Gentechnologie; 9. aus Gutachtertätigkeit; 10. aus überwachender und Ingenieurstätigkeit im Umweltbereich;Genussmittel.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Kaskoversicherung Von Wassersportfahrzeugen

Gegenstand der Versicherung. O.1.1 E1.1 Soweit auf Grund der übrigen Vertragsbestimmungen Deckung besteht, umfasst der Versicherungsschutz: E1.1.1 das Anlagerisiko, d.h. Schädigungen aus Eigentum oder Besitz von Grundstücken, Gebäuden, Räumlichkeiten und Anlagen; E1.1.2 das Betriebsrisiko, d.h. Schädigungen aus betrieblichen Vorgän- gen und Arbeitsabläufen auf dem Betriebsareal, oder auf externen Arbeitsstätten; E1.1.3 das Produkterisiko, d.h. Schädigungen aus der Herstellung und dem Vertrieb von Produkten, die in Verkehr gebracht wurden; E1.1.4 das Umweltrisiko, d.h. Schädigungen durch Umweltbeeinträchti- gungen. E1.2 Versichert ist im Umfang der Haftpflichtversicherungsbedingungen und der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen der Versicherten aus dem in der Police aufgeführten versicherten Risiko wegen E1.2.1 Personenschäden, d.h. Tötung, Körperverletzung oder sonstige Gesundheitsschädigung von Personen, einschliesslich der daraus folgenden Vermögenseinbussen und Ertragsausfälle; E1.2.2 Sachschäden, d.h. Zerstörung, Beschädigung oder Verlust von Sachen, einschliesslich die dem Geschädigten daraus entstehen- den Vermögenseinbussen und Ertragsausfälle. Die Funktionsbe- einträchtigung einer Sache ohne deren Substanzbeeinträchtigung gilt nicht als Sachschaden; E1.2.3 Tierschäden, d.h. Tötung, Verletzung oder sonstige Gesund- heitsschädigung sowie der Verlust von Tieren. Tierschäden sind den Sachschäden gleichgestellt. E1.3 Das versicherte Risiko umfasst die in der Police bezeichnete Art des Betriebs oder Berufs sowie die dazugehörenden Tätigkeiten, Dienstleistungen und/oder öffentlich-rechtlichen Inhalts Produkte. E1.4 Versichert sind alle Standorte (wie Betriebsstätten, Zweigniederlas- sungen, Lager) des versicherten Betriebs in der Schweiz und im Versicherungsschein/Nachtrag versicherten Person als BeamterFürstentum Liechtenstein. Nicht versichert sind Standorte des ver- sicherten Betriebs ausserhalb dieser beiden Länder. E1.5 Versichert sind betriebliche Nebenrisiken wie: E1.5.1 Anlage- und Betriebsnebenrisiken (wie Anschlussgleise, Angestellter/Arbeiter des öffentlichen DienstesBetriebs- feuerwehren, RichterReklameeinrichtungen jeder Art, Soldat Tankstellen); E1.5.2 Betriebsveranstaltungen aller Art (nicht jedoch als Angehöriger des freiwilligen Wehrdienstes) oder Angehöriger des Bundesgrenzschutzes - bei Ausübung wie Betriebsfeiern, Betriebsaus- flüge, Schulungskurse, Sport- und Freizeitanlässe, Tag der dienstlichen Verrichtung - in der im Versicherungsschein/Nachtrag beschriebenen dienstlichen bzw. beruflichen Tätigkeit (nicht jedoch aus Nebenämtern und Nebenbeschäftigungenoffenen Tür). O.1.2 Versicherungsschutz besteht Vorbehalten bleibt der Ausschluss gemäss Art. E7.27; E1.5.3 Sozialeinrichtungen für Ansprüche Betriebsangehörige (wie Kantinen, Erho- lungsheime, Kinderhorte), auch wenn diese Einrichtungen durch betriebsfremde Personen benutzt werden; E1.5.4 Tätigkeiten von Firmensportclubs und kulturellen Vereinen sowie aus Personenschäden dem Überlassen von Plätzen, Räumen und Sachschäden. Vermögensschäden sind abweichend von den Ziffern 1 und 4.1.1 der Haftpflichtversicherungsbedingungen im Umfang von Ziffer O.5 versichert. Die Höchstersatzleistungen für die jeweilige Schadenart sind dem Versicherungsschein/Nachtrag zu entnehmen. O.1.3 Die Versicherung umfasst - Ansprüche geschädigter Dritter gegen den Versicherten; - Regressansprüche wegen Schäden, die der Dienstherr einem Dritten zu ersetzen hatte; - Ansprüche des Dienstherrn wegen ihm unmittelbar zugefügter Schäden. O.1.4 Nicht versichert und trotz Beitragszahlung nicht versicherbar sind folgende dienstliche bzw. berufliche Tätigkeiten: 1. aus der Führung oder Leitung von Krankenhäusern, Kliniken, Sanatorien oder Heilanstalten; 2. aus der Tätigkeit als Psychologe, Physiker und Ingenieur in Krankenhäusern, Kliniken, Sanatorien oder Heilanstalten; 3. aus medizinischer/heilender Tätigkeit (z. B. Ärzte, Tierärzte, Krankenschwestern, Krankenpfleger, Hebammen, Masseure/Physiotherapeuten, Apotheker, pharmazeutische Assistenten, Rettungssanitäter, Rettungsassistenten); 4. aus Bauplanung und Bauleitung (z. B. Architekten, Bauingenieure, Statiker, Bauleiter und sonstige Personen); 5. aus Flugsicherungs-, Fluglotsen- und Schiffslotsentätigkeit; 6. als Angehöriger des Auswärtigen Amtes; 7. Busfahrer und Fahrer von Schienenfahrzeugen; 8. aus Forschungs- und wissenschaftlicher Tätigkeit auf dem Gebiet der Medizin, Pharmazie oder Gentechnologie; 9. aus Gutachtertätigkeit; 10. aus überwachender und Ingenieurstätigkeit im Umweltbereich;Geräten.

