Common use of Grundleistungen Clause in Contracts

Grundleistungen. Zu den Grundleistungen der Verwaltung gehören insbesondere die unabdingbaren, in § 27 Abs. 1 und 2 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben. Die Grundleistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange.

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Samples: Verwaltervertrag, Verwaltervertrag, Verwaltervertrag

Grundleistungen. Zu den Grundleistungen der Verwaltung gehören insbesondere die unabdingbaren, in den §§ 27 Abs. 1 und 2 28 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben. Die Grundleistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange. Dieser Aufwand ist mit dem vereinbarten, pauschalen Verwaltungsentgelt abgegolten.

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Samples: Verwaltervertrag

Grundleistungen. Zu den Grundleistungen der Verwaltung gehören insbesondere die unabdingbaren, in den § 27 Abs. Absatz 1 und 2 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben. Die Grundleistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange. Dieser Aufwand ist mit dem vereinbarten, pauschalen Verwaltungsentgelt abgegolten.

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Samples: Verwaltungsvertrag

Grundleistungen. Zu den Grundleistungen der Verwaltung gehören insbesondere die unabdingbaren, in den § 27 Abs. Absatz 1 und 2 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben. Die Grundleistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange.

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Samples: Weg Verwaltervertrag