Gegenstand und Umfang der Garantie Musterklauseln

Gegenstand und Umfang der Garantie. 2.1 Garantie für einen Betriebsmittelkredit für laufende Kosten und Rückführungen/Tilgungen
Gegenstand und Umfang der Garantie. 1.1. Der Garantiegeber (der in der Garantieanmeldung benannte Audi Gebrauchtwagen :plus Partner) gewährt dem Garantienehmer (Erwerber/Fahrzeughalter) für das in der Garantieanmeldung (Garantie) bezeichnete und in Deutschland zugelassene Fahrzeug eine Gebrauchtwagen- Garantie. Im Rahmen der Garantie wird Ersatz für die Kosten von Reparaturen geleistet, die dadurch erforderlich werden, dass an dem bezeichneten Fahrzeug während der Laufzeit der Garantie Mängel in Werkstoff (Materialien und Teile) und/oder Werkarbeit (Verarbeitung) auftreten. Maßstab dafür ist der in der Automobilindustrie übliche Stand der Technik vergleichbarer Fahrzeugtypen bei Erst- auslieferung.
Gegenstand und Umfang der Garantie. Die Gesellschaft deckt jedes unbeabsichtigte Zerbrechen oder Zerstören, das aus dem Herabfallen, Aufprallen oder Eindringen eines Fremdkörpers resultiert und die Reparatur oder den Ersatz der folgenden Gegenstände und Geräte zur privaten Nutzung erforderlich macht: • Musikinstrumente, • Geräte, die bei der Ausübung sportlicher Aktivitäten, beim Jagen oder beim Angeln verwendet werden, • Schmuck. Sofern bei den zuständigen Justiz- oder Polizeibehörden Anzeige erstattet wurde, deckt die Gesellschaft ebenfalls:
Gegenstand und Umfang der Garantie. Die Gesellschaft gewährt dem Versicherten ihre Garantie bis in Höhe der in den Persönlichen Bedingungen vermerkten Beträge für die finanziellen Folgen der Haftpflicht, die ihm aufgrund von Personen-, Sach- und immateriellen Folgeschäden erwachsen könnte, die sich während der Ausübung seiner in den Persönlichen Bedingungen beschriebenen beruflichen Tätigkeiten ereignen. Diese Garantie gilt insbesondere für Schäden aufgrund: ◼ von Betreuungstätigkeiten einschließlich jeglicher erzieherischen, sportlichen und Freizeitaktivitäten, die vom Versicherten organisiert werden; ◼ der Einrichtungen oder Geräte, die den Versicherten gehören oder die von ihnen gemietet oder verwahrt werden und die sich an dem in den Persönlichen Bedingungen vermerkten Ort der Ausübung der Berufstätigkeit befinden. Die Versicherungsdeckung wird auch im Fall der Verabreichung von Medikamenten gewährt, die keiner Rezeptpflicht unterliegen (Hustensaft, Fieberzäpfchen etc.). Was rezeptpflichtige Medikamente betrifft, so verpflichten sich die Eltern, den Tageseltern die betreffenden Medikamente mit den Hinweisen zur Dosierung und Darreichung auszuhändigen.
Gegenstand und Umfang der Garantie. Die Gesellschaft gewährt dem Versicherten ihre Garantie für die finanziellen Folgen der außervertraglichen Haftpflicht, die ihm aufgrund von Personen-, Sach- und immateriellen Folgeschäden erwachsen könnte, die sich während der Ausübung seiner in den Persönlichen Bedingungen beschriebenen beruflichen Tätigkeiten ereignen. Die Garantie des vorliegenden Vertrags greift jedoch nur in Ergänzung des Versicherungsvertrags/der Versicherungsverträge zur Deckung der Haftpflicht der Einrichtung(- en), in der/denen der Versicherte seinen Beruf ausübt.
Gegenstand und Umfang der Garantie. 1.1. Der Garantiegeber (der in der Garantieanmeldung benannte Audi Partner) gewährt dem Garantienehmer (Fahrzeughalter) für das in der Garantieanmeldung (Garantie) bezeichnete Fahrzeug eine Gebrauchtwagen- Garantie. Im Rahmen der Garantie wird Ersatz für die Kosten von Reparaturen geleistet, die dadurch erforderlich werden, dass an dem bezeichneten Fahrzeug während der Laufzeit der Garantie Mängel in Werkstoff (Materialien und Teile) und/oder Werkarbeit (Verarbeitung) auftreten. Maßstab dafür ist der in der Automobilindustrie übliche Stand der Technik vergleich-barer Fahrzeugtypen bei Erstauslieferung.
