Common use of Gewährleistung und Schadenersatz Clause in Contracts

Gewährleistung und Schadenersatz. 8.1 Sämtliche Mängel müssen von dem/der KundIn in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll). Der Kunde hat offensichtliche Fehler der Übersetzung innerhalb einer Woche nach Eingang der Übersetzung zu rügen. 8.2 Zur Mängelbeseitigung hat der/die KundIn best practice translations eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Nachholung und Verbesserung ihrer Leistung zu gewähren. Werden die Mängel innerhalb angemessener Frist von best practice translations behoben, so hat der/die KundIn weder einen Anspruch auf Preisminderung noch auf Wandlung des Vertrages. 8.3 Wenn best practice translations eine Verbesserung verweigert oder die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, bzw. die Verbesserung für den/die KundIn mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wäre, kann der/die KundIn vom Vertrag zurücktreten (Wandlung) oder Herabsetzung des Honorars (Preisminderung) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln besteht kein Recht zur Wandlung des Vertrages (§ 932 Abs. 4 ABGB). 8.4 Gewährleistungsansprüche berechtigen den/die KundIn nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages. Der/die KundIn verzichtet auch auf die Möglichkeit der Aufrechnung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Übersetzungsdienstleistungen

Gewährleistung und Schadenersatz. 8.1 Sämtliche 7.1 Die Geltendmachung offensichtlicher Mängel müssen von dem/nach Abnahme ist ausgeschlossen. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb der KundIn in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll). Der Kunde hat offensichtliche Fehler der Übersetzung innerhalb einer Woche maßgeblichen Gewährleistungspflicht nach Eingang der Übersetzung § 13 VOB, Teil B, zu rügen. 8.2 Zur Mängelbeseitigung hat der/die KundIn best practice translations eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Nachholung und Verbesserung ihrer Leistung zu gewähren. Werden die Mängel innerhalb angemessener Frist von best practice translations behoben7.2 Aufrechnungen mit anderen als unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen, so hat der/die KundIn weder einen Anspruch auf Preisminderung noch auf Wandlung des Vertragessind ohne vorherige gegenseitige Vereinbarung nicht statthaft. 8.3 Wenn best practice translations eine Verbesserung verweigert 7.3 Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen insbesondere bei Nachbestellungen berechtigen nicht zu Beanstandungen, es sei denn, dass die Einhaltung von Maßen und Farbtönen ausdrücklich vereinbart worden ist. Technische Verbesserungen sowie notwendige technische Änderungen gelten ebenfalls als vertragsgemäß soweit sie keine Wertverschlechterung darstellen. 7.4 Bei Anfall von Schneid-, Schweiß-, Aufbau- und/oder Lötarbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf die angemessene Nachfrist verstreichen lässtdamit verbundenen Gefahren hinzuweisen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ohne den Mangel Auftragnehmer auf etwaige Gefahren (z.B. Feuergefährlichkeit von Räumen oder von Materialien) aufmerksam zu behebenmachen und alle Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Stellung von Brandwachen, bzw. die Verbesserung für den/die KundIn mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wäreFeuerlöschmaterial usw.) zu treffen. 7.5 Über das vorstehende, kann der/die KundIn vom Vertrag zurücktreten (Wandlung) Xxxxxxxxxxxxx Ansprüche insbesondere auf Schadenersatz, Vertragsstrafen oder Herabsetzung entgangenen Gewinn sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Honorars (Preisminderung) verlangenAuftragnehmers oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen. Bei geringfügigen Mängeln Schäden an Körper, Leben oder Gesundheit besteht kein Recht zur Wandlung des Vertrages auch eine Haftung für nur fahrlässig herbeigeführte Schäden. Schadenersatzansprüche nach dem Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (§ 932 Abs. 4 ABGBProdHaftG) bleiben unberührt). 8.4 Gewährleistungsansprüche berechtigen den/die KundIn nicht zur Zurückhaltung des gesamten7.6 Die Gewährleistung beträgt bei Neuanfertigungen 2 Jahre, sondern nur eines angemessenen Teils des Rechnungsbetragesbei Reparaturen ½ Jahr ab Montagedatum. 7.7 Die Gewährleistung für Türschließer, Feststellvorrichtungen, Türschlösser, Türdrücker etc. Der/die KundIn verzichtet auch auf die Möglichkeit der Aufrechnungbeträgt 1 Jahr nach Montagedatum.

