Geltung und Vertragsschluss. 1.1. Lieferungen und Leistungen an den Kunden gleich welcher Art erfolgen ausschließlich zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Kunde durch Erteilung des Auftrags oder Annahme der Leistung anerkennt, soweit in unserem Angebotsschreiben oder in unserer Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart ist. Die Geltung abweichender Bedingungen ist ausgeschlossen, auch wenn wir ihnen nicht widersprechen. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.2. Für Software-Lieferungen gelten ergänzend die speziellen Bedingungen des Endbenutzerlizenzvertrages („End-User-Licence-Agreement“-EULA).
1.3. Unsere Sicherheits- und Gebrauchsanleitungen sind zwingend zu beachten.
1.4. Angebote von uns sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch uns zustande. Auftragsbestätigungen, Lieferscheine und sonstige Bestätigungsschreiben von uns werden vom Kunden als inhaltlich richtig anerkannt, es sei denn, er widerspricht diesen schriftlich unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Werktagen ab Zugang. Mit der Bestellung eines Werkes oder einer Ware erklärt der Auftraggeber oder Kunde verbindlich, den Auftrag erteilen zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Übergabe des Werkes oder der Ware an den Kunden erklärt werden.
1.5. Maße, Abbildungen und Zeichnungen dienen allein der Vorinformation des Kunden und bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Angaben über Eigenschaften und Leistungsmerkmale der Produkte dienen der Illustration und sind nicht verbindlich. Technisch notwendige oder zweckmäßige Änderungen der Produkte bleiben vorbehalten.
1.6. Mündliche Abreden und nachträgliche Vertragsänderungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden, dies gilt insbesondere auch für Beschaffenheitsangaben und zugesicherte Eigenschaften.
1.7. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird ...
Geltung und Vertragsschluss. (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Tätigkeiten der ZOBA Zollberatung und -abwicklung GmbH (nachfolgend ZOBA) genannt, in den Bereichen Zolldienstleistungen, Dienstleistungen/Beratungen und in den Bereichen Portalnutzung.
(2) Diese Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von § 14 BGB. Die nachfolgend vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen ZOBA und dem Auftraggeber gelten für sämtliche künftige Geschäftsbeziehungen, auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Dabei finden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter keine Anwendung, selbst für den Fall, dass ZOBA ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Ein Einverständnis mit der Geltung anderer Allgemeiner Geschäftsbedingungen liegt nicht darin, wenn ZOBA sich auf ein Schreiben bezieht, das Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist.
(3) Die allgemeinen deutschen Spediteurbedingungen (nachfolgend: ADSp) in der jeweils aktuellen Fassung finden ergänzende Anwendung, sofern diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen hier keine abweichenden Regelungen vorsehen. Dem Auftraggeber ist der Inhalt der ADSp bekannt und fester Bestandsteil des Vertrages.
(4) Von dem Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge und/oder Auftragsänderungen werden nur wirksam, wenn sie von dem Auftraggeber auch schriftlich bestätigt sind. (5) Durch Unterzeichnung der Zollvollmacht bzw. des jeweiligen Auftrages gibt der Auftraggeber ein Angebot zum Vertragsschluss gegenüber ZOBA ab, das ZOBA dadurch annimmt und als angenommen gilt, wenn ZOBA nicht unverzüglich nach Zugang des Angebots diesem widerspricht.
(6) Sollte der Auftraggeber - oder mit ihm im nachweislichen Zusammenhang stehende Personen, Firmen, Gruppen, Organisationen oder Wirtschaftsgüter/Waren - im weiteren Verlauf der Vertragsbeziehung auf einer der so genannten Sanktionslisten (offizielle Verzeichnisse, in dem Personen, Firmen, Gruppen, Organisationen oder Wirtschaftsgüter/Waren aufgeführt sind, gegen bzw. für die wirtschaftliche und/oder rechtliche Einschränkungen ausgesprochen wurden - z.B. UN-, EG-EU-Weltbank Sanktionslisten) genannt werden, hat ZOBA das Recht, sämtliche Dienstleistungen sofort einzustellen.
