Gerichtsstand, anzuwendendes Recht. 1. Soweit gesetzlich zulässig, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag das für den Sitz der CONCARDIS zuständige Amts- oder Landgericht vereinbart. 2. Für die Rechtsbeziehung der Vertragspartner untereinander gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechts.
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Gerichtsstand, anzuwendendes Recht. 1. Soweit gesetzlich zulässig, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag das für den Sitz der CONCARDIS ICP zuständige Amts- oder Landgericht vereinbart.
2. Für die Rechtsbeziehung der Vertragspartner untereinander gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechts.
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Gerichtsstand, anzuwendendes Recht. 115.1. Soweit gesetzlich zulässig, wird . Wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in im Zusammenhang mit diesem Vertrag das für den Sitz der CONCARDIS zuständige Amts- oder Landgericht vereinbart.
215.2. Für die Rechtsbeziehung Rechtbeziehung der Vertragspartner untereinander gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des UNU N-Kaufrechts.
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