Graffitischäden. Versichert sind die erforderlichen Kosten für die Beseitigung von Schäden durch Graffiti (Verunstaltung durch Farben oder Lacke), die durch unbefugte Dritte an Außenseiten von versicherten Sachen im Sinne von A 6 VGB 2021 der Continentale verursacht werden.
Graffitischäden a) Versichert sind die erforderlichen Kosten für die Beseitigung von Schäden durch Graffiti (Verunstaltung durch Farben oder Lacke), die durch unbefugte Dritte an Außenseiten von versi- cherten Sachen im Sinne von A § 6 verursacht werden.
b) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Schaden dem Versicherer und der zuständigen Polizeidienststelle unverzüg- lich anzuzeigen.
c) Die Entschädigung ist je Versicherungsfall begrenzt auf 5.000 EUR.
d) Es gilt eine Selbstbeteiligung von 10 Prozent des Schadens vereinbart. Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um die vereinbarte Selbstbeteiligung gekürzt.
Graffitischäden. Wir ersetzen auch Kosten für die Beseitigung von Schäden durch Graf- fiti, das unbefugte Personen außen an versicherten Gebäuden ange- bracht haben. Graffiti ist die Verunstaltung von Gebäuden durch Farben oder Lacke.
Graffitischäden. Versichert sind die notwendigen Kosten für die Beseitigung von Schäden durch Graffiti (Verunstaltung durch Farben und Lacke), die unbefugte Dritte an Außenseiten von versicherten Sachen im Sinne dieses Vertrages verursacht werden. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt. Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um 500 EUR gekürzt. Die Versicherung erstreckt sich nicht auf:
a) Schäden, die der Mieter an der eigenen Mietsache verursacht hat;
b) Schäden durch Betriebsangehörige und fremde im Betrieb tätige Personen
Graffitischäden. Versichert sind je nach vereinbarter Produktlinie die notwendigen Kosten für die Beseitigung von Schäden durch Graffiti (Verunstaltung durch Farben oder Lacke), die durch unbefugte Dritte an versicherten Sachen verursacht werden. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Schaden dem Versicherer und der zuständigen Polizeidienststelle unverzüglich anzuzeigen. Je nach vereinbarter Produktlinie ist die Entschädigung für versicherte Kosten je Versicherungs- fall begrenzt auf: Produktlinie Versicherungsschutz Gothaer Hausrat Basis Nicht versichert Gothaer Hausrat Plus Nicht versichert Gothaer Hausrat Premium 100 Prozent der Versicherungssumme
Graffitischäden. (1) Welche Kosten sind versichert?
(2) Welche Entschädigungsgrenze gilt?
(3) Welche Schäden sind nicht versichert?
(4) Xxxxxx besondere Obliegenheit nach Eintritt des Versiche- rungsfalls müssen Sie beachten?