Geltung und Vertragsschluss. 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Erbringung von Werk- und Dienst- leistungen durch die cbs Corporate Business Solutions GmbH (nachfolgend: „cbs“). Sie gelten auch für zukünftige Werk- und Dienstleistungen der cbs für den Kunden, soweit nicht aus- drücklich etwas anderes vereinbart ist. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die cbs diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Weitere von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedür- fen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die cbs. Genehmigte Abwei- chungen gelten nur für einen bestimmten Einzelfall und haben keine Auswirkungen auf zu- künftige Geschäfte. Darüber hinaus gelten die Regelungen dieser AGB für das vorvertragliche Schuldverhältnis.
1.2 Bei Werkleistungen ist die cbs für die Steuerung und Überwachung der Leistungserbringung und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dienstleistungen dienen der Beratung und Un- terstützung des Kunden durch die cbs; für die dabei vom Kunden angestrebten und erzielten Ergebnisse ist der Kunde selbst verantwortlich.
1.3 Erfordern die internen Organisationsrichtlinien des Kunden neben der Unterzeichnung eines Vertrages, dass der Kunde zusätzlich noch eine eigene Bestellung generiert, mit der er die Lieferungen und Leistungen bei cbs beauftragt, so wird der Kunde Sorge tragen, dass der Inhalt der Bestellung nicht von dem unterzeichneten Vertrag abweicht.
Geltung und Vertragsschluss. 1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind uneingeschränkter Bestandteil aller Verträge und geschäftlichen Vorgänge zwischen TECdocs®, Inh. Xxxxxxx Xxxxxx (nachfolgend TECdocs®) und dem jeweiligen Kunden. Diese gelten für alle Lieferungen und Leistungen einschließlich aller Neben- und Ersatzleistungen. TECdocs® nimmt Aufträge und Angebote ausschließlich zu den eigenen im folgenden abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Allgemeine Geschäftsbedingungen und sonstige Ver- tragsbedingungen des Auftraggebers, die davon ganz oder teilweise abweichen oder diesen Bedingungen widersprechen, sind für TECdocs® nicht verbindlich, es sei denn, TECdocs® bestätigt diese explizit und schriftlich.
1.2 Für alle Geschäftstätigkeiten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Aufträge, Bestellungen oder sonstige Vereinbarungen bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform. Nebenabreden, sofern nicht schriftlich bestätigt, gelten als nicht getroffen. Aufträge/Bestel- lungen o. ä. im Namen Dritter sind unzulässig und gelten grundsätzlich als nicht vereinbart.
1.3 Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung von TECdocs® und nach deren Maßgabe zustande, in jedem Fall aber mit der Entgegennahme der Leistung. TECdocs® behält sich die Ablehnung von Auf- trägen auch ohne Nennung von Gründen vor. TECdocs® ist an seine Angebote maximal drei Kalendermonate ab Datum des Ange- botsschreibens gebunden. Bestellt der Auftraggeber aufgrund eines Angebots von TECdocs® nach Ablauf dieser Frist, so ist TECdocs® berechtigt, die Preise den derzeit gültigen Listenpreisen oder Honorarsätzen anzupassen bzw. die Annahme insgesamt abzulehnen.
1.4 Inhalt und Umfang der konkreten Leistungspflichten aus dem Vertragsverhältnis TECdocs® mit ihrem Auftraggeber ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die in dem schriftlichen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem schriftlich zwischen der TECdocs® und dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrag enthalten ist und die mit den vorliegenden AGB die Grundlage der vertraglichen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und TECdocs® bilden.