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Samples: Insurance Agreement

Gegenstand der Versicherung. O.1.1 Versichert ist im Umfang der Haftpflichtversicherungsbedingungen und der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen und/oder öffentlich-rechtlichen Inhalts der im Versicherungsschein/Nachtrag versicherten Person als Beamter, Angestellter/Arbeiter des öffentlichen Dienstes, Richter, Soldat (nicht jedoch als Angehöriger des freiwilligen WehrdienstesWehrdiensts) oder Angehöriger des Bundesgrenzschutzes - bei Ausübung der dienstlichen Verrichtung - in der im Versicherungsschein/Nachtrag beschriebenen dienstlichen bzw. beruflichen Tätigkeit (nicht jedoch aus Nebenämtern und Nebenbeschäftigungen). O.1.2 Versicherungsschutz besteht für Ansprüche aus Personenschäden und Sachschäden. Vermögensschäden sind abweichend von den Ziffern 1 und 4.1.1 der Haftpflichtversicherungsbedingungen im Umfang von Ziffer O.5 versichert. Die Höchstersatzleistungen für die jeweilige Schadenart sind dem Versicherungsschein/Nachtrag zu entnehmen. O.1.3 Die Versicherung umfasst - Ansprüche geschädigter Dritter gegen den Versicherten; - Regressansprüche wegen Schäden, die der Dienstherr einem Dritten zu ersetzen hatte; - Ansprüche des Dienstherrn wegen ihm unmittelbar zugefügter Schäden. O.1.4 Nicht versichert und trotz Beitragszahlung nicht versicherbar sind folgende dienstliche bzw. berufliche Tätigkeiten: 1. aus der Führung oder Leitung von Krankenhäusern, Kliniken, Sanatorien oder Heilanstalten; 2. aus der Tätigkeit als Psychologe, Physiker und Ingenieur in Krankenhäusern, Kliniken, Sanatorien oder Heilanstalten; 3. aus medizinischer/heilender Tätigkeit (z. B. Ärzte, Tierärzte, Krankenschwestern, Krankenpfleger, Hebammen, Masseure/Physiotherapeuten, Apotheker, pharmazeutische Assistenten, Rettungssanitäter, Rettungsassistenten); 4. aus Bauplanung und Bauleitung (z. B. Architekten, Bauingenieure, Statiker, Bauleiter und sonstige Personen); 5. aus Flugsicherungs-, Fluglotsen- und Schiffslotsentätigkeit; 6. als Angehöriger des Auswärtigen Amtes; 7. Busfahrer und Fahrer von Schienenfahrzeugen; 8. aus Forschungs- und wissenschaftlicher Tätigkeit auf dem Gebiet der Medizin, Pharmazie oder Gentechnologie; 9. aus Gutachtertätigkeit; 10. aus überwachender und Ingenieurstätigkeit im Umweltbereich;

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Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation

Gegenstand der Versicherung. O.1.1 E1.1 Soweit auf Grund der übrigen Vertragsbestimmungen Deckung besteht, umfasst der Versicherungsschutz: E1.1.1 das Anlagerisiko, d.h. Schädigungen aus Eigentum oder Besitz von Grundstücken, Gebäuden, Räumlichkeiten und Anlagen; E1.1.2 das Betriebsrisiko, d.h. Schädigungen aus betrieblichen Vorgän- gen und Arbeitsabläufen auf dem Betriebsareal, oder auf externen Arbeitsstätten; E1.1.3 das Produkterisiko, d.h. Schädigungen aus der Herstellung und dem Vertrieb von Produkten, die in Verkehr gebracht wurden; E1.1.4 das Umweltrisiko, d.h. Schädigungen durch Umweltbeeinträchti- gungen. E1.2 Versichert ist im Umfang der Haftpflichtversicherungsbedingungen und der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen und/oder öffentlich-rechtlichen Inhalts der im Versicherungsschein/Nachtrag versicherten Person als Beamter, Angestellter/Arbeiter des öffentlichen Dienstes, Richter, Soldat (nicht jedoch als Angehöriger des freiwilligen Wehrdienstes) oder Angehöriger des Bundesgrenzschutzes - bei Ausübung der dienstlichen Verrichtung - Versicherten aus dem in der im Versicherungsschein/Nachtrag beschriebenen dienstlichen bzwPolice aufgeführten versicherten Risiko wegen E1.2.1 Personenschäden, d.h. beruflichen Tätigkeit (nicht jedoch aus Nebenämtern Tötung, Körperverletzung oder sonstige Gesundheitsschädigung von Personen, einschliesslich der daraus folgenden Vermögenseinbussen und Nebenbeschäftigungen)Ertragsausfälle; E1.2.2 Sachschäden, d.h. O.1.2 Versicherungsschutz besteht für Ansprüche aus Personenschäden Zerstörung, Beschädigung oder Verlust von Sachen, einschliesslich die dem Geschädigten daraus entstehen- den Vermögenseinbussen und Sachschäden. Vermögensschäden sind abweichend von den Ziffern 1 und 4.1.1 der Haftpflichtversicherungsbedingungen im Umfang von Ziffer O.5 versichertErtragsausfälle. Die Höchstersatzleistungen für die jeweilige Schadenart sind Funktionsbe- E1.5.4 Tätigkeiten von Firmensportclubs und kulturellen Vereinen sowie aus dem Versicherungsschein/Nachtrag zu entnehmen. O.1.3 Die Versicherung umfasst - Ansprüche geschädigter Dritter gegen den Versicherten; - Regressansprüche wegen SchädenÜberlassen von Plätzen, die der Dienstherr einem Dritten zu ersetzen hatte; - Ansprüche des Dienstherrn wegen ihm unmittelbar zugefügter Schäden. O.1.4 Nicht versichert Räumen und trotz Beitragszahlung nicht versicherbar sind folgende dienstliche bzw. berufliche Tätigkeiten: 1. aus der Führung oder Leitung von Krankenhäusern, Kliniken, Sanatorien oder Heilanstalten; 2. aus der Tätigkeit als Psychologe, Physiker und Ingenieur in Krankenhäusern, Kliniken, Sanatorien oder Heilanstalten; 3. aus medizinischer/heilender Tätigkeit (z. B. Ärzte, Tierärzte, Krankenschwestern, Krankenpfleger, Hebammen, Masseure/Physiotherapeuten, Apotheker, pharmazeutische Assistenten, Rettungssanitäter, Rettungsassistenten); 4. aus Bauplanung und Bauleitung (z. B. Architekten, Bauingenieure, Statiker, Bauleiter und sonstige Personen); 5. aus Flugsicherungs-, Fluglotsen- und Schiffslotsentätigkeit; 6. als Angehöriger des Auswärtigen Amtes; 7. Busfahrer und Fahrer von Schienenfahrzeugen; 8. aus Forschungs- und wissenschaftlicher Tätigkeit auf dem Gebiet der Medizin, Pharmazie oder Gentechnologie; 9. aus Gutachtertätigkeit; 10. aus überwachender und Ingenieurstätigkeit im Umweltbereich;Geräten.

