Gesamtpreis der Versicherung. Bei dem im Versicherungsschein genannten Betrag handelt es sich um den Beitrag gemäß vereinbarter Zahlweise inklusive der Versicherungsteuer. Der vom Gesetzgeber erhobene Versicherungssteuersatz beträgt zurzeit in der Schadenversicherung allgemein 19%. Für Tätigkeiten, die über die gewöhnliche Verwaltung Ihres Vertrages hinausgehen, stellen wir Gebühren in Rechnung, insbesondere Gebühren für Mahnung (zurzeit 2,- €), für Lastschriftrückläufer (zurzeit 8,- €) und angemessene Geschäftsgebühren bei Rücktritt vom Vertrag wegen Nichtzahlung des Einmalbeitrags. Hierzu verweisen wir auf § 39 Abs. 1 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Verbindung mit den dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen.
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Gesamtpreis der Versicherung. Bei dem im Versicherungsschein genannten Betrag Preis handelt es sich um den Beitrag gemäß vereinbarter Zahlweise inklusive der VersicherungsteuerVersicherungssteuer. Der vom Gesetzgeber erhobene Versicherungssteuersatz beträgt zurzeit in der Schadenversicherung allgemein all- gemein 19%. Für Tätigkeiten, Tätigkeiten die über die gewöhnliche Verwaltung Ihres Vertrages hinausgehen, stellen wir Gebühren in Rechnung, insbesondere insbesonde- re Gebühren für Mahnung (zurzeit 2,- €), für Lastschriftrückläufer (zurzeit 8,- €) und angemessene Geschäftsgebühren bei Rücktritt vom Vertrag wegen Nichtzahlung des EinmalbeitragsEinmalbeitrages. Hierzu verweisen wir auf § 39 Abs. 1 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Verbindung mit den dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen.
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Gesamtpreis der Versicherung. Bei dem im Versicherungsschein in der Beitrittserklärung genannten Betrag Preis handelt es sich um den Beitrag gemäß vereinbarter Zahlweise Zahlweise, inklusive der VersicherungsteuerVersicherungs- steuer. Der vom Gesetzgeber erhobene Versicherungssteuersatz beträgt be- trägt zurzeit in der Schadenversicherung allgemein 1919 %. Für Tätigkeiten, die über die gewöhnliche Verwaltung Ihres Vertrages hinausgehenhinaus gehen, stellen wir Gebühren in Rechnungentstehen für Sie Kosten, insbesondere Gebühren Kosten für Mahnung Mah- nungen (zurzeit 2,- €2,20 Euro), für Lastschriftrückläufer (zurzeit 8,- €6,- Euro) und angemessene Geschäftsgebühren bei Rücktritt vom Vertrag wegen Nichtzahlung des EinmalbeitragsErst- oder Einmalbeitrages. Hierzu verweisen wir auf § 39 Abs. 1 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Verbindung mit den dem Vertrag Ihrem Versicherungsschutz zugrunde liegenden BedingungenVersicherungsbe- dingungen.
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Gesamtpreis der Versicherung. Bei dem im Versicherungsschein in der Beitrittserklärung genannten Betrag Preis handelt es sich um den Beitrag gemäß vereinbarter Zahlweise inklusive der Versicherungsteuer. Der vom Gesetzgeber erhobene Versicherungssteuersatz beträgt zurzeit in der Schadenversicherung allgemein 19%. allgemein: 19 % Für Tätigkeiten, die über die gewöhnliche Verwaltung Ihres Vertrages hinausgehenhinaus gehen, stellen wir Gebühren in Rechnungentstehen für Sie Gebühren, insbesondere Gebühren für Mahnung Mahnungen (zurzeit 2,- €Euro), für Lastschriftrückläufer (zurzeit 8,- €6,- Euro) und angemessene Geschäftsgebühren bei Rücktritt vom Vertrag wegen Nichtzahlung des EinmalbeitragsErst- oder Einmalbeitrages. Hierzu verweisen wir auf § 39 Abs. 1 des Versicherungsvertragsgesetzes Versicherungs- vertragsgesetzes (VVG) in Verbindung mit den dem Vertrag Ihrem Versicherungsschutz zugrunde liegenden BedingungenVersicherungsbedingungen.
