Common use of Gewährleistung und Schadenersatz Clause in Contracts

Gewährleistung und Schadenersatz. 8.1. Whitebox wird die ihm übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für es erkennbare Risiken hinweisen. 8.2. Whitebox ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis setzen. Dieser Anspruch des Kunden erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung. 8.3. Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Leistung durch Whitebox schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht, sofern vertraglich nicht anders vereinbart, dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch Whitebox zu. 8.4. Bei gerechtfertigter Reklamation werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde Whitebox alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hat. Whitebox ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für Whitebox mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall steht dem Kunden ein angemessener Preisminderungsanspruch zu. 8.5. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist. Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten von Whitebox ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen. 8.6. Schadenersatzansprüche (mit Ausnahme von Personenschäden) des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit Whitebox nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von Whitebox bezogene Dritte zurückgehen. 8.3. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und Schädigers geltend gemacht werden. 8.4. Jegliche Haftung von Whitebox für Ansprüche, die auf Grund von Werbemaßnahmen (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden oder gegen Whitebox erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss bezieht sich unter anderem auch auf Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie auf allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Whitebox hält sich somit schad- und klaglos für alle rechtlichen Ansprüche seitens Dritter.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Schadenersatz. 8.1. Whitebox wird die ihm übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für es erkennbare Risiken hinweisen. 8.2. Whitebox ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis setzen. Dieser Anspruch des Kunden erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung. 8.3. a) Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von 2 Wochen 3 Tagen nach Leistung durch Whitebox on off media schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht, sofern vertraglich nicht anders vereinbart, Reklama- tionen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch Whitebox die Agentur zu. 8.4. Bei gerechtfertigter Reklamation werden die Mängel in angemessener Frist behobenzelne Leistung, wobei der Kunde Whitebox alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hatsobald diese erbracht wurde. Whitebox on off media ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für Whitebox mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall steht dem Kunden ein angemessener Preisminderungsanspruch zu. 8.5. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist. Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten von Whitebox ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen. 8.6. zur Deckung ihres b) Schadenersatzansprüche (mit Ausnahme von Personenschäden) des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der LeistungLei- Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. b) Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen der Agentur. c) Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hin- ausgehen (z.B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen. stung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei VertragsabschlussVertragsabschluß, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens Mängelfolgeschädens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit Whitebox sie nicht auf Vorsatz oder grobe grober Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kannder Agentur beruhen. Dies Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt on off media keinerlei Haftung. d) Kostenvoranschläge von on off media sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, 11. Auftragserteilung über die Agentur dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 20 % a) Der Kunde wird sämtliche Werbemaßnahmen für das betreute Produkt bzw. die betreute übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüber- schreitung gilt sinngemäß auch für Schädenals vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 3 Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. e) Für alle Arbeiten der Agentur, die auf von Whitebox bezogene Dritte zurückgehen. 8.3aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelan- gen, gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und Schädigers geltend gemacht werden. 8.4. Jegliche Haftung von Whitebox für AnsprücheMit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, die auf Grund von Werbemaßnahmen (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden oder gegen Whitebox erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss bezieht sich unter anderem auch auf Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie auf allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Whitebox hält sich somit schad- und klaglos für alle rechtlichen Ansprüche seitens Dritter.Entwürfe

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Schadenersatz. 8.11. Whitebox Durch die Zurverfügungstellung von umfangreichen Informationen ist dem Vertragspartner das jeweilige Programm samt dessen Funktionen bekannt. Die Care Solutions übernimmt daher keine Haftung, dass das Lizenzmaterial auch den Anforderungen des Kunden entspricht. 2. Der Vertragspartner hat das von ihm erworbene Lizenzmaterial auf einer funktionstüchtigen Hardware samt zusätzlich darauf verwendeter Software (Betriebssystem, Datenbank oder sonstige Programme) zu installieren. Die Funktionalität bzw. Kompatibilität der Hard- und sonstig verwendeten Software wird seitens der Care Solutions bekanntgegeben. Installiert der Vertragspartner das Lizenzmaterial auf nicht kompatibler Hard- oder sonstiger Software sind sämtliche daraus ableitbare Gewährleistungs- und/oder Schadensersatzansprüche zulasten der Care Solutions ausgeschlossen. 3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich durch Bekanntgabe der konkreten Fehlerbeschreibung an die Care Solutions bekanntzugeben. 4. Allfällig auftretende Mängel werden durch die Care Solutions in drei Klassen eingeteilt: • Klasse 1: Der Fehler verursacht einen Systemstillstand oder Absturz. Ein Weiterarbeiten mit dem gesamten Lizenzmaterial ist nicht möglich. Als Fehler der Klasse 1 werden auch Fehler bezeichnet, bei denen Gefahr in Verzug oder Gefahr für Leib und Leben des Patienten oder Anwenders besteht. • Klasse 2: Durch den Fehler wird die ihm übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers durchführen und Benützung des gesamten Lizenzmaterials oder eigenständiger in sich abgeschlossener Teilbereiche erheblich beeinträchtigt. • Klasse 3: Fehler, die die zweckmäßige Nutzung durch den Kunden rechtzeitig auf für es erkennbare Risiken hinweisenAnwender nicht beeinträchtigen. 8.25. Whitebox Bei aufgetretenen Fehlern ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtetder Vertragspartner nicht berechtigt, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis setzen. Dieser Anspruch des Kunden erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistungdas Nutzungsentgelt zurückzubehalten oder mit Ansprüchen welcher Art auch immer gegen das Nutzungsentgelt aufzurechnen. 8.36. Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglichDie Übergabe des Lizenzmaterials erfolgt mit dem Echtbetrieb, jedenfalls spätestens jedoch innerhalb von 2 12 Wochen nach Leistung durch Whitebox schriftlich geltend zu machen und zu begründenAuslieferung. Es gilt das jeweils frühste Datum des Lieferscheines oder sonstigen Liefernachweises. Nach Möglichkeit erfolgt eine Abnahme des Lizenzmaterials in Anwesenheit des Vertragspartners oder eines von ihm als Verantwortlichen namhaft gemachten Dritten. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen stehtZuge der förmlichen Abnahme sind sämtliche Mängel umgehend zu rügen, sofern vertraglich nicht anders vereinbart, dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch Whitebox zuansonsten sämtliche aus diesem verspätet gerügten Mängel ableitbaren Rechte erloschen sind. 8.47. Sind Mängel nicht sofort bei der förmlichen Abnahme erkennbar, sind diese unverzüglich nach Erkennbarkeit in einer möglichst konkreten Beschreibung bekanntzugeben. Da bei der Verarbeitung von Daten mit fehlerhaften Programmen wesentlich größere Schäden auftreten können, welche den Wert des Lizenzvertrages erheblich übersteigen können, ist der Vertragspartner verpflichtet, im Betrieb auftretende Mängel der Fehlerklasse 1 an Werktagen (08:00 Uhr bis 17:00 Uhr) innerhalb von drei Stunden, Mängel an der Klasse 2 innerhalb von 24 Stunden und Mängel der Klasse 3 binnen sieben Tagen an die Care Solutions schriftlich bekanntzugeben. Bei gerechtfertigter Reklamation werden Fehlern während der Nachstunden bzw. an Sonn- und Feiertagen beginnt die Mängel Frist mit dem jeweils folgenden Werktag ab 08:00 Uhr. Bei verspäteter Meldung an die Care Solutions haftet diese nicht für aus dem Fehler auftretende Folgen (Mangelfolgeschäden). 8. Das Recht zur Preisminderung oder Wandlung besteht nur dann, wenn ein allfällig hervorgetretener Mangel nicht in angemessener Frist behobenbehoben wird oder die Behebung scheitert. Gleiches gilt, soweit die Care Solutions erklärt, eine Mangelbehebung sei nicht möglich. Wird der Care Solutions bei Hervortreten eines Mangels nicht die Mangelbehebung eingeräumt, entfallen sämtliche Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche aus der unzulässigen Selbstvornahme. 9. Die Gewährleistungsfrist bemisst sich auf 12 Monate, wobei der Kunde Whitebox alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen die Mangelhaftigkeit bei Übergabe stets vom Vertragspartner zu ermöglichen hatbeweisen ist. Whitebox ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigernSchadenersatzansprüche sind verjährt, wenn diese unmöglich ist, oder für Whitebox mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall steht dem Kunden ein angemessener Preisminderungsanspruch zu. 8.5. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist. Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten von Whitebox ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen. 8.6. Schadenersatzansprüche (mit Ausnahme von Personenschäden) des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit Whitebox nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von Whitebox bezogene Dritte zurückgehen. 8.3. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und Schädigers gerichtlich geltend gemacht werden. 8.410. Jegliche Die Haftung von Whitebox für Ansprücheentgangenen Gewinn, die auf Grund von Werbemaßnahmen (der Verwendung eines Kennzeichens) Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden oder gegen Whitebox erhoben werdenVertragspartner, wird ausdrücklich mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie Schäden an aufgezeichneten Daten ist – ausgenommen Personenschäden – ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss bezieht sich unter anderem auch auf ProzesskostenTreten vom Vertragspartner erwartete Einsparungen durch die Softwarenutzung der Care Solutions nicht ein, eigene Anwaltskosten des Kunden berechtigt dies ebenfalls nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungs- und/oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie auf allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Whitebox hält sich somit schad- und klaglos für alle rechtlichen Ansprüche seitens DritterSchadenersatzansprüchen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Schadenersatz. 8.1. Whitebox wird Grundsätzlich anerkennt der Lieferant für seine Produkte die ihm übertragenen Arbeiten unter Beachtung gesetzliche Gewährleistungsfrist für unbewegliche und bewegliche Sachen, verlängert um drei zusätzliche Monate gegenüber dem Handelspartner, zumal der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers durchführen Konsument am letzten Tag seine Mängelrüge und den Kunden rechtzeitig auf für es erkennbare Risiken hinweisen. 8.2. Whitebox ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis setzen. Dieser Anspruch des Kunden erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung. 8.3damit Gewährleistung geltend machen könnte. Der Kunde hat Handelspartner verpflichtet sich unverzüglich den Lieferanten über eine solche Mängelrüge durch den Endkunden zu informieren. Für Transportschäden gilt die Regelung in Punkt „Qualität und Art der Lieferung“, Absatz 3. Die Gewährleistung, in Übereinstimmung mit dem Konsumentenschutzgesetz, wird vom Lieferanten für alle verarbeiteten und gelieferten Waren übernommen. Der Lieferant wird dazu den Handelspartner der GARANT Austria betreffend allfällige Reklamationen unverzüglichGewährleistungsfälle einschließlich daraus abgeleiteter Schadenersatzansprüche schad- und klaglos halten. Der Lieferant übernimmt im Schadensfall alle Kosten, jedenfalls jedoch innerhalb d.h. nicht nur Ersatz des verursachenden und schadhaft gelieferten Materials, wie z.B.: Farbe, Beschaffenheit des Materials, etc., sondern auch die Mangelfolgeschäden wie z.B.: die Kosten für das Entfernen eines schadhaften Teppichbodens, Grundarbeiten, Ausbau von 2 Wochen nach Leistung durch Whitebox schriftlich geltend Möbel, Ersatzmiete, Transportkosten, etc. zur Gänze. Der GARANT Austria - Handelspartner ist dazu angehalten, etwaige Nebenkosten und Ersatzleistungen möglichst gering zu machen und zu begründenhalten, damit dem Lieferanten keine übergebührlichen Kosten erwachsen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht, sofern vertraglich nicht anders In strittigen Fällen gilt als vereinbart, dem dass ein gerichtlich beeideter Sachverständiger die Ursache eines Schadens feststellt. Können sich die Parteien nicht auf einen Sachverständigen einigen, legt diesen der Präsident des Handelsgerichts Wien fest. Ebenso sind gesetzliche und vertragliche Schadenersatzzahlungen des Handelspartners an seine Kunden nur bei nicht termingerechter (schriftlich bestätigter Termin seitens des Lieferanten) oder auf Abruf bestellter Ware durch den Lieferanten zu tragen. Falls diese Verpflichtungen, gegebenenfalls auftretende Mängel eines Produktes nicht entsprechend verbessert oder das Recht Produkt zeitgerecht ausgetauscht werden sowie in dringenden Fällen, ist der Handelspartner berechtigt auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch Whitebox zu. 8.4. Bei gerechtfertigter Reklamation werden Rechnung und Gefahr des Lieferanten die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde Whitebox alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hat. Whitebox ist berechtigtergreifen oder von Dritten ergreifen zu lassen, die Verbesserung unter der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für Whitebox mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall steht dem Kunden ein angemessener Preisminderungsanspruch zu. 8.5. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringenBedingung, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist. Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten von Whitebox ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen. 8.6. Schadenersatzansprüche (mit Ausnahme von Personenschäden) des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit Whitebox nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von Whitebox bezogene Dritte zurückgehen. 8.3. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und Schädigers geltend gemacht werden. 8.4. Jegliche Haftung von Whitebox für Ansprüche, die auf Grund von Werbemaßnahmen (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden oder gegen Whitebox erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossenLieferant möglichst schnell darüber informiert wird. Der Haftungsausschluss bezieht sich unter anderem auch auf ProzesskostenHandelspartner ist dazu berechtigt, eigene Anwaltskosten des Kunden oder alle Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie auf allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Whitebox hält sich somit schad- und klaglos für alle rechtlichen Ansprüche seitens Dritterin diesem Artikel „Gewährleistung und Schadenersatz“ genannten Schäden mit den Rechnungen des Lieferanten zu verrechnen, unter der Voraussetzung, dass diese spezifiziert und belegt worden sind.