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Samples: Haftpflichtversicherung

Gegenstand der Versicherung. O.1.1 E1.1 Soweit auf Grund der übrigen Vertragsbestimmungen Deckung besteht, umfasst der Versicherungsschutz: E1.1.1 das Anlagerisiko, d.h. Schädigungen aus Eigentum oder Besitz von Grundstücken, Gebäuden, Räumlichkeiten und Anlagen; E1.1.2 das Betriebsrisiko, d.h. Schädigungen aus betrieblichen Vorgän- gen und Arbeitsabläufen auf dem Betriebsareal, oder auf externen Arbeitsstätten; E1.1.3 das Produkterisiko, d.h. Schädigungen aus der Herstellung und dem Vertrieb von Produkten, die in Verkehr gebracht wurden; E1.1.4 das Umweltrisiko, d.h. Schädigungen durch Umweltbeeinträchti- gungen. E1.2 Versichert ist im Umfang der Haftpflichtversicherungsbedingungen und der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen und/oder öffentlich-rechtlichen Inhalts der im Versicherungsschein/Nachtrag versicherten Person als Beamter, Angestellter/Arbeiter des öffentlichen Dienstes, Richter, Soldat (nicht jedoch als Angehöriger des freiwilligen Wehrdienstes) oder Angehöriger des Bundesgrenzschutzes - bei Ausübung der dienstlichen Verrichtung - Versicherten aus dem in der im Versicherungsschein/Nachtrag beschriebenen dienstlichen bzwPolice aufgeführten versicherten Risiko wegen E1.2.1 Personenschäden, d.h. beruflichen Tätigkeit (nicht jedoch aus Nebenämtern Tötung, Körperverletzung oder sonstige Gesundheitsschädigung von Personen, einschliesslich der daraus folgenden Vermögenseinbussen und Nebenbeschäftigungen)Ertragsausfälle; E1.2.2 Sachschäden, d.h. O.1.2 Versicherungsschutz besteht für Ansprüche aus Personenschäden Zerstörung, Beschädigung oder Verlust von Sachen, einschliesslich die dem Geschädigten daraus entstehen- den Vermögenseinbussen und Sachschäden. Vermögensschäden sind abweichend von den Ziffern 1 und 4.1.1 der Haftpflichtversicherungsbedingungen im Umfang von Ziffer O.5 versichertErtragsausfälle. Die Höchstersatzleistungen für die jeweilige Schadenart sind Funktionsbe- einträchtigung einer Sache ohne deren Substanzbeeinträchtigung gilt nicht als Sachschaden; E1.2.3 Tierschäden, x.x. Xxxxxx, Verletzung oder sonstige Gesund- E1.5.4 Tätigkeiten von Firmensportclubs und kulturellen Vereinen sowie aus dem Versicherungsschein/Nachtrag zu entnehmen. O.1.3 Die Versicherung umfasst - Ansprüche geschädigter Dritter gegen den Versicherten; - Regressansprüche wegen SchädenÜberlassen von Plätzen, die der Dienstherr einem Dritten zu ersetzen hatte; - Ansprüche des Dienstherrn wegen ihm unmittelbar zugefügter Schäden. O.1.4 Nicht versichert Räumen und trotz Beitragszahlung nicht versicherbar sind folgende dienstliche bzw. berufliche Tätigkeiten: 1. aus der Führung oder Leitung von Krankenhäusern, Kliniken, Sanatorien oder Heilanstalten; 2. aus der Tätigkeit als Psychologe, Physiker und Ingenieur in Krankenhäusern, Kliniken, Sanatorien oder Heilanstalten; 3. aus medizinischer/heilender Tätigkeit (z. B. Ärzte, Tierärzte, Krankenschwestern, Krankenpfleger, Hebammen, Masseure/Physiotherapeuten, Apotheker, pharmazeutische Assistenten, Rettungssanitäter, Rettungsassistenten); 4. aus Bauplanung und Bauleitung (z. B. Architekten, Bauingenieure, Statiker, Bauleiter und sonstige Personen); 5. aus Flugsicherungs-, Fluglotsen- und Schiffslotsentätigkeit; 6. als Angehöriger des Auswärtigen Amtes; 7. Busfahrer und Fahrer von Schienenfahrzeugen; 8. aus Forschungs- und wissenschaftlicher Tätigkeit auf dem Gebiet der Medizin, Pharmazie oder Gentechnologie; 9. aus Gutachtertätigkeit; 10. aus überwachender und Ingenieurstätigkeit im Umweltbereich;Geräten.

