Gewährleistung und Beanstandungen Musterklauseln
Gewährleistung und Beanstandungen. 3.4.4.1 APA-OTS wird die Plattform durch laufende Kontakte mit Medien und Produzenten im deutschsprachigen Raum als Primärquelle positionieren und sich laufend bemühen, dass die Darstellungs- und Downloadfunktionen deren technische und organisatorische Anforderungen erfüllen.
Gewährleistung und Beanstandungen. 3.1.3.1 APA-OTS kann ohne Angabe von Gründen die Anmeldung zur Teilnahme an einer APA- Campus Veranstaltung verweigern.
3.1.3.2 APA-OTS behält sich vor, Veranstaltungen abzusagen. APA-Campus Veranstaltungen werden im Regelfall bis spätestens 14 Werktage vor, APA-Campus Wirtschaftslehrgang- Veranstaltungen bis sieben Werktage vor dem tatsächlichen Termin abgesagt. Unabhängig von der Teilnahmegebühr entstandene Kosten (z. B. Hotel, Reservierung, Anreise etc.) zur Teilnahme an APA-Campus und/oder APA-Campus Wirtschaftslehrgang-Veranstaltungen werden von APA-OTS im Fall einer Absage nicht ersetzt. Die allenfalls bereits bezahlte Teilnahmegebühr wird in einem solchen Fall rückerstattet.
3.1.3.3 Bei einer Absage durch den Vertragspartner bzw. einem von ihm genannten Teilnehmer bleibt die Entgeltpflicht des Vertragspartners erhalten. können nicht nominiert werden.
Gewährleistung und Beanstandungen. 3.5.5.1 Die Durchführung des jeweiligen Videoauftrages und die Bereitstellung und Art der Videos erfolgt gemäß Auftragsdefinition/Briefing des jeweiligen Videoauftrages.
3.5.5.2 APA-OTS wird den jeweiligen Videoauftrag sorgfältig ausführen. Wenn keine ausdrücklich vereinbarten Anforderungen seitens des Vertragspartners vorliegen, ist APA-OTS hinsichtlich der Art der Durchführung frei, dies gilt insbesondere für Auswahl der Motive und Perspektiven, des Aufnahmeortes und der videotechnischen Mittel.
3.5.5.3 Ein Einstehen für unerhebliche Mängel wird ausgeschlossen. Ebenso wird für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisung des Vertragspartners zurückzuführen sind, nicht eingestanden. Den Nachweis für einen erheblichen Mangel hat der Vertragspartner zu erbringen. Die Mangelbehebung erfolgt durch Nachbesserung. Ist eine solche nicht möglich, wobei auch ein erheblicher wirtschaftlicher Aufwand als Unmöglichkeit gilt, kann eine Rückabwicklung des Geschäfts erfolgen.
3.5.5.4 Das Risiko für Umstände während der Ausführung des Videoauftrages, die nicht in der Sphäre von APA-OTS liegen (Wetter, Ausfälle der Interviewpartner,…) trägt der Vertragspartner.
3.5.5.5 Beanstandungen seitens des Vertragspartners können infolge der Korrekturschleifen schriftlich mitgeteilt werden, andernfalls gilt die Abnahme als auftragsgemäß abgeschlossen. auch für den neuen Drehtermin nutzbar sind.
Gewährleistung und Beanstandungen. 4.3.4.1 Durch ein Recherche-Team der news aktuell GmbH zur regelmäßigen Überprüfung und Aktualisierung bestehender Daten sowie Erhebung neuer Daten aus dem deutschsprachigen Raum sind APA-OTS und news aktuell bemüht, bestmögliche Datenqualität sicherzustellen. Details hierzu können bei APA-OTS erfragt werden.
4.3.4.2 APA-OTS ist bemüht, im Rahmen des Kundensupports per E-Mail bzw. Telefon Nutzeranfragen schnellstmöglich zu beantworten.
Gewährleistung und Beanstandungen. 7.1. Der Lieferant gewährleistet als Spezialist und in Kenntnis des Verwendungszweckes, dass die Ware die vereinbarten sachlichen und recht- lichen Eigenschaften aufweist und zum vorausgesetzten Gebrauch tauglich ist.
