Common use of Gewährleistung und Schadenersatz Clause in Contracts

Gewährleistung und Schadenersatz. Schadenersatzansprüche gegen Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. - Das Vorliegen von Mängel ist vom Kunden, der Unternehmer iSd UGB ist, nachzuweisen. § 924 ABGB findet für ihn keine Anwendung. - Der Kunde, der Unternehmer iSd UGB ist, ist verpflichtet, Leistungen, die aufgrund eines Vertrages erbracht werden, innerhalb von 48 Stunden ab Leistungserbringung und spezifiziert schriftlich zu rügen. - Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH haftet nicht für Schäden, ... die im Zuge der Räumung entstanden sind, wenn diese Schäden trotz gehöriger Sorgfalt nicht vermeidbar waren oder die entsprechenden Arbeiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erfolgt sind (z. B. Räumung ohne Sicherheitsabstand zu Randsteinen, Beleuchtungskörpern, Raseneinfassungen, unbe- festigte Flächen wie Kiesuntergrund usw.); ... die durch die Lagerung oder des Zusammenschieben von Schnee und die durch den Einsatz von chemischen Auftaumitteln wie z.B. Auftausalz entstehen (Korrosionsbildung); ... die sich auf bereits geräumten, aber nachträglich durch Dritte (wie insbesondere durch einparkende Fahrzeuge, Straßenräumgeräte, spielende Kinder etc.) verunreinigten, schnee- oder eisbedeckten Flächen ereignen; ... an Bodenflächen, die allenfalls durch den ortsüblichen Einsatz von Räumgeräten (maschinell oder händisch) entstehen; - die auf das Verhalten des Kunden, eines Dritten oder höhere Gewalt zurückzuführen sind. - Sofern Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH Mängel außerhalb der Gewährleistung behebt oder andere Dienst- oder Regieleistungen erbringt, werden diese dem Kunden gemäß der gültigen Preisliste nach Aufwand gesondert verrechnet - Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH haftet für Sachschäden nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung verjährt für Xxxxxx, die Unternehmer iSd UGB sind, in sechs Monaten ab Kenntnis der Kunden von Schaden und Schädiger. - Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH haftet nicht für Schäden, die trotz ordnungsgemäßer Vertragserfüllung entstehen. Die Haftung von Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögens- schäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter und für den Verlust von an Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH übergebenen Schlüssel und Gegenständen sowie für sonstige Schäden wird ausgeschlossen. - Der Kunde ist verpflichtet, die bei Schneelage nicht eindeutig erkennbaren Einfassungen von Grünanlagen und Abgrenzungen der nicht zu räumenden Flächen deutlich zu kennzeichnen.

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Gewährleistung und Schadenersatz. Schadenersatzansprüche gegen Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH sind ausgeschlossenDas Recht auf Gewährleistung und Schadenersatz muss innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend gemacht werden; die Frist beginnt mit dem Tag der Versendung der Ware zu laufen. Quantitäts- und Qualitätsmängel, sofern sie soweit es sich nicht auf vorsätzlichem um versteckte Mängel handelt, müssen innerhalb von 8 Tagen nach Übernahme mittels eingeschriebenen Briefes schriftlich geltend gemacht werden. Wir haften nicht für die der Gebrauchszeit entsprechende natürlich Abnützung, oder grob fahrlässigem Verhalten von Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. - Das Vorliegen von Mängel ist vom Kunden, der Unternehmer iSd UGB ist, nachzuweisen. § 924 ABGB findet für ihn keine Anwendung. - Der Kunde, der Unternehmer iSd UGB ist, ist verpflichtet, LeistungenSchäden, die aufgrund eines Vertrages erbracht werdeninfolge