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Samples: Insurance Agreement

Gegenstand der Versicherung. O.1.1 Versichert ist im Umfang der Haftpflichtversicherungsbedingungen und der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen und/oder öffentlich-rechtlichen Inhalts der im Versicherungsschein/Nachtrag versicherten Person als Beamter, Angestellter/Arbeiter des öffentlichen Dienstes, Richter, Soldat (nicht jedoch als Angehöriger des freiwilligen WehrdienstesWehrdiensts) oder Angehöriger des Bundesgrenzschutzes - bei Ausübung der dienstlichen Verrichtung - in der im Versicherungsschein/Nachtrag beschriebenen dienstlichen bzw. beruflichen Tätigkeit (nicht jedoch aus Nebenämtern und Nebenbeschäftigungen). O.1.2 Versicherungsschutz besteht für Ansprüche aus Personenschäden und Sachschäden. Vermögensschäden sind abweichend von den Ziffern 1 und 4.1.1 der Haftpflichtversicherungsbedingungen im Umfang von Ziffer O.5 versichert. Die Höchstersatzleistungen für die jeweilige Schadenart sind dem Versicherungsschein/Nachtrag zu entnehmen. O.1.3 Die Versicherung umfasst - Ansprüche geschädigter Dritter gegen den Versicherten; - Regressansprüche wegen Schäden, die der Dienstherr einem Dritten zu ersetzen hatte; - Ansprüche des Dienstherrn wegen ihm unmittelbar zugefügter Schäden. O.1.4 Nicht versichert und trotz Beitragszahlung nicht versicherbar sind folgende dienstliche bzw. berufliche Tätigkeiten: 1. aus der Führung oder Leitung von Krankenhäusern, Kliniken, Sanatorien oder Heilanstalten; 2. aus der Tätigkeit als Psychologe, Physiker und Ingenieur in Krankenhäusern, Kliniken, Sanatorien oder Heilanstalten; 3. aus medizinischer/heilender Tätigkeit (z. B. Ärzte, Tierärzte, Krankenschwestern, Krankenpfleger, Hebammen, Masseure/Physiotherapeuten, Apotheker, pharmazeutische Assistenten, Rettungssanitäter, Rettungsassistenten); 4. aus Bauplanung und Bauleitung (z. B. Architekten, Bauingenieure, Statiker, Bauleiter und sonstige Personen); 5. aus Flugsicherungs-, Fluglotsen- und Schiffslotsentätigkeit; 6. als Angehöriger des Auswärtigen Amtes; 7. Busfahrer und Fahrer von Schienenfahrzeugen; 8. aus Forschungs- und wissenschaftlicher Tätigkeit auf dem Gebiet der Medizin, Pharmazie oder Gentechnologie; 9. aus Gutachtertätigkeit; 10. aus überwachender und Ingenieurstätigkeit im Umweltbereich; 11. als Mitarbeiter von privatisierten Einrichtungen und Unternehmen, wirtschaftlichen Unternehmen und Arbeitgebern außerhalb des öffentlichen Dienstes; 12. als Spezialist für die Datenverarbeitung (z. B. Software-, IT-, Netzwerk-, Rechenzentrums-/Datenbank-, Datennetztätigkeiten) O.1.5 Scheidet der Versicherte während der Dauer des Vertrages aus dem Dienstverhältnis (z. B. infolge Pensionierung oder sonstiger Gründe) aus oder übt eine veränderte Tätigkeit aus, für die kein Versicherungsschutz besteht, so erlischt damit die Diensthaftpflichtversicherung. Die Privathaftpflichtversicherung bleibt unverändert bestehen.

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Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation

Gegenstand der Versicherung. O.1.1 Versichert ist im Umfang Rahmen der Haftpflichtversicherungsbedingungen Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und der nachfolgenden Bestimmungen nachstehenden Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen und/des Versicherungsnehmers aus den Gefahren des täglichen Lebens als P r i v a t p e r s o n und nicht aus den Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes oder öffentlich-rechtlichen Inhalts Amtes. Nicht versichert ist außerdem die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus einer verantwortlichen Betätigung in Vereini- gungen aller Art. Insbesondere ist versichert die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers 1.1. als Familien- und Haushaltungsvorstand (z. B. aus der Aufsichts- pflicht über Minderjährige); 1.2. als Dienstherr der in seinem Haushalt tätigen Personen; 1.3. als Inhaber (z. X. Xxxxxxxxxx, Mieter, Nutznießer) (1) einer oder mehrerer Wohnungen, einschließlich Ferienwohnung (bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer). Bei Sondereigentü- mern sind Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft der Wohnungsei- gentümer wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums ver- sichert. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf den Mit- eigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum. (2) eines Einfamilienhauses; (3) eines Ferien-/Wochenendhauses; (4) eines oder mehrerer ausschließlich zu privaten Zwecken genutzter unbebauter Grundstücke bis zu einer Gesamtfläche von 1.000 qm. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die genannten Immobilien und Grundstücke im VersicherungsscheinInland oder europäischen Ausland liegen und die Objekte vom Versicherungsnehmer oder den mitversicherten Personen zu privaten Zwecken selbst bewohnt bzw. selbst genutzt wer- den. Versicherungsschutz besteht auch für das unentgeltliche Überlassen der in Ziff. 1.3 BBR genannten Immobilien und den zugehörigen Objekten gemäß Ziff. 1.4 BBR an Dritte sowie für die sich hieraus ergebenden Pflichten als Inhaber gemäß Ziff. 1.6 BBR. 1.4. als Betreiber und Inhaber folgender Objekte und Anlagen, sofern sie den in Ziff. 1.3 BBR genannten Immobilien zugehörig sind: (1) Garagen, Carports/Nachtrag versicherten Person als BeamterStellplätze, AngestellterGärten, Teiche und Swimmingpools; (2) Flüssiggastanks; (3) Photovoltaik-/Solaranlagen inkl. zugehöriger Anlagen zur Energie- speicherung. Versicherungsschutz besteht einschließlich des Be- triebs und der Stromeinspeisung in das elektrische Versorgungs- netz (gilt auch bei einer Gewerbeanmeldung). Nicht versichert ist die Versorgung von Tarifkunden/Arbeiter des öffentlichen Dienstes, Richter, Soldat Endverbrauchern. 