Common use of Gewährleistung für Sachmängel Clause in Contracts

Gewährleistung für Sachmängel. 10.1. Bei Mängeln der Cloud Services / Standardsoftware gewährleistet COMPUTERS & LESSONS den vertragsgemäßen Gebrauch durch Aktualisierung der Cloud Services / Standardsoftware, sobald und soweit COMPUTERS & LESSONS eine solche möglich ist. Als Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs gilt auch eine dem Kunde von COMPUTERS & LESSONS zur Verfügung gestellte zumutbare Möglichkeit der Fehlerumgehung bezogen auf die Cloud Services / Standardsoftware („Workaround“), soweit unter Berücksichtigung des Workaround ein unwesentlicher Fehler verbleibt. 10.2. Mängelansprüche des Kunden verjähren in zwölf (12) Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. Gesetzlich erforderliche Mängelanzeigen des Kunden haben unverzüglich schriftlich mit einer genauen Beschreibung des Problems zu erfolgen. Nur der Ansprechpartner (Ziffer 2.2 der AGB) ist zu Mängelanzeigen befugt. 10.3. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht, wenn seine Mängelansprüche verjährt sind. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist COMPUTERS & LESSONS berechtigt, die ihr entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. Die durch COMPUTERS & LESSONS geleistete Unterstützung ist durch den Kunden zu den mit COMPUTERS & LESSONS vereinbarten oder, in Ermangelung einer Vereinbarung, marktüblichen Preisen zu vergüten. 10.4. Mängelansprüche des Kunden bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder bei Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder im Zuge der Verletzung von Mitwirkungspflichten entstehen.

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Samples: Cloud Services Agreement

Gewährleistung für Sachmängel. 10.1. 10.1 Bei Mängeln der Cloud Services / Standardsoftware gewährleistet COMPUTERS & LESSONS WenTraCon den vertragsgemäßen Gebrauch durch Aktualisierung der Cloud Services / Standardsoftware, sobald und soweit COMPUTERS & LESSONS WenTraCon eine solche möglich ist. Als Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs gilt auch eine dem Kunde von COMPUTERS & LESSONS WenTraCon zur Verfügung gestellte zumutbare Möglichkeit der Fehlerumgehung bezogen auf die Cloud Services / Standardsoftware („Workaround“), soweit unter Berücksichtigung des Workaround ein unwesentlicher Fehler verbleibt. 10.2. 10.2 Mängelansprüche des Kunden verjähren in zwölf (12) Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. Gesetzlich erforderliche Mängelanzeigen des Kunden haben unverzüglich schriftlich mit einer genauen Beschreibung des Problems zu erfolgen. Nur der Ansprechpartner (Ziffer 2.2 der AGB) ist zu Mängelanzeigen befugt. 10.3. 10.3 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht, wenn seine Mängelansprüche verjährt sind. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist COMPUTERS & LESSONS XxxXxxXxx berechtigt, die ihr entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. Die durch COMPUTERS & LESSONS WenTraCon geleistete Unterstützung ist durch den Kunden zu den mit COMPUTERS & LESSONS WenTraCon vereinbarten oder, in Ermangelung einer Vereinbarung, marktüblichen Preisen zu vergüten. 10.4. 10.4 Mängelansprüche des Kunden bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder bei Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder im Zuge der Verletzung von Mitwirkungspflichten entstehen.

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Samples: Cloud Services Agreement

Gewährleistung für Sachmängel. 10.1. 9.1 Bei Mängeln der Cloud Services / Standardsoftware Infrastruktur gewährleistet COMPUTERS & LESSONS Office Komplett den vertragsgemäßen Gebrauch durch Aktualisierung der Cloud Services / StandardsoftwareInfrastruktur, sobald und soweit COMPUTERS & LESSONS Office Komplett eine solche möglich ist. Als Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs gilt auch eine dem Kunde von COMPUTERS & LESSONS Office Komplett zur Verfügung gestellte zumutbare Möglichkeit der Fehlerumgehung bezogen auf die Cloud Services / Standardsoftware Infrastruktur („Workaround“), soweit unter Berücksichtigung des Workaround ein unwesentlicher Fehler verbleibt. 10.2. 9.2 Mängelansprüche des Kunden verjähren in zwölf (12) Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. Gesetzlich erforderliche Mängelanzeigen des Kunden haben unverzüglich schriftlich mit einer genauen Beschreibung des Problems zu erfolgen. Nur der Ansprechpartner (Ziffer 2.2 2.1 der AGB) ist zu Mängelanzeigen befugt. 10.3. 9.3 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht, wenn seine Mängelansprüche verjährt sind. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist COMPUTERS & LESSONS Office Komplett berechtigt, die ihr entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. Die durch COMPUTERS & LESSONS Office Komplett geleistete Unterstützung ist durch den Kunden zu den mit COMPUTERS & LESSONS Office Komplett vereinbarten oder, in Ermangelung einer Vereinbarung, marktüblichen Preisen zu vergüten. 10.4. 9.4 Mängelansprüche des Kunden bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder bei Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder im Zuge der Verletzung von Mitwirkungspflichten entstehen.