Geltung und Vertragsschluss. 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Erbringung von Schulungs- und Trainingsleistungen („Trainings“) durch die Materna Information & Communications SE (im Folgenden
1.2 Ein Trainingsvertrag kommt erst durch eine Bestätigung der Anmeldung durch den Auftragnehmer oder direkt durch einen externen Schulungspartner zustande. Erfolgt diese nicht innerhalb einer Woche nach Eingang der Anmeldung beim Auftragnehmer, ist der Auftraggeber an seine Anmeldung nicht mehr gebunden.
1.3 Handelt es sich bei dem Teilnehmer um einen Verbraucher, so kann dieser seine Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss schriftlich oder elektronisch widerrufen und hat dann etwa bereits erhaltenes Schulungsmaterial auf eigene Kosten an den Auftragnehmer zurückzusenden.
Geltung und Vertragsschluss. Für Leistungen des Auftragnehmers im Bereich der Informationstechnologie und Telekommunikationstechnologie gelten nur diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen für Informationstechnologie („AEB-IT“) in dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Stand. Ein Vertrag wird grundsätzlich durch die vorbehaltlose Annahme der Bestellung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer abgeschlossen. Als eine solche Annahme gilt es auch, wenn der Auftragnehmer nach Zugang der Bestellung mit der Leistungserbringung beginnt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers und seiner Zulieferer gelten nicht, auch nicht als Shrink-Wrap, Click-Wrap oder sonstige vorformulierte Bestimmungen.
Geltung und Vertragsschluss. 1.1. Lieferungen und Leistungen an den Kunden gleich welcher Art erfolgen ausschließlich zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Kunde durch Erteilung des Auftrags oder Annahme der Leistung anerkennt.
1.2. Angebote von WSK sind freibleibend.
1.3. WSK ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen.
1.4. Bestellt der Kunde das Werk oder die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen.
1.5. Technisch notwendige oder zweckmäßige Änderungen der Produkte bleiben vorbehalten. Maße, Abbildungen und Zeichnungen dienen allein der Vorinformation des Kunden und bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch WSK. Angaben über Eigenschaften und Leistungsmerkmale der Produkte dienen der Illustration und sind nicht verbindlich.
1.6. Soweit im einzelnen etwas Abweichendes nicht ausdrücklich vereinbart ist, gelten ergänzend und in nachfolgender Reihenfolge hinsichtlich des Vertragsinhaltes die Festlegungen und Spezifikationen in den Angebotsschreiben, die Leistungsbeschreibungen,
1.7. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer.
1.8. Sofern der Kunde das Werk oder die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
Geltung und Vertragsschluss. Diese Allgemeinen Liefer- und Monta- gebedingungen gelten für alle – auch zukünftigen – Verträge betref- fend Lieferungen und Montagen von HOPPECKE an den Besteller. Entge- genstehenden Allgemeinen Geschäfts- bedingungen des Bestellers wird aus- drücklich widersprochen. Sie verpflich- ten HOPPECKE auch dann nicht, wenn HOPPECKE ihnen nicht nochmals nach Eingang bei XXXXXXXX ausdrücklich widersprochen hat.
Geltung und Vertragsschluss. 1.1. Lieferungen und Leistungen an den Kunden gleich welcher Art erfolgen ausschließlich zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Kunde durch Erteilung des Auftrags oder Annahme der Leistung anerkennt.
1.2. Angebote der Xxxxx Xxxxxx & Xxxxxxx Xxxxx GbR sind freibleibend.
1.3. Technisch notwendige oder zweckmäßige Änderungen der Produkte bleiben vorbehalten. Maße, Abbildungen und Zeichnungen dienen allein der Vorinformation des Kunden und bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Xxxxx Xxxxxx & Xxxxxxx Xxxxx GbR.
Geltung und Vertragsschluss. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Erbringung von Werk- und Dienstleistungen durch die DOBAGO FILM UG (nachfolgend: „DOBAGO FILM“). Sie gelten auch für zukünftige Werk- und Dienstleistungen von DOBAGO FILM für den Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn DOBAGO FILM diesen nicht ausdrücklich widerspricht.