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Samples: Allgemeine Geschäfts Und Lieferbedingungen

Gewährleistung und Schadenersatz. 8.17.1 HAUSVERSTAND kann nicht für allfällige Offline-Zeiten verantwortlich gemacht werden, es sei denn die daraus resultierende Nichtverfügbarkeit der Online-Werbeeintragung oder Webseite wurde durch HAUSVERSTAND vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet. Whitebox wird HAUSVERSTAND ist auch nicht für eine eventuelle Verwendung von Werbeblockern, und anderen Mechaniken, die ihm übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für es erkennbare Risiken hinweisendie Visualisierung von Werbeinhalten einschränken und/oder unterbinden, durch Nutzer des Internet verantwortlich. 8.27.2 Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass HAUSVERSTAND keine Verantwortung für die technisch einwandfreie Abwicklung von „jetzt Kontaktieren“ im Rahmen des Dienstes „Kontakt Formular“ trägt. Whitebox Eine Haftung von HAUSVERSTAND für allfällige Ausfälle und Störungen, insbesondere jene des Kommunikationsnetzes, ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis setzen. Dieser Anspruch des Kunden erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistungdaher ausdrücklich ausgeschlossen. 8.3. 7.3 Der Kunde Auftraggeber hat keinerlei Ansprüche gegen HAUSVERSTAND, insbesondere keine aus Gewährleistung und Schadenersatz, wenn bei einer Bestellung und in weiterer Folge Bereitstellung von Web-Inhalten das erstellte Angebot und/oder der erstellte Gutschein Ähnlichkeit mit dem Produkt anderer Geschäftspartner aufweist oder Elemente des Designs ident mit dem Design anderer Nutzer sind (Schriften, Farben, eventuell verwendete Bilder). 7.4 Auf Social-Media-Kanäle sowie externen Apps & Portalen (zB. Facebook, Twitter, etc.) veröffentlichte Werbeinhalte unterliegen zu gleichermaßen den Nutzungsbedingungen und AGBs des jeweiligen Anbieters, für damit verbundene Einschränkungen wie Deaktivierung von Werbeinhalten hält sich die HAUSVERSTAND schad- und klaglos. 7.5 Der Auftraggeber hat allfällige Reklamationen Mängel unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von 2 acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch HAUSVERSTAND, verdeckte Mängel innerhalb von acht Wochen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung durch Whitebox schriftlich geltend zu machen als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und zu begründen. Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. 7.6 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht, sofern vertraglich nicht anders vereinbart, Mängelrüge steht dem Kunden nur Auftraggeber das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch Whitebox HAUSVERSTAND zu. 8.4. Bei gerechtfertigter Reklamation werden HAUSVERSTAND wird die Mängel in angemessener Frist behobenbeheben, wobei der Kunde Whitebox Auftraggeber HAUSVERSTAND alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hatermöglicht. Whitebox HAUSVERSTAND ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für Whitebox HAUSVERSTAND mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall steht stehen dem Kunden ein angemessener Preisminderungsanspruch Auftraggeber die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen. 8.57.7 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber HAUSVERSTAND gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringenist nicht berechtigt, dass der Schaden auf ein Verschulden Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des Auftragnehmers zurückzuführen ist. Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten von Whitebox ist wird ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen. 8.6. Schadenersatzansprüche (mit Ausnahme von Personenschäden) des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit Whitebox nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von Whitebox bezogene Dritte zurückgehen. 8.3. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und Schädigers geltend gemacht werden. 8.4. Jegliche Haftung von Whitebox für Ansprüche, die auf Grund von Werbemaßnahmen (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden oder gegen Whitebox erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss bezieht sich unter anderem auch auf Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie auf allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Whitebox hält sich somit schad- und klaglos für alle rechtlichen Ansprüche seitens Dritter.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Schadenersatz. 8.1. Whitebox wird die ihm übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für es erkennbare Risiken hinweisen. 8.2. Whitebox ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis setzen. Dieser Anspruch des Kunden erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung. 8.3. (11.1) Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, unverzüglich (jedenfalls jedoch innerhalb von 7 Tagen – bei Textilien innerhalb von 2 Wochen Werktagen nach Erhalt) nach Leistung durch Whitebox mich oder einen meiner Partnerbetriebe schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht, sofern vertraglich nicht anders vereinbart, Reklamation steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch Whitebox zu. 8.4. (11.2) Bei gerechtfertigter Reklamation Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde Whitebox mir alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hat. Whitebox ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für Whitebox mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall steht dem Kunden ein angemessener Preisminderungsanspruch zuermöglicht. 8.5. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist. (11.3) Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu meinen Lasten von Whitebox ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im zum Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge Mängelrüge, sind vom Kunden zu beweisen. 8.6. (11.4) Schadenersatzansprüche (mit Ausnahme von Personenschäden) des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit Whitebox sie nicht auf Vorsatz oder grobe grober Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von Whitebox bezogene Dritte zurückgehenmOnA beruhen. 8.3. (11.5) Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und Schädigers geltend gemacht werden. 8.4. Jegliche Haftung von Whitebox für Ansprüche(11.6) Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt. (11.7) Wird die Tätigkeit unter Einschaltung eines Dritten durchgeführt und der Auftraggeber hiervon benachrichtigt, die auf Grund von Werbemaßnahmen (der Verwendung eines Kennzeichens) so gelten nach Gesetz und den Geschäftsbedingungen des Dritten entstehende Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gegen den Kunden oder gegen Whitebox erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss bezieht sich unter anderem auch Dritten als auf Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie auf allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Whitebox hält sich somit schad- und klaglos für alle rechtlichen Ansprüche seitens Dritterden Auftraggeber abgetreten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gewährleistung und Schadenersatz. 8.110.1. Whitebox wird die ihm übertragenen Arbeiten Die Annahme erfolgt unter Beachtung Vorbehalt der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze mit Untersuchung auf Mangelfreiheit, insbesondere auch auf Richtigkeit, Vollstän- digkeit und Tauglichkeit. Wir sind berechtigt, den Vertragsge- genstand, soweit und sobald dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen; entdeckte Mängel werden von uns unverzüglich nach Entdeckung gerügt. Inso- weit verzichtet der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers durchführen und Lieferant auf den Kunden rechtzeitig auf für es erkennbare Risiken hinweisenEinwand der verspäteten Mängelrüge. 8.210.2. Whitebox ist ohne Rücksicht Die gesetzlichen Bestimmungen zu Sach- und Rechtsmängeln finden Anwendung, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist. 10.3. Das Recht, die Art der Nacherfüllung zu wählen, steht grund- sätzlich uns zu. Dem Lieferanten steht nicht das Recht zu, die von uns gewählte Art der Nacherfüllung unter den Vorausset- zungen §932 ABGB zu verweigern. 10.4. Für alle Lieferungen und Leistungen übernimmt der Lieferant volle Gewähr für die Frist von 24 Monaten nach Lieferung bzw. Inbetriebsetzung. Der Lieferant hat während dieser Frist auftretende Mängel über Aufforderung unverzüglich auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung eige- ne Kosten zu beheben. Er Alle mit der Mängelbehebung entste- henden Kosten, wie z.B. Transport, Aus- und Einbaukosten, gehen zu Lasten des Lieferanten.Die Gewährleistungsfrist wird den Auftraggeber unverzüglich für die Dauer von Verbesserungsarbeiten bis zur erfolg- reichen Mängelbehebung gehemmt. Für im Rahmen der Ge- währleistung ausgetauschte oder reparierte Teile gilt wieder eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Austausch bzw. Reparatur. Der Erfüllungsort für Mängelbehebung innerhalb der Gewährleistungspflicht liegt in Kenntnis setzenunserer Xxxx. Dieser Anspruch des Kunden erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen LeistungWeiterge- hende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt. 8.310.5. Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglichIn jenen Fällen, jedenfalls jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Leistung in welchen der Lieferant seiner Gewährleis- tungsverpflichtung über Aufforderung nicht in einer angemes- senen Frist nachkommt und auch in anderen besonders dring- lichen Fällen, sind wir ohne weiteres berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbehebung selbst vorzunehmen o- der durch Whitebox schriftlich geltend einen Dritten ausführen zu machen lassen bzw. wenn dies nicht möglich ist, anderweitig Ersatz zu beschaffen. 10.6. Wir behalten uns vor, statt Verbesserung und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht, sofern vertraglich nicht anders vereinbart, dem Kunden nur Austausch sofort das Recht auf Verbesserung Wandlung oder Austausch der Leistung Preisminderung geltend zu ma- chen. Die uns durch Whitebox zumangelhafte Lieferungen entstehenden Schäden sind uns vom Lieferanten zu ersetzen. 8.410.7. Bei gerechtfertigter Reklamation werden die Mängel in angemessener Frist behobenSollte uns als Hersteller des Endproduktes eine Haftung für Schäden treffen, wobei welche auf Fehler des vom Lieferanten gelie- ferten Grundstoffes oder Teilproduktes zurückzuführen sind, so hat uns der Kunde Whitebox alle zur Untersuchung Lieferant aus einer solchen Haftung schadlos zu halten und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen vollen Regress zu ermöglichen hat. Whitebox ist berechtigtleisten, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für Whitebox mit und zwar unabhängig von einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall steht dem Kunden ein angemessener Preisminderungsanspruch zuVerschulden. 8.510.8. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis Lieferant verpflichtet sich insbesondere in Produkthaf- tungsfällen, hinsichtlich aller von ihm gelieferten Produkte alle unsere Ersatzansprüche zu erbringenbefriedigen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist. Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB entstandene Kosten und Aufwendungen zu Lasten von Whitebox ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunktersetzen, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen. 8.6. Schadenersatzansprüche (mit Ausnahme von Personenschäden) des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit Whitebox nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von Whitebox bezogene Dritte zurückgehen. 8.3. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und Schädigers geltend gemacht werden. 8.4. Jegliche Haftung von Whitebox für Ansprüche, die auf Grund von Werbemaßnahmen (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden oder gegen Whitebox erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss bezieht sich unter anderem auch auf Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie auf allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Whitebox hält sich somit uns hinsichtlich aller Produkthaftungsansprüche Dritter schad- und klaglos für zu hal- ten. Der Lieferant hat über unsere erstmalige Aufforderung den jeweiligen Importeur, Hersteller, Zu- und Vorlieferanten unverzüglich bekannt zu geben. Er sichert uns zu, alle rechtlichen Ansprüche seitens Dritterzweck- dienlichen Beweismittel in allfälligen Rechtsstreitigkeiten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. 10.9. Der Lieferant ist verpflichtet, sich gegen allfällige Schäden und Risiken ausreichend zu versichern und dem Besteller im An- lassfall diesen Versicherungsschutz nachzuweisen, ihm die Versicherungsanstalt samt Polizze zu nennen, sowie den Sitz der Versicherung bekannt zu geben.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Gewährleistung und Schadenersatz. 8.17.1. Whitebox wird Der AN leistet ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Gewähr: 7.2. Konstruktionen werden nach den Angaben des AG bzw. eines von ihm beauftragten Architekten/Zivilingenieurs ausgeführt. Werden bei der Ausführung der Konstruktionen nach Zeichnungen, Mustern oder sonstigen Angaben des AG Schutzrechte Dritter verletzt, so hält der AG den AN schad- und klaglos. Insbesondere ist der AN nicht zur Überprüfung vorbezeichneter Unterlagen, auch im Bezug auf bestehende gewerbliche Schutzrechte Dritter, verpflichtet. Der AN übernimmt keinerlei Haftung betreffend die ihm übertragenen Arbeiten unter Beachtung Richtigkeit dieser Angaben im Zusammenhang mit den Konstruktionen, es sei denn, der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze AG beauftragt den AN mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers durchführen Ausarbeitung der statischen Berechnung und des Konstruktionsentwurfs. Abweichungen von den Kunden rechtzeitig auf für es erkennbare Risiken hinweisenzugesicherten Eigenschaften können nicht beanstandet werden, soweit der Verwendungszweck nicht beeinträchtigt wird. 8.27.3. Whitebox Für die Beurteilung der Mängelfreiheit der Waren ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt ausschließlich das Ausmaß des durch die Erbringung des Werkes eingetretenen Schallschutzes, nicht jedoch das Ausmaß des verwendeten Materials und die Dicke der aufgetragenen Materialschicht maßgebend. Der AN übernimmt keinerlei Haftung für optische Mängel (Unebenheit des aufgetragenen Materials), sofern die Räumlichkeiten in denen die Leistungen erbracht wurden, gewerblich genutzt werden. Bei Erzeugnissen aus Schaumstoff behält sich der AN Schwankungen in der Porengröße und das Auftreten einzelner größerer Poren, sogenannte Lunker, vor. 7.4. Der AN ist nicht verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten Vorleistungen vor Ort zu überprüfen oder Naturmaße zu nehmen, sondern lediglich, die Angaben in den dem Auftrag zu Grunde liegenden Plänen und Mängel an seiner Leistung Unterlagen unter Berücksichtigung der für Beschichtungsarbeiten heranzuziehenden Toleranzen zu beheben. Er wird den Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis setzen. Dieser Anspruch des Kunden erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistungberücksichtigen. 8.37.5. Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglichDie Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab erfolgter Anlieferung an den Bestimmungsort. Die Beweislast für das Verschulden des AN im Sinne des § 933a Abs 3 ABGB obliegt nach Ablauf der Gewährleistungsfrist dem AG. Abgesehen von jenen Fällen, jedenfalls jedoch innerhalb in denen von 2 Wochen nach Leistung durch Whitebox schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht, sofern vertraglich nicht anders vereinbart, Gesetzes wegen dem Kunden nur AG das Recht auf Verbesserung Wandlung zusteht, behält sich der AN vor, den Gewährleistungsanspruch nach seiner Xxxx durch Verbesserung, Austausch oder Austausch Preisminderung zu erfüllen. Das Wahlrecht des AG wird diesbezüglich ausgeschlossen. Durch die Behebung von Mängeln im Rahmen der Leistung durch Whitebox zuGewährleistung wird die ursprüngliche Gewährleistungsfrist nicht verlängert. Die Beweislast, dass ein Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war, trifft den AG. 8.4. Bei gerechtfertigter Reklamation werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde Whitebox alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hat. Whitebox ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für Whitebox mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall steht dem Kunden ein angemessener Preisminderungsanspruch zu. 8.57.6. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist. Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten von Whitebox ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels AN haftet keinesfalls für Mängel und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen. 8.6. Schadenersatzansprüche (mit Ausnahme von Personenschäden) des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit Whitebox nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf mangelhafte Leistungen, Vorleistungen oder sonstige Maßnahmen Dritter zurückzuführen sind. Die Abnahme von Whitebox bezogene Dritte zurückgehenLieferungen und/oder Leistungen von Dritten obliegt ausschließlich dem AG oder vom AG beauftragten Personen. Sofern der AG die Abnahme von Leistungen Dritter nicht zeit- und ordnungsgemäß vornimmt, kann dies keinesfalls zu Lasten des AN gehen, sofern sich bei der Montage dieser Leistungen Dritter nachträglich Mängel herausstellen. Der AN leistet nur für die Mängel eigener Lieferungen und Leistungen Gewähr, welche bereits im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges gemäß Punkt 8 vorhanden waren. 8.37.7. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis Den AG trifft die Pflicht, die Lieferungen spätestens im Zuge der Anlieferung/Übergabe auf allfällige Mängel zu überprüfen und festgestellte Mängel bei sonstigem Verlust jeglichen Anspruchs gegenüber dem AN unverzüglich schriftlich zu rügen. Die Gewährleistung erlischt, wenn ohne schriftliche Einwilligung des Schadens und Schädigers geltend gemacht werdenAN der AG oder ein Dritter an den gelieferten Sachen Änderungen oder Instandsetzungen vornimmt. 8.47.8. Jegliche Abgesehen von Personenschäden haftet der AN nur, wenn ihm vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung von Whitebox für Ansprüche, die auf Grund von Werbemaßnahmen (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden oder gegen Whitebox erhoben werden, Mangelfolgeschäden und Folgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss bezieht sich unter anderem auch Ungeachtet dessen ist jedwede Haftung des AN bezogen auf Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie auf allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Whitebox hält sich somit schad- und klaglos für alle rechtlichen Ansprüche seitens Drittersämtliche haftungsbegründende Umstände aus dem Vertragsverhältnis mit insgesamt der Auftragssumme begrenzt.