7.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Erhalt der Ware. Mängel sind innert 30 Kalendertagen nach Entdeckung zu rügen. Liegt ein Fall der Gewährleistung wegen Mängel der Lieferung vor, so hat IBZ freie Xxxx, Wandlung, Minderung, Nachbesserung durch den Lieferan- ten selber oder Lieferung anderer der Bestellung entsprechender Ware zu verlangen. Zusätzlich ist der IBZ jeder im Zusammenhang mit dem Mangel entstandener Schaden zu ersetzen.
7.3. IBZ ist berechtigt, sämtliche Kosten und Aufwendungen, die gegenüber dem Abnehmerkunden aus Gewährleistung für schadhafte bzw. mangelhafte Ware des Lieferanten entstanden sind, auf den Lieferanten zu überwälzen.
7.4. Der Lieferant bestätigt, dass durch die Benutzung oder Verfügung der Liefergegenstände keine Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Der Lieferant hält IBZ diesbezüglich schad- und klaglos und wird in jedem Fall den Gebrauch der Leistung ermöglichen.
7.5. Der Lieferant stellt durch geeignete Massnahmen sicher, dass keine Fälschungen/Teile zweifelhafter Herkunft in seinen und damit auch den Herstellungsprozess der IBZ gelangen. Bei den Fälschungen/Teilen zweifelhafter Herkunft handelt es sich um nicht autorisierte Kopien, Imitationen, Substitutionen oder modifizierte Bauteile/Materialien, die den Eindruck erwecken, dass sie von einem Originalhersteller oder autorisiertem Händler stammen. Beispiele können sein: falsche Kennzeichnung von Serien- / Losnummern. Herstellungsdokumentationen oder Leistungsdaten. Stellt der Lieferant Fälschungen/Teile zweifelhafter Herkunft in seinem Unternehmen fest, so informiert er unverzüg- lich die IBZ.
Gewährleistung und Beanstandungen. 3.6.3.1 APA-OTS ist berechtigt, diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn bekannt wird, dass die geplante Veranstaltung bestehende Gesetze oder behördliche Vorschriften verletzt, durch diese Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu befürchten ist, die Räumlichkeiten infolge höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden können, oder bei Nichteinhaltung der gegenständlich festgelegten Verpflichtungen des Vertragspartners durch diesen oder dessen Beauftragten.
3.6.3.2 In vom Vertragspartner zu vertretenden Auflösungen hat dieser trotzdem sämtliche vereinbarten Entgelte zu zahlen und haftet für eventuell entstandene Schäden. − Bis zehn Werktage vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung kostenfrei möglich. − Bei Stornierung bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Gesamtkosten in Rechnung gestellt. − Bei Stornierung bis drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn werden 70 % der Gesamtkosten in Rechnung gestellt. − Bei einer Stornierung innerhalb von zwei oder weniger Werktagen werden 100 % der Gesamtkosten in Rechnung gestellt.
Gewährleistung und Beanstandungen. 4.2.4.1 Die Durchführung des jeweiligen Fotoauftrages und die Bereitstellung und Art der Bilder erfolgt gemäß Auftragsdefinition/Briefing des jeweiligen Fotoauftrags. Sollte nichts anderes vereinbart sein, wie z. B. der Versand per E-Mail, das Hochladen auf einen internen FTP-Server, werden Bilder in der entsprechenden Applikation auf den Server xxx.xxx-xxxxxxxxxxx.xx hochgeladen.
4.2.4.2 APA-OTS wird den jeweiligen Fotoauftrag sorgfältig ausführen. Wenn keine ausdrücklich vereinbarten Anforderungen seitens des Vertragspartners vorliegen, ist APA-OTS hinsichtlich der Art der Durchführung frei, dies gilt insbesondere für Bildauffassung, Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeortes und der fotografischen Mittel.
