Gewährleistung für Sachmängel. 9.1 Bei Mängeln der Infrastruktur gewährleistet MD Hardware & Service den vertragsgemäßen Gebrauch durch Aktualisierung der Infrastruktur, sobald und soweit MD Hardware & Service eine solche möglich ist. Als Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs gilt auch eine dem Kunde von MD Hardware & Service zur Verfügung gestellte zumutbare Möglichkeit der Fehlerumgehung bezogen auf die Infrastruktur („Workaround“), soweit unter Berücksichtigung des Workaround ein unwesentlicher Fehler verbleibt. 9.2 Mängelansprüche des Kunden verjähren in zwölf (12) Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. Gesetzlich erforderliche Mängelanzeigen des Kunden haben unverzüglich schriftlich mit einer genauen Beschreibung des Problems zu erfolgen. Nur der Ansprechpartner (Ziffer 2.2 der AGB) ist zu Mängelanzeigen befugt. 9.3 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht, wenn seine Mängelansprüche verjährt sind. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist MD Hardware & Service berechtigt, die ihr entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. Die durch MD Hardware & Service geleistete Unterstützung ist durch den Kunden zu den mit MD Hardware & Service vereinbarten oder, in Ermangelung einer Vereinbarung, marktüblichen Preisen zu vergüten. 9.4 Mängelansprüche des Kunden bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder bei Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder im Zuge der Verletzung von Mitwirkungspflichten entstehen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Managed Service Agreement
Gewährleistung für Sachmängel. 9.1 10.1 Bei Mängeln der Infrastruktur Cloud Services / Standardsoftware gewährleistet MD Hardware & Service den vertragsgemäßen Gebrauch durch Aktualisierung der InfrastrukturCloud Services / Standardsoftware, sobald und soweit MD Hardware & Service eine solche möglich ist. Als Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs gilt auch eine dem Kunde von MD Hardware & Service zur Verfügung gestellte zumutbare Möglichkeit der Fehlerumgehung bezogen auf die Infrastruktur Cloud Services / Standardsoftware („Workaround“), soweit unter Berücksichtigung des Workaround ein unwesentlicher Fehler verbleibt.
9.2 10.2 Mängelansprüche des Kunden verjähren in zwölf (12) Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. Gesetzlich erforderliche Mängelanzeigen des Kunden haben unverzüglich schriftlich mit einer genauen Beschreibung des Problems zu erfolgen. Nur der Ansprechpartner (Ziffer 2.2 der AGB) ist zu Mängelanzeigen befugt.
9.3 10.3 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht, wenn seine Mängelansprüche verjährt sind. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist MD Hardware & Service berechtigt, die ihr entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. Die durch MD Hardware & Service geleistete Unterstützung ist durch den Kunden zu den mit MD Hardware & Service vereinbarten oder, in Ermangelung einer Vereinbarung, marktüblichen Preisen zu vergüten.
9.4 10.4 Mängelansprüche des Kunden bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder bei Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder im Zuge der Verletzung von Mitwirkungspflichten entstehen.
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Samples: Cloud Services Agreement
Gewährleistung für Sachmängel. 9.1 Soweit die Parteien ein agiles Projektvorgehen vereinbaren, ergibt sich aus der Natur des agilen Vorgehens der Parteien, dass eine Beseitigung von Mängeln durch MD Hardware & Service jeweils im laufenden Projekt und der von MD Hardware & Service bereitgestellten und vom Kunden bezahlten Aufwände erfolgt. Soweit nicht abweichend vereinbart, sind diese Tätigkeiten nach Aufwand zu vergüten.
9.2 Im Übrigen gilt: Bei Mängeln der Infrastruktur Arbeitsergebnisse gewährleistet MD Hardware & Service den vertragsgemäßen Gebrauch durch Aktualisierung der Infrastrukturdie Mängelbeseitigung, sobald und soweit MD Hardware & Service eine solche möglich ist. Als Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs Mängelbeseitigung gilt auch eine dem Kunde von MD Hardware & Service zur Verfügung gestellte zumutbare Möglichkeit der Fehlerumgehung bezogen auf die Infrastruktur Arbeitsergebnisse („Workaround“), soweit unter Berücksichtigung des Workaround ein unwesentlicher Fehler verbleibt.
9.2 9.3 Mängelansprüche des Kunden verjähren in zwölf (12) Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. Gesetzlich erforderliche Mängelanzeigen des Kunden haben unverzüglich schriftlich mit einer genauen Beschreibung des Problems zu erfolgen. Nur der Ansprechpartner (Ziffer 2.2 der AGB) ist zu Mängelanzeigen befugt.
