Gesamtentschädigung, Kosten auf Weisung des Versicherers. Die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist je Versicherungsfall auf die zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls geltende Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag nach B 15.2.4 begrenzt. Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt. Wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, gilt Folgendes: Versicherte Kosten nach B 13 werden darüber hinaus bis zu der Versicherungs- summe nach B 15.2.1 und 15.2.2 ersetzt.
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Samples: www.schwarzwaelder-versicherung.de, www.ostangler.de
Gesamtentschädigung, Kosten auf Weisung des Versicherers. Die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist je Versicherungsfall auf die zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls geltende Versicherungssumme Versiche- rungssumme einschließlich Vorsorgebetrag nach B 15.2.4 gemäß Nr. A 14.2.2 begrenzt. Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers Versiche- rers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt. Wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädigung Ent- schädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, gilt Folgendes: Versicherte Kosten nach B A 13 werden darüber hinaus bis zu der Versicherungs- summe nach B 15.2.1 ersetzt. Dabei werden die jeweils vereinbarten Zeiträume, Versicherungssummen und 15.2.2 ersetztEntschädigungsgrenzen berück- sichtigt.
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Samples: www.mecklenburgische.de
Gesamtentschädigung, Kosten auf Weisung des Versicherers. Die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist je Versicherungsfall auf die zum Zeitpunkt Zeit- punkt des Versicherungsfalls geltende Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag nach B 15.2.4 B14-2. begrenzt. Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt. Wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpftausgeschöpL, gilt Folgendes: Versicherte Kosten nach B 13 B13 werden darüber hinaus bis zu zwanzig Prozent der Versicherungs- summe Versicherungssumme nach B 15.2.1 und 15.2.2 B14-2 ersetzt.
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Samples: www.interlloyd.de
Gesamtentschädigung, Kosten auf Weisung des Versicherers. Die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist je Versicherungsfall auf die zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls geltende Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag nach B 15.2.4 begrenzt. Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt. Wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig voll- ständig ausgeschöpft, gilt Folgendes: Versicherte Kosten nach B 13 werden darüber hinaus bis zu der Versicherungs- summe Versicherungssumme nach B 15.2.1 und 15.2.2 bis B 15.2.3 ersetzt.
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Samples: www.ostangler.de
Gesamtentschädigung, Kosten auf Weisung des Versicherers. Die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist je Versicherungsfall auf die zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls geltende Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag nach B A 15.2.4 begrenzt. Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt. Wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, gilt Folgendes: Versicherte Kosten nach B A 13 werden darüber hinaus bis zu der Versicherungs- summe nach B A 15.2.1 und 15.2.2 bis A 15.2.3 ersetzt.
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Samples: www.kuenstler-fairsicherung.de
Gesamtentschädigung, Kosten auf Weisung des Versicherers. Die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist je Versicherungsfall auf die zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls geltende Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag nach B 15.2.4 A 17.2.2 begrenzt. Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt. Wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, gilt Folgendes: Versicherte Kosten nach B 13 A 16 werden darüber hinaus bis zu 100 Prozent der Versicherungs- summe Versicherungssumme nach B 15.2.1 und 15.2.2 A 17.2 ersetzt.
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Samples: www.xxv24.de
Gesamtentschädigung, Kosten auf Weisung des Versicherers. Die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist je Versicherungsfall auf die zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls geltende Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag nach B 15.2.4 begrenzt. Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt. Wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, gilt Folgendes: Versicherte Kosten nach B 13 werden darüber hinaus bis zu 20 Prozent der Versicherungs- summe Versicherungssumme nach B 15.2.1 und 15.2.2 ersetzt.
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Samples: dema-makler.de