Genehmigungen. Notwendige Genehmigungen auf Grund von Nutzungsänderungen, Ausnahmeanträgen oder anderen öffentlich-rechtlichen, baurechtlichen oder arbeitssicherheitsrechtlichen Bestimmungen beantragt der Mieter auf seine Kosten. Er ist verpflichtet, dem Vermieter rechtzeitig, spätestens 20 Tage vor dem Nutzungsbeginn die erteilten Genehmigungen im Original vorzulegen. Der Mieter meldet die Veranstaltung auf seine Kosten bei der GEMA an, legt dem Vermieter spätestens am Tag der Veranstaltung eine Anmeldebestätigung vor und führt die GEMA-Gebühren ab.
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Genehmigungen. Notwendige Genehmigungen auf Grund von Nutzungsänderungen, Ausnahmeanträgen oder anderen öffentlich-rechtlichen, baurechtlichen oder arbeitssicherheitsrechtlichen Bestimmungen beantragt der Mieter auf seine Kosten. Er ist verpflichtet, dem Vermieter rechtzeitig, spätestens 20 Tage vor dem Nutzungsbeginn die erteilten Genehmigungen im Original vorzulegen. Der Mieter verpflichtet sich, die geltenden Bestimmungen des Urheberrechts einzuhalten und entsprechende Gebühren (z.B. GEMA) abzuführen. Der Mieter meldet die Veranstaltung auf seine Kosten bei der GEMA an, legt dem Vermieter spätestens am Tag der Veranstaltung eine Anmeldebestätigung vor und führt die GEMA-Gebühren ab.
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