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Samples: General Terms and Conditions of Sale, Delivery, and Assembly

Gewährleistung und Schadenersatz. 8.113.1. Whitebox wird die ihm übertragenen Arbeiten unter Beachtung Die Gewährleistungsfrist für Leistungen von Wilfling beträgt gegenüber Auf- traggebern für bewegliche Sachen 1 Monat und für unbewegliche Sachen drei Mo- nate ab Übergabe. Darüber hinaus werden jedwede Ansprüche aus dem Titel der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für es erkennbare Risiken hinweisenGewährleistung abbedungen. 8.2. Whitebox ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis setzen. Dieser Anspruch des Kunden erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung. 8.313.2. Der Kunde Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung der Fer- tigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Auftraggeber die Leistung in seine Ver- fügungsmacht übernommen hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb oder die Übernahme ohne Angabe von 2 Wochen nach Leistung durch Whitebox schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht, sofern vertraglich nicht anders vereinbart, dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch Whitebox zu. 8.4. Bei gerechtfertigter Reklamation werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde Whitebox alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen Gründen verweigert hat. Whitebox ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für Whitebox mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall steht dem Kunden ein angemessener Preisminderungsanspruch zu. 8.5. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis Mangel umgehend bei der Übergabe bei sonstigem Verlust jedweden Anspruchs schriftlich gegenüber Xxxxxxxx zu erbringenrügen. Versteckte Mängel müssen ebenfalls in dieser angemessenen Frist ab Entdecken angezeigt werden. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt. 13.3. Behebungen eines vom Auftraggeber behaupteten Mangels stellen kein An- erkenntnis dieses vom Auftraggeber behauptenden Mangels dar. 13.4. Zur Mängelbehebung sind Wilfling seitens des Auftraggebers zumindest zwei Versuche einzuräumen. 13.5. Sind die Mängelbehauptungen des Auftraggebers unberechtigt, ist der Auf- traggeberverpflichtet, Wilfling entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen. 13.6. Der Auftraggeber hat stets zu beweisen, dass der Schaden auf ein Verschulden Mangel zum Übergabezeit- punkt bereits vorhanden war. 13.7. Verbrauchs- und Verschleißteile wie elektronische Schaltwerke, Drehteile, Motoren, Leuchtmittel welcher Art auch immer, Sicherungen und dergleichen sind nicht Gegenstand der Gewährleistung, soweit nachstehend nichts anderes gere- gelt wird. Für LED Leuchtmittel beträgt demgemäß die Gewährleistungsfrist 2 Jah- re und für LED Trafos 6 Monate. 13.8. Die Kosten für den Rücktransport der mangelhaften Sache an Wilfling trägt zur Gänze der Auftraggeber. 13.9. Ansprüche aus der Gewährleistung erlöschen, wenn die vom Mangel betrof- fenen Teile von dritter Hand oder vom Auftraggeber selbst verändert oder instand- gesetzt worden sind. Ebenso wenig haftet Wilfling für Mängel, die alleine oder überwiegend dadurch bedungen sind, dass bspw. die vom Auftraggeber vorgegebenen Rahmenbedingungen nicht lege artis ausgestattet sind oder funktionieren, wie bspw. Stromstörungen, andere als die angegebenen Schnittstellen etc. 13.10. Der Auftragnehmer haftet gegenüber Xxxxxxxx für die ordnungsgemäße und mängelfreie Ausführung sowie Lieferung. Es gelten die gesetzlichen Gewährleis- tungsfristen. Hinsichtlich gelieferter Motoren, Datenträger, elektronischer Schalt- werke gilt mangels anderer Vereinbarung eine Garantiezusage des Auftragneh- mers gegenüber Wilfling für die Dauer eines Jahres ab der Übernahme durch Xxxxxxxx als vereinbart soweit nicht von Seiten des Auftragnehmers zurückzuführen ist. Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten von Whitebox ist ausgeschlossen. Das Vorliegen oder des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisenHer- stellers eine längere Garantie eingeräumt wird. 8.6. Schadenersatzansprüche (mit Ausnahme von Personenschäden) des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit Whitebox nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von Whitebox bezogene Dritte zurückgehen. 8.3. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und Schädigers geltend gemacht werden. 8.4. Jegliche Haftung von Whitebox für Ansprüche, die auf Grund von Werbemaßnahmen (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden oder gegen Whitebox erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss bezieht sich unter anderem auch auf Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie auf allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Whitebox hält sich somit schad- und klaglos für alle rechtlichen Ansprüche seitens Dritter.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Schadenersatz. 8.17.1. Whitebox wird die ihm übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze RCC hat als Fachfirma seine Lieferungen und Leistungen mit der zu erwartenden Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für es erkennbare Risiken hinweisenzu erbringen. 8.27.2. Whitebox ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis setzen. Dieser Anspruch des Kunden erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung. 8.3. Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Leistung durch Whitebox schriftlich geltend zu machen und zu begründenAuftraggeber. Im Fall berechtigter von Ersatzlieferungen oder Fehlerbehebungen beginnt die Gewährleistungsfrist im Hin- blick auf die vom Mangel betroffenen Bereiche neu zu lau- fen, jedoch maximal für weitere 12 Monate, wodurch sich die gesamte Gewährleistungsfrist auf maximal drei Jahre erstreckt. 7.3. Gewährleistungsansprüche können nur nach der Erhebung einer Mängelrüge geltend gemacht werden, die ausschließ- lich durch eingeschriebenen Brief unter detaillierter Fehler- beschreibung und rechtzeitiger Reklamationen stehtAngabe der möglichen Ursachen binnen 14 Tagen ab Übergabe der Leistung bzw. Teilleistung zu er- folgen hat. 7.4. Mängel, sofern vertraglich die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht anders vereinbartentdeckt werden können (= verdeckte Mängel), dem Kunden nur sind unverzüglich nach deren Entdeckung innerhalb der Gewährleistungsfrist zu rügen. 7.5. Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung oder Preisminderung zusteht, be- hält sich RCC das Recht vor, Gewährleistungsansprüche nach eigener Xxxx durch Verbesserung oder Austausch der Leistung durch Whitebox zuzu erfüllen. 8.47.6. Bei gerechtfertigter Reklamation werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei Ansprüche auf Verbesserung bzw. Austausch der Kunde Whitebox alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hatfehlenden Lieferung bzw. Whitebox ist berechtigtLeistung sind von RCC innerhalb angemes- xxxxx Xxxxx, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für Whitebox mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall steht dem Kunden ein angemessener Preisminderungsanspruch zu. 8.5. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist. Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten von Whitebox ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunktallgemeinen ein Drittel der für die Durch- führung der Lieferung bzw. Leistung vereinbarten Frist be- tragen soll, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen. 8.6erfüllen. Schadenersatzansprüche (mit Ausnahme von Personenschäden) des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit Whitebox Ein Anspruch auf Verspätungsscha- den kann in dieser Zeit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von Whitebox bezogene Dritte zurückgehen. 8.3. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und Schädigers geltend gemacht werden. 8.47.7. Jegliche Haftung RCC leistet keine Gewähr für Leistungen/Lieferungen, an denen der Auftraggeber Änderungen oder Reparaturen oh- ne Zustimmung von Whitebox RCC durchgeführt hat. 7.8. Sind Mängelbehauptungen des Auftraggebers unberechtigt, so ist er verpflichtet, RCC die entstandenen Aufwendungen für Ansprüchedie Feststellung der Mängelfreiheit oder die Fehlerbehe- bung zu ersetzen. 7.9. Die Geltendmachung eines Mangels entbindet den Auftrag- geber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. 7.10. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die auf Grund Abnahme der Lieferung bzw. Leistung aufgrund Vorliegens eines unwe- sentlichen Mangels abzulehnen. 7.11. RCC haftet - soweit gesetzlich zulässig - nur für Schäden, die durch die Verletzung von Werbemaßnahmen (Vertragspflichten und am Ge- genstand der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden Leistung selbst entstanden sind und nur, so- fern Vorsatz oder gegen Whitebox erhoben werdengrobe Fahrlässigkeit vom Auftraggeber nachgewiesen wird. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit und der Ersatz für Folgeschäden sind ausgeschlossen. 7.12. Soweit gesetzlich zulässig, wird ausdrücklich ausgeschlossenbetragen die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen mangelhafter Lieferung bzw. Der Haftungsausschluss bezieht sich unter anderem auch auf Prozesskosten, eigene Anwaltskosten Leistung 24 Monate ab dem Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistungserbringung und die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung sonstiger Vertragspflichten ein Jahr ab dem Entstehen des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie auf allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Whitebox hält sich somit schad- und klaglos für alle rechtlichen Ansprüche seitens DritterAn- spruchs.

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Samples: General Terms and Conditions

Gewährleistung und Schadenersatz. 8.110.1. Whitebox Der Auftragnehmer leistet Gewähr, dass seine Leistungen die im Vertrag bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften haben, dass sie seiner Beschreibung, einer Probe oder einem Muster entsprechen und dass sie der Natur des Geschäftes oder der getroffenen Vereinbarung gemäß verwendet werden können sowie dem Stand der Technik entsprechen. Die Geltendmachung von Mängeln setzt keine Rüge durch PremiQaMed gegenüber dem Auftragnehmer voraus. Gesetzliche Regelungen über Rügeobliegenheiten, einschließlich der §§ 377, 378 UGB, kommen, sofern nicht gesetzlich zwingend, nicht zur Anwendung. Falls keine andere Gewährleistungsfrist festgelegt ist, beträgt sie 2 Jahre ab Übergabe. Treten Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist auf, wird die ihm übertragenen Arbeiten unter Beachtung vermutet, dass diese Mängel zum Zeitpunkt der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für es erkennbare Risiken hinweisenÜbergabe vorhanden waren. 8.210.2. Whitebox ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis setzen. Dieser Anspruch des Kunden erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung. 8.3. Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Leistung durch Whitebox schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht, sofern vertraglich nicht anders vereinbart, dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch Whitebox zu. 8.4. Bei gerechtfertigter Reklamation werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde Whitebox alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hat. Whitebox PremiQaMed ist berechtigt, nach seiner Xxxx, wegen eines Mangels die Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden), den Austausch der Leistung zu verweigernSache, wenn diese unmöglich isteine angemessene Minderung des Entgelts (Preisminderung) oder die Aufhebung des Vertrages (Wandlung) fordern. Kommt der Auftragnehmer seiner Pflicht zur Mängelbehebung trotz schriftlicher Aufforderung und angemessener Fristsetzung (bei Gefahr in Verzug sofort nach telefonischer Verständigung) nicht termingerecht nach, oder für Whitebox mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall steht dem Kunden ein angemessener Preisminderungsanspruch zu. 8.5. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist. Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten von Whitebox ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels so erfolgt die Behebung im Übergabezeitpunkt, der Wege einer Ersatzvornahme auf Kosten des Auftragnehmers. Eine Mangelbehebung im Wege einer Ersatzvornahme schmälert nicht die Gewährleistungsverpflichtungen des Auftragnehmers. Wenn zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und eine endgültige Behebung nicht möglich oder für PremiQaMed nicht zumutbar ist, kann PremiQaMed eine behelfsmäßige Behebung verlangen, der zum geeigneten Zeitpunkt die Rechtzeitigkeit endgültige folgen muss. In diesem Fall trägt der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisenAuftragnehmer auch die Kosten der vorläufigen Behebung. 8.6. Schadenersatzansprüche (mit Ausnahme von Personenschäden) des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit Whitebox nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von Whitebox bezogene Dritte zurückgehen. 8.3. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und Schädigers geltend gemacht werden. 8.4. Jegliche Haftung von Whitebox für Ansprüche, die auf Grund von Werbemaßnahmen (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden oder gegen Whitebox erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen10.3. Der Haftungsausschluss bezieht sich unter anderem auch auf Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie auf allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Whitebox hält sich somit schad- und klaglos für alle rechtlichen Ansprüche seitens DritterAuftragnehmer haftet PremiQaMed im Rahmen der einschlägigen österreichischen gesetzlichen Bestimmungen.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen (Aeb)