9.3 9.4 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht, wenn seine Mängelansprüche verjährt sind. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist MD Hardware & Service berechtigt, die ihr entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. Die durch MD Hardware & Service geleistete Unterstützung ist durch den Kunden zu den mit MD Hardware & Service vereinbarten oder, in Ermangelung einer Vereinbarung, marktüblichen Preisen zu vergüten.
9.4 9.5 Mängelansprüche des Kunden bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder bei Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder im Zuge der Verletzung von Mitwirkungspflichten entstehen.
9.6 MD Hardware & Service hat die Software lediglich für die im Angebot beschriebene Systemumgebung erstellt. Wird diese in anderer Systemumgebung eingesetzt oder genutzt, beispielsweise unter anderen Betriebssystemen oder anderen Systemkonfigurationen, gelten Fehlfunktionen, die auf diesem Umstand beruhen, nicht als Mangel. MD Hardware & Service übernimmt keine Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Software in anderer Systemumgebung. Der Kunde kann aber mit MD Hardware & Service einen gesonderten Vollpflegevertrag abschließen, der auch die Lauffähigkeit der Software nach Update und Upgrade von Betriebssoftware und Hardwaretreibern bewerkstelligt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung für Sachmängel. 9.1 Bei Mängeln der Infrastruktur gewährleistet MD Hardware & Service AGF Vector den vertragsgemäßen Gebrauch durch Aktualisierung der Infrastruktur, sobald und soweit MD Hardware & Service AGF Vector eine solche möglich ist. Als Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs gilt auch eine dem Kunde von MD Hardware & Service AGF Vector zur Verfügung gestellte zumutbare Möglichkeit der Fehlerumgehung bezogen auf die Infrastruktur („Workaround“), soweit unter Berücksichtigung des Workaround ein unwesentlicher Fehler verbleibt.
9.2 Mängelansprüche des Kunden verjähren in zwölf (12) Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. Gesetzlich erforderliche Mängelanzeigen des Kunden haben unverzüglich schriftlich mit einer genauen Beschreibung des Problems zu erfolgen. Nur der Ansprechpartner (Ziffer 2.2 der AGB) ist zu Mängelanzeigen befugt.
9.3 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht, wenn seine Mängelansprüche verjährt sind. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist MD Hardware & Service AGF Vector berechtigt, die ihr entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. Die durch MD Hardware & Service AGF Vector geleistete Unterstützung ist durch den Kunden zu den mit MD Hardware & Service AGF Vector vereinbarten oder, in Ermangelung einer Vereinbarung, marktüblichen Preisen zu vergüten.
9.4 Mängelansprüche des Kunden bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder bei Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder im Zuge der Verletzung von Mitwirkungspflichten entstehen.
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Samples: Managed Service Agreement
Gewährleistung für Sachmängel. 9.1 Bei Mängeln der Infrastruktur gewährleistet MD Hardware & Service IT HELD den vertragsgemäßen Gebrauch durch Aktualisierung der Infrastruktur, sobald und soweit MD Hardware & Service IT HELD eine solche möglich ist. Als Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs gilt auch eine dem Kunde von MD Hardware & Service IT HELD zur Verfügung gestellte zumutbare Möglichkeit der Fehlerumgehung bezogen auf die Infrastruktur („Workaround“), soweit unter Berücksichtigung des Workaround ein unwesentlicher Fehler verbleibt.
9.2 Mängelansprüche des Kunden verjähren in zwölf (12) Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. Gesetzlich erforderliche Mängelanzeigen des Kunden haben unverzüglich schriftlich mit einer genauen Beschreibung des Problems zu erfolgen. Nur der Ansprechpartner (Ziffer 2.2 der AGB) ist zu Mängelanzeigen befugt.
9.3 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht, wenn seine Mängelansprüche verjährt sind. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist MD Hardware & Service IT HELD berechtigt, die ihr entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. Die durch MD Hardware & Service IT HELD geleistete Unterstützung ist durch den Kunden zu den mit MD Hardware & Service IT HELD vereinbarten oder, in Ermangelung einer Vereinbarung, marktüblichen Preisen zu vergüten.
9.4 Mängelansprüche des Kunden bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder bei Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder im Zuge der Verletzung von Mitwirkungspflichten entstehen.