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Samples: Managed Service Agreement

Gewährleistung für Sachmängel. 10.1. 10.1 Bei Mängeln der Cloud Services / Standardsoftware gewährleistet COMPUTERS & LESSONS OBL IT-Services den vertragsgemäßen Gebrauch durch Aktualisierung der Cloud Services / Standardsoftware, sobald und soweit COMPUTERS & LESSONS OBL IT-Services eine solche möglich ist. Als Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs gilt auch eine dem Kunde von COMPUTERS & LESSONS OBL IT-Services zur Verfügung gestellte zumutbare Möglichkeit der Fehlerumgehung bezogen auf die Cloud Services / Standardsoftware („Workaround“), soweit unter Berücksichtigung des Workaround ein unwesentlicher Fehler verbleibt. 10.2. 10.2 Mängelansprüche des Kunden verjähren in zwölf (12) Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. Gesetzlich erforderliche Mängelanzeigen des Kunden haben unverzüglich schriftlich mit einer genauen Beschreibung des Problems zu erfolgen. Nur der Ansprechpartner (Ziffer 2.2 der AGB) ist zu Mängelanzeigen befugt. 10.3. 10.3 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht, wenn seine Mängelansprüche verjährt sind. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist COMPUTERS & LESSONS OBL IT-Services berechtigt, die ihr entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. Die durch COMPUTERS & LESSONS OBL IT-Services geleistete Unterstützung ist durch den Kunden zu den mit COMPUTERS & LESSONS OBL IT-Services vereinbarten oder, in Ermangelung einer Vereinbarung, marktüblichen Preisen zu vergüten. 10.4. 10.4 Mängelansprüche des Kunden bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder bei Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder im Zuge der Verletzung von Mitwirkungspflichten entstehen.

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Samples: Cloud Services / Software Rental Agreement

Gewährleistung für Sachmängel. 10.1. 10.1 Bei Mängeln der Cloud Services / Standardsoftware gewährleistet COMPUTERS & LESSONS CCM Chemnitz den vertragsgemäßen Gebrauch durch Aktualisierung der Cloud Services / Standardsoftware, sobald und soweit COMPUTERS & LESSONS CCM Chemnitz eine solche möglich ist. Als Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs gilt auch eine dem Kunde von COMPUTERS & LESSONS CCM Chemnitz zur Verfügung gestellte zumutbare Möglichkeit der Fehlerumgehung bezogen auf die Cloud Services / Standardsoftware („Workaround“), soweit unter Berücksichtigung des Workaround ein unwesentlicher Fehler verbleibt. 10.2. 10.2 Mängelansprüche des Kunden verjähren in zwölf (12) Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. Gesetzlich erforderliche Mängelanzeigen des Kunden haben unverzüglich schriftlich mit einer genauen Beschreibung des Problems zu erfolgen. Nur der Ansprechpartner (Ziffer 2.2 der AGB) ist zu Mängelanzeigen befugt. 10.3. 10.3 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht, wenn seine Mängelansprüche verjährt sind. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist COMPUTERS & LESSONS CCM Chemnitz berechtigt, die ihr entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. Die durch COMPUTERS & LESSONS CCM Chemnitz geleistete Unterstützung ist durch den Kunden zu den mit COMPUTERS & LESSONS CCM Chemnitz vereinbarten oder, in Ermangelung einer Vereinbarung, marktüblichen Preisen zu vergüten. 10.4. Besondere Vertragsbedingungen (BVB) – Cloud Services / Vermietung von Standardsoft- ware der CCM Chemnitz GmbH 8 | 11 10.4 Mängelansprüche des Kunden bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder bei Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder im Zuge der Verletzung von Mitwirkungspflichten entstehen.

