Gewerbliche Schutzrechte. 17.1. Software, Ausführungsunterlagen, wie etwa Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen geistiges Eigentum des Auftragnehmers und genießen urheberrechtlichen Schutz. Jede nicht ausdrücklich eingeräumte Vervielfältigung, Verbreitung, Nachahmung, Bearbeitung oder Verwertung und dergleichen ist unzulässig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), General Terms and Conditions (Gtc), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Gewerbliche Schutzrechte. 17.1. Software, Ausführungsunterlagen, wie etwa Pläne, Skizzen und oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen dgl. geistiges Eigentum des Auftragnehmers von SEC und genießen urheberrechtlichen Schutz. Jede nicht ausdrücklich eingeräumte Vervielfältigung, Verbreitung, Nachahmung, Bearbeitung oder Bearbeitung, Verwertung und dergleichen dgl. ist unzulässig.
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