1.5. aus der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung (nicht jedoch als Angehöriger des freiwilligen WehrdienstesEigen- tum) oder Angehöriger des Bundesgrenzschutzes - bei Ausübung der dienstlichen Verrichtung - in der von im Versicherungsschein/Nachtrag beschriebenen dienstlichen bzwaußereuropäischen Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern gemäß Ziff. beruflichen Tätigkeit 1.3 (nicht jedoch 1) bis (3) BBR. 1.6. als Inhaber der unter Ziff. 1.3 bis 1.5 BBR genannten Immobilien und Anlangen (1) aus Nebenämtern der Verletzung von Pflichten, die dem Versicherten aufgrund dieser Immobilien und NebenbeschäftigungenAnlagen obliegen, insbesondere Verkehrssi- cherungspflichten (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Rei- nigung oder Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen). O.1.2 Versicherungsschutz besteht für Ansprüche aus Personenschäden und Sachschäden. Vermögensschäden sind abweichend von den Ziffern 1 und 4.1.1 der Haftpflichtversicherungsbedingungen im Umfang von Ziffer O.5 versichert. Die Höchstersatzleistungen Dies gilt auch für die jeweilige Schadenart durch Vertrag vom Versicherungsnehmer ausschließ- lich als Mieter, Pächter oder Entleiher übernommene gesetzliche Haftpflicht für Verkehrssicherungspflichten des Vertragspartners (Vermieter, Verleiher, Verpächter) in dieser Eigenschaft; (2) aus dem Miteigentum an zu diesen Immobilien gehörenden Ge- meinschaftsanlagen, zum Beispiel gemeinschaftliche Zugänge (Durchgangswege) zur öffentlichen Straße, Wäschetrocknerplätze, private Park- und Stellplätze, sowie Abstellplätze für Mülltonnen; (3) und als früherer Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGB wenn die Versiche- rung bis zum Besitzwechsel bestand. 1.7. als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten Bei den unter Ziff. 1.3 BBR genannten Immobilien und den zugehörigen Objekten gemäß Ziff. 1.4 BBR sind dem Versicherungsschein/Nachtrag Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch- und Grabearbeiten bis zu entnehmeneiner Bausumme von EUR 150.000 mitversichert, auch wenn diese in Eigenleistung oder mit Nachbarschafts- hilfe durchgeführt werden. O.1.3 Die Versicherung umfasst - Ansprüche geschädigter Dritter gegen Wird die genannte Bausumme überschritten, entfällt die Mitversicherung. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4 AHB). Sofern nicht bereits Versicherungsschutz gemäß Ziff. 2 BBR besteht gilt: Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der zur Mithilfe bei den Versicherten; - Regressansprüche wegen Bauarbeiten eingesetzten Personen (Bauhelfer) für Schäden, die sie in Ausübung dieser Verrichtungen Dritten verursachen. Auch versichert sind Ansprüche der Dienstherr einem Dritten zu ersetzen hatte; - Ansprüche des Dienstherrn wegen ihm unmittelbar zugefügter SchädenBauhelfer aus Personenschäden gegen die nach Ziff. O.1.4 Nicht versichert 2.1 bis 2.4 BBR versicherten Personen. 1.8. aus dem Besitz und trotz Beitragszahlung Gebrauch von Fahrrädern (auch von nicht versicherbar sind folgende dienstliche bzw. berufliche Tätigkeiten:versicherungspflichtigen Elektrofahrrädern). 11.9. aus der Führung Ausübung von Sport, ausgenommen sind eine jagdliche Betätigung und die Teilnahme an Pferde-, Rad- und Kraftfahrzeugrennen sowie ein zur Vorbereitung des Rennens von einem Veranstalter organi- siertes oder Leitung vorgeschriebenes Training, bei dem die Erzielung von Krankenhäusern, Kliniken, Sanatorien oder Heilanstalten;Höchstgeschwindigkeiten geübt wird. 21.10. aus der Tätigkeit als Psychologedem erlaubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von Hieb-, Physiker Stoß- und Ingenieur in KrankenhäusernSchusswaffen sowie Munition und Geschossen, Kliniken, Sanatorien nicht jedoch zu Jagdzwecken oder Heilanstalten;zu strafbaren Handlungen. 3. aus medizinischer/heilender Tätigkeit (z. B. Ärzte, Tierärzte, Krankenschwestern, Krankenpfleger, Hebammen, Masseure/Physiotherapeuten, Apotheker, pharmazeutische Assistenten, Rettungssanitäter, Rettungsassistenten); 4. aus Bauplanung und Bauleitung (z. B. Architekten, Bauingenieure, Statiker, Bauleiter und sonstige Personen); 5. aus Flugsicherungs-, Fluglotsen- und Schiffslotsentätigkeit; 61.11. als Angehöriger des Auswärtigen Amtes;Reiter bzw. Fahrer 7(1) bei der Benutzung fremder Pferde und/oder (2) bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer sowie Fuhrwerkseigentümer, es sei denn es handelt sich um Personen- schäden. Busfahrer Dieser Versicherungsschutz ist nur gültig, soweit für den Versicherungs- nehmer kein Versicherungsschutz aus einer anderweitig bestehenden Versicherung erlangt werden kann. 1.12. als Tierhalter oder Tierhüter 1.12.1. Versicherungsschutz besteht als Halter von (1) zahmen Haustieren sowie (2) gezähmten Kleintieren und Fahrer Bienen. Kein Versicherungsschutz besteht als Halter von Schienenfahrzeugen;Hunden, Pferden und sonstigen Reit- und Zugtieren, Rindern, wilden Tieren sowie von Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden. 81.12.2. Versicherungsschutz besteht als nicht gewerbsmäßiger Hüter von (1) Hunden und sonstigen zahmen Haustieren, (2) Pferden, (3) gezähmten Kleintieren und Bienen. Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer, es sei denn es handelt sich um Personenschäden. Kein Versicherungsschutz besteht als Hüter von sonstigen Reit- und Zugtieren, Rindern, wilden Tieren sowie von Tieren die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden. Der Versicherungsschutz für das Hüten der Tiere wird nur geboten, soweit für den Versicherungsnehmer kein Versicherungsschutz aus Forschungs- und wissenschaftlicher Tätigkeit auf dem Gebiet der Medizin, Pharmazie oder Gentechnologie; 9. aus Gutachtertätigkeit; 10. aus überwachender und Ingenieurstätigkeit im Umweltbereich;einer anderweitig bestehenden Versicherung erlangt werden kann.