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Samples: Cloud Services Agreement

Gewährleistung für Sachmängel. 10.19.1. Bei Mängeln i2g gewährleistet, dass die Leistungen der Cloud Services / Standardsoftware gewährleistet COMPUTERS & LESSONS den vertragsgemäßen Gebrauch durch Aktualisierung der Cloud Services / Standardsoftware, sobald und soweit COMPUTERS & LESSONS eine solche möglich ist. Als Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs gilt auch eine dem Kunde von COMPUTERS & LESSONS zur Verfügung gestellte zumutbare Möglichkeit der Fehlerumgehung bezogen auf die Cloud Services / Standardsoftware („Workaround“), soweit unter Berücksichtigung des Workaround ein unwesentlicher Fehler verbleibt. 10.2Leistungsbeschreibung entsprechen. Mängelansprüche des Kunden verjähren in zwölf (12) Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. Gesetzlich erforderliche Mängelanzeigen des Kunden haben unverzüglich schriftlich mit einer genauen Beschreibung des Problems zu erfolgen. Nur der Ansprechpartner (Ziffer 2.2 der AGB) ist zu Mängelanzeigen befugt. 10.3. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht, wenn seine Mängelansprüche verjährt sind. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist COMPUTERS & LESSONS berechtigt, die ihr entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. Die durch COMPUTERS & LESSONS geleistete Unterstützung ist durch den Kunden zu den mit COMPUTERS & LESSONS vereinbarten oder, in Ermangelung einer Vereinbarung, marktüblichen Preisen zu vergüten. 10.4. Mängelansprüche des Kunden bestehen nicht bei nur unerheblicher einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, oder vorausgesetzten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit Gebrauchstauglichkeit. Produktbeschreibungen gelten ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht als Garantie. 9.2. Verlangt der Kunde wegen eines Mangels Nacherfüllung, so hat i2g das Recht, zwischen Nachbesserung, Ersatzlieferung oder bei SchädenErsatzleistung zu wählen. Wenn der Kunde i2g nach einer ersten ergebnislos verstrichenen Frist eine weitere angemessene Nachfrist gesetzt hat und auch diese ergebnislos verstrichen ist oder wenn eine angemessene Anzahl an Nachbesserungs-, Ersatzlieferungs- oder Ersatzleistungsversuchen ohne Erfolg geblieben ist, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach seiner Xxxx den Vertrag kündigen oder mindern und Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen. Die Nacherfüllung kann auch durch Übergabe oder Installation einer neuen Programmversion oder eines Workaround erfolgen. 9.3. Mängel sind durch eine nachvollziehbare Schilderung der Fehlersymptome, soweit möglich, nachgewiesen durch schriftliche Aufzeichnungen, hard copies oder sonstige die Mängel veranschaulichende Unterlagen schriftlich zu rügen. Die Mängelrüge soll die Reproduktion des Fehlers ermöglichen. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden bleiben unberührt. 9.4. Der Kunde untersucht die gelieferten Gegenstände unverzüglich auf eventuelle Transportschäden oder sonstige äußere Mängel und sichert die entsprechenden Beweise. 9.5. Schadensersatzansprüche auf Grund von Mängeln sowie die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen des Kunden richten sich nach Ziffer 12 dieser AGB. 9.6. Beruht der Mangel auf der Fehlerhaftigkeit des Erzeugnisses eines Zulieferers und wird dieser nicht als Erfüllungsgehilfe von i2g tätig, sondern reicht i2g lediglich ein Fremderzeugnis an den Kunden durch, ist die Gewährleistung von i2g zunächst auf die Abtretung ihrer Gewährleistungsansprüche gegen den Zulieferer beschränkt. Dies gilt nicht, wenn der Mangel auf einer von i2g zu vertretenden unsachgemäßen Behandlung des Erzeugnisses des Zulieferers beruht. Kann der Kunde seine Gewährleistungsansprüche gegen den Zulieferer außergerichtlich nicht geltend machen, so bleibt die subsidiäre Gewährleistung durch i2g unberührt. 9.7. Änderungen oder Erweiterungen an dem Vertragsgegenstand, die infolge fehlerhafter der Kunde selbst oder nachlässiger Behandlung durch Dritte vornimmt, lassen die Gewährleistung von i2g entfallen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung oder Erweiterung für den Mangel nicht ursächlich ist. i2g steht auch nicht für Mängel ein, die auf unsachgemäße Bedienung sowie Betriebsbedingungen oder die Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel durch den Kunden zurückzuführen sind. 9.8. i2g ist dazu berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde die vereinbarte Vergütung abzüglich eines Betrags, der im Zuge der Verletzung von Mitwirkungspflichten entstehenVerhältnis zum Mangel angemessen ist, bezahlt.

