Geltungsbereich/Vertragsabschluss Musterklauseln

Geltungsbereich/Vertragsabschluss. Bestellungen einer RWE-Gesellschaft - im Folgenden „Auftraggeber“ genannt - erfolgen zu diesen Einkaufs- und Zahlungsbedingungen sowie den in der Bestellung gegebenenfalls genannten zusätzlichen Bedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftragneh- mers werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Auftraggeber ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich wi- derspricht bzw. eine Annahme der Lieferung/Leistung er- folgt. Jeglichen Bestätigungen des Auftragnehmers un- ter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Geltungsbereich/Vertragsabschluss. Reservierungen einer RWE-Gesellschaft - im Folgenden „Auftraggeber“ genannt - bei einem Hotel, einer Eventlocation oder einem Dienstleister - im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt - erfolgen zu diesen HTL sowie den in der Einzelbestellung/dem Reservierungsvertrag - im Folgenden einheitlich „Reservierungsvertrag“ genannt - gegebenenfalls genannten zusätzlichen Bedingungen. Gegenstand des Reservierungsvertrags ist die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung (Einzel-, Gruppen- und Veranstaltungsbuchungen) sowie von Veranstaltungsräumen von Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Tagungen, Banketten, Seminaren, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie aller damit zusammenhängender weiterer Leistungen des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer gibt ggf. unter Verwendung einer elektronischen Internet-Buchungsplattform ein Angebot („optionale Reservierung“) ab. Die optionale Reservierung ist für die Dauer der Optionsfrist für den Auftragnehmer bindend. Ein Rücktritt von der optionalen Reservierung kann nur schriftlich mit einer Frist von drei (3) Werktagen erfolgen. Der Reservierungsvertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber der optionalen Reservierung zustimmt. Die Zustimmung erfolgt bei Verwendung der elektronischen Buchungsplattform im elektronisch erstellten Reservierungsvertrag. Bei der Durchführung der Veranstaltung vor Ort gelten in der Rangfolge zu diesen HTL nachfolgend die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, soweit in diesen HTL nichts Abweichendes geregelt ist. Sonstige abweichende Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Auftraggeber ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht bzw. eine Annahme der Leistungen erfolgt. Jeglichen Bestätigungen des Auftragnehmers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Geltungsbereich/Vertragsabschluss. 1.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen mit Unternehmen und natürlichen und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts, in denen wir Waren oder Dienstleistungen liefern, gelten ausschließlich nachfolgende Verkaufs- und Lieferbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie sonstige Richtlinien des Auftraggebers erkennen wir nicht an, auch wenn wir ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen und/oder in deren Kenntnis vorbehaltlos liefern. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung auch für alle künftigen Lieferungen und Leistungen für den Kunden.
Geltungsbereich/Vertragsabschluss. Die nachstehenden Bedingungen gelten für die Erbrin- gung von Softwarepflege. Bestellungen einer RWE- Gesellschaft - im Folgenden „Auftraggeber“ genannt - erfolgen zu diesen Bedingungen sowie zu den in der Be- stellung oder Leistungsbeschreibung/Lastenheft gege- benenfalls genannten zusätzlichen Bedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftragneh- mers werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Auftraggeber ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht bzw. eine Annahme der Lieferung/Leistung erfolgt. Jeglichen Bestätigungen des Auftragnehmers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Geltungsbereich/Vertragsabschluss. Bestellungen einer sich auf diese Bedinungen berufende Gesellschaft - im Folgenden „Auftraggeber“ genannt - zur Entsorgung (Beseitigung und Verwertung von Abfällen) erfolgen zu diesen Allgemeinen Entsorgungsbedingungen sowie den in der Bestellung gegebenenfalls genannten zusätzlichen Bedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Auftraggeber ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht bzw. eine Annahme der Lieferung/Leistung erfolgt. Jeglichen Bestätigungen des Auftragnehmers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Der Auftragnehmer hat die Bestellung fachlich zu prüfen und auf Irrtümer oder Unklarheiten un- verzüglich ausdrücklich, unter Einhaltung der in diesen Bedingungen vorgesehene Formvorschrif- ten hinzuweisen. Nimmt der Auftragnehmer die Bestellung nicht innerhalb einer Frist von 10 Ta- gen an, ist der Auftraggeber nicht mehr an ihren Antrag gebunden. Diese Bestellung wird nur un- ter der Bedingung erteilt, dass seitens des Auftragnehmers alle für die Auftragsabwicklung erfor- derlichen Genehmigungen vorliegen.
Geltungsbereich/Vertragsabschluss. Die nachstehenden Bedingungen gelten für die Erbringung von Werk- bzw. Dienstleistungen, insbesondere:
Geltungsbereich/Vertragsabschluss. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten, vorbehalten anderslautende Vereinbarungen zwischen den Parteien, für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsbeziehungen der Printlink AG (nachfolgend «LG»). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners der LG (nachfolgend «Kunde») werden nur bei ausdrückli- cher schriftlicher Zustimmung durch LG Vertragsbestandteil. Vorliegende AGB gelten auch, wenn LG in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
Geltungsbereich/Vertragsabschluss. 1.1 Diese Ticket-AGB gelten für sämtliche Konzerte, bei denen die afm consulting GmbH (Am Xxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxx; nachfolgend „Veranstalterin“) Veranstalter ist und regeln das Verhältnis zwischen den Besuchern (nachfolgend „Sie“, „Käufer“, „Karteninhaber“) und der Veranstalterin (nachfolgend „Besu- chervertrag“). Durch den Kauf einer Eintrittskarte schließt der Käufer mit der Veranstalterin einen Ver- anstaltungs- und Besuchervertrag und erwirbt ein Besuchsrecht der Veranstaltung. Bei Kauf mehrerer Eintrittskarten bei einem Verkaufsvorgang vertritt der Käufer die übrigen Besucher und die Veranstalte- rin schließt mit jedem Besucher einen Vertrag über den Besuch der Veranstaltung. Der Besucher er- kennt die Rechte und Pflichten in diesen AGBs an.
Geltungsbereich/Vertragsabschluss. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten, vorbehalten anderslautende Vereinbarungen zwischen den Parteien, für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsbeziehungen der Hinderling Volkart AG (nachfolgend «HV»). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners von HV (nachfolgend «Kunde») werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch HV Vertragsbestandteil. Vorliegende AGB gelten auch, wenn HV in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
Geltungsbereich/Vertragsabschluss. 1. Aufträge werden ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen ausgeführt.