Common use of Gesamtentschädigung, Kosten auf Weisung des Versicherers Clause in Contracts

Gesamtentschädigung, Kosten auf Weisung des Versicherers. Die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist je Versicherungsfall auf die zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls geltende Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag nach B 15.2.4 begrenzt. Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt. Wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, gilt Folgendes: Versicherte Kosten nach B 13 werden darüber hinaus bis zu der Versicherungs- summe nach B 15.2.1 und 15.2.2 ersetzt.

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Samples: www.schwarzwaelder-versicherung.de, www.ostangler.de

Gesamtentschädigung, Kosten auf Weisung des Versicherers. Die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist je Versicherungsfall auf die zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls geltende Versicherungssumme Versiche- rungssumme einschließlich Vorsorgebetrag nach B 15.2.4 gemäß Nr. A 14.2.2 begrenzt. Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers Versiche- rers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt. Wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädigung Ent- schädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, gilt Folgendes: Versicherte Kosten nach B A 13 werden darüber hinaus bis zu der Versicherungs- summe nach B 15.2.1 ersetzt. Dabei werden die jeweils vereinbarten Zeiträume, Versicherungssummen und 15.2.2 ersetztEntschädigungsgrenzen berück- sichtigt.

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Samples: www.mecklenburgische.de

Gesamtentschädigung, Kosten auf Weisung des Versicherers. Die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist je Versicherungsfall auf die zum Zeitpunkt Zeit- punkt des Versicherungsfalls geltende Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag nach B 15.2.4 B14-2. begrenzt. Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt. Wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpftausgeschöpL, gilt Folgendes: Versicherte Kosten nach B 13 B13 werden darüber hinaus bis zu zwanzig Prozent der Versicherungs- summe Versicherungssumme nach B 15.2.1 und 15.2.2 B14-2 ersetzt.

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Samples: www.interlloyd.de

Gesamtentschädigung, Kosten auf Weisung des Versicherers. Die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist je Versicherungsfall auf die zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls geltende Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag nach B 15.2.4 begrenzt. Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt. Wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig voll- ständig ausgeschöpft, gilt Folgendes: Versicherte Kosten nach B 13 werden darüber hinaus bis zu der Versicherungs- summe Versicherungssumme nach B 15.2.1 und 15.2.2 bis B 15.2.3 ersetzt.

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Samples: www.ostangler.de

Gesamtentschädigung, Kosten auf Weisung des Versicherers. Die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist je Versicherungsfall auf die zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls geltende Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag nach B A 15.2.4 begrenzt. Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt. Wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, gilt Folgendes: Versicherte Kosten nach B A 13 werden darüber hinaus bis zu der Versicherungs- summe nach B A 15.2.1 und 15.2.2 bis A 15.2.3 ersetzt.

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Samples: www.kuenstler-fairsicherung.de

Gesamtentschädigung, Kosten auf Weisung des Versicherers. Die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist je Versicherungsfall auf die zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls geltende Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag nach B 15.2.4 A 17.2.2 begrenzt. Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt. Wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, gilt Folgendes: Versicherte Kosten nach B 13 A 16 werden darüber hinaus bis zu 100 Prozent der Versicherungs- summe Versicherungssumme nach B 15.2.1 und 15.2.2 A 17.2 ersetzt.

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Samples: www.xxv24.de

Gesamtentschädigung, Kosten auf Weisung des Versicherers. Die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist je Versicherungsfall auf die zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls geltende Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag nach B 15.2.4 begrenzt. Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt. Wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, gilt Folgendes: Versicherte Kosten nach B 13 werden darüber hinaus bis zu 20 Prozent der Versicherungs- summe Versicherungssumme nach B 15.2.1 und 15.2.2 ersetzt.

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Samples: dema-makler.de