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Samples: Bauvertrag

Gewährleistung und Schadenersatz. 8.1 Sämtliche Mängel müssen von dem/der KundIn in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll)12.1. Der Kunde hat offensichtliche Fehler der Übersetzung allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb einer Woche von drei Tagen nach Eingang der Übersetzung Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu rügenmachen und zu begründen. 8.2 Zur Mängelbeseitigung hat der/die KundIn best practice translations eine angemessene Frist 12.2. Mängel an Software, Applikationen und Gelegenheit zur Nachholung Datenbanken einschließlich der Handbücher und Verbesserung ihrer Leistung zu gewähren. Werden die Mängel sonstiger Unterlagen werden von der Agentur innerhalb angemessener Frist der Gewährleistungsfrist von best practice translations sechs Monaten ab Lieferung nach entsprechender Mitteilung durch den Kunden behoben, so hat der/die KundIn weder einen Anspruch auf Preisminderung noch auf Wandlung des Vertrages. 8.3 Wenn best practice translations eine Verbesserung verweigert oder 12.3. Ein zu behandelnder Fehler liegt vor, wenn die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel jeweils vertragsgegenständliche Software ein zu beheben, bzw. die Verbesserung für dender entsprechenden Leistungsbeschreibung/die KundIn mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wäre, kann der/die KundIn Dokumentation in der jeweils letztgültigen Fassung abweichendes Verhalten aufweist und dieses vom Vertrag zurücktreten (Wandlung) oder Herabsetzung des Honorars (Preisminderung) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln besteht kein Recht zur Wandlung des Vertrages (§ 932 Abs. 4 ABGB)Auftraggeber reproduzierbar ist. 8.4 Gewährleistungsansprüche berechtigen den/12.4. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die KundIn Agentur zu. Der Besteller verzichtet ausdrücklich auf alle Rechte, die die Selbstbeseitigung des Mangels und den Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen zum Inhalt haben. 12.5. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten der Agentur ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen. 12.6. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht zur Zurückhaltung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen. 12.7. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teils des RechnungsbetragesSchadens geltend gemacht werden. 12.8. Der/die KundIn verzichtet auch auf die Möglichkeit Schadenersatzansprüche sind der AufrechnungHöhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Schadenersatz. 8.1 8.1. Sämtliche Mängel müssen von dem/der KundIn vom Kunden in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll). Der Kunde Dies hat offensichtliche Fehler der Übersetzung innerhalb einer Woche nach Eingang Lieferung der Übersetzung zu rügenerfolgen. 8.2 8.2. Zur Mängelbeseitigung hat der/die KundIn best practice translations der Kunde Langswitch eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Nachholung und Verbesserung ihrer seiner Leistung zu gewähren. Werden die Mängel innerhalb angemessener der angemessenen Frist von best practice translations Langswitch behoben, so hat der/die KundIn weder einen der Kunde keinen Anspruch auf Preisminderung noch auf Wandlung Rücktritt des Vertrages. 8.3 Wenn best practice translations eine Verbesserung verweigert oder die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, bzw. die Verbesserung für den/die KundIn mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wäre, kann der/die KundIn vom Vertrag zurücktreten Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Honorars (Preisminderung) verlangen). Bei Auch bei geringfügigen Mängeln besteht kein keineswegs Recht zur Wandlung des Vertrages (§ 932 Abs. 4 ABGB)zum Vertragsrücktritt. 8.4 8.3. Gewährleistungsansprüche berechtigen den/die KundIn den Kunden nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages. Der/die KundIn ; in einem derartigen Fall verzichtet der Kunde auch auf die Möglichkeit der Aufrechnung. 8.4. Für Übersetzungen, die für Druckwerke verwendet werden, besteht eine Haftung für Mängel nur dann, wenn der Kunde in seinem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekannt gibt, dass er beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen. In diesem Fall ist Langswitch ein angemessener Kostenersatz zu bezahlen. 