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Gesamtpreis der Versicherung. Bei dem im Versicherungsschein in der Beitrittserklärung genannten Betrag Preis handelt es sich um den Beitrag Bei- trag gemäß vereinbarter Zahlweise inklusive der VersicherungsteuerVersicherungssteuer. Der vom Gesetzgeber erhobene Versicherungssteuersatz beträgt zurzeit in der Schadenversicherung Schaden- versicherung allgemein 19%. Für Tätigkeiten, die über die gewöhnliche Verwaltung Ihres des Vertrages hinausgehenhinausge- hen, stellen wir Gebühren in Rechnungentstehen Gebühren, insbesondere Gebühren für Mahnung (zurzeit 2,- €zur Zeit 2,20 Euro), für Lastschriftrückläufer (zurzeit 8,- €zur Zeit 6,00 Euro) und angemessene Geschäftsgebühren Ge- schäftsgebühren bei Rücktritt vom Vertrag wegen Nichtzahlung des EinmalbeitragsErst- oder Einmalbeitrages. Hierzu verweisen wir auf § 39 Abs. 1 des Versicherungsvertragsgesetzes Versicherungsver- tragsgesetzes (VVG) in Verbindung mit den Bedingungen die dem Vertrag Versiche- rungsschutz zugrunde liegenden Bedingungenliegen.
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Gesamtpreis der Versicherung. Bei dem im Versicherungsschein in der Beitrittserklärung genannten Betrag Preis handelt es sich um den Beitrag gemäß vereinbarter Zahlweise inklusive der VersicherungsteuerVersicherungssteuer. Der vom Gesetzgeber erhobene Versicherungssteuersatz beträgt zurzeit in der Schadenversicherung allgemein 19Scha- denversicherung allgemein: 19 %. Für Tätigkeiten, die über die gewöhnliche Verwaltung Ihres Vertrages hinausgehenhinaus gehen, stellen wir Gebühren in Rechnungent- stehen für Sie Gebühren, insbesondere Gebühren für Mahnung Mahnungen (zurzeit 2,- €Euro), für Lastschriftrückläufer (zurzeit 8,- €6,- Euro) und angemessene Geschäftsgebühren bei Rücktritt Rück- tritt vom Vertrag wegen Nichtzahlung des EinmalbeitragsErst- oder Einmalbeitrages. Hierzu verweisen wir auf § 39 Abs. 1 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Verbindung mit den dem Vertrag Ihrem Versicherungsschutz zugrunde liegenden BedingungenVersicherungsbedingungen.
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Gesamtpreis der Versicherung. Bei dem im Versicherungsschein in der Beitrittserklärung genannten Betrag Preis handelt es sich um den Beitrag gemäß vereinbarter Zahlweise inklusive der VersicherungsteuerVersicherungssteuer. Der vom Gesetzgeber erhobene Versicherungssteuersatz beträgt zurzeit in der Schadenversicherung allgemein 19%. allgemein: 19 % Für Tätigkeiten, die über die gewöhnliche Verwaltung Ihres Vertrages hinausgehenhinaus- gehen, stellen wir Gebühren in Rechnungentstehen für Sie Gebühren, insbesondere Gebühren für Mahnung Mahnungen (zurzeit 2,- €2,20 Euro), für Lastschriftrückläufer (zurzeit 8,- €6,- Euro) und angemessene angemesse- ne Geschäftsgebühren bei Rücktritt vom Vertrag wegen Nichtzahlung des EinmalbeitragsErst- oder Einmalbeitrages. Hierzu verweisen wir auf § 39 Abs. 1 des Versicherungsvertragsgesetzes Versi- cherungsvertragsgesetzes (VVG) in Verbindung mit den dem Vertrag zugrunde liegenden BedingungenIhrem Versicherungs- schutz zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen.
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Gesamtpreis der Versicherung. Bei dem im Versicherungsschein in der Versicherungsbestätigung genannten Betrag handelt es sich um den Beitrag gemäß vereinbarter verein- barter Zahlweise inklusive der Versicherungsteuer. Der vom Gesetzgeber erhobene Versicherungssteuersatz Versicherungsteuersatz beträgt zurzeit in der Schadenversicherung allgemein 19%. Für Tätigkeiten, die über die gewöhnliche Verwaltung Ihres Vertrages hinausgehen, stellen wir Gebühren in Rechnung, insbesondere Gebühren für Mahnung (zurzeit 2,- 2,00 €), für Lastschriftrückläufer (zurzeit 8,- 8,00 €) und angemessene Geschäftsgebühren bei Rücktritt vom Vertrag wegen Nichtzahlung des Einmalbeitrags. Hierzu verweisen wir auf § 39 38 Abs. 1 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Verbindung mit den dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen.
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