Common use of Gegenstand des Versicherungsschutzes Clause in Contracts

Gegenstand des Versicherungsschutzes. (1) Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer und den in der Privathaftpflichtversicherung mitversicherten Familienangehörigen oder – soweit ausdrücklich vereinbart – dem mitversicherten Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und dessen mitversicherten Kindern (versicherte Personen) Versicherungsschutz für den Fall, dass eine versicherte Person während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird, und die daraus entstandene berechtigte Schadenersatzforderung gegen den Schädiger nicht oder nicht voll durchgesetzt werden kann.

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