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Gegenstand der Versicherung. O.1.1 Versichert ist im Umfang Rahmen der Haftpflichtversicherungsbedingungen Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und der nachfolgenden Bestimmungen nachstehenden Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen und/des Versicherungsnehmers aus den Gefahren des täglichen Lebens als P r i v a t p e r s o n und nicht aus den Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes oder öffentlich-rechtlichen Inhalts Amtes. Nicht versichert ist außerdem die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus einer verantwortlichen Betätigung in Vereini- gungen aller Art. Insbesondere ist versichert die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers 1.1. als Familien- und Haushaltungsvorstand (z. B. aus der Aufsichts- pflicht über Minderjährige); 1.2. als Dienstherr der in seinem Haushalt tätigen Personen; 1.3. als Inhaber (z. X. Xxxxxxxxxx, Mieter, Nutznießer) (1) einer oder mehrerer Wohnungen, einschließlich Ferienwohnung (bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer). Bei Sondereigentü- mern sind Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft der Wohnungsei- gentümer wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums ver- sichert. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf den Mit- eigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum. (2) eines Einfamilienhauses; (3) eines Zweifamilienhauses; (4) eines Ferien-/Wochenendhauses; (5) eines oder mehrerer ausschließlich zu privaten Zwecken genutzter unbebauter Grundstücke bis zu einer Gesamtfläche von 5.000 qm. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die genannten Immobilien und Grundstücke im VersicherungsscheinInland oder europäischen Ausland liegen und die Objekte vom Versicherungsnehmer oder den mitversicherten Personen zu privaten Zwecken selbst bewohnt bzw. selbst genutzt wer- den. Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn die genannten Objekte bis zu einem Flächenanteil von 50 Prozent als Büro- oder Praxis- räume genutzt werden. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für das Betriebsstättenrisiko der gewerblich genutzten Räume. Versicherungsschutz besteht auch für das unentgeltliche Überlassen der in Ziff. 1.3 BBR genannten Immobilien und den zugehörigen Objekten gemäß Ziff. 1.5 BBR an Dritte sowie für die sich hieraus ergebenden Pflichten als Inhaber gemäß Ziff. 1.8 BBR. 1.4. als Vermieter, Untervermieter oder bei unentgeltlicher Überlassung (1) einzelner Wohnräume oder einer Wohnung im vom Versicherungs- nehmer selbst bewohnten Ein- oder Zweifamilienhaus; (2) einer Eigentumswohnung; (3) einer oder mehrerer unbebauter Grundstücke bis zu einer Gesamt- fläche von 5.000 qm. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die genannten Immobilien und Grundstücke im Inland oder europäischen Ausland liegen und die Objekte ausschließlich zu privaten Wohnzwecken bzw. die Grundstücke zu privaten oder forst- und landwirtschaftlichen Zwecken vermietet/Nachtrag versicherten Person verpachtet werden. 1.5. als BeamterBetreiber, AngestellterInhaber, Vermieter oder Verpächter folgender Objekte und Anlagen, sofern sie den in Ziff. 1.3 und 1.4 BBR genannten Immobi- lien zugehörig sind: (1) Garagen, Carports/Arbeiter Stellplätze, Gärten, Teiche und Swimmingpools; (2) Flüssiggastanks; (3) oberirdische Anlagen zur Energieerzeugung und -speicherung durch Erneuerbare Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung. Dazu zählen beispielsweise Photovoltaik-, Solar-, Luft-, Wasser- und Kleinwindanlagen und Mini-Blockheizkraftwerke. Versicherungs- schutz besteht einschließlich des öffentlichen DienstesBetriebs und der Stromeinspei- sung in das elektrische Versorgungsnetz (gilt auch bei einer Ge- werbeanmeldung). Nicht versichert ist die Versorgung von Tarifkun- den/Endverbrauchern. 1.6. als Inhaber, RichterVermieter oder Verpächter von (1) insgesamt bis zu drei Garagen, Soldat Carports, Stellplätzen sowie (2) Gartengrundstücken / Schrebergärten einschließlich der Gartenlau- be, auch wenn diese nicht den unter Xxxx. 1.3 oder 1.4 BBR genannten Immo- bilien zugehörig sind. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Immobilien und Grundstücke ausschließlich zu privaten Zwecken genutzt werden und im Inland oder europäischen Ausland liegen. 1.7. aus der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung (nicht jedoch als Angehöriger des freiwilligen WehrdienstesEigen- tum) oder Angehöriger des Bundesgrenzschutzes - bei Ausübung der dienstlichen Verrichtung - in der von im Versicherungsschein/Nachtrag beschriebenen dienstlichen bzwaußereuropäischen Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern gemäß Ziff. beruflichen Tätigkeit 1.3 (nicht jedoch 1) bis (4) BBR. 1.8. als Inhaber, Vermieter oder Verpächter der unter Ziff. 1.3 bis 1.7 BBR genannten Immobilien und Anlangen (1) aus Nebenämtern der Verletzung von Pflichten, die dem Versicherten aufgrund dieser Immobilien und NebenbeschäftigungenAnlagen obliegen, insbesondere Verkehrssi- cherungspflichten (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Rei- nigung oder Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen). O.1.2 Versicherungsschutz besteht für Ansprüche aus Personenschäden und Sachschäden. Vermögensschäden sind abweichend von den Ziffern 1 und 4.1.1 der Haftpflichtversicherungsbedingungen im Umfang von Ziffer O.5 versichert. Die Höchstersatzleistungen Dies gilt auch für die jeweilige Schadenart durch Vertrag vom Versicherungsnehmer ausschließ- lich als Mieter, Pächter oder Entleiher übernommene gesetzliche Haftpflicht für Verkehrssicherungspflichten des Vertragspartners (Vermieter, Verleiher, Verpächter) in dieser Eigenschaft; (2) aus dem Miteigentum an zu diesen Immobilien gehörenden Ge- meinschaftsanlagen, zum Beispiel gemeinschaftliche Zugänge (Durchgangswege) zur öffentlichen Straße, Wäschetrocknerplätze, private Park- und Stellplätze, sowie Abstellplätze für Mülltonnen; (3) und als früherer Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGB wenn die Versiche- rung bis zum Besitzwechsel bestand. 