Gemeinkosten Musterklauseln

Gemeinkosten. Darüber hinaus hat die Verwaltungsgesellschaft gegen den UCITS Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen in Verbindung mit der Wahrnehmung seiner Funktionen, darunter unter anderem:
Gemeinkosten. Gemeinkosten können pauschal mit folgenden Sätzen auf die abgerechneten Personalkosten aufgeschlagen werden: Mit diesen Pauschalen sind jedenfalls folgende Kostenpositionen abgedeckt, die nicht als Einzelkosten angesetzt werden können: • Sekretariat, Controlling, Buchhaltung, Personalverrechnung, nicht mitarbeitende Geschäftsführung • EDV-, Nachrichtenaufwand • Büromaterial und Drucksorten • Arbeitsplatzausstattung (Büromöbel, EDV, etc.) • Gebäudeabschreibung, Instandhaltung, Reparatur • Miete und Pacht für allgemeine Flächen, Betriebskosten • Reinigung, Entsorgung • Lizenzgebühren (sofern diese die Unternehmensgrundausstattung betreffen) • Verpackungs- und Transportkosten • Fachliteratur • allgemeine Aus- und Weiterbildung • Wagnis, Gewinn • Versicherungen • Rechtsberatung • Öffentlichkeitsarbeit • Verwaltungsabgaben und -gebühren • Forderungsausfälle, Rechtsanwaltskosten, Schadensfälle • Kursdifferenzen, Buchwerte abgegangener Anlagen • Periodenfremde Aufwendungen • Finanzierungskosten, Zinsen • Kalkulatorische Kosten wie z. B. kalkulatorische Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen • Rücklagen und Rückstellungen • Kosten für den Erwerb von Liegenschaften und unbeweglichem Vermögen • Repräsentationsausgaben, Bewirtungskosten, PR-Kosten, Werbe- und Marketingkosten • Vertriebskosten (auch Fuhrparkkosten). Gegebenenfalls ist ein geringerer Gemeinkostenzuschlag als die o.a. Pauschalsätze zur Förderung anzusetzen. Die KPC behält sich vor, allenfalls eine nachvollziehbare und transparente Kalkulation des Gemeinkostenzuschlagsatzes zu verlangen. Bei EU- kofinanzierten Projekten können weiterführende Bestimmungen zur Anwendung kommen.
Gemeinkosten. Zu den Gemeinkosten zählen Kosten wie z.B. Miete, Betriebskosten, Instandhaltung, Büromaterial, Administration, Buchhaltung, Controlling, Gehaltsverrechnung, EDV, etc. Um diese Kosten abzudecken kann ein Gemeinkostenzuschlag von 20% der Personalkosten aufgeschlagen werden. Bei Universitäten und Fachhochschulen wird ebenfalls ein Gemeinkostenzuschlag von 20% akzeptiert.
Gemeinkosten. 5.01 Sonstige direkt gebuchte Personalkosten (z.B. Sekretariat)
Gemeinkosten. Falls SLM Solutions berechtigt ist, Kosten gemäß den JS-AGB zu erstatten, zahlt der Kunde SLM einen drei- ßigprozentigen (30 %) Gemeinkostenzuschlag auf jede dieser Kosten. Wenn SLM Solutions einen Kos- tennachweis gemäß den JS-AGB erbringen muss, kann dieser Nachweis durch eine einfache Bescheini- gung eines von SLM Solutions beauftragten unabhän- gigen Wirtschaftsprüfers erbracht werden. SLM Solu- tions ist nicht verpflichtet, dem Kunden Informationen offen zu legen, die aus Sicht von SLM Solutions als vertraulich einzustufen sind.
Gemeinkosten. Wird ein Vorhaben ausschließlich aus Mitteln des EFRE oder auch aus Mitteln des EFRE – kofinanziert mit Landes- oder Bun- desmitteln – gefördert, sind die Gemeinausgaben pauschal zu be- rechnen. 15 Prozent der zuwendungsfähigen direkten Personal- ausgaben werden als zuwendungsfähige Gemeinausgaben, bezo- gen auf das gesamte Vorhaben, anerkannt. Übersteigen die tat- sächlichen Ausgaben diesen Pauschalbetrag, werden diese nicht gesondert abgerechnet. Dies gilt zu jedem Zeitpunkt des Förder- verfahrens. Ein Nachweis über die tatsächlich entstandenen Ge- meinausgaben ist nicht zu erbringen. Darüber hinaus wird auf Art. 67 Abs. 4 der VO (EU) Nr. 1303/2013 verwiesen.
Gemeinkosten. Die folgenden Gemeinkostenansätze sind mit den für die Amtsführung notwendigen Stel- lenprozenten zu multiplizieren: <3 Führungs-und Querschnittsaufgaben Fr. 2'600.~ pro Jahr (z.B. Geschäftsleitung, Betreuung Telefonzentrale) •=> Büromaterial und Drucksachen Fr. 4'200.~ pro Jahr <=$ Dienstleistungen und Honorare Fr. 5'200.~ pro Jahr (z.B. Telefon, EDV-Software, Bank- und Postgebühren) (z.B. Büro, Verkehrsflächen, Archiv, WC, Reinigung, Energie, Wasser, Versicherungen, Büroeinrichtung inkl. EDV-Hardware, kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen) Die Ansätze werden jeweils auf Anfang einer Amtsdauer, erstmals auf 2013, überprüft.
Gemeinkosten. Gemeinkosten wurden pauschal mit 25.000 EUR für 2011 berücksichtigt.
Gemeinkosten. Abschreibung Investitionen / Zins 48'426.38 52'246.02 54'538.50 59'919.13 45'866.28 37'211.23

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.