unsachgemäßer Benützung oder Behandlung, innerhalb wie beispielweise falscher Typenwahl oder Montage, Überbeanspruchung, Verschmutzung, Rost, Zerlegung oder Einbau fremder Teile, entstehen. Eine Ersatzlieferung oder Gutschrift kann erst nach Untersuchung und einwandfreier Feststellung der Gewährleistungspflicht durch das Lieferwerk erfolgen. Der Käufer hat die beanstandete Ware zu diesem Zweck für uns kostenlos einzusenden. In dringenden Fällen erhält er nach Möglichkeit eine Ersatzlieferung zum Tagespreis und nach Beendigung der Untersuchung eine Gutschrift nach Maßgabe der Anerkennung durch das Lieferwerk. Bei Inanspruchnahme von 48 Stunden ab Leistungserbringung Ersatzlieferungen oder Gutschriften, sind wir berechtigt, zur Beurteilung zweckdienliche Unterlagen zu verlangen, beispielsweise Einbauzeichnungen und spezifiziert schriftlich zu rügen. - Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH haftet nicht alle für Schädenden Einbau des (der) Wälzlager notwendigen Daten, ... die im Zuge der Räumung entstanden sind, wenn diese Schäden trotz gehöriger Sorgfalt nicht vermeidbar waren oder die entsprechenden Arbeiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erfolgt sind (z. B. Räumung ohne Sicherheitsabstand zu Randsteinen, Beleuchtungskörpern, Raseneinfassungen, unbe- festigte Flächen wie Kiesuntergrund usw.); ... die durch die Lagerung oder des Zusammenschieben von Schnee und die durch den Einsatz von chemischen Auftaumitteln wie z.B. Auftausalz entstehen (Korrosionsbildung); ... Lagerbelastungen, Belastungsverlauf, Nutzungsdauer und dgl., sowie alle in unmittelbarer Einwirkung auf die sich auf bereits geräumtenLagerstelle stehenden anderen Lagerungen zur Begutachtung zu verlangen. Wir haften für Schäden nur, aber nachträglich durch Dritte (wie insbesondere durch einparkende Fahrzeuge, Straßenräumgeräte, spielende Kinder etc.) verunreinigten, schnee- oder eisbedeckten Flächen ereignen; ... an Bodenflächen, die allenfalls durch den ortsüblichen Einsatz von Räumgeräten (maschinell oder händisch) entstehen; - die auf das Verhalten des Kunden, eines Dritten oder höhere Gewalt zurückzuführen sind. - Sofern Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH Mängel außerhalb der Gewährleistung behebt oder andere Dienst- oder Regieleistungen erbringt, werden diese dem Kunden gemäß der gültigen Preisliste nach Aufwand gesondert verrechnet - Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH haftet für Sachschäden nur im Falle von sofern uns vom Käufer Vorsatz oder grober Fahrlässigkeitgrobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung verjährt für Xxxxxxleichte Fahrlässigkeit, die Unternehmer iSd UGB sindder Ersatz von Folgeschäden, in sechs Monaten ab Kenntnis der Kunden wie beispielsweise Produktionsausfälle oder Produktionsstillstände, Aufwendungen für zusätzlich eigene Arbeitsleistung und damit zusammenhängender Aufwendungen, Ersatz von Schaden Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste und Schädiger. - Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH haftet nicht für Schäden, die trotz ordnungsgemäßer Vertragserfüllung entstehen. Die Haftung Ersatz von Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögens- schäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter und für gegen den Verlust von an Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH übergebenen Schlüssel und Gegenständen sowie für sonstige Schäden wird Käufer sind ausgeschlossen. - Der Kunde ist verpflichtet, die bei Schneelage nicht eindeutig erkennbaren Einfassungen Allfällige Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von Grünanlagen und Abgrenzungen der nicht zu räumenden Flächen deutlich zu kennzeichnensechs Monaten.

