Geschäftstage Musterklauseln

Geschäftstage. Geschäftstag im Sinne dieses Unterabschnitts ist der TARGET2-Geschäftstag.
Geschäftstage. (1) Geschäftstag im Sinne dieses Abschnitts ist bei Taggleichen Euro-Überweisungen, SEPA-Überweisungen, AZV-Überweisungen und IMPay-Überweisungen der TARGET2- Geschäftstag. Wird der Auftrag beleghaft erteilt, ist hinsichtlich Einreichung und Widerruf des Auftrags der nationale Geschäftstag maßgeblich.
Geschäftstage. Geschäftstage im Sinne dieses Unterabschnitts sind die Xxxx Xxxxxx bis Xxxxxxx, soweit nicht einer dieser Tage ein bundesweiter gesetzlicher Feiertag, der 24. oder 31. Dezember ist.
Geschäftstage. Ist ein Tag, an dem Zahlungen auf die Teilschuldverschreibungen fällig sind, kein Geschäftstag, so wird die betreffende Zahlung erst am nächstfolgenden Geschäftstag geleistet, ohne dass wegen dieses Zahlungsaufschubes Zinsen zu zahlen sind. Ein „Geschäftstag“ ist jeder Tag, an dem Banken in Frankfurt am Main und Clearstrem für den Geschäftsverkehr geöffnet sind und Zahlungen in Euro abgewickelt werden können.
Geschäftstage. Geschäftstag im Sinne dieses Abschnitts ist bei unbaren Transaktionen über PM- und HAM- Konten – mit Ausnahme von Verfügungen mittels Scheck – sowie bei der Einreichung von beleglosen Liquiditätsüberträgen über Geldkonten zur T2S-Wertpapierabwicklung und Dota- tionskonten der TARGET2-Geschäftstag. Bei sonstigen Transaktionen über Dotationskonten sowie bei Bargeldeinzahlungen und bei Verfügungen über PM- und HAM-Konten mittels Scheck ist der nationale Geschäftstag maßgeblich.
Geschäftstage. Geschäftstag im Sinne dieses Unterabschnitts ist der nationale Geschäftstag.
Geschäftstage. Geschäftstag im Sinne dieses Unterabschnitts ist der TARGET-Geschäftstag.
Geschäftstage. Geschäftstag im Sinne dieses Unterabschnitts ist der TARGET2-Geschäftstag. Wird der Auf- trag beleghaft erteilt, ist hinsichtlich Einreichung und Widerruf des Auftrags der nationale Ge- schäftstag maßgeblich.
Geschäftstage. Nach Abschnitt IV Unterabschnitt A Nummer 3 Absatz 3 AGB/BBk ist Geschäftstag im Sinne dieser Verfahrensregeln der TARGET-Geschäftstag2.
Geschäftstage. Als Geschäftstage der Eurex Clearing AG im Sinne von Kapitel VI gelten die von der Eurex Clearing AG festgelegten Tage.