Common use of Gewerbliche Schutzrechte Clause in Contracts

Gewerbliche Schutzrechte. 11.1. Der Auftraggeber haftet dafür, dass durch allfällige zur Herstellung übergebene Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modelle oder sonstige Spezifikationen nicht in Schutzrechte Dritter eingegriffen wird. Bei allfälliger Verletzung von Schutzrechten hält der Auftraggeber den Auftragnehmer schad- und klaglos.

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Samples: www.pas-pumpentechnik.at, www.keysolution.at, zweirad-springer.at

Gewerbliche Schutzrechte. 11.1. 11.1 Der Auftraggeber haftet dafür, dass durch allfällige zur Herstellung übergebene Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modelle oder sonstige Spezifikationen nicht in Schutzrechte Dritter eingegriffen wird. Bei allfälliger Verletzung von Schutzrechten hält der Auftraggeber den Auftragnehmer meo schad- und klaglos.

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Samples: www.meo-energy.com

Gewerbliche Schutzrechte. 11.1. Der Auftraggeber haftet dafür, dass durch allfällige zur Herstellung übergebene Konstruktionsangaben, ZeichnungenZeichnun- gen, Modelle oder sonstige Spezifikationen nicht in Schutzrechte Schutz- rechte Dritter eingegriffen wird. Bei allfälliger Verletzung von Schutzrechten hält der Auftraggeber den Auftragnehmer schad- und klaglos.

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Samples: www.mg-metalltechnik.at

Gewerbliche Schutzrechte. 11.1. 15.1 Der Auftraggeber haftet dafür, dass durch allfällige zur Herstellung übergebene Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modelle oder sonstige Spezifikationen nicht in Schutzrechte Dritter eingegriffen wird. Bei allfälliger Verletzung von Schutzrechten hält der Auftraggeber den Auftragnehmer die Firma Xxxxxx Xxxx Bodenbeschichtungen/Bauwerksabdichtungen schad- und klaglos.

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Samples: www.boden-kitzbuehel.at

Gewerbliche Schutzrechte. 11.1. Der Auftraggeber haftet dafür, dass durch allfällige zur Herstellung übergebene KonstruktionsangabenKonstruk- tionsangaben, Zeichnungen, Modelle oder sonstige sonsti- ge Spezifikationen nicht in Schutzrechte Dritter Drit- ter eingegriffen wird. Bei allfälliger Verletzung Verlet- zung von Schutzrechten hält der Auftraggeber den Auftragnehmer schad- und klaglos.

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Samples: ziehesberger.at

Gewerbliche Schutzrechte. 11.1. Der Auftraggeber haftet dafür, dass durch allfällige mögliche zur Herstellung übergebene Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modelle oder sonstige Spezifikationen nicht in Schutzrechte Dritter eingegriffen wird. Bei allfälliger möglicher Verletzung von Schutzrechten hält der Auftraggeber den Auftragnehmer schad- XXX xxxxx- und klaglos.

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Samples: www.pza.de

Gewerbliche Schutzrechte. 11.1. Der Auftraggeber haftet dafür, dass durch allfällige zur Herstellung übergebene Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modelle oder sonstige Spezifikationen nicht in Schutzrechte Dritter eingegriffen ein-gegriffen wird. Bei allfälliger Verletzung von Schutzrechten hält der Auftraggeber den Auftragnehmer NXS schad- und klaglos.

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Samples: www.nextsense-worldwide.com