8.5. Für die Übersetzung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen besteht keiner Gewährleistung; gleiches gilt auch für Überprüfungen von fremden Übersetzungen. 8.6. Stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini) etc. gelten nicht als Übersetzungsmangel. 8.7. Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Kunden bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, wird keine Gewähr geleistet. 8.8. Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen übernimmt Xxxxxxxxxx keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird dem Kunden empfohlen, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem gesonderten Blatt in lateinischer Blockschrift vorzunehmen. 8.9. Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur gemäß Ausgangstext. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen ist der Kunde verantwortlich. 8.10. Für vom Kunden beigestellte Ausgangstexte, Originale und dergleichen haftet Langswitch, sofern diese nicht mit der Lieferung dem Kunden zurückgegeben werden, als Verwahrerin im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht. Für die Rückerstattung gilt Punkt 5.4 sinngemäß. 8.11. Die Übermittlung von Zieltexten mittels Datentransfer (wie E-Mail, Modem, usw.) wird Langswitch nach dem aktuellen Stand der Technik durchführen. Aufgrund der technischen Gegebenheiten kann jedoch keine Garantie bzw. Haftung von Langswitch für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Verletzung der Geheimhaltungspflichten, Beschädigung von Dateien u.ä.) übernommen werden, sofern nicht zumindest grobe Fahrlässigkeit von Langswitch vorliegt. 8.12. Alle Schadenersatzansprüche gegen Langswitch sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden durch Langswitch grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. 8.13. Schadenersatzansprüche des Kunden sind innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Xxxxxxx und Schädiger, spätestens aber 12 Monate nach Beendigung des jeweiligen Übersetzungsvertrages gerichtlich geltend zu machen, anderenfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen. Eine Verlängerung der Zusammenarbeit verlängert diese Frist nicht. Der Kunde hat den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von Langswitch zurückzuführen ist. 8.14. Für den Fall, dass der Kunde die Übersetzung zu einem anderen als dem angegebenen Zweck verwendet, ist eine Haftung von Langswitch aus dem Titel des Schadenersatzes ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gewährleistung und Schadenersatz. 8.1 Sämtliche Mängel müssen von dem/der KundIn in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll)9.1. Der Kunde Bauherr hat offensichtliche Fehler sämtliche Lieferungen und Leistungen unverzüglich zu untersuchen und allfällige Mengen– und Qualitätsbemängelungen - bei sonstigem Ausschluss jeglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche - auch bei besonderer Schwierigkeit der Übersetzung innerhalb einer Mängelprüfung keinesfalls später als eine Woche nach Eingang der Übersetzung Lieferung oder Leistung oder Auftreten des Mangels schriftlich geltend zu rügenmachen. Dies gilt auch für Fehl- und Anderslieferungen. Das Recht auf Gewährleistung erlischt jedenfalls, wenn es nicht binnen zwei Jahren gerichtlich geltend gemacht wird. 8.2 Zur Mängelbeseitigung 9.2. Sind sowohl die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich oder für die Firma Lehner mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, hat der/die KundIn best practice translations eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Nachholung und Verbesserung ihrer Leistung zu gewährender Bauherr das Recht auf Preisminderung. Werden die Mängel innerhalb angemessener Frist von best practice translations behoben, so hat der/die KundIn weder einen Anspruch auf Preisminderung noch Das Recht auf Wandlung steht dem Bauherrn erst zu, wenn unbehebbare wirtschaftliche Unbrauchbarkeit des VertragesWerkes vorliegt. 8.3 Wenn best practice translations eine 9.3. Der Bauherr kann sich zwecks Verweigerung der Verbesserung verweigert oder die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, bzw. die Verbesserung des Austausches nicht darauf berufen, dass diese Abhilfen für den/die KundIn ihn mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wäresind, kann der/es sei denn, diese sind unzumutbar. 