Gewährleistung und Schadenersatz. 8.1. Whitebox wird die ihm übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für es erkennbare Risiken hinweisen. 8.2. Whitebox ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis setzen. Dieser Anspruch des Kunden erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung. 8.312.1. Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von 2 Wochen drei Tagen nach Leistung durch Whitebox die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht, sofern vertraglich nicht anders vereinbart, steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch Whitebox die Agentur zu. 8.412.2. Bei gerechtfertigter Reklamation Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde Whitebox der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hatermöglicht. Whitebox Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung Verbes- serung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, ist oder für Whitebox die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall steht dem Kunden ein angemessener Preisminderungsanspruch zu. 8.512.3. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten von Whitebox der Agentur ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden Kun- den zu beweisen. 8.612.4. Schadenersatzansprüche (mit Ausnahme von Personenschäden) des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver ForderungsverletzungForderungs- verletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen Handlungen, sind ausgeschlossen, soweit Whitebox sie nicht auf Vorsatz oder grobe grober Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von Whitebox bezogene Dritte zurückgehender Agentur beruhen. 8.312.5. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und Schädigers geltend gemacht werden. 8.412.6. Jegliche Haftung von Whitebox für AnsprücheSchadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem die Agenturleistung betreffenden Auftragswert exklusive Steuern begrenzt. 12.7. Reklamationen, die auf Grund die von Werbemaßnahmen (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden oder gegen Whitebox erhoben werdenAgentur veranlassten Druckprodukionen betreffen, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss bezieht sich werden grundsätzlich unter anderem auch auf Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie auf allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Whitebox hält sich somit schad- und klaglos für alle rechtlichen Ansprüche seitens DritterEinbezie- hung der grafischen Usancen der Druckereien bewertet.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Schadenersatz. 8.112.1. Whitebox wird Der Auftraggeber haftet allein für die ihm übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers durchführen Folgen und den Kunden rechtzeitig auf für es erkennbare Risiken hinweisenSchäden, die in Folge ungeeigneter Behältnisse und/oder fehlender, unleserlicher oder unrichtiger Kennzeichnung sowie durch Einbringung falscher Abfälle entstanden sind bzw. entstehen werden. 8.212.2. Whitebox Der Vertragspartner haftet für Schäden, die durch Verlust oder Untergang (Totalschaden) oder unsachgemäßer Handhabung/Verwendung T: 0316 9008 xxx.xxxxxx.xx Seite 5/7 der Abfallbehälter bzw. anderer Betriebsmittel oder durch Vandalismusakte entstehen, insbesondere durch Überschreitung des höchst zulässigen Gesamtgewichtes des Abfallbehälters oder durch nicht ordnungsgemäße oder konsenslose Aufstellung des Abfallbehälters, wie etwa konsenslosem Aufstellen auf öffentlichem Grund oder Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. SERVUS haftet nicht für etwaige Schäden an einer Privatstraße bzw. für durch das Müllfahrzeug verursachte Flurschäden. Der Vertragspartner haftet SERVUS für durch den Straßenzustand bedingte Schäden am Müllfahrzeug. Der Vertragspartner hat XXXXXX hinsichtlich geltend gemachter Ansprüche schad- und klaglos zu halten. Dies gilt insbesondere z.B. auch dann, wenn Privatstraßen bzw. Privatgrundstücke benützt werden müssten und die Eigentümer keinen Forderungsverzicht bezüglich Behebung etwaiger Schäden durch die Müllfahrzeuge abgeben. Für in Verlust geratene Gegenstände der SERVUS wird dem Vertragspartner der Zeitwert des jeweiligen Gegenstandes in Rechnung gestellt. 12.3. Ist der Vertragspartner selbst Unternehmer, ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt er zur sofortigen Überprüfung der von SERVUS erbrachten Leistungen verpflichtet und verpflichtethat SERVUS etwaige Mängel innerhalb von drei Tagen ab Leistungserbringung schriftlich unter genauer Spezifikation des Mangels mitzuteilen, bekanntwerdende Unrichtigkeiten andernfalls erlöschen sämtliche Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstigen Ansprüche des Vertragspartners. 12.4. SERVUS ist in jedem Fall berechtigt, etwaige Mängel an seiner Leistung nach ihrer Xxxx durch Verbesserung oder Austausch binnen angemessener Frist zu beheben. Er wird den Auftraggeber unverzüglich Ein Anspruch auf Preisminderung ist in Kenntnis setzen. Dieser Anspruch des Kunden erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung. 8.3. Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Leistung durch Whitebox schriftlich geltend zu machen und zu begründendiesen Fällen ausgeschlossen. Im Fall berechtigter Falle einer Mängelbehebung durch SERVUS tritt keine Verlängerung der Gewährleistungsfrist ein, es sei denn, es handelt sich beim Vertragspartner um einen Verbraucher im Sinne des KSchG. 12.5. Behebt der Vertragspartner innerhalb der Gewährleistungsfrist (welche für Unternehmer einvernehmlich 6 Monate beträgt) einen Mangel selbst, hat SERVUS für die dadurch entstandenen Kosten nur dann aufzukommen, wenn SERVUS dieser Verbesserung durch den Vertragspartner zuvor ausdrücklich und rechtzeitiger Reklamationen steht, sofern vertraglich nicht anders vereinbart, dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch Whitebox zuschriftlich zugestimmt hat. 8.412.6. Bei gerechtfertigter Reklamation werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde Whitebox alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hat. Whitebox ist berechtigtSERVUS haftet nicht für Schäden, die Verbesserung infolge gebrauchsbedingter Abnützung, unrichtiger Benützung, Vandalismus, höhere Gewalt oder außerhalb der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für Whitebox mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall steht dem Kunden ein angemessener Preisminderungsanspruch zunormalen Betriebsbedingungen liegender Umstände entstehen. 8.512.7. Beanstandungen, Reklamationen sowie Ersatzansprüche, die sich aus den Leistungen von SERVUS ergeben, müssen innerhalb von 8 Tagen schriftlich gegenüber SERVUS bekannt gegeben werden, widrigenfalls sie als verfallen und erloschen gelten. 12.8. Für allfällige Fristverzögerungen bei der Auftragsdurchführung oder verspätete Abholungen übernimmt SERVUS keinerlei Haftung. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, in diesem Zusammenhang SERVUS gegenüber keinerlei Schadenersatzansprüche geltend zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden machen. 12.9. Eine Inanspruchnahme von SERVUS aus dem Titel des Auftragnehmers zurückzuführen ist. Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten von Whitebox Schadenersatzes ist in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, grober Fahrlässigkeit hat der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden Vertragspartner zu beweisen. Ersatzansprüche verjähren für Vertragspartner mit Unternehmereigenschaft jedenfalls nach Ablauf eines Jahres nach Erbringung der Leistung oder Lieferung durch SERVUS. 8.6. Schadenersatzansprüche (mit Ausnahme von Personenschäden) des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit Whitebox nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von Whitebox bezogene Dritte zurückgehen. 8.3. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und Schädigers geltend gemacht werden. 8.4. Jegliche Haftung von Whitebox für Ansprüche, die auf Grund von Werbemaßnahmen (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden oder gegen Whitebox erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss bezieht sich unter anderem auch auf Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie auf allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Whitebox hält sich somit schad- und klaglos für alle rechtlichen Ansprüche seitens Dritter.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Schadenersatz. 8.15.1. Whitebox Die Lieferung muss dem Verwendungszweck, den einschlägigen Ö-Normen, DIN-Normen, EN-Normen, SN-Normen, den Angaben des Auftragnehmers sowie dem Stand und den Regeln der Technik entsprechen. 5.2. Der Besteller kann innerhalb der Gewährleistungs- sowie Schadenersatzbehelfe, auch wiederholt, frei wählen, ohne an eine bestimmte Reihenfolge gebunden zu sein. 5.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre nach Erhalt der Lieferung. Die Gewährleistungsfrist für Reserveteile und für Handelsware, die als solche im Vertrag besonders bezeichnet sind, beträgt 2 Jahre nach Inbetriebnahme oder nach Auslieferung an den Kunden des Bestellers und endet spätestens 30 Monate nach Lieferung an den Besteller. Diese Regelungen schränken die Regressmöglichkeiten des Bestellers nach § 933 b ABGB nicht ein. § 933a Abs 3 ABGB (Beweislastumkehr nach 10 Jahren) gilt nicht. 5.4. Der Besteller wird die Lieferung nach ihrem Eingang untersuchen, soweit dies im ordentlichen Geschäftsgang und nach Art und Verwendungszweck üblich ist, ihm übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers durchführen und den Kunden rechtzeitig obliegt jedoch keine Rügeverpflichtung gem. § 377 UGB. Der Auftragnehmer verzichtet daher ausdrücklich auf für es erkennbare Risiken hinweisendie Einrede einer Mängelrüge. 8.25.5. Whitebox Während der Gewährleistungsfrist gerügte Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, hat der Auftragnehmer nach Aufforderung unverzüglich und unentgeltlich – einschließlich Nebenkosten – zu beseitigen. Ist dies nicht möglich, oder ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtetdem Besteller die Annahme verbesserter Teile nicht zumutbar, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung so hat der Auftragnehmer die mangelhaften Teile kostenfrei durch einwandfreie Teile zu beheben. Er wird den Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis setzen. Dieser Anspruch des Kunden erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistungersetzen. 8.35.6. Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglichIn dringenden Fällen oder wenn der Auftragnehmer seiner Gewährleistungspflicht nicht nachkommt, jedenfalls jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Leistung durch Whitebox schriftlich geltend zu machen kann der Besteller die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des Auftragsnehmers und zu begründenunbeschadet dessen Gewährleistungsverpflichtung selbst treffen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen stehtMit Ausnahme dringender Fälle wird der Auftragnehmer vor Durchführung der Maßnahmen benachrichtigt. 5.7. Ist eine Verbesserung oder ein Austausch nicht möglich oder unzumutbar, sofern vertraglich nicht anders vereinbart, dem Kunden nur so bleibt das Recht auf Verbesserung Wandlung oder Austausch der Leistung durch Whitebox zuMinderung unberührt. 8.45.8. Die Gewährleistungsfrist wird durch jede Mängelrüge unterbrochen, sie beginnt nach jeder Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung oder -leistung für den betreffenden mangelhaften Gegenstand neu zu laufen. Bei gerechtfertigter Reklamation werden versteckten Mängeln beträgt die Mängel Gewährleistungsfrist zwei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, in angemessener Frist behobendem der Mangel für den Besteller erstmals erkennbar ist. 5.9. Wird der Auftragnehmer als Subunternehmer für den Besteller im Verhältnis zu dessen Endkunden tätig, wobei so verlängern sich seine Gewährleistungsfristen bis zum Ablauf der Kunde Whitebox alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hatGewährleistungsverpflichtung des Bestellers selbst gegenüber seinem Endkunden. Whitebox Gleiches gilt für die Verjährungsfristen von Schadenersatzansprüchen. 5.10. Wird beanstandete Xxxx vom Besteller verwahrt, so haftet der Besteller nur für eigenen Vorsatz. Verweigert der Auftragnehmer trotz Mahnung die Rücknahme, so ist der Besteller berechtigt, die Verbesserung Ware auf Kosten des Auftragnehmers bei einem Spediteur einzulagern. LSG Building Solutions GmbH, Xxxxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxx, XX Stand 05/2017 Seite 1 von 3 5.11. Der AN haftet verschuldensunabhängig für alle (Folge-)Schäden, die durch die Lieferung mangelhafter Waren bzw. mangelhafte Leistungserbringung verursacht werden. Soweit der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich Besteller zur Geltendmachung von Schadenersatz berechtigt ist, oder umfasst dieser stets auch den entgangenen Gewinn. Der AN haftet im Übrigen für Whitebox mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden istdas Verschulden des Herstellers bzw. In diesem Fall steht dem Kunden ein angemessener Preisminderungsanspruch zuseines Lieferanten wie für sein eigenes. 8.55.12. Der Auftraggeber Auftragnehmer hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden Besteller hinsichtlich aller Ansprüche Dritter aus Produkthaftung auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist. Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten von Whitebox ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen. 8.6. Schadenersatzansprüche (mit Ausnahme von Personenschäden) des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit Whitebox nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von Whitebox bezogene Dritte zurückgehen. 8.3. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und Schädigers geltend gemacht werden. 8.4. Jegliche Haftung von Whitebox für Ansprüche, die auf Grund von Werbemaßnahmen (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden oder gegen Whitebox erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss bezieht sich unter anderem auch auf Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie auf allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Whitebox hält sich somit erstes Anfordern schad- und klaglos zu halten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Anfrage den jeweiligen Hersteller, Importeur und/oder Vorlieferanten unverzüglich bekannt zu geben und sämtliche zur Abwehr von Produkthaftungsansprüchen Dritter zweckdienliche Unterlagen und Beweismittel unverzüglich und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Einschränkungen jeglicher Art der für alle rechtlichen Ansprüche seitens Dritterden Lieferanten aus dem Produkthaftungsgesetz resultierenden Verpflichtungen sowie der uns nach dem Gesetz oder anderen Bestimmungen zustehenden Ersatzansprüchen werden nicht anerkannt. Der Lieferant hat zur Absicherung der aus der Produkthaftung resultierenden Risiken eine angemessene Produkthaftpflicht- und Rückrufversicherung abzuschließen und diese dem Besteller auf Verlangen durch Übermittlung einer Kopie der aktuellen Versicherungspolizze nachzuweisen. 5.13. Schadenersatzansprüche des Auftragnehmers gegen den Besteller sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für das Vorliegen grober Fahrlässigkeit des Bestellers trifft den Auftragnehmer die Beweislast.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Gewährleistung und Schadenersatz. 8.1. Whitebox wird die ihm übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für es erkennbare Risiken hinweisen. 8.2. Whitebox ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis setzen. Dieser Anspruch des Kunden erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung. 8.313.1. Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von 2 Wochen drei Tagen nach Leistung durch Whitebox die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen, andernfalls gelten sie als ordnungsgemäß erbracht. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht, sofern vertraglich nicht anders vereinbart, steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch Whitebox die Agentur zu. 8.413.2. Bei gerechtfertigter Reklamation Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde Whitebox der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hat. Whitebox Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich istunmöglich, oder für Whitebox die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall steht dem Kunden ein angemessener Preisminderungsanspruch zu. 8.513.3. Der Auftraggeber hat Im Online-Bereich gewährleistet die Agentur im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils den Beweis zu erbringenüblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Kunden ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Schaden Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Aus diesem Grund gilt die Gewährleistung nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird durch (i) die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) (ii) Störungen der Kommunikationsnetze anderer Betreiber (iii) unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen istsogenannten Proxies (Zwischenspeichern). 13.4. Für die Messung von Click-, Response- und Conversionzahlen werden TEAM4TOURISM_interne Systeme sowie die Trackingsysteme der gebuchten Medien herangezogen. Sämtliche Schadenersatzansprüche können nur auf Grundlage der TEAM4TOURISM_ Systeme geltend gemacht werden. 13.5. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten von Whitebox der Agentur ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im zum Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen. 8.613.6. Schadenersatzansprüche (mit Ausnahme von Personenschäden) des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver positive Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit Whitebox sie nicht auf Vorsatz oder grobe grober Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kannder Agentur beruhen. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von Whitebox bezogene Dritte zurückgehenAlle Ansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt. 8.313.7. Jeder Schadenersatzanspruch kann Schadenersatzansprüche können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens von Xxxxxxx und Schädigers Schädiger geltend gemacht werden. Alle Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis verjähren jedenfalls innerhalb eines Jahres ab Vertragsabschluss. 8.4. Jegliche Haftung von Whitebox für Ansprüche, die auf Grund von Werbemaßnahmen (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden oder gegen Whitebox erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss bezieht sich unter anderem auch auf Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie auf allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Whitebox hält sich somit schad- und klaglos für alle rechtlichen Ansprüche seitens Dritter.

