Gewährleistungsfristen. Bei Kauf- und Werkvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Durch AGB kann die Gewährleistungsfrist wie folgt verkürzt werden: Neu Käufer ist Verbraucher Zwei Jahre Käufer ist Unternehmer Ein Jahr Gebraucht Käufer ist Verbraucher Ein Jahr Käufer ist Unternehmer Keine Neu Fünf Jahre Gebraucht Käufer ist Verbraucher Ein Jahr Käufer ist Unternehmer Keine Bauwerke Neubau Fünf Jahre Altbau Keine Mängelanzeigepflicht Für nicht offensichtliche Mängel darf die Mängelanzeigefrist nicht kürzer als ein Jahr in den AGB gesetzt werden. Fristbeginn ist der gesetzliche Verjährungsbeginn.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Gewährleistungsfristen. Bei Kauf- und Werkvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist zwei 2 Jahre. Durch AGB kann die Gewährleistungsfrist Ge- währleistungsfrist wie folgt verkürzt werden: Neu Bewegliche Sachen außer Baumaterialien - neu - Käufer ist Xxxxxxxxxxx - Xxxxxx ist Unternehmer 2 Jahre keine - gebraucht - Käufer ist Verbraucher Zwei Jahre - Käufer ist Unternehmer Ein 1 Jahr Gebraucht Käufer ist Verbraucher Ein Jahr Käufer ist Unternehmer Keine Neu Fünf Jahre Gebraucht Käufer ist Verbraucher Ein Jahr Käufer ist Unternehmer Keine Bauwerke Neubau Fünf Jahre Altbau Keine Mängelanzeigepflicht keine Für nicht offensichtliche Mängel darf die Mängelanzeigefrist nicht kürzer als ein Jahr in den AGB gesetzt werden. Fristbeginn ist der gesetzliche Verjährungsbeginn.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Gewährleistungsfristen. Bei Kauf- und Werkvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist zwei 2 Jahre. Durch AGB kann die Gewährleistungsfrist wie folgt verkürzt werden: Neu neu - Käufer ist Verbraucher Zwei 2 Jahre - Käufer ist Unternehmer Ein 1 Jahr Gebraucht gebraucht - Käufer ist Verbraucher Ein 1 Jahr - Käufer ist Unternehmer Keine Neu Fünf Jahre Gebraucht keine - Käufer ist Verbraucher Ein Jahr - Käufer ist Unternehmer Keine Bauwerke Neubau Fünf 5 Jahre Altbau Keine Mängelanzeigepflicht 1 Jahr keine 5 Jahre keine Neu eingebaute Bauteile - Käufer ist Verbraucher 0 Jahre 1 Jahr keine Für nicht offensichtliche Mängel darf die Mängelanzeigefrist nicht kürzer als ein Jahr in den AGB gesetzt werden. Fristbeginn ist der gesetzliche Verjährungsbeginn.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistungsfristen. Bewegliche Sachen außer Baumaterialien 2 Jahre keine - gebraucht - Käufer ist Verbraucher - Käufer ist Unternehmer 1 Jahr keine Bei Kauf- und Werkvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist zwei 2 Jahre. Durch AGB kann die Gewährleistungsfrist Ge- währleistungsfrist wie folgt verkürzt werden: Neu Käufer ist Verbraucher Zwei Jahre Käufer ist Unternehmer Ein Jahr Gebraucht Käufer ist Verbraucher Ein Jahr Käufer ist Unternehmer Keine Neu Fünf Jahre Gebraucht Käufer ist Verbraucher Ein Jahr Käufer ist Unternehmer Keine Bauwerke Neubau Fünf Jahre Altbau Keine Mängelanzeigepflicht Für nicht offensichtliche Mängel darf die Mängelanzeigefrist nicht kürzer als zwei Jahre (bei ge- brauchten Waren: ein Jahr Jahr) in den AGB gesetzt werden. Fristbeginn ist der gesetzliche VerjährungsbeginnVerjäh- rungsbeginn.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Gewährleistungsfristen. Bei Kauf- und Werkvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Durch AGB kann die Gewährleistungsfrist wie folgt verkürzt werden: Neu Käufer ist Verbraucher Zwei Jahre Käufer ist Unternehmer Ein Jahr Gebraucht Käufer ist Verbraucher Ein Jahr Käufer ist Unternehmer Keine Neu Fünf Jahre Gebraucht Käufer ist Verbraucher Ein Jahr Käufer ist Unternehmer Keine Bauwerke Neubau Fünf Jahre Altbau Keine Mängelanzeigepflicht Für nicht offensichtliche Mängel darf die Mängelanzeigefrist nicht kürzer als ein Jahr in den AGB gesetzt werden. Fristbeginn ist der gesetzliche Verjährungsbeginn.
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Samples: General Terms and Conditions (Agb)