Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl. 3.13.1 Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen ist der Vereinssitz von Infinite in 00000 Xxxxxxxxxxxxxx.
3.13.2 Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist 00000 Xxxxxxxxxxxxxx der Gerichtsstand. Infinite e.V. ist in diesem Fall auch berechtigt, den Kunden nach Xxxx von Infinite e.V. an dessen Wohnsitzgericht zu verklagen. Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Kunde über keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland verfügt, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort bei Klageerhebung unbekannt ist.
3.13.3 Der Vertrag nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN- Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sofern der Kunde Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, bleiben zwingende Bestimmungen dieses Staates unberührt.
3.13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt.
Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl a) Ist der Verkäufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffent- lichen Rechts oder handelt es sich um ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließ- licher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben- den Streitigkeiten, der Geschäftssitz des jeweiligen Unternehmens der SAIER-Gruppe.
b) Erfüllungsort ist der Ort der Übergabe des Produkts bzw. der geschuldeten Leistung.
c) Auf das Vertragsverhältnis und sämtliche Rechtsbeziehungen hieraus findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Regelungen des UN-Kaufrechts und kollisionsrechtliche Regelungen sind irrelevant.
d) Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehaltes unterliegen dem Recht am jeweili- gen Lagerort der Ware, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.
Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl. (1) Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen ist der Sitz unserer Gesellschaft.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für den Winkler-Betrieb in AT-Wels : Wels Diese Vereinbarung gilt nicht für Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG.
(3) Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Republik Österreich. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, beeinträchtigt dies die Wirksamkeit oder Durchführbar- keit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare
Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl. 15.1. Ist der Verkäufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist Köln, Deutschland ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Entsprechendes gilt, wenn der Verkäufer Unternehmer (§ 14 BGB) ist.
15.2. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Kulmbach Erfüllungsort.
15.3. Für diese Bedingungen, sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrecht (CISG).
Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl. Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl. (Gilt nur für Verträge zwischen Kaufleuten/Unternehmern)
1. Für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Ort unseres Hauptsitzes (Münster/Westf.). Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
2. Erfüllungsort ist der Sitz bzw. die Niederlassung des Verkäufers/Auftragnehmers.
3. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl. Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens. Für alle Rechtsgeschäfte mit Kaufleuten, die nicht zu den Gewerbetreibenden i.S.d. § 4 HGB gehören sowie für Rechtsgeschäfte mit juristischen Personen des Privatrechts, des Öffentlichen Rechts oder Öffentlich-Rechtlichem Sondervermögen gelten die nachstehend vereinbarten Bedingungen zum Gerichtsstand. Gerichtsstand ist nach unserer Xxxx das Amtsgericht Gütersloh oder das Landgericht Bielefeld. Der Gerichtsstand ist für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten sowie für alle Streitigkeiten, die über das Entstehen und die Wirksamkeit des Vertrages geführt werden sowie für Wechsel- und Scheckklagen vereinbart. Das Vertragsverhältnis auch zu ausländischen Bestellern unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, mit Ausnahme des Einheitlichen Kaufgesetzes. Machen wir nach unserer Xxxx Ansprüche am ausländischen Gerichtsstand des Käufers geltend, gelten hinsichtlich der Kostentragungspflicht aus dem Prozess die Grundsätze der Deutschen Zivilprozessordnung. In jedem Fall hat auch der Käufer die Kosten für die Einschaltung eines deutschen Rechtsanwaltes durch den Verkäufer bei Zahlungsverzug des Käufers zu tragen. Dies gilt auch und insbesondere im Rahmen des Geschäftsverkehrs mit Kunden aus den Niederlanden. Sämtliche Kosten, sowohl gerichtliche, als auch außergerichtliche, einschließlich der Kosten, die für juristische Beratung dem Verkäufer im Zusammenhang mit der Beitreibung seiner Forderung in der Bundesrepublik Deutschland oder im Ausland entstehen, gehen zu Lasten des Käufers. Für den Fall von Streitigkeiten über die Wirksamkeit der vorste- henden Bedingungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, mit Ausnahme des Einheitlichen Kaufgesetzes. Sollten einzelne Klauseln vorstehender Bedingungen unwirksam sein oder zukünftig unwirksam werden, so behalten die übrigen Bestimmungen ihre Wirksamkeit. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Falle die unwirksame Bestimmung durch eine rechtsgültige Regelung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt.
Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl. 11.1 Sofern der Vertragspartner Xxxxxxxx ist, ist der Geschäftssitz von VASCOMED Gerichtsstand; VASCOMED ist jedoch berechtigt, den Vertragspartner auch am Gerichtsstand seines Geschäfts- sitzes zu verklagen.
11.2 Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von VASCOMED der Erfüllungsort.
11.3 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam, so werden diese unwirksamen Bestimmungen durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirt- schaftlichen Zweck am nächsten kommt. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung führt nicht zur Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen.
11.4 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des Einheitlichen UN Kaufrechts.
Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl. (1) Gerichtsstand ist Hamburg, soweit der Anwender Vollkaufmann ist oder nach Vertragsabschluß seinen gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
(2) Erfüllungsort ist der Sitz von andatec, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl. Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Korschenbroich.