Gewährleistungsfristen. Bewegliche Sachen außer Baumaterialien - neu - Käufer ist Verbraucher 2 Jahre - Käufer ist Unternehmer 1 Jahr - gebraucht - Käufer ist Verbraucher 1 Jahr - Käufer ist Unternehmer keine Baumaterialien (sofern eingebaut) - neu 5 Jahre - gebraucht - Käufer ist Verbraucher 1 Jahr - Käufer ist Unternehmer keine unbebaute Grundstücke keine Bauwerke - Neubau 5 Jahre - Altbau keine Für nicht offensichtliche Mängel darf die Mängelanzeigefrist nicht kürzer als zwei Jahre (bei gebrauchten Waren: ein Jahr) in den AGB gesetzt werden. Fristbeginn ist der gesetzliche Verjährungsbeginn.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Agb)
Gewährleistungsfristen. Bewegliche Sachen außer Baumaterialien Bei Kauf- und Werkvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre. Durch AGB kann die Gewährleistungsfrist wie folgt verkürzt werden: - neu - Käufer ist Verbraucher 2 Jahre - Käufer ist Unternehmer 2 Jahre 1 Jahr - gebraucht - Käufer ist Verbraucher 1 Jahr - Käufer ist Unternehmer 1 Jahr keine Bewegliche Sachen außer Baumaterialien Baumaterialien (sofern eingebaut) - neu 5 Jahre - gebraucht - Käufer ist Verbraucher 1 Jahr - Käufer ist Unternehmer 1 Jahr keine unbebaute Grundstücke keine Bauwerke - Neubau - Altbau 5 Jahre - Altbau keine Für nicht offensichtliche Mängel darf die Mängelanzeigefrist nicht kürzer als zwei Jahre (bei gebrauchten Waren: ein Jahr) Jahr in den AGB gesetzt werden. Fristbeginn ist der gesetzliche Verjährungsbeginn.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Gewährleistungsfristen. Bei Kauf- und Werkvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre. Durch AGB kann die Gewährleistungsfrist wie folgt verkürzt werden: Bewegliche Sachen außer Baumaterialien - neu - Käufer ist Verbraucher 2 Jahre - Käufer ist Unternehmer 1 Jahr - gebraucht - Käufer ist Verbraucher 1 Jahr - Käufer ist Unternehmer keine Baumaterialien (sofern eingebaut) - neu 5 Jahre - gebraucht - Käufer ist Verbraucher 1 Jahr - Käufer ist Unternehmer keine unbebaute Grundstücke keine Bauwerke - Neubau 5 Jahre - Altbau keine Für nicht offensichtliche Mängel darf die Mängelanzeigefrist nicht kürzer als zwei Jahre (bei gebrauchten Waren: ein Jahr) Jahr in den AGB gesetzt werden. Fristbeginn ist der gesetzliche Verjährungsbeginn.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Agb)
Gewährleistungsfristen. Bewegliche Sachen außer Baumaterialien - neu - Käufer ist Verbraucher 2 Jahre - Käufer ist Unternehmer 1 Jahr - gebraucht - Käufer ist Verbraucher 1 Jahr - Käufer ist Unternehmer keine Baumaterialien (sofern eingebaut) - neu 5 Jahre - gebraucht - Käufer ist Verbraucher 1 Jahr - Käufer ist Unternehmer 1 Jahr keine unbebaute Grundstücke keine Bauwerke - Neubau - Altbau 5 Jahre keine Bei Kauf- und Werkvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre. Durch AGB kann die Gewährleistungsfrist wie folgt verkürzt werden. Die Gewährleistung kann nur gegeben werden, wenn die übergebenen Anlagen gemäß der Herstellerangabe gewartet werden. Diese sind in schriftlicher Form zu dokumentieren. - Altbau neu - Käufer ist Verbraucher - Käufer ist Unternehmer 2 Jahre 1 Jahr - gebraucht - Käufer ist Verbraucher - Käufer ist Unternehmer 1 Jahr keine Für nicht offensichtliche Mängel darf die Mängelanzeigefrist nicht kürzer als zwei Jahre (bei gebrauchten Waren: ein Jahr) in den AGB gesetzt werden. Fristbeginn ist der gesetzliche Verjährungsbeginn.
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