Common use of Gewährleistungsfristen Clause in Contracts

Gewährleistungsfristen. Sofern Xxxxxxx nichts anderes bestimmt hat, gelten für die Gewährleistung nach Ziffer 7.1 folgende Gewährleistungsfristen: a) Waren: 12 Monate nach der erstmaligen Inbetriebnahme jedoch höchstens 18 Monate nach Lieferung (bzw. 14 Tage nach Lieferung bei PolyOil®-Produkten). b) Dienstleistungen: 90 Tage nach Abschluss der Dienstleistungen. c) Reparierte oder ersetzte Waren und erneut ausgeführte Dienstleistungen: 90 Tage (bzw. 14 Tage bei PolyOil®- Produkten) nach Lieferung des Ersatzes bzw. nach Abschluss der Reparatur oder der erneuten Ausführung oder -wenn länger- bis zum Ende der ursprünglichen Gewährleistungsfrist.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Angebots Und Verkaufsbedingungen, Allgemeine Angebots Und Verkaufsbedingungen

Gewährleistungsfristen. Sofern Xxxxxxx nichts anderes bestimmt hat, gelten für die Gewährleistung nach Ziffer 7.1 folgende Gewährleistungsfristen: a) Waren: 12 Monate nach der erstmaligen Inbetriebnahme jedoch höchstens 18 Monate nach Lieferung (bzw. 14 Tage nach Lieferung bei PolyOil®-Produkten). b) Dienstleistungen: 90 Tage nach Abschluss der Dienstleistungen. c) Reparierte oder ersetzte Waren und erneut ausgeführte Dienstleistungen: 90 Tage (bzw. 14 Tage bei PolyOil®- Produkten) nach Lieferung des Ersatzes bzw. nach Abschluss der Reparatur oder der erneuten Ausführung für 90 Tage (bzw. 14 Tage bei PolyOil®- Produkten) oder -wenn länger- wenn länger bis zum Ende der ursprünglichen Gewährleistungsfrist.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Angebots Und Verkaufsbedingungen, Allgemeine Angebots Und Verkaufsbedingungen