4.2.4.3 Ein Einstehen für unerhebliche Mängel wird ausgeschlossen, insbesondere gelten Farbdifferenzen bei Nachbestellungen nicht als erheblicher Mangel, sofern nicht Farbechtheit verlangt wird. Ebenso wird für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisung des Vertragspartners zurückzuführen sind, nicht eingestanden.
4.2.4.4 Das Risiko für Umstände während der Ausführung des Fotoauftrages, die nicht in der Sphäre von APA-OTS liegen (Wetter, Ausfall von Fotoobjekten,…), trägt der Vertragspartner.
4.2.4.5 Beanstandungen seitens des Vertragspartners müssen innerhalb von 24 Stunden nach Einspielung in die Galerie schriftlich mitgeteilt werden, andernfalls gilt die Abnahme als auftragsgemäß abgeschlossen.
4.2.4.6 Im Fall einer nachgewiesenen Mangelhaftigkeit steht dem Vertragspartner ein Verbesserungsanspruch zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie aus wirtschaftlichen Gründen von APA-OTS berechtigterweise abgelehnt, steht dem Vertragspartner ein Preisminderungsanspruch bzw. Rücktrittsrecht zu.
Gewährleistung und Beanstandungen. 4.6.3.1 APA-OTS ist berechtigt, diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn bekannt wird, dass die geplante Veranstaltung bestehende Gesetze oder behördliche Vorschriften verletzt, durch diese Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu befürchten ist, die Räumlichkeiten infolge höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden können, oder bei Nichteinhaltung der gegenständlich festgelegten Verpflichtungen des Vertragspartners durch diesen oder dessen Beauftragten.
4.6.3.2 In vom Vertragspartner zu vertretenden Auflösungen hat dieser trotzdem sämtliche vereinbarten Entgelte zu zahlen und haftet für eventuell entstandene Schäden.
Gewährleistung und Beanstandungen. 15.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu einer Ablieferung, Ausführung und Vollendung, die völlig in Übereinstimmung mit diesem Vertrag und den AGB-VVT sind und diesen völlig entsprechen.
15.2 Der Auftragnehmer wird in Übereinstimmung mit allen Regeln, Regelungen, Vorschriften und Maßnahmen in Bezug auf Sicherheit, Umwelt, Gesundheit und Arbeitsbedingungen handeln.
15.3 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes im Vertrag schriftlich vereinbart wurde, gilt keine Garantiezeit für die Dienste nach Ausführung der Dienste.
15.4 Beanstandungen der vom Auftragnehmer geleisteten Dienste und/oder der Ausführung durch den Auftragnehmer haben dem Auftragnehmer vom Auftraggeber gleich nach dem Leisten des betreffenden Dienstes bzw. nach der betreffenden Ausführung schriftlich gemeldet zu werden, andernfalls wird es dafür gehalten, dass keine Beanstandungen bestehen und dass die vollständige und ordentliche Ausführung durch den Auftragnehmer genehmigt ist.
Gewährleistung und Beanstandungen. 4.5.5.1 Die Durchführung des jeweiligen Videoauftrages und die Bereitstellung und Art der Videos erfolgt gemäß Auftragsdefinition/Briefing des jeweiligen Videoauftrages.
4.5.5.3 Ein Einstehen für unerhebliche Mängel wird ausgeschlossen. Ebenso wird für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisung des Vertragspartners zurückzuführen sind, nicht eingestanden. Den Nachweis für einen erheblichen Mangel hat der Vertragspartner zu erbringen. Die Mangelbehebung erfolgt durch Nachbesserung. Ist eine solche nicht möglich, wobei auch ein erheblicher wirtschaftlicher Aufwand als Unmöglichkeit gilt, kann eine Rückabwicklung des Geschäfts erfolgen.
4.5.5.4 Das Risiko für Umstände während der Ausführung des Videoauftrages, die nicht in der Sphäre von APA-OTS liegen (Wetter, Ausfälle der Interviewpartner,…) trägt der Vertragspartner.
4.5.5.5 Beanstandungen seitens des Vertragspartners können infolge der Korrekturschleifen schriftlich mitgeteilt werden, andernfalls gilt die Abnahme als auftragsgemäß abgeschlossen.