Common use of Gegenstand des Versicherungsschutzes Clause in Contracts

Gegenstand des Versicherungsschutzes. E.1.1 Der Versicherungsschutz besteht für Schäden, die der Versicherungsnehmer bzw. die mitversicherte(n) Person(en) dadurch erleidet(en), dass ein Dritter die sich aus einem rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteil eines Gerichtes eines Mitgliedstaates der EU, der Schweiz oder Norwegens ergebene Verpflichtung zum Schadenersatz wegen eines Haftpflichtschadens ganz oder teilweise nicht erfüllen kann und Vollstreckungsversuche gescheitert sind.

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Gegenstand des Versicherungsschutzes. E.1.1 6.1.1 Der Versicherungsschutz besteht für Schäden, die der Versicherungsnehmer bzw. die mitversicherte(n) Person(en) dadurch erleidet(en), dass ein Dritter die sich aus einem rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteil eines Gerichtes Gerichts eines Mitgliedstaates der EU, der Schweiz oder Norwegens ergebene Verpflichtung zum Schadenersatz wegen eines Haftpflichtschadens ganz oder teilweise nicht erfüllen kann und Vollstreckungsversuche gescheitert sind.

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