Geschäftsgeheimnisse. Der Lieferant ist verpflichtet, unsere Bestellungen und alle hiermit zusammenhängenden kaufmännischen und technischen Einzelheiten als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Der Lieferant ist zur Geheimhaltung der Unterlagen und Informationen auch nach Abwicklung dieses Vertrages verpflichtet. Offenlegung gegenüber Dritten darf nur mit unserer schriftlichen Zustimmung erfolgen.
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Geschäftsgeheimnisse. 1. Der Lieferant ist verpflichtet, unsere Bestellungen und alle hiermit zusammenhängenden kaufmännischen und technischen Einzelheiten als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.
2. Der Lieferant ist zur Geheimhaltung der Unterlagen und Informationen Informatio- nen auch nach Abwicklung dieses Vertrages Durchführung von Bestellungen und nach Beendigung der Geschäftsbeziehung zu uns verpflichtet. Offenlegung unserer Ge- schäftsgeheimnisse gegenüber Dritten darf nur mit unserer schriftlichen schriftli- chen Zustimmung oder aufgrund einer behördlichen oder gerichtli- chen Anordnung erfolgen. In dem letztgenannten Fall hat uns der Lie- ferant vorab Gelegenheit zu geben, zu der Anordnung Stellung zu nehmen.
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Geschäftsgeheimnisse. 9.1 Der Lieferant ist verpflichtet, unsere Bestellungen und alle hiermit zusammenhängenden kaufmännischen und technischen Einzelheiten als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. .
9.2 Der Lieferant ist zur Geheimhaltung der Unterlagen und Informationen auch nach Abwicklung dieses Vertrages Durchführung von Bestellungen und nach Beendigung der Geschäftsbeziehung zu uns verpflichtet. Offenlegung unserer Geschäftsgeheimnisse gegenüber Dritten darf nur mit unserer schriftlichen Zustimmung oder aufgrund einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung erfolgen. In dem letztgenannten Fall hat uns der Lieferant vorab Gelegenheit zu geben, zu der Anordnung Stellung zu nehmen.
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Geschäftsgeheimnisse. Der Lieferant ist verpflichtet, unsere Bestellungen und alle hiermit zusammenhängenden kaufmännischen und technischen Einzelheiten als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Der Lieferant ist zur Geheimhaltung der Unterlagen und Informationen auch nach Abwicklung dieses Vertrages verpflichtet. Offenlegung gegenüber Dritten darf nur mit unserer schriftlichen schriftli- chen Zustimmung erfolgen.
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Geschäftsgeheimnisse. Der Lieferant ist verpflichtet, unsere Bestellungen und alle hiermit zusammenhängenden kaufmännischen und technischen Einzelheiten als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Der Lieferant ist zur Geheimhaltung der Unterlagen und Informationen auch nach Abwicklung dieses Vertrages verpflichtet. Die Vervielfältigung ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und urheberrechtlichen Bestimmungen zulässig, Offenlegung gegenüber Dritten darf nur mit unserer schriftlichen Zustimmung erfolgen. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Zulieferanten sich entsprechend verpflichten. Die Vertragspartner dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung mit ihrer Geschäftsverbindung werben.
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Geschäftsgeheimnisse. Der Lieferant ist verpflichtet, unsere Bestellungen und alle hiermit zusammenhängenden zusam- menhängenden kaufmännischen und technischen Einzelheiten als Geschäftsgeheimnis Ge- schäftsgeheimnis zu behandeln. Der Lieferant ist zur Geheimhaltung der Unterlagen und Informationen auch nach Abwicklung dieses Vertrages verpflichtetver- pflichtet. Offenlegung gegenüber Dritten darf nur mit unserer schriftlichen Zustimmung erfolgen.
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