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Samples: Managed Service Agreement
Gewährleistung für Sachmängel. 9.1 Bei Mängeln der Infrastruktur gewährleistet MD Hardware & Service BT Consulting den vertragsgemäßen Gebrauch durch Aktualisierung der Infrastruktur, sobald und soweit MD Hardware & Service BT Consulting eine solche möglich ist. Als Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs gilt auch eine dem Kunde von MD Hardware & Service BT Consulting zur Verfügung gestellte zumutbare Möglichkeit der Fehlerumgehung bezogen auf die Infrastruktur („Workaround“), soweit unter Berücksichtigung des Workaround ein unwesentlicher Fehler verbleibt.
9.2 Mängelansprüche des Kunden verjähren in zwölf (12) Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. Gesetzlich erforderliche Mängelanzeigen des Kunden haben unverzüglich schriftlich mit einer genauen Beschreibung des Problems zu erfolgen. Nur der Ansprechpartner (Ziffer 2.2 der AGB) ist zu Mängelanzeigen befugt.
9.3 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht, wenn seine Mängelansprüche verjährt sind. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist MD Hardware & Service BT Consulting berechtigt, die ihr entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. Die durch MD Hardware & Service BT Consulting geleistete Unterstützung ist durch den Kunden zu den mit MD Hardware & Service BT Consulting vereinbarten oder, in Ermangelung einer Vereinbarung, marktüblichen Preisen zu vergüten.
9.4 Mängelansprüche des Kunden bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder bei Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder im Zuge der Verletzung von Mitwirkungspflichten entstehen.
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Samples: Managed Service Agreement
Gewährleistung für Sachmängel. 9.1 Bei Mängeln der Infrastruktur gewährleistet MD Hardware & Service GEFIM den vertragsgemäßen Gebrauch durch Aktualisierung der Infrastruktur, sobald und soweit MD Hardware & Service GEFIM eine solche möglich ist. Als Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs gilt auch eine dem Kunde von MD Hardware & Service GEFIM zur Verfügung gestellte zumutbare Möglichkeit der Fehlerumgehung bezogen auf die Infrastruktur („Workaround“), soweit unter Berücksichtigung des Workaround ein unwesentlicher Fehler verbleibt.
9.2 Mängelansprüche des Kunden verjähren in zwölf (12) Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. Gesetzlich erforderliche Mängelanzeigen des Kunden haben unverzüglich schriftlich mit einer genauen Beschreibung des Problems zu erfolgen. Nur der Ansprechpartner (Ziffer 2.2 der AGB) ist zu Mängelanzeigen befugt.
9.3 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht, wenn seine Mängelansprüche verjährt sind. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist MD Hardware & Service GEFIM berechtigt, die ihr entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. Die durch MD Hardware & Service GEFIM geleistete Unterstützung ist durch den Kunden zu den mit MD Hardware & Service GEFIM vereinbarten oder, in Ermangelung einer Vereinbarung, marktüblichen Preisen zu vergüten.
9.4 Mängelansprüche des Kunden bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder bei Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder im Zuge der Verletzung von Mitwirkungspflichten entstehen.
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Samples: Managed Services Agreement
Gewährleistung für Sachmängel. 9.1 9.1. Bei Mängeln der Infrastruktur gewährleistet MD Hardware COMPUTERS & Service LESSONS den vertragsgemäßen Gebrauch durch Aktualisierung der Infrastruktur, sobald und soweit MD Hardware COMPUTERS & Service LESSONS eine solche möglich ist. Als Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs gilt auch eine dem Kunde von MD Hardware COMPUTERS & Service LESSONS zur Verfügung gestellte zumutbare Möglichkeit der Fehlerumgehung bezogen auf die Infrastruktur („Workaround“), soweit unter Berücksichtigung des Workaround Workarounds ein unwesentlicher Fehler verbleibt.
9.2 9.2. Mängelansprüche des Kunden verjähren in zwölf (12) Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. Gesetzlich erforderliche Mängelanzeigen des Kunden haben unverzüglich schriftlich mit einer genauen Beschreibung des Problems zu erfolgen. Nur der Ansprechpartner (Ziffer 2.2 der AGB) ist zu Mängelanzeigen befugt.
9.3 9.3. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht, wenn seine Mängelansprüche verjährt sind. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist MD Hardware COMPUTERS & Service LESSONS berechtigt, die ihr entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. Die durch MD Hardware COMPUTERS & Service LESSONS geleistete Unterstützung ist durch den Kunden zu den mit MD Hardware COMPUTERS & Service LESSONS vereinbarten oder, in Ermangelung einer Vereinbarung, marktüblichen Preisen zu vergüten.
9.4 9.4. Mängelansprüche des Kunden bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder bei Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder im Zuge der Verletzung von Mitwirkungspflichten entstehen.
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