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Samples: General Terms and Conditions

Gewährleistung und Schadenersatz. 8.15.1. Whitebox wird die ihm übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für es erkennbare Risiken hinweisenMängelrügen sind bei sonstigem Rechtsverlust binnen 10 (zehn) Arbeitstagen nach erfolgter Lieferung bzw. nach Erkennbarkeit des Mangels zu erstatten. 8.25.2. Whitebox Erfüllungsort für Gewährleistungsansprüche ist ohne Rücksicht grundsätzlich der Lieferort (EXW Koblach) 5.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Auslieferung durch XXXXXX und bezieht sich lediglich auf ein Verschulden berechtigt den kostenlosen Materialersatz des mangelhaften Teiles; sollte der Endabnehmer des Käufers (Konsument) nach lokalem Recht darüberhinausgehende Ansprüche gegenüber XXXXXX geltend machen, wird diese der Käufer erfüllen bzw XXXXXX schadlos halten. Diese Begrenzung gilt auch für den Fall eines Schadenersatzanspruches und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten im Falle des Rückgriffes des Käufers. Für Reparaturen und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis setzen. Dieser Anspruch des Kunden erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen LeistungBaugruppen beschränkt sich die Frist auf 6 Monate. 8.35.4. Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglichDie Haftung von XXXXXX, jedenfalls jedoch innerhalb wie auch der Zulieferanten von 2 Wochen nach Leistung durch Whitebox schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen stehtXXXXXX, sofern vertraglich nicht anders vereinbart, dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch Whitebox zu. 8.4. Bei gerechtfertigter Reklamation werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde Whitebox alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hat. Whitebox ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für Whitebox mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall steht dem Kunden ein angemessener Preisminderungsanspruch zu. 8.5. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist. Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten von Whitebox ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen. 8.6. Schadenersatzansprüche (besteht mit Ausnahme von Personenschäden) Personenschäden im Anwendungsbereich des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens Produkthaftungsgesetzes nur bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit Whitebox nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kanngrober Fahrlässigkeit. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von Whitebox bezogene Dritte zurückgehen. 8.3. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Schadenersatzansprüche verjähren innert 6 (sechs) Monaten ab Kenntnis des Schadens von Xxxxxxx und Schädigers geltend gemacht werdenSchädiger. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ebenso ausgeschlossen wie der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, entgangenen Gewinnen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer. XXXXXX sowie Zulieferanten von XXXXXX haften nicht für Sachschäden aus Produkthaftung, die ein Unternehmen erleidet. Diese Haftungseinschränkungen gelten auch bei Verzug oder Teilverzug der Lieferung sowie für den Rückgriff. 8.45.5. Jegliche Haftung Der Käufer ist verpflichtet, sich zu Gunsten von Whitebox XXXXXX und dessen Zulieferanten gegenüber seinen Abnehmern im Sinne der Punkte 5.3. und 5.4. wirksam frei zu zeichnen. 5.6. Alle im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehenden Nebenkosten (wie z.B. für AnsprücheEin- und Ausbau, die auf Grund von Werbemaßnahmen (der Verwendung eines KennzeichensTransport, Entsorgung, Fahrtkosten, Helikopterflüge etc.) gegen den gehen zu Lasten des Auftraggebers. Rechnungen des Kunden oder gegen Whitebox erhoben werdenDritter für Instandsetzungsarbeiten werden nur übernommen, wenn diesen Arbeiten im Vorhinein von der XXXXXX GmbH schriftlich zugestimmt wurde. 5.7. Ein Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzanspruch aus der Kombination von XXXXXX-Produkten mit fremden Produkten wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss bezieht Käufer ist verpflichtet, dies auch seinen Abnehmern zur Kenntnis zu bringen. 5.8. XXXXXX wird im Falle der Gewährleistung/Garantie nach eigener Xxxx Nachbesserung, Ersatzlieferung, Preisminderung oder W andlung vornehmen. In der Gewährleistung und Garantie nicht inkludiert sind Verschleiß- und Verbrauchsteile. 5.9. Gewährleistungs- und Garantieansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Kunde selbst oder ein Dritter die gelieferten Produkte geändert, repariert oder gewartet, die technischen Spezifikationen geändert oder sonstige Eingriffe vorgenommen hat. Gleiches gilt bei unsachgemäßer Handhabung oder Benutzung von ungeeigneten Datenträgern und wenn der Mangel nicht unverzüglich gerügt wird. 5.10. XXXXXX trifft keine Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden gleich welcher Art. XXXXXX haftet in keinem Fall für leichte Fahrlässigkeit. 5.11. Für Gewährleistungsarbeiten im Betrieb des Käufers sind die erforderlichen Hilfskräfte, Hebevorrichtungen, Gerüst und Kleinmaterialien usw. beizustellen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. 5.12. Wird eine W are vom Verkäufer auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Käufers angefertigt, so erstreckt sich unter anderem auch die Haftung des Verkäufers nur auf Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie auf allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Whitebox hält sich somit schad- und klaglos für alle rechtlichen Ansprüche seitens Dritterbedingungsgemäße Ausführung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Schadenersatz. 8.112.1. Whitebox wird die ihm übertragenen Arbeiten unter Beachtung Ist der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für es erkennbare Risiken hinweisen. 8.2. Whitebox ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtetKunde Unternehmer, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und hat er allfällige Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis setzen. Dieser Anspruch des Kunden erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung. 8.3. Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von 2 Wochen acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch Whitebox SNOW, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich geltend zu machen unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und zu begründenSchadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. 12.2. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht, sofern vertraglich nicht anders vereinbart, Mängelrüge steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch Whitebox SNOW zu. 8.4. Bei gerechtfertigter Reklamation werden XXXX wird die Mängel in angemessener Frist behobenbeheben, wobei der Kunde Whitebox von SNOW alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hatermöglicht. Whitebox XXXX ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für Whitebox SNOW mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall steht stehen dem Kunden ein angemessener Preisminderungsanspruch die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. 8.512.3. Ist der Kunde Verbraucher, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Rügepflicht und Gewährleistung. 12.4. XXXX haftet gegenüber dem Kunden in allen Fällen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftungshöchstsumme wird pro Auftrag mit € 3.000.000, - beschränkt. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist. Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten Ersatz von Whitebox entgangenem Gewinn ist jedenfalls ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen. 8.612.5. Schadenersatzansprüche (Verbrauchern gegenüber haftet SNOW mit Ausnahme von Personenschäden) des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit Personenschäden und der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens Verletzung von Hauptleistungspflichten der Beauftragung nur bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit Whitebox nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von Whitebox bezogene Dritte zurückgehenund grober Fahrlässigkeit. 8.312.6. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens XXXX übernimmt keinerlei Haftung für das Preisrisiko und Schädigers geltend gemacht werden. 8.4daraus entstehende Folgen. Jegliche Haftung von Whitebox für Ansprüche, die auf Grund von Werbemaßnahmen (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden oder gegen Whitebox erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss bezieht sich Derartige Folge können unter anderem auch auf Prozesskostensein: a. Preiserhöhungen in der Ausschreibungsphase und Abweichungen zu den vorhergehenden Kostenschätzungen b. Mehraufwendungen in der Ausschreibungsphase, eigene Anwaltskosten des falls nach dem ersten Durchgang der Ausschreibung keine vom Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie auf allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Whitebox hält sich somit schad- annehmbaren/angenommenen Angebote eingegangen sind c. Verzögerter Baubeginn, Verzögerungen während der Bauausführung und klaglos daraus entstandene Mehraufwendungen d. Die unter Punkt Kostenschätzung und Leistungsumfang angeführten möglichen Ursachen für alle rechtlichen Ansprüche seitens Dritter.Preiserhöhungen

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Schadenersatz. 8.1a) Das Gerüst wird gem. Whitebox wird die ihm übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers durchführen und Ö-NORM 4007, sowie den Kunden rechtzeitig auf für es erkennbare Risiken hinweisenbestehenden Sicherheitsvorschriften entsprechend aufgestellt. 8.2b) Nachstehende Vorleistungen - Freihalten des Gerüstbereiches von Baumaterialien und Bauschutt u.dgl., die erforderliche Bewilligung für die Grundbenützung (insbes. Whitebox ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtetbei öffentl. Grund), bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung bei Straßengrundbenützung die behördlich vorgeschriebenen oder sonst erforderlichen Maßnahmen (z.B. Abschrankung, Fußgängerumleitung, Verkehrszeichen, u.dgl.) - sind vom Auftraggeber zu beheben. Er wird den Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis setzen. Dieser Anspruch des Kunden erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistungerbringen. 8.3c) Eine allfällige Verdübelung des Gerüstes an der Fassade erfolgt mittels 14 mm starken Fischerdübeln laut statischem Erfordernis bzw. Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Leistung durch Whitebox schriftlich geltend zu machen und zu begründenalle 20 m². IFür das Verschließen der Dübellöcher im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht, sofern vertraglich nicht anders vereinbart, dem Kunden nur das Recht Zuge des Gerüstabbaues ist der Auftraggeber auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch Whitebox zuseine Kosten verantwortlich. 8.4. Bei gerechtfertigter Reklamation werden die Mängel in angemessener Frist behobend) Nach dem Aufstellen wird das Gerüst mittels Übernahmeprotokoll dem Auftraggeber zur Benützung übergeben, wobei der Kunde Whitebox alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hat. Whitebox ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für Whitebox mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall steht dem Kunden ein angemessener Preisminderungsanspruch zudurch Unterfertigung des Übernahmeprotokolls den ordnungsgemäßen Zustand des Gerüstes bestätigt. 8.5. Der e) Allfällige Schäden am Gerüst sind bei sonstigem Ausschluß jeglicher Haftung unverzüglich dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen. f) Für sämtliche beim Abbau festgestellte Schäden und Verschmutzungen, ferner bei gänzlichen oder teilweisen Verlust des Gerüstes oder Gerüstteilen ist der Auftragnehmer vom Auftraggeber hat jeweils den Beweis schadlos zu erbringen, dass halten. g) Bei Aufforderung und Nichtreinigung des Gerüstes werden 0,70 € / m² zur Reinigung des Gerüstes verrechnet. h) Die Kosten für die erforderliche Demontage von Geschäftsschildern an der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist. Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten von Whitebox ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge Fassade sind vom Kunden Auftraggeber zu beweisenübernehmen. 8.6. Schadenersatzansprüche (mit Ausnahme von Personenschädenj) des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit Whitebox nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Dies gilt sinngemäß auch für Allfällige Schäden, die auf von Whitebox bezogene Dritte zurückgehen. 8.3unseren Arbeitern verursacht werden, müssen sofort nach Bekanntwerden bei unserer Firma gemeldet werden. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und Schädigers geltend gemacht Die Möglichkeit zu einer Besichtigung durch unsere Firmenleitung muß gewährleistet sein. Spätere Reklamationen können nicht akzeptiert werden. 8.4k) Es dürfen keinerlei zum Aufziehen von Materialien aufs Gerüst mittels Seilwinden, Aufzüge oder ähnliches ohne Rücksprache mit dem Gerüstaufsteller montiert oder befestigt werden. Jegliche Haftung von Whitebox für Ansprüche, die auf Grund von Werbemaßnahmen (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden oder gegen Whitebox erhoben Auf Standardgerüste können nur max. 25 kg händisch mittels Seil bei einem befestigten Rahmen aufgezogen werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss bezieht sich unter anderem auch auf Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie auf allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Whitebox hält sich somit schad- und klaglos für alle rechtlichen Ansprüche seitens Dritter.

