Common use of Gewährleistungsfristen Clause in Contracts

Gewährleistungsfristen. Bewegliche Sachen außer Baumaterialien 2 Jahre 1 Jahr - gebraucht - Käufer ist Verbraucher - Käufer ist Unternehmer 1 Jahr keine Baumaterialien (sofern eingebaut) - neu 5 Jahre - gebraucht - Käufer ist Verbraucher - Käufer ist Unternehmer 1 Jahr keine unbebaute Grundstücke keine Bauwerke - Neubau - Altbau 5 Jahre keine Bei Kauf- und Werkvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre. Durch AGB kann die Gewährleistungsfrist wie folgt verkürzt werden: Für nicht offensichtliche Mängel darf die Mängelanzeigefrist nicht kürzer als zwei Jahre (bei gebrauchten Waren: ein Jahr) in den AGB gesetzt werden. Fristbeginn ist der gesetzliche Verjährungsbeginn.

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Samples: www.o3-tech.de, www.derholzhof.de

Gewährleistungsfristen. Bewegliche Sachen außer Baumaterialien - neu - Käufer ist Verbraucher 2 Jahre - Käufer ist Unternehmer 1 Jahr - gebraucht - Käufer ist Verbraucher 1 Jahr - Käufer ist Unternehmer 1 Jahr keine Baumaterialien (sofern eingebaut) - neu 5 Jahre - gebraucht - Käufer ist Verbraucher 1 Jahr - Käufer ist Unternehmer 1 Jahr keine unbebaute Grundstücke keine Bauwerke - Neubau 5 Jahre - Altbau 5 Jahre keine Bei Kauf- und Werkvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre. Durch AGB kann die Gewährleistungsfrist wie folgt verkürzt werden: Für nicht offensichtliche Mängel darf die Mängelanzeigefrist nicht kürzer als zwei Jahre (bei gebrauchten Waren: ein Jahr) in den AGB gesetzt werden. Fristbeginn ist der gesetzliche Verjährungsbeginn.

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Samples: www.casa-elements.de

Gewährleistungsfristen. Bewegliche Sachen außer Baumaterialien 2 Baumaterialien (sofern eingebaut) - neu 5 Jahre 1 Jahr - gebraucht - Käufer ist Verbraucher - Käufer ist Unternehmer 1 Jahr keine Baumaterialien (sofern eingebaut) Bei Kauf- und Werkvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre. Durch AGB kann die Gewährleistungsfrist wie folgt verkürzt werden: - neu 5 - Käufer ist Verbraucher - Käufer ist Unternehmer 2 Jahre 1 Jahr - gebraucht - Käufer ist Verbraucher - Käufer ist Unternehmer 1 Jahr keine unbebaute Grundstücke keine Bauwerke - Neubau - Altbau 5 Jahre keine Bei Kauf- und Werkvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre. Durch AGB kann die Gewährleistungsfrist wie folgt verkürzt werden: Für nicht offensichtliche Mängel darf die Mängelanzeigefrist nicht kürzer als zwei Jahre (bei gebrauchten Waren: ein Jahr) Jahr in den AGB gesetzt werden. Fristbeginn ist der gesetzliche Verjährungsbeginn.

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Gewährleistungsfristen. Bewegliche Sachen außer Baumaterialien Bei Kauf- und Werkvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre. Durch AGB kann die Gewährleistungsfrist wie folgt verkürzt werden: - neu - Käufer ist Verbraucher - Käufer ist Unternehmer 2 Jahre 1 Jahr - gebraucht - Käufer ist Verbraucher - Käufer ist Unternehmer 1 Jahr keine Bewegliche Sachen außer Baumaterialien Baumaterialien (sofern eingebaut) - neu 5 Jahre - gebraucht - Käufer ist Verbraucher - Käufer ist Unternehmer 1 Jahr keine unbebaute Grundstücke keine Bauwerke - Neubau - Altbau 5 Jahre keine Bei Kauf- und Werkvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre. Durch AGB kann die Gewährleistungsfrist wie folgt verkürzt werden: Für nicht offensichtliche Mängel darf die Mängelanzeigefrist nicht kürzer als zwei Jahre (bei gebrauchten Waren: ein Jahr) Jahr in den AGB gesetzt werden. Fristbeginn ist der gesetzliche Verjährungsbeginn.

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Samples: www.besel-kmb.de

Gewährleistungsfristen. Bewegliche Sachen außer Baumaterialien 2 Jahre 1 Jahr - gebraucht - Käufer ist Verbraucher - Käufer ist Unternehmer 1 Jahr keine Baumaterialien (sofern eingebaut) - neu 5 Jahre - gebraucht - Käufer ist Verbraucher - Käufer ist Unternehmer 1 Jahr keine unbebaute Grundstücke keine Bauwerke - Neubau - Altbau 5 Jahre keine Bei Kauf- und Werkvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre. Durch AGB kann die Gewährleistungsfrist wie folgt verkürzt werden: Bewegliche Sachen außer Baumaterialien - neu - Käufer ist Verbraucher 2 Jahre - Käufer ist Unternehmer 1 Jahr - gebraucht - Käufer ist Verbraucher 1 Jahr - Käufer ist Unternehmer keine Baumaterialien (sofern eingebaut) - neu 5 Jahre - gebraucht - Käufer ist Verbraucher 1 Jahr - Käufer ist Unternehmer keine unbebaute Grundstücke keine Bauwerke - Neubau 5 Jahre - Altbau keine Für nicht offensichtliche Mängel darf die Mängelanzeigefrist nicht kürzer als zwei Jahre (bei gebrauchten Waren: ein Jahr) Jahr in den AGB gesetzt werden. Fristbeginn ist der gesetzliche Verjährungsbeginn.

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Samples: www.ihk-muenchen.de