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Samples: Dienstleistungsvertrag

Gewährleistung für Sachmängel. 10.1. 10.1 Bei Mängeln der Cloud Services / Standardsoftware gewährleistet COMPUTERS & LESSONS EnBITCon den vertragsgemäßen Gebrauch durch Aktualisierung der Cloud Services / Standardsoftware, sobald und soweit COMPUTERS & LESSONS EnBITCon eine solche möglich ist. Als Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs gilt auch eine dem Kunde von COMPUTERS & LESSONS EnBITCon zur Verfügung gestellte zumutbare Möglichkeit der Fehlerumgehung bezogen auf die Cloud Services / Standardsoftware („Workaround“), soweit unter Berücksichtigung des Workaround ein unwesentlicher Fehler verbleibt. 10.2. 10.2 Mängelansprüche des Kunden verjähren in zwölf (12) Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. Gesetzlich erforderliche Mängelanzeigen des Kunden haben unverzüglich schriftlich mit einer genauen Beschreibung des Problems zu erfolgen. Nur der Ansprechpartner (Ziffer 2.2 der AGB) ist zu Mängelanzeigen befugt. 10.3. 10.3 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht, wenn seine Mängelansprüche verjährt sind. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist COMPUTERS & LESSONS EnBITCon berechtigt, die ihr entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. Die durch COMPUTERS & LESSONS EnBITCon geleistete Unterstützung ist durch den Kunden zu den mit COMPUTERS & LESSONS EnBITCon vereinbarten oder, in Ermangelung einer Vereinbarung, marktüblichen Preisen zu vergüten. 10.4. 10.4 Mängelansprüche des Kunden bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder bei Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder im Zuge der Verletzung von Mitwirkungspflichten entstehen.

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Samples: Cloud Services Agreement

Gewährleistung für Sachmängel. 10.1. 9.1 Bei Mängeln der Cloud Services / Standardsoftware Infrastruktur gewährleistet COMPUTERS & LESSONS EnBITCon den vertragsgemäßen Gebrauch durch Aktualisierung der Cloud Services / StandardsoftwareInfrastruktur, sobald und soweit COMPUTERS & LESSONS EnBITCon eine solche möglich ist. Als Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs gilt auch eine dem Kunde von COMPUTERS & LESSONS EnBITCon zur Verfügung gestellte zumutbare Möglichkeit der Fehlerumgehung bezogen auf die Cloud Services / Standardsoftware Infrastruktur („Workaround“), soweit unter Berücksichtigung des Workaround ein unwesentlicher Fehler verbleibt. 10.2. 9.2 Mängelansprüche des Kunden verjähren in zwölf (12) Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. Gesetzlich erforderliche Mängelanzeigen des Kunden haben unverzüglich schriftlich mit einer genauen Beschreibung des Problems zu erfolgen. Nur der Ansprechpartner (Ziffer 2.2 der AGB) ist zu Mängelanzeigen befugt. 10.3. 9.3 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht, wenn seine Mängelansprüche verjährt sind. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist COMPUTERS & LESSONS EnBITCon berechtigt, die ihr entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. Die durch COMPUTERS & LESSONS EnBITCon geleistete Unterstützung ist durch den Kunden zu den mit COMPUTERS & LESSONS EnBITCon vereinbarten oder, in Ermangelung einer Vereinbarung, marktüblichen Preisen zu vergüten. 10.4. 9.4 Mängelansprüche des Kunden bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder bei Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder im Zuge der Verletzung von Mitwirkungspflichten entstehen.

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Samples: Managed Service Agreement

