Geltung und Vertragsschluss Musterklauseln

Geltung und Vertragsschluss. 1.1. Lieferungen und Leistungen an den Kunden gleich welcher Art erfolgen ausschließlich zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Kunde durch Erteilung des Auftrags oder Annahme der Leistung anerkennt.
Geltung und Vertragsschluss. 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Erbringung von Werk- und Dienst- leistungen durch die cbs Corporate Business Solutions GmbH (nachfolgend: „cbs“). Sie gelten auch für zukünftige Werk- und Dienstleistungen der cbs für den Kunden, soweit nicht aus- drücklich etwas anderes vereinbart ist. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die cbs diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Weitere von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedür- fen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die cbs. Genehmigte Abwei- chungen gelten nur für einen bestimmten Einzelfall und haben keine Auswirkungen auf zu- künftige Geschäfte. Darüber hinaus gelten die Regelungen dieser AGB für das vorvertragliche Schuldverhältnis.
Geltung und Vertragsschluss. (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Tätigkeiten der ZOBA Zollberatung und -abwicklung GmbH (nachfolgend ZOBA) genannt, in den Bereichen Zolldienstleistungen, Dienstleistungen/Beratungen und in den Bereichen Portalnutzung. (2) Diese Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von § 14 BGB. Die nachfolgend vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen ZOBA und dem Auftraggeber gelten für sämtliche künftige Geschäftsbeziehungen, auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Dabei finden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter keine Anwendung, selbst für den Fall, dass ZOBA ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Ein Einverständnis mit der Geltung anderer Allgemeiner Geschäftsbedingungen liegt nicht darin, wenn ZOBA sich auf ein Schreiben bezieht, das Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist. (3) Die allgemeinen deutschen Spediteurbedingungen (nachfolgend: ADSp) in der jeweils aktuellen Fassung finden ergänzende Anwendung, sofern diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen hier keine abweichenden Regelungen vorsehen. Dem Auftraggeber ist der Inhalt der ADSp bekannt und fester Bestandsteil des Vertrages. (4) Von dem Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge und/oder Auftragsänderungen werden nur wirksam, wenn sie von dem Auftraggeber auch schriftlich bestätigt sind. (5) Durch Unterzeichnung der Zollvollmacht bzw. des jeweiligen Auftrages gibt der Auftraggeber ein Angebot zum Vertragsschluss gegenüber ZOBA ab, das ZOBA dadurch annimmt und als angenommen gilt, wenn ZOBA nicht unverzüglich nach Zugang des Angebots diesem widerspricht. (6) Sollte der Auftraggeber - oder mit ihm im nachweislichen Zusammenhang stehende Personen, Firmen, Gruppen, Organisationen oder Wirtschaftsgüter/Waren - im weiteren Verlauf der Vertragsbeziehung auf einer der so genannten Sanktionslisten (offizielle Verzeichnisse, in dem Personen, Firmen, Gruppen, Organisationen oder Wirtschaftsgüter/Waren aufgeführt sind, gegen bzw. für die wirtschaftliche und/oder rechtliche Einschränkungen ausgesprochen wurden - z.B. UN-, EG-EU-Weltbank Sanktionslisten) genannt werden, hat ZOBA das Recht, sämtliche Dienstleistungen sofort einzustellen. 2.
Geltung und Vertragsschluss. 1.1. Lieferungen und Leistungen an den Kunden gleich welcher Art erfolgen ausschließlich zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Kunde durch Erteilung des Auftrags oder Annahme der Leistung anerkennt, soweit in unserem Angebotsschreiben oder in unserer Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart ist. Die Geltung abweichender Bedingungen ist ausgeschlossen, auch wenn wir ihnen nicht widersprechen. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Geltung und Vertragsschluss. 1. Unsere Liefer-, Leistungs- und Montagebedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen. Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des §14 BGB, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich- rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ genannt). Ergänzend gelten unsere jeweils bei Vertragsschluss geltenden Verrechnungssätze.
Geltung und Vertragsschluss. 1.1 Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für unsere sämtlichen – auch zukünftigen – Verträge und sonstigen Leistungen im gewerblichen Bereich (gegenüber Unternehmern und Unternehmen). Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
Geltung und Vertragsschluss. Versand seinen Ausfuhrnachweis zu- schickt. ngungen für ehung an. lungsbedin- für uns nur, rkennen. eibend. Ein nsere schrift- zustande. urch unse- ätigung be- rwendung emäß § 13 cher). reise gelten g; Nachbe-
Geltung und Vertragsschluss. 2. Diese Allgemeinen Liefer- und Monta- gebedingungen gelten für alle – auch zukünftigen – Verträge betref- fend Lieferungen und Montagen von HOPPECKE an den Besteller. Entge- genstehenden Allgemeinen Geschäfts- bedingungen des Bestellers wird aus- drücklich widersprochen. Sie verpflich- ten HOPPECKE auch dann nicht, wenn HOPPECKE ihnen nicht nochmals nach Eingang bei XXXXXXXX ausdrücklich widersprochen hat.
Geltung und Vertragsschluss. 1. Diese Bedingungen gelten für Vertragsbeziehungen zwischen der OMEGA BLECHBEARBEITUNG LIMBACH-OBERFROHNA AG - im Folgenden: Abnehmerin genannt - und ihren Lieferanten.
Geltung und Vertragsschluss. Für Leistungen des Auftragnehmers im Bereich der Informationstechnologie und Telekommunikationstechnologie gelten nur diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen für Informationstechnologie („AEB-IT“) in dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Stand. Ein Vertrag wird grundsätzlich durch die vorbehaltlose Annahme der Bestellung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer abgeschlossen. Als eine solche Annahme gilt es auch, wenn der Auftragnehmer nach Zugang der Bestellung mit der Leistungserbringung beginnt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers und seiner Zulieferer gelten nicht, auch nicht als Shrink-Wrap, Click-Wrap oder sonstige vorformulierte Bestimmungen.