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Samples: www.roeco.at

Gewährleistung und Schadenersatz. Grundsätzlich anerkennt der Lieferant für seine Produkte die gesetzliche Gewährleistungsfrist für unbewegliche und bewegliche Sachen, verlängert um drei zusätzliche Monate gegenüber dem Handelspartner, zumal der Konsument am letzten Tag seine Mängelrüge und damit Gewährleistung geltend machen könnte. Der Handelspartner verpflichtet sich unverzüglich den Lieferanten über eine solche Mängelrüge durch den Endkunden zu informieren. Für Transportschäden gilt die Regelung in Punkt „Qualität und Art der Lieferung“, Absatz 3. Die Gewährleistung, in Übereinstimmung mit dem Konsumentenschutzgesetz, wird vom Lieferanten für alle verarbeiteten und gelieferten Waren übernommen. Der Lieferant wird dazu den Handelspartner der GARANT Austria betreffend allfällige Gewährleistungsfälle einschließlich daraus abgeleiteter Schadenersatzansprüche gegen Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH sind ausgeschlossenschad- und klaglos halten. Der Lieferant übernimmt im Schadensfall alle Kosten, sofern sie d.h. nicht nur Ersatz des verursachenden und schadhaft gelieferten Materials, wie z.B.: Farbe, Beschaffenheit des Materials, etc., sondern auch die Mangelfolgeschäden wie z.B.: die Kosten für das Entfernen eines schadhaften Teppichbodens, Grundarbeiten, Ausbau von Möbel, Ersatzmiete, Transportkosten, etc. zur Gänze. Der GARANT Austria - Handelspartner ist dazu angehalten, etwaige Nebenkosten und Ersatzleistungen möglichst gering zu halten, damit dem Lieferanten keine übergebührlichen Kosten erwachsen. In strittigen Fällen gilt als vereinbart, dass ein gerichtlich beeideter Sachverständiger die Ursache eines Schadens feststellt. Können sich die Parteien nicht auf vorsätzlichem einen Sachverständigen einigen, legt diesen der Präsident des Handelsgerichts Wien fest. Ebenso sind gesetzliche und vertragliche Schadenersatzzahlungen des Handelspartners an seine Kunden bei nicht termingerechter (schriftlich bestätigter Termin seitens des Lieferanten) oder grob fahrlässigem Verhalten von Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH selbst auf Abruf bestellter Ware durch den Lieferanten zu tragen. Falls diese Verpflichtungen, gegebenenfalls auftretende Mängel eines Produktes nicht entsprechend verbessert oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. - Das Vorliegen von Mängel ist vom Kunden, der Unternehmer iSd UGB ist, nachzuweisen. § 924 ABGB findet für ihn keine Anwendung. - Der Kunde, der Unternehmer iSd UGB istdas Produkt zeitgerecht ausgetauscht werden sowie in dringenden Fällen, ist verpflichtetder Handelspartner berechtigt auf Rechnung und Gefahr des Lieferanten die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen oder von Dritten ergreifen zu lassen, Leistungenunter der Bedingung, die aufgrund eines Vertrages erbracht werdendass der Lieferant möglichst schnell darüber informiert wird. Der Handelspartner ist dazu berechtigt, innerhalb von 48 Stunden ab Leistungserbringung alle Kosten für alle in diesem Artikel „Gewährleistung und Schadenersatz“ genannten Schäden mit den Rechnungen des Lieferanten zu verrechnen, unter der Voraussetzung, dass diese spezifiziert schriftlich zu rügen. - Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH haftet nicht für Schäden, ... die im Zuge der Räumung entstanden und belegt worden sind, wenn diese Schäden trotz gehöriger Sorgfalt nicht vermeidbar waren oder die entsprechenden Arbeiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erfolgt sind (z. B. Räumung ohne Sicherheitsabstand zu Randsteinen, Beleuchtungskörpern, Raseneinfassungen, unbe- festigte Flächen wie Kiesuntergrund usw.); ... die durch die Lagerung oder des Zusammenschieben von Schnee und die durch den Einsatz von chemischen Auftaumitteln wie z.B. Auftausalz entstehen (Korrosionsbildung); ... die sich auf bereits geräumten, aber nachträglich durch Dritte (wie insbesondere durch einparkende Fahrzeuge, Straßenräumgeräte, spielende Kinder etc.) verunreinigten, schnee- oder eisbedeckten Flächen ereignen; ... an Bodenflächen, die allenfalls durch den ortsüblichen Einsatz von Räumgeräten (maschinell oder händisch) entstehen; - die