Geltungsbereich des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Heilbe- handlung in Deutschland und den anderen Vertrags- staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Vertragsstaaten). Er kann durch Vereinbarung auf andere Länder ausgedehnt werden. Während des ersten Monats eines vorübergehenden Aufenthaltes außerhalb des Gebiets der EWR- Vertragsstaaten besteht auch ohne besondere Ver- einbarung Versicherungsschutz. Kann die versicherte Person aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht bis zum Ablauf dieses Monats zurückreisen, be- steht Versicherungsschutz bis zu dem Tag, an dem die Rückreise möglich ist.
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Samples: Widerrufsbelehrung, Widerrufsbelehrung, Inter Zahnzusatzversicherung Allgemeine Vertragsbedingungen