Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl Musterklauseln

Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl. (1) Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen ist der Sitz unserer Gesellschaft.
Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl. Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens. Für alle Rechtsgeschäfte mit Kaufleuten, die nicht zu den Gewerbetreibenden i.S.d. § 4 HGB gehören, sowie für Rechtsgeschäfte mit juristischen Personen, des Öffentlichen Rechts oder Öffentlich-Rechtlichem Sondervermögen gelten die nachstehend vereinbarten Bedingungen zum Gerichtsstand. Gerichtsstand ist nach unserer Xxxx das Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück oder das Landgericht Bielefeld oder das für den Sitz des Käufers zuständige Gericht. Der Gerichtsstand ist für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten sowie für alle Streitigkeiten, die über das Entstehen und die Wirksamkeit des Vertrages geführt werden, sowie für Wechsel- und Scheckklagen vereinbart. Das Vertragsverhältnis auch zu ausländischen Bestellern unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des Einheitlichen Kaufgesetztes wird ausgeschlossen. Machen wir nach unserer Xxxx Ansprüche am ausländischen Gerichtsstand des Käufers geltend, gelten hinsichtlich der Kostentragungspflicht aus dem Prozess die Grundsätze der Deutschen Zivilprozessordnung. In jedem Fall hat auch der Käufer die Kosten für die Einschaltung eines deutschen Rechtsanwaltes durch den Verkäufer bei Zahlungsverzug des Käufers zu tragen. Sämtliche Kosten, sowohl gerichtliche, als auch außergerichtliche, einschließlich der Kosten, die für juristische Beratung dem Verkäufer im Zusammenhang mit der Beitreibung seiner Forderung in der Bundesrepublik Deutschland oder im Ausland entstehen, gehen zu Lasten des Käufers. Für den Fall von Streitigkeiten über die Wirksamkeit der vorstehenden Bedingungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, mit Ausnahme des Einheitlichen Kaufgesetztes. Sollten einzelne Klauseln vorstehender Bedingungen unwirksam sein oder zukünftig unwirksam werden, so behalten die übrigen Bestimmungen ihre Wirksamkeit. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Falle die unwirksame Bestimmung durch eine rechtsgültige Regelung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt.
Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl. 13.1 Ist der Vertragspartner Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich‐rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Stuttgart. Entsprechendes gilt, wenn der Vertragspartner Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Die FSG ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Gerichtsstand einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Verkäufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl. 1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Ver- trag ist unser Geschäftssitz, sofern der Vertragspartner Kaufmann ist.
Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl. 11.1 Sofern der Vertragspartner Xxxxxxxx ist, ist der Geschäftssitz von BIOTRONIK Gerichtsstand; BIOTRONIK ist jedoch berechtigt, den Vertragspartner auch am Gerichtsstand seines Geschäfts- sitzes zu verklagen.
Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl. Erfüllungsort ist der Ort der zentralen Niederlassung der Sint & Kreidenhuber OG (Skischule u.Skiverleih). Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das am Sitz der zentralen Niederlassung der Sint & Kreidenhuber OG örtlich und sachlich in Betracht kommende Ge- richt zuständig. Es gilt österreichisches Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch.
Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl a) Ist der Verkäufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffent- lichen Rechts oder handelt es sich um ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließ- licher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben- den Streitigkeiten, der Geschäftssitz des jeweiligen Unternehmens der SAIER-Gruppe.
Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl. Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Als Erfüllungsort gilt der Sitz der seamTEX GmbH als vereinbart. Zur Entscheidung aller aus dem Verkaufsvertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz der seamTEX GmbH örtlich und sachlich zuständige Gericht zuständig.
Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl. 3.13.1 Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen ist der Vereinssitz von Infinite in 00000 Xxxxxxxxxxxxxx.
Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl. 11.1 Sofern der Vertragspartner Xxxxxxxx ist, ist der Geschäftssitz von VASCOMED Gerichtsstand; VASCOMED ist jedoch berechtigt, den Vertragspartner auch am Gerichtsstand seines Geschäfts- sitzes zu verklagen.