auf das Verhalten des Kunden, eines Dritten oder höhere Gewalt zurückzuführen sind. - Sofern Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH Mängel außerhalb der Gewährleistung behebt oder andere Dienst- oder Regieleistungen erbringt, werden diese dem Kunden gemäß der gültigen Preisliste nach Aufwand gesondert verrechnet - Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH haftet für Sachschäden nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung verjährt für Xxxxxx, die Unternehmer iSd UGB sind, in sechs Monaten ab Kenntnis der Kunden von Schaden und Schädiger. - Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH haftet nicht für Schäden, die trotz ordnungsgemäßer Vertragserfüllung entstehen. Die Haftung von Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögens- schäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter und für den Verlust von an Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH übergebenen Schlüssel und Gegenständen sowie für sonstige Schäden wird ausgeschlossen. - Der Kunde ist verpflichtet, die bei Schneelage nicht eindeutig erkennbaren Einfassungen von Grünanlagen und Abgrenzungen der nicht zu räumenden Flächen deutlich zu kennzeichnen.

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Samples: www.wohnquartier.at

Gewährleistung und Schadenersatz. Schadenersatzansprüche gegen Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH Mängelrügen sind vom Kunden unmittelbar nach Empfang der Lieferung, längstens jedoch binnen 8 Tagen ab Lieferung und noch vor einer Be- oder Verarbeitung bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistungs- und/ oder Schadenersatzansprüchen und/oder Irrtumsanfechtung schriftlich geltend zu machen, berechtigen aber nicht zu Zurückbehaltung der Rechnungsbeträge oder Teile derselben. Für Mängel, welche bei der Untersuchung anlässlich der Lieferung nicht erkannt werden konnten, beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate ab Lieferung und wird durch Verbesserungsversuche weder verlängert noch unterbrochen, sie gilt auch für Teillieferungen. Solche Mängel sind binnen 8 Tagen ab Entdeckung des Mangels bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen und/oder Irrtumsanfechtung schriftlich geltend zu machen, berechtigen aber nicht zur Zurückbehaltung der Rechnungsbeträge oder Teile derselben. Abweichungen der bestellten von der gelieferten Ware, wie etwa falsche Maße oder falsche Ware (Aliudlieferung) müssen binnen 8 Tagen ab Lieferung und noch vor einer Be- oder Verarbeitung geltend gemacht werden, auch wenn die Ware nicht direkt an den Kunden geliefert wird. Anderenfalls gilt die Ware als genehmigt und kann von uns nicht zurückgenommen oder umgetauscht werden. Es ist Aufgabe des Kunden, die Brauchbarkeit unserer Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Zwecke zu prüfen. Unsere Beratung, gleichgültig in Wort oder Schrift, ist unverbindlich und befreit unsere Kunden nicht von der eigenen Prüfung unserer Produkte auf ihre Eignung und für den beabsichtigten Zweck. Schadensersatzansprüche aus diesem Titel sind ausgeschlossen. Bei Nachlieferungen übernehmen wir für die Farbtongleichheit mit Erstlieferung keine Gewähr. Der Kunde hat stets die Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware im Zeitpunkt der Übergabe zu beweisen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. - Das Vorliegen von Mängel ist vom Kunden, der Unternehmer iSd UGB ist, nachzuweisen. die Rechtsvermutung des § 924 ABGB findet für ihn keine Anwendungwird ausdrücklich ausgeschlossen. - Der KundeDie Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne unsere schriftliche Einwilligung der Unternehmer iSd UGB ist, Kunde selbst oder eine von ihm ermächtigte Person Änderungen oder Instandsetzungen an der gelieferten Sache vornimmt. Im Falle der Beanstandung ist der Kunde verpflichtet, Leistungendie Xxxx zunächst anzunehmen, sachgemäß abzuladen und zu lagern. Eine Haftung unsererseits für Mangelfolgeschäden aus dem Titel des Schadenersatzes ist ausgeschlossen. Für diejenigen Waren, die aufgrund eines Vertrages erbracht werdenwir unsererseits vom Zulieferanten bezogen haben, innerhalb leisten wir lediglich Gewähr im Rahmen der und gegen den Lieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche. Wir leisten bei den von 48 Stunden ab Leistungserbringung uns gelieferten Produkten lediglich Gewähr dafür, dass sie die im Verkehr für diese Produkte üblicherweise vorausgesetzten Eigenschaften ausweisen. Für darüber hinausgehend, wie insbesondere in öffentlichen Äußerungen – wie z.B. Werbung und spezifiziert schriftlich zu rügen. in den der Produkte beigefügten Angaben – enthaltenen Eigenschaften - Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH haftet nicht für Schädenleisten wir nur dann Gewähr, ... die wenn diese Eigenschaften von uns im Zuge der Räumung entstanden Auftragserteilung schriftlich zugesichert worden sind. Eine allfällige Gewährleistungspflicht bezieht sich ausnahmslos auf die mangelhafte Ware, wenn diese Schäden trotz gehöriger Sorgfalt nicht vermeidbar waren oder jedoch auf die entsprechenden Arbeiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erfolgt sind (z. B. Räumung ohne Sicherheitsabstand zu Randsteinen, Beleuchtungskörpern, Raseneinfassungen, unbe- festigte Flächen wie Kiesuntergrund usw.); ... für die durch die Lagerung oder des Zusammenschieben von Schnee Mangelbehebung benötigte Arbeitszeit und die Fahrtkosten. Es bleibt unserer Xxxx überlassen, ob wir die Gewährleistungsansprüche durch Austausch, Verbesserung, Preisminimierung oder Wandlung erfüllen. Die Abtretung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen oder dergleichen ist unzulässig. Bei Weiterverkauf der gelieferten Ware durch den Einsatz von chemischen Auftaumitteln wie z.B. Auftausalz entstehen (Korrosionsbildung); ... die sich auf bereits geräumtenKunden entfallen uns gegenüber sämtliche Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung, aber nachträglich durch Dritte (wie insbesondere durch einparkende Fahrzeuge, Straßenräumgeräte, spielende Kinder etc.) verunreinigten, schnee- oder eisbedeckten Flächen ereignen; ... an Bodenflächen, die allenfalls durch den ortsüblichen Einsatz von Räumgeräten (maschinell oder händisch) entstehen; - die auf das Verhalten des Kunden, eines Dritten oder höhere Gewalt zurückzuführen sindRegressrecht gemäß § 933 b ABGB ist ausgeschlossen. - Sofern Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH Mängel außerhalb der Gewährleistung behebt oder andere Dienst- oder Regieleistungen erbringt, werden diese dem Für unsere Kunden gemäß der gültigen Preisliste nach Aufwand gesondert verrechnet - Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH haftet für Sachschäden nur im Falle Rahmen der Geschäftsabwicklung zugefügte Schäden haften wir im Höchstmaß des bei uns bestellten Auftragswertes nur bei eigenem groben Verschulden der für uns tätigen Erfüllungshilfen, ausgenommen Personenschäden, für welche wir bereits bei leichter Fahrlässigkeit haften. Sollte unser Kunde selbst aufgrund des Produkthaftungsgesetztes zur Haftung herangezogen werden, verzichtet er uns gegenüber ausdrücklich auf einen Regress. Bringt unser Kunde die von Vorsatz uns gelieferte Ware außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes in den Verkehr, so verpflichtet er sich, gegenüber seinem Abnehmer die Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz auszuschließen, sofern dies nach dem zwischen ihm und dem Abnehmer anzuwendenden oder grober Fahrlässigkeitvereinbarten Recht möglich ist. Die Haftung verjährt für Xxxxxx, die Unternehmer iSd UGB sind, in sechs Monaten ab Kenntnis Bei Unterlassung dieser Ausschusspflicht ist der Kunden von Schaden und Schädiger. - Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH haftet nicht für Schäden, die trotz ordnungsgemäßer Vertragserfüllung entstehen. Die Haftung von Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögens- schäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter und für den Verlust von an Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH übergebenen Schlüssel und Gegenständen sowie für sonstige Schäden wird ausgeschlossen. - Der Kunde ist Käufer verpflichtet, die bei Schneelage nicht eindeutig erkennbaren Einfassungen von Grünanlagen uns hinsichtlich Ansprüche Dritter aus dem Titel der Produkthaftung schad- und Abgrenzungen der nicht klaglos zu räumenden Flächen deutlich zu kennzeichnenhalten.