1.9. als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten Bei den unter Ziff. 1.3 und 1.4 BBR genannten Immobilien und den zugehörigen Objekten gemäß Ziff. 1.5 BBR sind dem Versicherungsschein/Nachtrag Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch- und Grabearbeiten bis zu entnehmeneiner Bausumme von EUR 175.000 mitversichert, auch wenn diese in Eigenleistung oder mit Nachbarschaftshilfe durchgeführt werden. O.1.3 Die Versicherung umfasst - Ansprüche geschädigter Dritter gegen Wird die genannte Bausumme überschritten, entfällt die Mitversicherung. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4 AHB). Sofern nicht bereits Versicherungsschutz gemäß Ziff. 2 BBR besteht gilt: Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der zur Mithilfe bei den Versicherten; - Regressansprüche wegen Bauarbeiten eingesetzten Personen (Bauhelfer) für Schäden, die sie in Ausübung dieser Verrichtungen Dritten verursachen. Auch versichert sind Ansprüche der Dienstherr einem Dritten zu ersetzen hatte; - Ansprüche des Dienstherrn wegen ihm unmittelbar zugefügter SchädenBauhelfer aus Personenschäden gegen die nach Ziff. O.1.4 Nicht versichert 2.1 bis 2.5 BBR versicherten Personen. 1.10. aus dem Besitz und trotz Beitragszahlung Gebrauch von Fahrrädern (auch von nicht versicherbar sind folgende dienstliche bzw. berufliche Tätigkeiten:versicherungspflichtigen Elektrofahrrädern). 11.11. aus der Führung Ausübung von Sport, ausgenommen sind eine jagdliche Betätigung und die Teilnahme an Pferde-, Rad und Kraftfahrzeugrennen sowie ein zur Vorbereitung des Rennens von einem Veranstalter organi- siertes oder Leitung vorgeschriebenes Training, bei dem die Erzielung von Krankenhäusern, Kliniken, Sanatorien oder Heilanstalten;Höchstgeschwindigkeiten geübt wird. 21.12. aus der Tätigkeit als Psychologedem erlaubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von Hieb-, Physiker Stoß- und Ingenieur in KrankenhäusernSchusswaffen sowie Munition und Geschossen, Kliniken, Sanatorien nicht jedoch zu Jagdzwecken oder Heilanstalten;zu strafbaren Handlungen. 3. aus medizinischer/heilender Tätigkeit (z. B. Ärzte, Tierärzte, Krankenschwestern, Krankenpfleger, Hebammen, Masseure/Physiotherapeuten, Apotheker, pharmazeutische Assistenten, Rettungssanitäter, Rettungsassistenten); 4. aus Bauplanung und Bauleitung (z. B. Architekten, Bauingenieure, Statiker, Bauleiter und sonstige Personen); 5. aus Flugsicherungs-, Fluglotsen- und Schiffslotsentätigkeit; 61.13. als Angehöriger des Auswärtigen Amtes;Reiter bzw. Fahrer 7(1) bei der Benutzung fremder Pferde und/oder (2) bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer sowie Fuhrwerkseigentümer, es sei denn es handelt sich um Personen- schäden. Busfahrer Dieser Versicherungsschutz ist nur gültig, soweit für den Versicherungs- nehmer kein Versicherungsschutz aus einer anderweitig bestehenden Versicherung erlangt werden kann. 1.14. als Tierhalter oder Tierhüter 1.14.1. Versicherungsschutz besteht als Halter von (1) zahmen Haustieren sowie (2) gezähmten Kleintieren und Fahrer Bienen Kein Versicherungsschutz besteht als Halter von Schienenfahrzeugen;Hunden, Pferden und sonstigen Reit- und Zugtieren, Rindern, wilden Tieren sowie von Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden. 81.14.2. Versicherungsschutz besteht als nicht gewerbsmäßiger Hüter von (1) Hunden und sonstigen zahmen Haustieren, (2) Pferden und sonstigen Reit- und Zugtieren, (3) gezähmten Kleintieren und Bienen Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer, es sei denn es handelt sich um Personenschäden. Kein Versicherungsschutz besteht als Hüter von sonstigen Reit- und Zugtieren, Rindern, wilden Tieren sowie von Tieren die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden. Der Versicherungsschutz für das Hüten der Tiere wird nur geboten, soweit für den Versicherungsnehmer kein Versicherungsschutz aus Forschungs- und wissenschaftlicher Tätigkeit auf dem Gebiet der Medizin, Pharmazie oder Gentechnologie; 9. aus Gutachtertätigkeit; 10. aus überwachender und Ingenieurstätigkeit im Umweltbereich;einer anderweitig bestehenden Versicherung erlangt werden kann.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Gegenstand der Versicherung. O.1.1 1. Versichert ist im Umfang Rahmen der Haftpflichtversicherungsbedingungen Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen und/des Versicherungsnehmers aus dem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Betrieb mit seinen Eigenschaften, Rechtsverhältnissen oder öffentlich-rechtlichen Inhalts Tätigkeiten bzw. aus der Ausübung der im Versicherungsschein/Nachtrag versicherten Person Versicherungsschein und seinen Nachträgen beschriebenen beruflichen Tätigkeit. 2. