Common use of Geltungsbereich des Versicherungsschutzes Clause in Contracts

Geltungsbereich des Versicherungsschutzes. (1) Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Heilbe- handlung in Deutschland und den anderen Vertrags- staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Vertragsstaaten). Er kann durch Vereinbarung auf andere Länder ausgedehnt werden. Während des ersten Monats eines vorübergehenden Aufenthaltes außerhalb des Gebiets der EWR- Vertragsstaaten besteht auch ohne besondere Ver- einbarung Versicherungsschutz. Kann die versicherte Person aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht bis zum Ablauf dieses Monats zurückreisen, be- steht Versicherungsschutz bis zu dem Tag, an dem die Rückreise möglich ist.

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