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Samples: Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Schadenersatz. 8.12.1. Whitebox JobRocker haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der von Bewerbern oder dem Kunden erhaltenen Dokumente oder Informationen. Die Vorauswahl der Bewerber, welche dem Kunden präsentiert werden, wird die ihm übertragenen Arbeiten unter Beachtung von JobRocker auf Basis der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze mit vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten sowie auf Basis der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für es erkennbare Risiken hinweisenvon Bewerbern zur Verfügung gestellten Informationen getroffen. 8.22.2. Whitebox ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis setzen. Dieser Anspruch des Kunden erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung. 8.3JobRocker haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit von veröffentlichten Anzeigen. Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglichsichert zu, jedenfalls jedoch innerhalb dass durch die von 2 Wochen nach Leistung ihm zur Verfügung gestellten Informationen keine gesetzlichen Bestimmungen verletzt werden und frei von Rechten Dritter sind. Sollte JobRocker aufgrund einer derartigen Gesetzes- oder Vertragsverletzung, verursacht durch Whitebox schriftlich geltend zu machen den Kunden, in Haftung gezogen werden, so ist der Kunde gegenüber JobRocker zur Schad- und zu begründenKlagloshaltung verpflichtet. 2.3. IJobRocker ersetzt in keinem Fall die eingehende Prüfung der Bewerber durch den Kunden. Bei Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages mit von JobRocker präsentierten Bewerbern übernimmt der Kunde die volle Verantwortung für seine Auswahl. JobRocker haftet weder für die von Bewerbern gemachten Aussagen noch für die Ausführung von Arbeiten, die den Bewerbern im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen stehtZuge einer Anstellung übertragen werden. Ebenso wenig haftet JobRocker für etwaige arbeits-, sofern vertraglich nicht anders vereinbart, sozial- oder gleichbehandlungsrechtliche Streitigkeiten zwischen dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch Whitebox zuund den Kandidaten. 8.42.4. Bei gerechtfertigter Reklamation JobRocker haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nur bis zur Höhe des vereinbarten Honorars des erteilten Auftrages (ausgenommen Personenschäden). Ein Ersatz des entgangenen Gewinns durch JobRocker wird in jedem Fall ausgeschlossen. Die Voraussetzung jeglicher Ansprüche gegenüber JobRocker ist die schriftliche, detaillierte und konkretisierte Anzeige des Schadens binnen 14 Tagen nach Erkennbarkeit des Schadenseintritts. 2.5. JobRocker haftet nur für eigene Inhalte auf seiner Website. Soweit dort mit „Links“ der Zugang zu anderen Websites ermöglicht wird, ist JobRocker für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Die fremden Inhalte werden die Mängel in angemessener Frist behobenvon JobRocker nicht zu eigenen Inhalten gemacht. JobRocker verpflichtet sich, wobei der Kunde Whitebox alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hat. Whitebox ist berechtigtbei Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten, die Verbesserung der Leistung „Verlinkung“ zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für Whitebox mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall steht dem Kunden ein angemessener Preisminderungsanspruch zudiesen Seiten schnellstmöglich aufzuheben. 8.5. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist. Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten von Whitebox ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen. 8.6. Schadenersatzansprüche (mit Ausnahme von Personenschäden) des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit Whitebox nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von Whitebox bezogene Dritte zurückgehen. 8.3. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und Schädigers geltend gemacht werden. 8.4. Jegliche Haftung von Whitebox für Ansprüche, die auf Grund von Werbemaßnahmen (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden oder gegen Whitebox erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss bezieht sich unter anderem auch auf Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie auf allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Whitebox hält sich somit schad- und klaglos für alle rechtlichen Ansprüche seitens Dritter.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gewährleistung und Schadenersatz. 8.1. Whitebox wird 5.1 Der Auftragnehmer leistet Gewähr, dass der von ihm gelieferte Xxxxx im Zeitpunkt der Übergabe die ihm übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers durchführen im Auf- tragsschreiben festgelegten sowie die gewöhnlich vo- rausgesetzten Eigenschaften hat und den Kunden rechtzeitig auf für es erkennbare Risiken hinweisenanerkannten 5.2 Bei der Lieferung eines Betons in einer Zusammenset- zung nach Angaben des Auftraggebers („Beton nach Zusammensetzung“ gem. Punkt 6.3 der ÖNORM B 4710-1) wird vom Auftragnehmer nur die Zusammen- setzung, nicht aber eine bestimmte Betongüte gewähr- leistet. 8.25.3 Bei Beanstandungen gilt die Mängelrüge als rechtzeitig, wenn der Auftragnehmer unverzüglich nach Erkennbar- keit des Mangels von der Beanstandung nachweislich benachrichtigt wird. Whitebox ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird Zahlungen durch den Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis setzen. Dieser Anspruch des Kunden erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistungschließen die Geltendmachung von Gewährleistungs- ansprüchen nicht aus. 8.35.4 Die Gewährleistungsfrist endet fünf Jahre ab Übergabe des Betons im Sinne des Punktes 5.1. 5.5 Die Festsetzung der Höhe von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen soll möglichst einvernehm- lich, allenfalls unter Beiziehung von Sachverständigen erfolgen. Für eventuell erforderliche Entnahme und Prü- fung von Bohrkernen ist eine staatlich autorisierte oder akkreditierte Prüfanstalt heranzuziehen. 5.6 Innerhalb der Gewährleistungsfrist auftretende und gerügte Mängel sowie durch diese Mängel verschuldete Schäden kann der Auftraggeber oder der Bauherr 5.7 Kosten für Probenahmen, Prüfgebühren und die Folge- kosten für Probekörper mit negativem Resultat sind vom Auftragnehmer zu tragen. 5.8 Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglichAuftragnehmer haftet für alle von ihm, jedenfalls jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Leistung durch Whitebox schriftlich geltend zu machen seinem Personal sowie seinen Erfüllungsgehilfen verschuldeten Personen-, Sach- und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen stehtVermögensschäden, sofern vertraglich nicht anders vereinbartdie dem Auftraggeber, dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch Whitebox zuBauherrn sowie Dritten zugefügt werden, und hat sowohl den Auftraggeber als auch den Bauherrn vollkommen schad- und klaglos zu halten. 8.4. Bei gerechtfertigter Reklamation werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde Whitebox alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hat. Whitebox 5.9 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, Gewährleistungs- oder für Whitebox Schadenersatzansprüche mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall steht dem Kunden ein angemessener Preisminderungsanspruch zu. 8.5. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden offenen Forderungen des Auftragnehmers zurückzuführen ist. Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten von Whitebox ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisenan den Auftraggeber aufzurechnen. 8.6. Schadenersatzansprüche (mit Ausnahme von Personenschäden) des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit Whitebox nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von Whitebox bezogene Dritte zurückgehen. 8.3. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und Schädigers geltend gemacht werden. 8.4. Jegliche Haftung von Whitebox für Ansprüche, die auf Grund von Werbemaßnahmen (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden oder gegen Whitebox erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss bezieht sich unter anderem auch auf Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie auf allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Whitebox hält sich somit schad- und klaglos für alle rechtlichen Ansprüche seitens Dritter.

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Samples: General Agreement

Gewährleistung und Schadenersatz. 8.112.1. Whitebox wird die ihm übertragenen Arbeiten unter Beachtung Ist der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für es erkennbare Risiken hinweisen. 8.2. Whitebox ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtetKunde Unternehmer, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und hat er allfällige Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis setzen. Dieser Anspruch des Kunden erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung. 8.3. Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von 2 Wochen acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch Whitebox SNOW, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich geltend zu machen unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und zu begründenSchadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. 12.2. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht, sofern vertraglich nicht anders vereinbart, Mängelrüge steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch Whitebox SNOW zu. 8.4. Bei gerechtfertigter Reklamation werden XXXX wird die Mängel in angemessener Frist behobenbeheben, wobei der Kunde Whitebox von SNOW alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hatermöglicht. Whitebox XXXX ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für Whitebox SNOW mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall steht stehen dem Kunden ein angemessener Preisminderungsanspruch die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. 8.512.3. Ist der Kunde Verbraucher, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Rügepflicht und Gewährleistung. 12.4. XXXX haftet gegenüber dem Kunden in allen Fällen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftungshöchstsumme wird pro Auftrag mit € 1.000.000, - beschränkt. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist. Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten Ersatz von Whitebox entgangenem Gewinn ist jedenfalls ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen. 8.612.5. Schadenersatzansprüche (Verbrauchern gegenüber haftet SNOW mit Ausnahme von Personenschäden) des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit Personenschäden und der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens Verletzung von Hauptleistungspflichten der Beauftragung nur bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit Whitebox nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von Whitebox bezogene Dritte zurückgehenund grober Fahrlässigkeit. 8.312.6. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens XXXX übernimmt keinerlei Haftung für das Preisrisiko und Schädigers geltend gemacht werden. 8.4daraus entstehende Folgen. Jegliche Haftung von Whitebox für Ansprüche, die auf Grund von Werbemaßnahmen (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden oder gegen Whitebox erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss bezieht sich Derartige Folge können unter anderem auch auf Prozesskostensein: a. Preiserhöhungen in der Ausschreibungsphase und Abweichungen zu den vorhergehenden Kostenschätzungen b. Mehraufwendungen in der Ausschreibungsphase, eigene Anwaltskosten des falls nach dem ersten Durchgang der Ausschreibung keine vom Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie auf allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Whitebox hält sich somit schad- annehmbaren/angenommenen Angebote eingegangen sind c. Verzögerter Baubeginn, Verzögerungen während der Bauausführung und klaglos daraus entstandene Mehraufwendungen d. Die unter Punkt Kostenschätzung und Leistungsumfang angeführten möglichen Ursachen für alle rechtlichen Ansprüche seitens Dritter.Preiserhöhungen