9.4. Die Bestimmungen über den besonderen Rückgriff nach § 933b ABGB sowie über die KundIn vom Vertrag zurücktreten Maßgeblichkeit öffentlicher Äußerungen für den Leistungsumfang (Wandlung§ 922 Abs. 2 ABGB) finden keine Anwendung. Das Vorhandensein von Mängeln zum Zeitpunkt der Übergabe hat in jedem Fall der Bauherr zu beweisen. 9.5. Der Bauherr ist für die rechtliche und faktische Bebaubarkeit sowie für das Baugrundrisiko des Baugrundstückes im Allgemeinen (z.B. Tragfähigkeit des Bodens) verantwortlich. Bekannte Risiken sind der Firma Lehner unverzüglich mitzuteilen. Ebenso ist für die Festlegung der Höhenlage des auszuführenden Gewerkes der Bauherr verantwortlich und ist Firma Xxxxxx zu deren Prüfung nicht verpflichtet. 9.6. Der Anspruch des Bauherrn auf Schadenersatz wird einvernehmlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit eingeschränkt. Dies gilt insbesondere auch für die Verletzung einer Warnpflicht gem. §1168a ABGB. 9.7. Die Haftung von Firma Lehner für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder Herabsetzung des Honorars (Preisminderung) verlangenfür Schäden aufgrund von Ansprüchen Dritter wird ausgeschlossen. 9.8. Bei geringfügigen Mängeln besteht kein Recht zur Wandlung des Vertrages (§ 932 Absunberechtigten Mängelrügen bzw. 4 ABGB)Schadenersatzforderungen, die umfangreiche Nachprüfungen verursachen, können die Kosten der Prüfung dem Bauherrn in Rechnung gestellt werden. 8.4 Gewährleistungsansprüche berechtigen den/9.9. Wird zur außergerichtlichen Klärung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen ein sachverständiger Dritter beigezogen, so bestimmt sich die KundIn Verteilung seiner Kosten unbeschadet des Punkt 9.4. nach dem Verhältnis des jeweiligen Obsiegens und Unterliegens. 9.10. Durch die Verhandlung über Mängelrügen wird weder die Pflicht zur Mängelbehebung anerkannt noch auf den Einwand verzichtet, dass die Mängelrüge zu spät erhoben oder nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages. Der/die KundIn verzichtet auch auf die Möglichkeit der Aufrechnungausreichend spezifiziert wurde.

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Samples: Contract Terms and Conditions

Gewährleistung und Schadenersatz. 8.1 Sämtliche Mängel müssen von dem/1. Gewährleistungsansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn der KundIn in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll). Der Kunde hat offensichtliche Fehler Vertragspartner eine Mängelrüge mit eingeschriebenem Brief binnen 8 Tagen nach Übergabe der Übersetzung innerhalb einer Woche nach Eingang der Übersetzung zu rügenLeistung oder Teilleistung erhoben hat. 8.2 Zur Mängelbeseitigung hat der/die KundIn best practice translations eine angemessene Frist 2. Ansprüche auf Wandlung und Gelegenheit zur Nachholung und Preisminderung, sofern nicht von K1 ausdrücklich gewährt, sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Verbrauchergeschäften gemäß KSchG. 3. Ansprüche auf Verbesserung ihrer Leistung zu gewährenbzw. Werden die Mängel Nachtrag des Fehlenden sind von K1 innerhalb angemessener Frist von best practice translations behoben, so hat der/zu erfüllen. Mit Rücksicht auf die KundIn weder einen Art der Leistung ist K1 auch wegen desselben Mangels zur mehrfachen Verbesserung berechtigt. Im Fall der erfolgreichen Verbesserung besteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Preisminderung noch auf Wandlung des VertragesErsatz eines Verspätungsschadens. 8.3 Wenn best practice translations eine Verbesserung verweigert oder die angemessene Nachfrist verstreichen lässt4. Gewährleistungsansprüche und Schadenersatzansprüche verjähren, ohne den Mangel zu behebenaußer bei Verbrauchergeschäften gemäß KSchG, bzw. die Verbesserung für den/die KundIn mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wäre, kann der/die KundIn vom Vertrag zurücktreten (Wandlung) oder Herabsetzung des Honorars (Preisminderung) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln besteht kein Recht zur Wandlung des Vertrages (§ 932 Abs. 4 ABGB)wenn sie nicht binnen 6 Monaten gerichtlich geltend gemacht werden. 8.4 Gewährleistungsansprüche 5. Schadenersatzansprüche gegenüber K1 bestehen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Ersatz von Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Zwingende entgegenstehende Bestimmungen z.B. des KSchG bleiben hiervon unberührt. 