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht a. des Versicherungsnehmers als BeamterEigentümer, Angestellter/Arbeiter des öffentlichen DienstesMieter, RichterPächter, Soldat (Leasingnehmer, Nutznießer von Grundstücken, - nicht jedoch als Angehöriger von Luftlandeplätzen - , Gebäuden oder Räumlichkeiten, die ausschließlich für den versicherten Betrieb oder für Wohnzwecke des freiwilligen WehrdienstesVersicherungsnehmers und seiner Betriebsangehörigen benutzt werden (Umfang des Versicherungsschutzes siehe Beschreibung des versicherten Risikos für Haus- und Grundbesitzer); b. des Versicherungsnehmers aus seinen Sozialeinrichtungen für Betriebsangehörige, die ausschließlich für den versicherten Betrieb bestimmt sind (z. B. Betriebssportgemeinschaften, Werkskantinen, Badeanstalten, Erholungsheime, Kindergärten) und aus Vorhandensein und Betätigung einer Werk- oder Angehöriger Betriebsfeuerwehr. Nicht versichert ist die persönliche Haftpflicht von Mitgliedern der Betriebssportgemeinschaft aus ihrer Betätigung in dieser; c. der gesetzlichen Vertreter des Bundesgrenzschutzes - bei Ausübung der dienstlichen Verrichtung - Versicherungsnehmers und solcher Personen, die er zur Leitung oder Beaufsichtigung des versicherten Betriebes oder eines Teils desselben angestellt hat, in der im Versicherungsschein/Nachtrag beschriebenen dienstlichen bzw. beruflichen Tätigkeit (nicht jedoch aus Nebenämtern und Nebenbeschäftigungen). O.1.2 Versicherungsschutz besteht dieser Eigenschaft; d. sämtlicher übrigen Betriebsangehörigen für Ansprüche aus Personenschäden und Sachschäden. Vermögensschäden sind abweichend von den Ziffern 1 und 4.1.1 der Haftpflichtversicherungsbedingungen im Umfang von Ziffer O.5 versichert. Die Höchstersatzleistungen für die jeweilige Schadenart sind dem Versicherungsschein/Nachtrag zu entnehmen. O.1.3 Die Versicherung umfasst - Ansprüche geschädigter Dritter gegen den Versicherten; - Regressansprüche wegen Schäden, die der Dienstherr einem Dritten zu ersetzen hatte; - Ansprüche des Dienstherrn wegen ihm unmittelbar zugefügter Schädensie in Ausführung ihrer dienstlichen Verrichtungen für den Versicherungsnehmer verursachen. O.1.4 Nicht versichert Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und trotz Beitragszahlung nicht versicherbar sind folgende dienstliche bzw. berufliche Tätigkeiten: 1. aus der Führung oder Leitung von Krankenhäusern, Kliniken, Sanatorien oder Heilanstalten; 2. aus der Tätigkeit als Psychologe, Physiker und Ingenieur in Krankenhäusern, Kliniken, Sanatorien oder Heilanstalten; 3. aus medizinischer/heilender Tätigkeit (z. B. Ärzte, Tierärzte, Krankenschwestern, Krankenpfleger, Hebammen, Masseure/Physiotherapeuten, Apotheker, pharmazeutische Assistenten, Rettungssanitäter, Rettungsassistenten); 4. aus Bauplanung und Bauleitung (z. B. Architekten, Bauingenieure, Statiker, Bauleiter und sonstige Personen); 5. aus Flugsicherungs-, Fluglotsen- und Schiffslotsentätigkeit; 6. als Angehöriger des Auswärtigen Amtes; 7. Busfahrer und Fahrer von Schienenfahrzeugen; 8. aus Forschungs- und wissenschaftlicher Tätigkeit auf dem Gebiet der Medizin, Pharmazie oder Gentechnologie; 9. aus Gutachtertätigkeit; 10. aus überwachender und Ingenieurstätigkeit Berufskrankheiten im Umweltbereich;Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß des Sozialgesetzbuchs VII handelt. Das gleiche gilt für solche Dienstunfälle gemäß den beamtenrechtrechtlichen Vorschriften, die in Ausübung oder infolge des Dienstes Angehörigen derselben Dienststelle zugefügt werden.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung

Gegenstand der Versicherung. O.1.1 Versichert ist im Umfang der Haftpflichtversicherungsbedingungen und der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen und/oder öffentlich-rechtlichen Inhalts der im Versicherungsschein/Nachtrag versicherten Person als Beamter, Angestellter/Arbeiter des öffentlichen Dienstes, Richter, Soldat (nicht jedoch als Angehöriger des freiwilligen Wehrdienstes) oder Angehöriger des Bundesgrenzschutzes - bei Ausübung der dienstlichen Verrichtung - in der im Versicherungsschein/Nachtrag beschriebenen dienstlichen bzw. beruflichen Tätigkeit (nicht jedoch aus Nebenämtern und Nebenbeschäftigungen). O.1.2 Versicherungsschutz besteht für Ansprüche aus Personenschäden und Sachschäden. Vermögensschäden sind abweichend von den Ziffern 1 und 4.1.1 der Haftpflichtversicherungsbedingungen im Umfang von Ziffer O.5 versichert. Die Höchstersatzleistungen für die jeweilige Schadenart sind dem Versicherungsschein/Nachtrag zu entnehmen. O.1.3 Die Versicherung umfasst - Ansprüche geschädigter Dritter gegen den Versicherten; - Regressansprüche wegen Schäden, die der Dienstherr einem Dritten zu ersetzen hatte; - Ansprüche des Dienstherrn wegen ihm unmittelbar zugefügter Schäden. O.1.4 Nicht versichert und trotz Beitragszahlung nicht versicherbar sind folgende dienstliche bzw. berufliche Tätigkeiten: 1. aus der Führung oder Leitung von Krankenhäusern, Kliniken, Sanatorien oder Heilanstalten; 2. aus der Tätigkeit als Psychologe, Physiker und Ingenieur in Krankenhäusern, Kliniken, Sanatorien oder Heilanstalten; 3. aus medizinischer/heilender Tätigkeit (z. B. Ärzte, Tierärzte, Krankenschwestern, Krankenpfleger, Hebammen, Masseure/Physiotherapeuten, Apotheker, pharmazeutische Assistenten, Rettungssanitäter, Rettungsassistenten); 4. aus Bauplanung und Bauleitung (z. B. Architekten, Bauingenieure, Statiker, Bauleiter und sonstige Personen); 5. aus Flugsicherungs-, Fluglotsen- und Schiffslotsentätigkeit; 6. als Angehöriger des Auswärtigen Amtes; 7. Busfahrer und Fahrer von Schienenfahrzeugen; 8. aus Forschungs- und wissenschaftlicher Tätigkeit auf dem Gebiet der Medizin, Pharmazie oder Gentechnologie; 9. aus Gutachtertätigkeit; 10. aus überwachender und Ingenieurstätigkeit im Umweltbereich; 11. als Mitarbeiter von privatisierten Einrichtungen und Unternehmen, wirtschaftlichen Unternehmen und Arbeitgebern außerhalb des öffentlichen Dienstes; 12. als Spezialist für die Datenverarbeitung (z.B. Software-, IT-, Netzwerk-, Rechenzentrums-/Datenbank-, Datennetztätigkeiten) O.1.5 Scheidet der Versicherte während der Dauer des Vertrages aus dem Dienstverhältnis (z. B. infolge Pensionierung oder sonstiger Gründe) aus oder übt eine veränderte Tätigkeit aus, für die kein Versicherungsschutz besteht, so erlischt damit die Diensthaftpflichtversicherung. Die Privathaftpflichtversicherung bleibt unverändert bestehen.

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Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation