Gewährleistung und Schadenersatz. 8.1. Die Geltendmachung offensichtlicher Mängel nach Abnahme ist ausgeschlossen. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb der maßgeblichen Gewährleistungsfrist nach § 13 VOB, Teil B, zu rügen.
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Gewährleistung und Schadenersatz. 8.1. 8.1 Die Geltendmachung offensichtlicher Mängel nach der Abnahme ist ausgeschlossen. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb der maßgeblichen Gewährleistungsfrist nach § 13 VOB, Teil B, B zu rügen.
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Gewährleistung und Schadenersatz. 8.1. 7.1 Die Geltendmachung offensichtlicher Mängel nach Abnahme ist ausgeschlossen. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb der maßgeblichen Gewährleistungsfrist Gewährleistungspflicht nach § 13 VOB, Teil B, zu rügen.
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Samples: www.varnholt-metallbau.de
Gewährleistung und Schadenersatz. 8.1. 8.1 Die Geltendmachung offensichtlicher Mängel nach Abnahme ist ausgeschlossen. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb der maßgeblichen Gewährleistungsfrist nach § §13 VOB, VOB Teil B, B zu rügen.
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Samples: www.winkler-metalltechnik.com
Gewährleistung und Schadenersatz. 8.1. Die 8.1 Geltendmachung offensichtlicher Mängel nach Abnahme ist ausgeschlossen. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb der maßgeblichen Gewährleistungsfrist nach § 13 VOB, Teil B, zu rügen.
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Samples: www.uphoff-innovativ.de