Common use of Gewerbliche Schutzrechte Clause in Contracts

Gewerbliche Schutzrechte. 6.1 Der Händler erkennt an, dass wir im Verhältnis zum Händler die alleinigen und ausschließlichen Rechteinhaber von sämtlichen gewerblichen Schutzrechten, einschließlich aller Marken, eingetragenen Namen, Urheberrechten, Patenten, eingetragenen und nicht eingetragenen Designs der JAKO AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften (nachfolgend als „Geistiges Eigentum” bezeichnet) sind und bleiben. Der Händler bekommt keine Rechte am Geistigen Eigentum übertragen.

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