Vertragserfüllung. In der Haftpflicht besteht kein Versicherungsschutz, wenn es sich um gesetzliche oder vertragliche Ansprüche handelt: • auf Erfüllung von Verträgen, Garantiezusagen, Nacherfüllung, aus Selbst- vornahme, Rücktritt, Minderung auf Xxxxxxxxxxxxx statt der Leistung; • wegen Schäden, die verursacht werden, um die Nacherfüllung durchführen zu können; • wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsgegenstandes oder wegen des Ausbleibens des mit der Vertragsleistung geschuldeten Erfolges; • auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung; • auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzögerung der Leistung; • wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretender Ersatzleistungen.
Vertragserfüllung. Für den Fall, dass das Mietfahrzeug in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Antritt der Miete nicht fahrbereit gestellt werden kann, hat die Vermietfirma das Recht, ohne irgendwelche Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Sofern möglich stellt die Vermietfirma dem Mieter /Fahrer ein entsprechendes Ersatzfahrzeug zur Verfügung. Bei Verletzung von Vertragsbestimmungen durch den Mieter/Fahrer kann die Vermietfirma den ihr erwachsenen Schaden ohne weiteres mit der geleisteten Kaution verrechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Vertragserfüllung. Die personenbezogenen Daten werden für die Begründung und Durchführung des Vertrages des Ausstellers mit der Messe Ber- lin (Rechtsgrundlage:
Vertragserfüllung. (1) Die Vereinbarungspartner verpflichten sich, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln für eine gewissenhafte Durchführung dieses Vertrages Sorge zu tragen. Sie erklären die Ab- sicht, Meinungsverschiedenheiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, zu erörtern und beizulegen.
Vertragserfüllung. Als Sicherheit für die Vertragserfüllung übergibt der NU dem AG bei Vertragsschluss eine nicht auf erstes Anfordern zahlbare unbefristete Vertragserfüllungsbürgschaft eines den Anforderungen des § 17 Abs. 2 VOB/B entsprechenden Kreditinstituts oder Kreditversi- cherers. Der Wortlaut muss mit dem Wortlaut der Anlage „Muster Vertragserfüllungs- bürgschaft (vergleiche § 1 Buchstabe h) NU AGB Eiffage) übereinstimmen. Die Sicher- heit für die Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des NU aus diesem Vertrag bis zur Abnahme, insbesondere auf die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Mängelansprüche (bis zur Ab- nahme, einschl. der bei der Abnahme vorbehaltenen Mängel – „Abnahmemängel“) und Schadensersatz sowie auf Regress- und Freistellungsansprüche aus diesem Vertrag und auf die Erstattung von Überzahlungen sowie aus Abwicklungsverhältnissen, zum Beispiel bei berechtigter Kündigung der Verträge durch den AG, jeweils einschließlich Zinsen. Umfasst ist ferner auch die Absicherung der Ansprüche bei Nichtzahlung des Mindestentgelts (§ 14 AEntG) bzw. Mindestlohns (§ 13 MiLoG), bei Nichtzahlung der Beiträge zur Urlaubskasse (§ 14 AEntG) bzw. bei Nichtzahlung der Sozialversicherungs- beiträge (§ 28e Abs. 3a-f SGB IV) einschließlich der Beiträge zur Berufsgenossenschaft (§ 150 Abs. III SGB VII). Für die Rückgabe dieser Bürgschaft gilt § 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B.
Vertragserfüllung. (1) Der Auftragnehmer sagt zu, dass
Vertragserfüllung. In der Cyber-Haftpflicht besteht kein Versicherungsschutz, wenn es sich um gesetzliche oder vertragliche Ansprüche handelt: • auf Erfüllung von Verträgen, Garantiezusagen, Nacherfüllung, aus Selbstvor- nahme, Rücktritt, Minderung auf Schadenersatz statt der Leistung; • wegen Schäden, die verursacht werden, um die Nacherfüllung durchführen zu können; • wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsgegenstandes oder wegen des Ausbleibens des mit der Vertragsleistung geschuldeten Erfolges; • auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung; • auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzögerung der Leistung; • wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretender Ersatzleistungen.
Vertragserfüllung. Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt,
Vertragserfüllung. Kommt der Besteller seinen Pflichten aus dem Vertrag trotz schriftlicher Aufforderung der Lieferfirma nicht nach, so ist der Lieferant berechtigt, für den gesamten Lieferpreis Rechnung zu stellen und die sofortige Bezahlung seiner Forderung einschliesslich Zinsen und Nebenkosten zu verlangen, auch wenn die Lieferung noch nicht erfolgt ist. Wird eine Anzahlung oder Teilzahlung zum Verfalltag nicht geleistet, so ist sofort die gesamte Restforderung des Lieferanten zur Zahlung fällig; auch wenn dafür spätere Verfalldaten angesetzt waren.
Vertragserfüllung. 1. Paridaans en Liebregts führt die Arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen aus und sorgt dafür, dass das Vieh und die anderen Gegenstände den üblichen Qualitätsanforderungen sowie den Sicherheits-, Hygiene- und Tierwohlanforderungen entsprechen. Paridaans en Liebregts ist zertifiziert/im Besitz eines Qualitätszertifikats für Viehtransport.