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Schadenersatz. 8.18.1 Der AN gewährleistet bei F&E Leistungen die Anwendung wissenschaftlicher Sorgfalt sowie die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik nicht aber das tatsächliche Erreichen des Forschungs- und Entwicklungszieles. 8.2 Für Softwareprodukte gewährleistet der AN, dass Programm und Dokumentation nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrage vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Whitebox wird die ihm übertragenen Arbeiten Ein von Fehlern vollkommen freies und unter allen Umständen ohne Unterbrechungen laufendes Programm zu erstellen ist nach dem Stand der Technik nicht möglich. Der AN garantiert jedoch, dass das Programm unter Beachtung anerkannter Pro- grammierregeln (allgemeiner Regeln der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze mit Programmierkunst) erstellt ist. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für es erkennbare Risiken hinweisenTauglichkeit bleibt außer Betracht. 8.2. Whitebox ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt 8.3 Bei Kauf-, Werk- und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten Werklieferverträgen gewährleistet der AN die Leistung frei von Sach- und Rechtsmängeln. 8.4 Mängel an seiner Leistung zu behebenProdukten, Waren oder Lohnfertigungsteilen sind dem AN unverzüglich anzuzeigen. Er wird Nach Durchführung einer Abnahme der Ware durch den Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis setzen. Dieser Anspruch des Kunden erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen AG ist die Rüge von Mängeln, die bei der jeweiligen Leistung. 8.3. Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglichvereinbarten Art der Abnahme feststellbar waren, jedenfalls jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Leistung durch Whitebox schriftlich geltend zu machen und zu begründenausgeschlossen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht, sofern vertraglich nicht anders vereinbart, dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch Whitebox zuÜbrigen gilt § 377 HGB. 8.48.5 Mangelhafte Xxxx wird vom AN nach dessen Xxxx nachgebessert oder zurückgenommen und durch einwandfreie Ware ersetz. Bei gerechtfertigter Reklamation werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei Fehlschlagen der Kunde Whitebox alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hat. Whitebox ist berechtigtNachbesserung oder Ersatzlieferung - insbesondere nach fruchtlosem Ablauf einer vom AG gesetzten angemessenen Nachfrist – kann der AG Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Preises verlangen. 8.6 Weitergehende Rechte aufgrund von Mängeln – insbesondere vertragliche oder außervertragliche Ansprüche auf Ersatz von Xxxxxxx, die Verbesserung nicht an der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für Whitebox mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall steht Ware selbst entstanden sind – sind in dem Kunden ein angemessener Preisminderungsanspruch zuin Ziffer 9 bestimmten Umfang ausgeschlossen. 8.58.7 Die Gewährleistung des AN wird begrenzt auf sechs Monate nach Übergabe des F&E Ergebnis bzw. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist. Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten von Whitebox ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels Gefahrübergang bei Lieferung und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen. 8.6. Schadenersatzansprüche (mit Ausnahme von Personenschäden) des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit Whitebox nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Dies gilt sinngemäß auch für SchädenGewährleistungsansprüche, die auf von Whitebox bezogene Dritte zurückgehennicht den gesetzlichen Gewährleistungsfristen unterliegen. 8.3. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis 8.8 Soweit für einzelne Produkte, Produktgruppen oder Geschäfte vom AN ausnahmsweise eine längere Gewährleistungsfrist zugestanden wird, ist die Haftung des Schadens und Schädigers geltend gemacht werdenAN nach dessen Xxxx auf Reparatur oder Ersatz der mangelhaften Sache beschränkt. 8.4. Jegliche Haftung von Whitebox für Ansprüche, die auf Grund von Werbemaßnahmen (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden oder gegen Whitebox erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss bezieht sich unter anderem auch auf Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie auf allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Whitebox hält sich somit schad- und klaglos für alle rechtlichen Ansprüche seitens Dritter.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Schadenersatz. 8.18.1 Die Geltendmachung offensichtlicher Mängel nach der Abnahme ist ausgeschlossen. Whitebox wird die ihm übertragenen Arbeiten unter Beachtung Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für es erkennbare Risiken hinweisenmaßgeblichen Gewährleistungsfrist nach § 13 VOB, Teil B zu rügen. 8.2. Whitebox 8.2 Aufrechnung mit anderen als unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ohne Rücksicht vorherige gegenseitige Vereinbarungen nicht statthaft. 8.3 Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen insbesondere bei Nachbestellungen berechtigen nicht zu Beanstandungen, es sei denn, dass die Einhaltung von Maßen und Farbtönen ausdrücklich vereinbart worden ist. Technische Verbesserungen sowie notwendige technische Änderungen gelten ebenfalls als vertragsgemäß soweit sie keine Wertverschlechterung darstellen. 8.4 Bei Anfall von Schneid-, Schweiß-, Auftau- und / oder Lötarbeiten hat der Auftragnehmer den Auftraggeber auf ein Verschulden berechtigt und die damit verbundenen Gefahren hinzuweisen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber unverzüglich Auftragnehmer auf etwaige Gefahren (z.B. Feuergefährlichkeit in Kenntnis setzen. Dieser Anspruch des Kunden erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung. 8.3. Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb Räumen oder von 2 Wochen nach Leistung durch Whitebox schriftlich geltend Materialien) aufmerksam zu machen und muss alle Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Stellung von Brandwachen, Feuerlöschmaterial usw.) zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht, sofern vertraglich nicht anders vereinbart, dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch Whitebox zutreffen. 8.4. Bei gerechtfertigter Reklamation werden die Mängel in angemessener Frist behoben8.5 Über das Vorstehende hinausgehende Ansprüche insbesondere auf Schadenersatz, wobei der Kunde Whitebox alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hat. Whitebox ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, Vertragsstrafen oder für Whitebox mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall steht dem Kunden ein angemessener Preisminderungsanspruch zu. 8.5. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist. Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten von Whitebox ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen. 8.6. Schadenersatzansprüche (mit Ausnahme von Personenschäden) des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen entgangenen Gewinn sind ausgeschlossen, soweit Whitebox nicht Vorsatz es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kanngrob fahrlässigen Vertragsverletzung des Auftragsnehmers oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt sinngemäß auch Schadenersatzansprüche nach dem Gesetz über die Haftung für Schäden, die auf von Whitebox bezogene Dritte zurückgehenfehlerhafte Produkte (ProdHaftG) bleiben unberührt. 8.3. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und Schädigers geltend gemacht werden. 8.4. Jegliche Haftung von Whitebox für Ansprüche, die auf Grund von Werbemaßnahmen (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden oder gegen Whitebox erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss bezieht sich unter anderem auch auf Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie auf allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Whitebox hält sich somit schad- und klaglos für alle rechtlichen Ansprüche seitens Dritter.