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Samples: www.der-einrichter.com

Gewährleistung und Schadenersatz. Schadenersatzansprüche gegen Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH Die Gewährleistungsfrist für bewegliche und unbewegliche Sachen beträgt 5 Jahre + 1 Monat (für Schwarzdecker- und Isolierungsarbeiten 10 Jahre + 1 Monat) und beginnt mit der endgültigen Übernahme des (schlüsselfertigen) Gesamtbauvorhabens durch den Bauherrn. Im Rahmen der Gewährleistung haftet der AN für die sach- und fachgerechte sowie termingemäße Ausführung der beauftragten Leistungen. Jedenfalls haftet der AN in jenem Umfang, in welchem der AG gegenüber seinem Auftraggeber (Bauherrn) die Haftung übernommen hat. Sollte der AN diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, haftet er für alle daraus entstehenden Nachteile einschließlich Folgeschäden und hält den AG diesbezüglich schad- und klaglos. Das Zurückbehaltungsrecht des offenen Werklohnes besteht im gesetzlichen Umfang. Die für die Leistungen des AN behördlich notwendigen Bewilligungen und Genehmigungen sowie Abnahmen, Befunde, Pläne etc. sind ausgeschlossenohne gesonderte Vergütung vom AN zeitgerecht einzuholen und beizubringen (ev. Probebetrieb). Allfällige Auflagen sind zu erfüllen. Innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend gemachte Mängel können vom AG noch ein Jahr ab Ablauf der Gewährleistungsfrist gerichtlich geltend gemacht werden (Klagsfrist). Der AN garantiert für die Mängelfreiheit der Leistung innerhalb der Gewährleistungsfristen. Der AN verzichtet auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. Werden im Fall von Meinungsverschiedenheiten Güte- und/oder Funktionsprüfungen durch eine staatlich autorisierte Versuchsanstalt oder einen einvernehmlich ausgewählten Prüfer durchgeführt, sofern sie trägt derjenige Vertragspartner die Kosten, zu dessen Ungunsten die Prüfung ausgefallen ist. Sämtliche dem AG durch Nichteinhaltung der ausbedungenen Qualität entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des AN. Der AN erklärt bereits jetzt sein Einverständnis für die Behebung von Mängeln durch den AG oder Dritte und die Übernahme der daraus entstehenden Kosten, wenn er seiner Verpflichtung zur Mängelbehebung nicht auf vorsätzlichem nachkommt. Allfällige darüber hinausgehende Ansprüche aus dem Titel des Schadenersatzes bleiben vorbehalten. Kosten, die dem AG direkt oder grob fahrlässigem Verhalten indirekt durch die Überwachung einer Mängelbehebung erwachsen, werden dem AN in Rechnung gestellt. Der AN verpflichtet sich, Gewährleistungsmängel, welche für den Betrieb beeinträchtigend sind, gegebenenfalls auch außerhalb der Normalarbeitszeit innerhalb von Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen24 Stunden zu beheben. - Das Vorliegen von Mängel Eine Schlussfeststellung (Schlusskollaudierung) nach Ablauf der Gewährleistungszeit ist durchzuführen. Diese ist vom KundenAN zeitgerecht in schriftlicher Form zu beantragen. Der AN trägt auf eigene Kosten die Gefahr und das Risiko für seine erbrachten Leistungen bis zur Fertigstellung des Gesamtbauvorhabens und der endgültigen Übernahme der Leistungen