Gewährleistung für Sachmängel. 10.19.1. Bei Mängeln der Cloud Services / Standardsoftware Infrastruktur gewährleistet COMPUTERS & LESSONS Peppermind Systems e.K. den vertragsgemäßen Gebrauch durch Aktualisierung der Cloud Services / StandardsoftwareInfrastruktur, sobald und soweit COMPUTERS & LESSONS Peppermind Systems e.K. eine solche möglich ist. Als Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs gilt auch eine dem Kunde von COMPUTERS & LESSONS Peppermind Systems e.K. zur Verfügung gestellte zumutbare Möglichkeit der Fehlerumgehung bezogen auf die Cloud Services / Standardsoftware Infrastruktur („Workaround“), soweit unter Berücksichtigung des Workaround ein unwesentlicher Fehler verbleibt. 10.29.2. Mängelansprüche des Kunden verjähren in zwölf (12) Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. Gesetzlich erforderliche Mängelanzeigen des Kunden haben unverzüglich schriftlich mit einer genauen Beschreibung des Problems zu erfolgen. Nur der Ansprechpartner (Ziffer 2.2 der AGB) ist zu Mängelanzeigen befugt. 10.39.3. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht, wenn seine Mängelansprüche verjährt sind. Erfolgte Er- folgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist COMPUTERS & LESSONS Peppermind Systems e.K. berechtigt, die ihr entstandenen Aufwendungen Aufwen- dungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. Die durch COMPUTERS & LESSONS Peppermind Systems e.K. geleistete Unterstützung ist durch den Kunden zu den mit COMPUTERS & LESSONS Peppermind Systems e.K. vereinbarten oder, in Ermangelung einer VereinbarungVerein- barung, marktüblichen Preisen zu vergüten. 10.49.4. Mängelansprüche des Kunden bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder bei Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder im Zuge der Verletzung von Mitwirkungspflichten entstehenMitwirkungspflichten ent- stehen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gewährleistung für Sachmängel. 10.1. 10.1 Bei Mängeln der Cloud Services / Standardsoftware gewährleistet COMPUTERS & LESSONS Jemix den vertragsgemäßen Gebrauch Ge- brauch durch Aktualisierung der Cloud Services / Standardsoftware, sobald und soweit COMPUTERS & LESSONS Jemix eine solche möglich ist. Als Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs gilt auch eine dem Kunde von COMPUTERS & LESSONS Jemix zur Verfügung gestellte zumutbare Möglichkeit der Fehlerumgehung bezogen auf die Cloud Services Ser- vices / Standardsoftware („Workaround“), soweit unter Berücksichtigung des Workaround ein unwesentlicher unwesent- licher Fehler verbleibt.. Besondere Vertragsbedingungen (BVB) – Cloud Services / Vermietung von Standardsoftware der Jemix GmbH 7 / 10 10.2. 10.2 Mängelansprüche des Kunden verjähren in zwölf (12) Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Diese Die- se Frist gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. Gesetzlich erforderliche Mängelanzeigen des Kunden haben unverzüglich schriftlich mit einer genauen Beschreibung des Problems Prob- lems zu erfolgen. Nur der Ansprechpartner (Ziffer 2.2 der AGB) ist zu Mängelanzeigen befugt. 10.3. 10.3 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht, wenn seine Mängelansprüche verjährt sind. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist COMPUTERS & LESSONS Xxxxx berechtigt, die ihr entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. Die durch COMPUTERS & LESSONS Jemix geleistete Unterstützung ist durch den Kunden zu den mit COMPUTERS & LESSONS Jemix vereinbarten oder, in Ermangelung einer Vereinbarung, marktüblichen Preisen zu vergüten. 10.4. 10.4 Mängelansprüche des Kunden bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder bei Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder im Zuge der Verletzung von Mitwirkungspflichten entstehenent- stehen.

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Samples: Cloud Services Agreement

Gewährleistung für Sachmängel. 10.1. 9.1 Bei Mängeln der Cloud Services / Standardsoftware Infrastruktur gewährleistet COMPUTERS & LESSONS WenTraCon den vertragsgemäßen Gebrauch durch Aktualisierung der Cloud Services / StandardsoftwareInfrastruktur, sobald und soweit COMPUTERS & LESSONS WenTraCon eine solche möglich ist. Als Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs gilt auch eine dem Kunde von COMPUTERS & LESSONS WenTraCon zur Verfügung gestellte zumutbare Möglichkeit der Fehlerumgehung bezogen auf die Cloud Services / Standardsoftware Infrastruktur („Workaround“), soweit unter Berücksichtigung des Workaround ein unwesentlicher Fehler verbleibt. 10.2. 9.2 Mängelansprüche des Kunden verjähren in zwölf (12) Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. Gesetzlich erforderliche Mängelanzeigen des Kunden haben unverzüglich schriftlich mit einer genauen Beschreibung des Problems zu erfolgen. Nur der Ansprechpartner (Ziffer 2.2 der AGB) ist zu Mängelanzeigen befugt. 10.3. 9.3 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht, wenn seine Mängelansprüche verjährt sind. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist COMPUTERS & LESSONS XxxXxxXxx berechtigt, die ihr entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. Die durch COMPUTERS & LESSONS WenTraCon geleistete Unterstützung ist durch den Kunden zu den mit COMPUTERS & LESSONS WenTraCon vereinbarten oder, in Ermangelung einer Vereinbarung, marktüblichen Preisen zu vergüten. 10.4. 9.4 Mängelansprüche des Kunden bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder bei Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder im Zuge der Verletzung von Mitwirkungspflichten entstehen.

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Samples: Managed Service Agreement