6. Ansprüche des Vertragspartners berechtigen den/die KundIn diesen nicht zur Zurückhaltung Zurückbehaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teils des Rechnungsbetragesbereits fälligen Honorars. 7. Der/Ansonsten gelten die KundIn verzichtet auch auf die Möglichkeit der AufrechnungGewährleistungsregelungen nach den Vorschriftendes ABGB.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Schadenersatz. 8.1 Weddyplans e.U. leistet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nach Maßgabe dieses Vertrages Gewähr für die angebotenen Leistungen. Gewährleistungsansprüche sind allerdings ausgeschlossen, sofern gegen Weddyplans e.U. Pläne oder ausdrückliche Anweisungen verstoßen wurde, aber auch bei fehlerhafter Vertragsausführung durch Dritte. Gleiches gilt für Xxxxxx, die auf Informationen, Empfehlungen und Weisungen der Auftraggeber zurückzuführen sind. Für Schäden haftet Weddyplans e.U. nur dann, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nachgewiesen werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden oder Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste oder Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen. Weddyplans e.U. leistet ein sorgfältiges Bemühen für die Organisation und die Erstellung des Konzeptes für die Veranstaltung und deren Betreuung. Weddyplans e. U. schuldet außer der gewissenhaften und sorgfältigen Beratung und Vermittlung keinen Erfolg und leistet keine Gewähr für Leistungen Dritter, insbesondere beigezogener Netzwerkpartner, für die Durchführung von deren Leistungen, für die Geeignetheit oder Sicherheit von Anlagen, Einrichtungen, Räumlichkeiten oder sonstige Flächen. Weddyplans e.U. leistet dafür Gewähr, dass das vereinbarte Budget bestmöglich eingehalten wird. Ausnahme ist die Ausweitung der Wünsche/Anforderungen durch das Brautpaar. In diesem Fall wird die Aufstellung des Budgets dahingehend abgestimmt und neu akkordiert. Für den Fall, dass Weddyplans e.U. feststellen kann, dass der Kostenrahmen ohne Veränderung der Anforderungen überschritten werden würde, verpflichtet sich Xxxxxxxxxx e.U., die Auftraggeber zu informieren und allenfalls eine Zustimmung zur Erweiterung des Kostenrahmens zu vereinbaren oder das Konzept an den Budgetrahmen anzupassen. Die Einholung allenfalls erforderlicher behördlicher Genehmigungen, wie etwa die Anmeldung der Veranstaltung, luftfahrt-, naturschutz- pyrotechnische oder straßenpolizeiliche Genehmigungen, ist vom Leistungsumfang von Weddyplans e.U. nicht automatisch umfasst. Über gesonderten Auftrag kann Xxxxxxxxxx e.U. diese mit der oben erteilten Vollmacht für die Kunden einholen. Sämtliche Mängel müssen im Zusammenhang mit der Veranstaltung allenfalls entstehenden Steuern, Gebühren, Abgaben und Urheberrechtsentgelte (AKM) tragen die Kunden. Eine Haftung für Sachschäden aus leichter Fahrlässigkeit, den Ersatz von dem/der KundIn in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll). Der Kunde hat offensichtliche Fehler der Übersetzung innerhalb einer Woche nach Eingang der Übersetzung zu rügenFolgeschäden oder Schäden aus Ansprüchen Dritter sind ausgeschlossen. 8.2 Zur Mängelbeseitigung hat der/die KundIn best practice translations eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Nachholung und Verbesserung ihrer Leistung zu gewähren. Werden die Mängel innerhalb angemessener Frist von best practice translations behoben, so hat der/die KundIn weder einen Anspruch auf Preisminderung noch auf Wandlung des Vertrages. 8.3 Wenn best practice translations eine Verbesserung verweigert oder die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, bzw. die Verbesserung für den/die KundIn mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wäre, kann der/die KundIn vom Vertrag zurücktreten (Wandlung) oder Herabsetzung des Honorars (Preisminderung) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln besteht kein Recht zur Wandlung des Vertrages (§ 932 Abs. 4 ABGB). 8.4 Gewährleistungsansprüche berechtigen den/die KundIn nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages. Der/die KundIn verzichtet auch auf die Möglichkeit der Aufrechnung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Hochzeitsplanung