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Samples: Bauvertrag

Gewährleistung und Schadenersatz. 8.1Mängelrügen sind vom Kunden unmittelbar nach Empfang der Lieferung, längstens jedoch binnen 8 Tagen ab Lieferung und noch vor einer Be- oder Verarbeitung bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistungs- und/ oder Schadenersatzansprüchen und/oder Irrtumsanfechtung schriftlich geltend zu machen, berechtigen aber nicht zu Zurückbehaltung der Rechnungsbeträge oder Teile derselben. Whitebox Für Mängel, welche bei der Untersuchung anlässlich der Lieferung nicht erkannt werden konnten, beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate ab Lieferung und wird durch Verbesserungsversuche weder verlängert noch unterbrochen, sie gilt auch für Teillieferungen. Solche Mängel sind binnen 8 Tagen ab Entdeckung des Mangels bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen und/oder Irrtumsanfechtung schriftlich geltend zu machen, berechtigen aber nicht zur Zurückbehaltung der Rechnungsbeträge oder Teile derselben. Abweichungen der bestellten von der gelieferten Ware, wie etwa falsche Maße oder falsche Ware (Aliudlieferung) müssen binnen 8 Tagen ab Lieferung und noch vor einer Be- oder Verarbeitung geltend gemacht werden, auch wenn die ihm übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers durchführen und Ware nicht direkt an den Kunden rechtzeitig geliefert wird. Anderenfalls gilt die Ware als genehmigt und kann von uns nicht zurückgenommen oder umgetauscht werden. Es ist Aufgabe des Kunden, die Brauchbarkeit unserer Produkte auf ihre Eignung für es erkennbare Risiken hinweisen. 8.2die beabsichtigten Zwecke zu prüfen. Whitebox Unsere Beratung, gleichgültig in Wort oder Schrift, ist ohne Rücksicht unverbindlich und befreit unsere Kunden nicht von der eigenen Prüfung unserer Produkte auf ein Verschulden berechtigt ihre Eignung und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu behebenfür den beabsichtigten Zweck. Er wird den Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis setzenSchadensersatzansprüche aus diesem Titel sind ausgeschlossen. Dieser Anspruch des Kunden erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung. 8.3Bei Nachlieferungen übernehmen wir für die Farbtongleichheit mit Erstlieferung keine Gewähr. Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Leistung durch Whitebox schriftlich geltend stets die Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware im Zeitpunkt der Übergabe zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht, sofern vertraglich nicht anders vereinbart, dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch Whitebox zu. 8.4. Bei gerechtfertigter Reklamation werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde Whitebox alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hat. Whitebox ist berechtigtbeweisen, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für Whitebox mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall steht dem Kunden ein angemessener Preisminderungsanspruch zu. 8.5. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden Rechtsvermutung des Auftragnehmers zurückzuführen ist. Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten von Whitebox ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen. 8.6. Schadenersatzansprüche (mit Ausnahme von Personenschäden) des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit Whitebox nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von Whitebox bezogene Dritte zurückgehen. 8.3. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und Schädigers geltend gemacht werden. 8.4. Jegliche Haftung von Whitebox für Ansprüche, die auf Grund von Werbemaßnahmen (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden oder gegen Whitebox erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne unsere schriftliche Einwilligung der Kunde selbst oder eine von ihm ermächtigte Person Änderungen oder Instandsetzungen an der gelieferten Sache vornimmt. Im Falle der Beanstandung ist der Kunde verpflichtet, die Xxxx zunächst anzunehmen, sachgemäß abzuladen und zu lagern. Eine Haftung unsererseits für Mangelfolgeschäden aus dem Titel des Schadenersatzes ist ausgeschlossen. Für diejenigen Waren, die wir unsererseits vom Zulieferanten bezogen haben, leisten wir lediglich Gewähr im Rahmen der und gegen den Lieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche. Wir leisten bei den von uns gelieferten Produkten lediglich Gewähr dafür, dass sie die im Verkehr für diese Produkte üblicherweise vorausgesetzten Eigenschaften ausweisen. Für darüber hinausgehend, wie insbesondere in öffentlichen Äußerungen – wie z.B. Werbung und in den der Produkte beigefügten Angaben – enthaltenen Eigenschaften - leisten wir nur dann Gewähr, wenn diese Eigenschaften von uns im Zuge der Auftragserteilung schriftlich zugesichert worden sind. Eine allfällige Gewährleistungspflicht bezieht sich unter anderem auch ausnahmslos auf Prozesskostendie mangelhafte Ware, eigene Anwaltskosten nicht jedoch auf die für die Mangelbehebung benötigte Arbeitszeit und die Fahrtkosten. Es bleibt unserer Xxxx überlassen, ob wir die Gewährleistungsansprüche durch Austausch, Verbesserung, Preisminimierung oder Wandlung erfüllen. Die Abtretung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen oder dergleichen ist unzulässig. Bei Weiterverkauf der gelieferten Ware durch den Kunden entfallen uns gegenüber sämtliche Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung, das Regressrecht gemäß § 933 b ABGB ist ausgeschlossen. Für unsere Kunden im Rahmen der Geschäftsabwicklung zugefügte Schäden haften wir im Höchstmaß des Kunden bei uns bestellten Auftragswertes nur bei eigenem groben Verschulden der für uns tätigen Erfüllungshilfen, ausgenommen Personenschäden, für welche wir bereits bei leichter Fahrlässigkeit haften. Sollte unser Kunde selbst aufgrund des Produkthaftungsgesetztes zur Haftung herangezogen werden, verzichtet er uns gegenüber ausdrücklich auf einen Regress. Bringt unser Kunde die von uns gelieferte Ware außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes in den Verkehr, so verpflichtet er sich, gegenüber seinem Abnehmer die Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz auszuschließen, sofern dies nach dem zwischen ihm und dem Abnehmer anzuwendenden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie auf allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche vereinbarten Recht möglich ist. Bei Unterlassung dieser Ausschusspflicht ist der Käufer verpflichtet, uns hinsichtlich Ansprüche Dritter. Whitebox hält sich somit Dritter aus dem Titel der Produkthaftung schad- und klaglos für alle rechtlichen Ansprüche seitens Dritterzu halten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Schadenersatz. 8.11. Whitebox wird Die gelieferten Waren sind sofort bei Übergabe sorgfältig zu überprüfen und feststellbare Mängel bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche auf dem Lieferschein oder Frachtbrief detailliert zu vermerken. Falls bei Übernahme keine sofortige Prüfung möglich ist, muss dieser Umstand bei sonstigem Ausschluss sämtlicher Ansprüche auf dem Lieferschein oder Frachtbrief vermerkt werden und ein allfälliger, bei nachfolgender Prüfung feststellbarer Mangel binnen einer vom Käufer als angemessen anerkannten Frist von drei Tagen ab Übergabe schriftlich detailliert gerügt werden. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden hat uns eine auf dem Lieferschein oder Frachtbrief zu vermerkende Mängelrüge fristgerecht innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware zuzugehen. Für die ihm übertragenen Arbeiten unter Beachtung gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen des Käufers steht eine Frist von 6 Monaten ab Gefahrenübergang offen; im Säumnisfall sind sämt- liche derartige Ansprüche ausgeschlossen. Kommt es im Verhältnis des Käufers zu seinen Kunden zu einem Gewährleistungsfall, so ist der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers durchführen und den Kunden rechtzeitig Rückgriff auf für es erkennbare Risiken hinweisenuns gemäß § 933b ABGB ausgeschlossen. 8.22. Whitebox ist ohne Rücksicht Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder zeigen sich innerhalb der Gewährleistungsfrist von 6 Monaten Fehler, so hat der Käufer nur Anspruch auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu behebenkostenlose Nachbesserung bzw. Er wird den Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis setzenErsatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist. Dieser Anspruch des Kunden erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung. 8.3. Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Leistung Ob die Mangelhaftigkeit durch Whitebox schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht, sofern vertraglich nicht anders vereinbart, dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch Whitebox zubehoben wird, obliegt unserer Xxxx. Ein anderer oder weiterer Anspruch, insbesondere auf Minderung des Entgeltes, auf welcher Rechtsgrundlage auch immer, besteht nicht, es sei denn, dass dies mit uns gesondert schriftlich verein- bart wird. 8.43. Bei gerechtfertigter Reklamation werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde Whitebox alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hat. Whitebox ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für Whitebox mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall steht dem Kunden ein angemessener Preisminderungsanspruch zu. 8.5. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist. Beweislastumkehr gemäß Den Käufer trifft entgegen § 924 ABGB zu Lasten von Whitebox ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunktdie volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, der insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisenMängelrüge. 8.64. Schadenersatzansprüche (mit Ausnahme von Personenschäden) des KundenSolange der Käufer seiner vertragsgemäßen Zahlungspflicht nicht nachgekommen ist, insbesondere wegen Verzugssind wir berechtigt, Unmöglichkeit die Erfüllung einer Ge- währleistungspflicht zu verweigern. Unsere Gewährleistungspflicht erlischt, wenn vom Käufer ohne unsere Zustimmung Veränderun- gen oder Reparaturen an der LeistungWare ausgeführt werden. 5. Der Käufer ist verpflichtet, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens jeweils geltende Produktinformationen und Montagehinweise sowie alle ihm übergebene Anwendungs- hinweise zu beachten und bei Vertragsabschluss, mangelhafter Zweifelsfragen unsere Stellungnahme einzuholen. Für Mängel oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit Whitebox nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von Whitebox bezogene Dritte zurückgehenNichtbeachtung dieser Hinweise oder Nichteinholung einer Stellungnahme zurückzuführen sind, haften wir in keinem Fall. 8.36. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis Der Käufer ist aufgrund behaupteter Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung, des Schadens und Schädigers geltend gemacht werdenSchadenersatzes, der Produkthaftpflicht oder sonstiger Rechtsgrundlagen nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten. Die Fälligkeit der in Rechnung gestellten Forderungen wird durch die Geltendmachung solcher Rechte nicht berührt. 8.47. Jegliche Haftung von Whitebox für AnsprücheZum Schadenersatz sind wir in allen in Betracht kommenden Fällen mit Ausnahme bei Personenschäden nur dann verpflichtet, die auf Grund von Werbemaßnahmen (wenn uns, unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder krass-grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Ersatzansprüche verjähren jedenfalls in 12 Monaten nach Erbringung der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden oder gegen Whitebox erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossenLieferung bzw. Leistung. Der Haftungsausschluss bezieht sich unter anderem auch auf ProzesskostenErsatz von Folgeschäden oder Vermögens schä- den, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten Zinsverlusten und von Urteilsveröffentlichungen sowie auf allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Whitebox hält sich somit schad- und klaglos für alle rechtlichen Ansprüche seitens DritterSchäden aus Ansprüchen Dritter ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Gewährleistung und Schadenersatz. 8.1. Whitebox wird 11.1 collectiv gewährleistet die ihm übertragenen Arbeiten unter Beachtung ordnungsgemäße und termingerechte Durchführung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für es erkennbare Risiken hinweisen. 8.2. Whitebox ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis setzen. Dieser Anspruch des Kunden erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung. 8.3über- tragenen Agenden. Der Kunde Vertragspartner seinerseits haftet dafür, dass collectiv alle zur Erstel- lung der Leistung notwendigen Unterlagen und Informationen zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden. Der Vertragspartner hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von 2 Wochen drei Tagen nach Leistung durch Whitebox collectiv schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger recht- zeitiger Reklamationen steht, sofern vertraglich nicht anders vereinbart, dem Kunden nur steht ihm das Recht auf zur Verbesserung binnen einer Frist von mindestens 14 Tagen zu. Der Vertragspartner kann nur dann die Verminderung des Entgelts verlangen oder Austausch der Leistung durch Whitebox zuden Rücktritt vom Vertrag erklären, wenn ein Versuch von collectiv, den Mangel zu beheben, nach angemessener Fristsetzung des Vertragspartners fehlgeschlagen ist oder die Ersatzliefe- rung wiederum mangelhaft ist. 8.411.2 Ersatzansprüche und allfällige Mängelrügen können nur während der Dauer des Durchfüh- rungszeitraumes geltend gemacht werden. Bei gerechtfertigter Reklamation Somit ist die Gewährleistungsfrist auf den Durchfüh- rungszeitraum beschränkt. Festgestellte Mängel sind unverzüglich nach Erbringung der verein- barten Leistung und deren Abnahme schriftlich dokumentiert bekannt zu geben. Mängelrügen werden nur anerkannt, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen. 11.3 Schadenersatzansprüche des Vertragspartners von collectiv sind ausgeschlossen, es sei denn, collectiv hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Der Vertragspartner hat jedoch die Mängel in angemessener Möglichkeit des Rücktritts vom Vertrag. Vertragspartner von collectiv sind jedoch erst nach Ein- schränkung einer Frist behoben, wobei zur Erbringung der Kunde Whitebox alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hat. Whitebox ist geschuldeten Leistung von zumindest 14 Tagen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn binnen dieser Frist ein Versuch von collectiv, den Mangel zu beheben, erfolglos geblieben ist. Allfällige Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach auf den Betrag beschränkt, der für die Verbesserung der zugrunde liegende Lieferung bzw. Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für Whitebox als Entgelt ver- einbart war. Jedenfalls sind aber allfällige Schadenersatzansprüche mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall steht dem Kunden ein angemessener Preisminderungsanspruch zuBetrag von EUR 5.000,- beschränkt. 8.5. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist. 11.4 Die Beweislastumkehr gemäß § 924 §294 ABGB zu Lasten von Whitebox ist ausgeschlossen. Das , das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind Übergabezeitpunkt ist vom Kunden Vertragspartner zu beweisen. 8.611.5 collectiv haftet nicht für Verzögerungen und Terminüberschreitungen, deren Ursprung im Bereich des Vertragspartners liegt. 11.6 collectiv bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Schadenersatzansprüche (Die Nichteinhaltung der Ter- mine berechtigt den Vertragspartner allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetz- lich zuständigen Rechte, wenn er collectiv eine angemessene Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit Ausnahme von Personenschäden) dem Zugang des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit Mahnschreibens an collectiv. Eine Verpflichtung der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens Leistung auf Schadenersatz aus dem Titel des Verzuges besteht nur bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit Whitebox nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kanngrober Fahrlässigkeit. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse- insbesondere Verzögerungen bei Vertrags- partnern von Whitebox bezogene Dritte zurückgehencollectiv – entbinden jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. 8.311.7 Für die vom Vertragspartner zur Bearbeitung übergebenen Daten und/oder Unterlagen übernimmt collectiv keine Haftung. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb collectiv ist nicht verpflichtet, vom Vertragspartner selbst oder von sechs Monaten ab Kenntnis dazu beauftragten Dritten übergebene Materialen, Daten und Druckvorrichtungen zu prüfen. Wird die Tätigkeit unter Einschaltung eines Dritten durchgeführt und der Vertragspart- ner hiervon benachrichtigt, so gelten nach Gesetz und den Geschäftsbedingungen des Schadens Dritten entstehende Gewährleistungs- und Schädigers geltend gemacht werden. 8.4. Jegliche Haftung von Whitebox für Ansprüche, die auf Grund von Werbemaßnahmen (der Verwendung eines Kennzeichens) Haftungsansprüche gegen den Kunden oder gegen Whitebox erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss bezieht sich unter anderem auch Dritten als auf Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie auf allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Whitebox hält sich somit schad- und klaglos für alle rechtlichen Ansprüche seitens Dritterden Vertrags- partner abgetreten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Schadenersatz. 8.19.1 Der AN leistet Gewähr dafür, dass alle bei der Ausführung des Auftrages in Frage kommenden gesetzlichen, behördlichen oder sonstigen Vorschriften eingehalten werden und haftet für alle durch den Verstoß gegen diese Vorschriften entstehenden Folgen. Whitebox wird Der AN leistet ferner Gewähr dafür, dass seine Leistungen die ihm übertragenen Arbeiten unter Beachtung vertraglich zugesicherten Eigenschaften besitzen, den anerkannten Regeln der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze Technik entsprechen und nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers durchführen und Fehlern behaftet sind, die den Kunden rechtzeitig auf für es erkennbare Risiken hinweisenWert oder die Tauglichkeit zu den gewöhnlich oder nach dem Auftrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. 8.29.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt fünf Jahre und beginnt mit dem Tag der Übernahme, für versteckte Mängel ab deren Entdeckung. Whitebox Alle bei der Abnahme festgestellten und alle während der Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel hat der AN sofort nach Aufforderung auf seine Kosten durch Nachbesserung zu beseitigen. Ist der AN dazu nicht bereit, ist SIEMENS berechtigt, ohne Rücksicht weitere Aufforderung den Mangel auf ein Verschulden berechtigt Kosten und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten Gefahr des AN ersatzweise beseitigen zu lassen. Die Angemessenheit der Frist bestimmt sich nach der Auswirkung des Mangels auf andere Professionistenarbeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis setzen. Dieser Anspruch des Kunden erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistungist daher im Einzelfall vom SIEMENS festzulegen. 8.39.3 Für alle SIEMENS oder Dritten durch den AN bzw. Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Leistung durch Whitebox schriftlich geltend zu machen dessen Dienstnehmer und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht, sofern vertraglich nicht anders vereinbart, dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch sonstige Erfüllungsgehilfen (Subunternehmer) verursachten Schäden haftet der Leistung durch Whitebox zu. 8.4. Bei gerechtfertigter Reklamation werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde Whitebox alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hat. Whitebox ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für Whitebox mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall steht dem Kunden ein angemessener Preisminderungsanspruch zu. 8.5. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist. Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten von Whitebox ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels AN im Übergabezeitpunkt, Rahmen der Zeitpunkt gesetzlichen Bestimmungen unbeschadet allfälliger Pönaleleistungen. Für etwaige Ansprüche Dritter hat der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen. 8.6. Schadenersatzansprüche (mit Ausnahme von Personenschäden) des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit Whitebox nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von Whitebox bezogene Dritte zurückgehen. 8.3. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und Schädigers geltend gemacht werden. 8.4. Jegliche Haftung von Whitebox für Ansprüche, die auf Grund von Werbemaßnahmen (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden oder gegen Whitebox erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss bezieht sich unter anderem auch auf Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie auf allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Whitebox hält sich somit AN SIEMENS schad- und klaglos zu halten. 9.4 Insbesondere haftet der AN für die Einhaltung aller seine Dienstnehmer, Subunternehmer und Lieferanten sowie deren jeweiligen Dienstnehmer betreffenden – wie auch immer gearteten - Vorschriften (wie insbesondere das Ausländerbeschäftigungsgesetz). Der AN garantiert, dass alle für seine Leistungserbringung eingesetzten Dienstnehmer über alle erforderlichen Genehmigungen und Bewilligungen verfügen und diese sofort bei Baustellenüberprüfungen vorgelegt werden können. Der AN wird SIEMENS für alle rechtlichen Ansprüche seitens Dritteraus der Verletzung dieser Vorschriften vollumfänglich schad- und klaglos halten.

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Samples: Einkaufsbedingungen Für Bauleistungen

Gewährleistung und Schadenersatz. 8.1Schadenersatzansprüche gegen Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Whitebox wird die ihm übertragenen Arbeiten unter Beachtung - Das Vorliegen von Mängel ist vom Kunden, der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze mit Unternehmer iSd UGB ist, nachzuweisen. § 924 ABGB findet für ihn keine Anwendung. - Der Kunde, der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für es erkennbare Risiken hinweisen. 8.2. Whitebox Unternehmer iSd UGB ist, ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis setzen. Dieser Anspruch des Kunden erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung. 8.3. Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglichLeistungen, jedenfalls jedoch die aufgrund eines Vertrages erbracht werden, innerhalb von 2 Wochen nach Leistung durch Whitebox 48 Stunden ab Leistungserbringung und spezifiziert schriftlich geltend zu machen und zu begründenrügen. I- Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH haftet nicht für Schäden, ... die im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht, sofern vertraglich nicht anders vereinbart, dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch Zuge der Leistung durch Whitebox zu. 8.4. Bei gerechtfertigter Reklamation werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde Whitebox alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hat. Whitebox ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigernRäumung entstanden sind, wenn diese unmöglich istSchäden trotz gehöriger Sorgfalt nicht vermeidbar waren oder die entsprechenden Arbeiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erfolgt sind (z. B. Räumung ohne Sicherheitsabstand zu Randsteinen, Beleuchtungskörpern, Raseneinfassungen, unbe- festigte Flächen wie Kiesuntergrund usw.); ... die durch die Lagerung oder für Whitebox mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall steht dem Kunden ein angemessener Preisminderungsanspruch zu. 8.5. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist. Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten Zusammenschieben von Whitebox ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels Schnee und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisendurch den Einsatz von chemischen Auftaumitteln wie z.B. Auftausalz entstehen (Korrosionsbildung); ... die sich auf bereits geräumten, aber nachträglich durch Dritte (wie insbesondere durch einparkende Fahrzeuge, Straßenräumgeräte, spielende Kinder etc. 8.6. Schadenersatzansprüche ) verunreinigten, schnee- oder eisbedeckten Flächen ereignen; ... an Bodenflächen, die allenfalls durch den ortsüblichen Einsatz von Räumgeräten (mit Ausnahme von Personenschädenmaschinell oder händisch) entstehen; - die auf das Verhalten des Kunden, insbesondere wegen Verzugseines Dritten oder höhere Gewalt zurückzuführen sind. - Sofern Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH Mängel außerhalb der Gewährleistung behebt oder andere Dienst- oder Regieleistungen erbringt, Unmöglichkeit werden diese dem Kunden gemäß der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit Whitebox nicht gültigen Preisliste nach Aufwand gesondert verrechnet - Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH haftet für Sachschäden nur im Falle von Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kanngrober Fahrlässigkeit. Dies gilt sinngemäß auch Die Haftung verjährt für Xxxxxx, die Unternehmer iSd UGB sind, in sechs Monaten ab Kenntnis der Kunden von Schaden und Schädiger. - Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH haftet nicht für Schäden, die auf von Whitebox bezogene Dritte zurückgehen. 8.3trotz ordnungsgemäßer Vertragserfüllung entstehen. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und Schädigers geltend gemacht werden. 8.4. Jegliche Die Haftung von Whitebox Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH für Ansprüchemittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögens- schäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter und für den Verlust von an Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH übergebenen Schlüssel und Gegenständen sowie für sonstige Schäden wird ausgeschlossen. - Der Kunde ist verpflichtet, die auf Grund bei Schneelage nicht eindeutig erkennbaren Einfassungen von Werbemaßnahmen (Grünanlagen und Abgrenzungen der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden oder gegen Whitebox erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss bezieht sich unter anderem auch auf Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie auf allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Whitebox hält sich somit schad- und klaglos für alle rechtlichen Ansprüche seitens Dritternicht zu räumenden Flächen deutlich zu kennzeichnen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen – Winterdienst