Genehmigungsverfahren. Für alle Baumaßnahmen muss über den Vereinsvorstand eine schriftliche Erlaub- nis eingeholt werden. Der Umfang des Genehmigungsverfahrens ergibt sich aus den gesetzlichen Vorschriften und den vom Landesverband Braunschweig der Garten- freunde e. V. mit dem Verpächter getroffenen Vereinbarungen. Nicht erlaubte bau- liche Anlagen, die insbesondere dem Zulässigkeitskatalog widersprechen, sind vom Pächter auf Verlangen entschädigungslos zu beseitigen.
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Genehmigungsverfahren. Für alle Baumaßnahmen muss über den Vereinsvorstand eine schriftliche Erlaub- nis Erlaubnis eingeholt werden. Der Umfang des Genehmigungsverfahrens ergibt sich aus den gesetzlichen Vorschriften und den vom Landesverband Braunschweig der Garten- freunde Gartenfreunde e. V. mit dem Verpächter getroffenen Vereinbarungen. Nicht erlaubte bau- liche bauliche Anlagen, die insbesondere dem Zulässigkeitskatalog widersprechen, sind vom Pächter auf Verlangen entschädigungslos zu beseitigen.
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