Gegenstand und Umfang der Garantie. Die Gesellschaft deckt jedes versehentliche Zerbrechen oder Zerstören infolge eines Sturzes, Aufpralls oder Eindringens eines Fremdkörpers, welches die Reparatur oder den Ersatz der fol- genden Gegenstände und Geräte zur privaten Nutzung erforderlich macht : ◼ Musikinstrumente, ◼ Geräte, die bei der Ausübung sportlicher Aktivitäten, beim Jagen oder beim Angeln verwendet werden, ◼ medizinische Hilfsgeräte wie Sauerstoff- oder Insulinpumpen, Hörgeräte, ◼ nicht digitale Fotoapparate, ◼ Objektive für Fotoapparate, ◼ Schmuck. Sofern bei den zuständigen Justiz- und Polizeibehörden Anzeige erstattet wurde, deckt die Ge- sellschaft auch :
Gegenstand und Umfang der Garantie. Gemäß der großherzoglichen Verordnung vom 13. Xxxx 2013 zur Festlegung der allgemeinen Bedingungen für Versicherungsverträge für die Deckung der Jagdhaftpflicht versichert die Gesell- schaft den Versicherungsnehmer gegen die finanziellen Folgen seiner eventuellen Haftpflicht gemäß Artikel 1382 bis 1384 Zivilgesetzbuch oder infolge der Anwendung von Artikel 136 Sozialversicherungsgesetzbuch für Personenschäden und Sachschäden, die Dritte durch Unge- schicklichkeit oder Unachtsamkeit erlitten haben. Gedeckt sind im Besonderen Schäden, die Dritte durch Unfälle folgender Art erlitten haben :
Gegenstand und Umfang der Garantie. Die Gesellschaft versichert bis in Höhe der in den Persönlichen Bedingungen vermerkten Beträge die außervertragliche Haftung der Versicherten gemäß der Artikel 1382 bis 1386 des Zivilgesetzbuchs für Schäden, die Dritten aufgrund des Betriebs der mit der gedeckten Tätigkeit verbundenen Büros entstehen. Die Garantie umfasst: ◼ Personenschäden durch Brand, Feuer, Explosion, Rauch und Wasser; ◼ Sachschäden und immaterielle Schäden durch Brand, Feuer, Explosion, Rauch und Wasser mit Ausnahme jener Gefahren, die gewöhnlich im Rahmen der Garantie „Regress Dritter“ eines Feuerversicherungsvertrags vom Versicherungsnehmer versicherbar sind. Immaterielle Schäden infolge eines im Rahmen der Garantie „Regress Dritter“ eines Feuerversicherungsvertrags versicherbaren Schadens sind jedoch zusätzlich zur Garantie „Regress Dritter“ gedeckt. Die Beauftragten, Geschäftsführer und Verwalter gelten als Dritte, was Sachschäden betrifft, bei denen es sich nicht um Schäden an Kleidung, Werkzeug oder persönlichen Gegenständen handelt. In Erweiterung hierzu gewährt die Gesellschaft ihre Garantie bis in Höhe der in den Persönlichen Bedingungen vermerkten Beträge für die finanziellen Folgen der vertraglichen Haftpflicht, die den Versicherten im Rahmen der Ausübung ihrer in den Persönlichen Bedingungen angegebenen beruflichen Tätigkeiten aufgrund von Personen-, Sach- und immateriellen Folgeschäden erwachsen könnten, die ein Dritter erleidet. Die Garantie wird insbesondere in Fällen gewährt, in denen eine Haftung besteht für: ◼ tatsächliche oder rechtlich gesehen erfolgte Fahrlässigkeit, Fehler, Unterlassungen, Verspätungen oder Versäumnisse bei der Ausübung der angegebenen Berufstätigkeit; ◼ den Verlust, den Diebstahl oder die Beschädigung jeglicher Mitschriften, Urkunden oder sonstigen Schriftstücke (mit Ausnahme jeglicher Wertpapiere) aus jedem Grund, die Dritten gehören und sich im Besitz der Versicherten befanden, wobei unerheblich ist, ob es sich um anvertraute Güter handelt oder nicht. Die Garantie umfasst die Erstattung der für die Wiederherstellung einzelner Kundenakten erforderlichen Aufwendungen infolge von deren Diebstahl, Zerstörung oder Verlust, sofern diese Wiederherstellung erforderlich ist und insoweit, als sie ausschließlich durch Dritte erfolgt.
Gegenstand und Umfang der Garantie. 1. Die Garantie bezieht sich auf die nachstehend bezeichneten Teile bzw. Baugruppen (abschließende Aufzählung): Baugruppe: Bezeichnung der Teile ▷ Motor: Zylinderblock, Zylinderkopf und -dichtung, Kurbelgehäuse, Gehäuse von Kreiselkolbenmotoren sowie alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile. ▷ Schalt- und Getriebegehäuse und alle Innenteile ▷ Automatikgetriebe einschließlich Drehmomentwandler ▷ Achsgetriebe: Achsgetriebegehäuse (Front- und Heckantrieb) und alle Innenteile. ▷ Kraftstoffanlage: Einspritzpumpe, Turbolader und Ladekompressor.