Wie wird die Entschädigung ermittelt?. Was gilt bei einer Unterversiche- rung?
A 17.1 Der Versicherer ersetzt
A 17.1.1 bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen den Versicherungswert nach A 14.1 zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der erzielbare Verkaufs- preis von Resten wird bei der Entschädigungsberechnung angerechnet.
A 17.1.2 bei beschädigten Sachen die erforderlichen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der Versicherer ersetzt außerdem eine Wertminde- rung, die durch die Reparatur nicht ausgeglichen wird. Ersetzt wird aber höchstens der Versicherungswert nach A 14.1 zum Zeitpunkt des Versiche- rungsfalls. Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädi- gungsberechnung angerechnet.
A 17.1.3 bei beschädigten Sachen, deren Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist (Schönheitsschaden), einen Betrag der dem Minderwert entspricht. Das setzt voraus, dass dem Versicherungsnehmer eine Nutzung dieser Sache ohne Reparatur zumutbar ist.
Wie wird die Entschädigung ermittelt?. Was gilt bei einer Unterversicherung?
Wie wird die Entschädigung ermittelt?. A 19.1 Gleitende Neuwertversicherung und Neuwertversicherung
A 19.1.1 Der Versicherer ersetzt
A 19.1.1.1 bei zerstörten Gebäuden die ortsüblichen Wiederherstellungskosten nach A 15.1.1.1 zum Zeitpunkt des Versicherungs- falls. Architektenhonorare sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten gehören auch zur Entschädigung.
A 19.1.1.2 bei beschädigten Gebäuden oder sonstigen beschädigten Sachen die erforderlichen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der Versicherer ersetzt außerdem eine Wertminderung, die durch die Reparatur nicht ausge- glichen wird. Ersetzt wird aber höchstens der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls.
A 19.1.1.3 bei zerstörten oder abhandengekommenen sonstigen Sachen den Wiederbeschaffungspreis für Sachen gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls.
A 19.1.2 Wenn wegen öffentlich-rechtlicher Vorschriften technisch noch brauchbare Sachsubstanz der versicherten Sachen für die Wiederherstellung nicht verwendet werden darf, dann erhält der Versicherungsnehmer eine entsprechende Entschädigung nach A 19.1.1. Das setzt voraus, dass
A 19.1.2.1 die behördlichen Anordnungen nicht vor Eintritt des Versicherungsfalls erteilt wurden oder
A 19.1.2.2 die Nutzung der Sachen zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls nicht aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften ganz oder teilweise untersagt war. Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen, die dadurch ent- stehen, dass die versicherte und vom Schaden betroffene Sache aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften nicht in derselben Art und Güte wiederhergestellt oder wiederbeschafft werden darf, werden im Rahmen der Entschädigungs- berechnung gemäß 19.1.1 nicht ersetzt, es sei denn,dass diese Mehrkosten als Technologiefortschritt im Versiche- rungswert zu berücksichtigen sind. Versicherungsschutz für diese Mehrkosten besteht gemäß den Vereinbarungen zu den versicherten Mehrkosten.
A 19.1.3 Preissteigerungen zwischen dem Versicherungsfall und der Wiederherstellung werden entschädigt, wenn die Wieder- herstellung innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalls sichergestellt wird.
A 19.1.4 Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädigungsberechnung nach A 19.1.1 angerechnet.
Wie wird die Entschädigung ermittelt?. Was gilt bei einer Unterversicherung? A17.1 Der Versicherer ersetzt A17.2 Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung A18 Wann wird die Entschädigung gezahlt und wie wird sie verzinst? A18.1 Fälligkeit der Entschädigung
Wie wird die Entschädigung ermittelt?. Was gilt bei einer Unterversicherung? A17.2 Mehrwertsteuer A17.3 Feststellung und Berechnung einer Unterversiche- rung, Kosten auf Weisung des Versicherers A17.4 Kosten A18 Was sind Wertsachen? Was sind Wertschutz- schränke? Welche Entschädigungsgrenzen gelten für Wertsachen? A18.1 Wertsachen A18.2 Wertschutzschränke
Wie wird die Entschädigung ermittelt?. Gleitende Neuwertversicherung Plus
Wie wird die Entschädigung ermittelt?. Was gilt bei einer Unterversicherung?
A 17.1 Der Versicherer ersetzt
A 17.1.1 bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen den Versicherungswert nach A 15.1 zum Zeit- punkt des Versicherungsfalls. Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädi- gungsberechnung angerechnet.
A 17.1.2 bei beschädigten Sachen die erforderlichen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Versicherungs- falls. Der Versicherer ersetzt aufterdem eine Wertminderung, die durch die Reparatur nicht ausge- glichen wird. Ersetzt wird aber höchstens der Versicherungswert nach A 15.1 zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädigungsberech- nung angerechnet.
A 17.1.3 bei beschädigten Sachen, deren Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist (Schönheitsscha- den), einen Betrag der dem Minderwert entspricht. Das setzt voraus, dass dem Versicherungs- nehmer eine Nutzung dieser Sache ohne Reparatur zumutbar ist.
A 17.1.4 bei einem Glasschaden entweder unverzüglich den Schaden, in dem er einem Verglasungsbe- trieb den Reparaturauftrag erteilt (Naturalersatz), oder der Versicherer leistet eine Entschädigung in Geld. Der Versicherer hat die Xxxx. Der Versicherungsnehmer kann, unbeschadet der nach
Wie wird die Entschädigung ermittelt?. A 17-1 Der Versicherer ersetzt A 17-2 Mehrwertsteuer
Wie wird die Entschädigung ermittelt?. A – 8.1 Wird die versicherte Sache gestohlen oder zerstört, ersetzen wir im Versicherungsfall die Kosten, die für eine Wiederbeschaffung eines neuen Fahrrades/Fahrradanhängers in gleicher Art und Güte anfallen würden, bis zur maximalen Gesamt- entschädigung nach A – 8.6.
A – 8.2 Wird die versicherte Sache beschädigt, ersetzen wir die notwendigen Reparaturkosten bei Eintritt des Versicherungsfalls bis zur maximalen Gesamtentschädigung nach A – 8.6.
Wie wird die Entschädigung ermittelt?. Was gilt bei einer Unterver- sicherung?
B 18.1 Der Versicherer ersetzt