des AN durch den Bauherrn bzw. dessen bevollmächtigten Vertreter. Auf Verlangen des Bauherrn werden Gewährleistungsansprüche des AG gegenüber dem AN an den Bauherrn abgetreten. Der AN erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, der Unternehmer iSd UGB istsich auch an den Kosten für allgemeine Bauschäden und Verschmutzungen, nachzuweisen. § 924 ABGB findet für ihn keine Anwendung. - Der Kundederen Verursacher nicht festgestellt werden kann, der Unternehmer iSd UGB ist, ist verpflichtet, Leistungen, die aufgrund eines Vertrages erbracht werden, innerhalb von 48 Stunden ab Leistungserbringung und spezifiziert schriftlich zu rügen. - Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH haftet nicht für Schäden, ... die im Zuge Verhältnis der Räumung entstanden sind, wenn diese Schäden trotz gehöriger Sorgfalt nicht vermeidbar waren oder Auftragssumme aller auf der Baustelle tätigen Unternehmungen zu beteiligen. Diese Kosten werden ohne weiteren Nachweis von der Rechnungssumme in Abzug gebracht. Ansonsten gelten für den Schadenersatz die entsprechenden Arbeiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erfolgt sind (z. B. Räumung ohne Sicherheitsabstand zu Randsteinen, Beleuchtungskörpern, Raseneinfassungen, unbe- festigte Flächen wie Kiesuntergrund usw.); ... die durch die Lagerung oder des Zusammenschieben von Schnee und die durch gesetzlichen Regelungen. Der AN hält den Einsatz von chemischen Auftaumitteln wie z.B. Auftausalz entstehen (Korrosionsbildung); ... die sich auf bereits geräumten, aber nachträglich durch Dritte (wie insbesondere durch einparkende Fahrzeuge, Straßenräumgeräte, spielende Kinder etc.) verunreinigten, schnee- oder eisbedeckten Flächen ereignen; ... an Bodenflächen, die allenfalls durch den ortsüblichen Einsatz von Räumgeräten (maschinell oder händisch) entstehen; - die auf das Verhalten des Kunden, eines Dritten oder höhere Gewalt zurückzuführen sind. - Sofern Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH Mängel außerhalb der Gewährleistung behebt oder andere Dienst- oder Regieleistungen erbringt, werden diese dem Kunden gemäß der gültigen Preisliste nach Aufwand gesondert verrechnet - Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH haftet für Sachschäden nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung verjährt für Xxxxxx, die Unternehmer iSd UGB sind, in sechs Monaten ab Kenntnis der Kunden von Schaden und Schädiger. - Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH haftet nicht für Schäden, die trotz ordnungsgemäßer Vertragserfüllung entstehen. Die Haftung von Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögens- schäden, Schäden aus AG gegenüber Ansprüchen Dritter vollkommen schad- und klaglos und haftet auch für den Verlust von an Xxxx Xxxxxxxxxx GmbH übergebenen Schlüssel und Gegenständen sowie für sonstige Schäden wird ausgeschlossen. - Der Kunde ist verpflichtet, die bei Schneelage nicht eindeutig erkennbaren Einfassungen von Grünanlagen und Abgrenzungen der nicht zu räumenden Flächen deutlich zu kennzeichnenseine Lieferanten (Material).

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Samples: www.seidlbau.at