Gründungskosten. Die Kosten für die Gründung des OGAW und die Erstausgabe von Anteilen werden zu Lasten des Fondsvermögens über fünf Jahre abgeschrieben.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Gründungskosten. Die Kosten für die Gründung des OGAW und die Erstausgabe von Anteilen werden zu Lasten des Fondsvermögens Vermögens des OGAW über fünf Jahre abgeschrieben.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Gründungskosten. Die Kosten für die Gründung des OGAW und die Erstausgabe von Anteilen werden zu Lasten des Fondsvermögens über fünf 5 Jahre abgeschrieben.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Gründungskosten. Die Kosten für die Gründung des OGAW und die Erstausgabe von Anteilen werden zu Lasten des Fondsvermögens Vermögens über fünf 5 Jahre abgeschrieben.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Gründungskosten. Die Kosten für die Gründung des OGAW und die Erstausgabe von Anteilen werden zu Lasten des Fondsvermögens Vermögens der bei Gründung bestehenden Teilfonds über fünf Jahre abgeschrieben. Die Aufteilung der Gründungskosten erfolgt pro rata auf die jeweiligen Teilfondsvermögen. Kosten, die im Zusammenhang mit der Auflegung weiterer Teilfonds entstehen, werden zu Lasten des jeweiligen Teilfondsvermögens, dem sie zuzurechnen sind, über fünf Jahre abgeschrieben.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Gründungskosten. Die Kosten für die Gründung des OGAW und die Erstausgabe von Anteilen werden zu Lasten des Fondsvermögens Vermögens der bei Gründung bestehenden Teilfonds über fünf 5 Jahre abgeschrieben. Die Aufteilung der Gründungskosten erfolgt pro rata auf die jeweiligen Teilfondsvermögen. Kosten, die im Zusammenhang mit der Auflegung weiterer Teilfonds entstehen, wer- den zu Lasten des jeweiligen Teilfondsvermögens, dem sie zuzurechnen sind über 5 Jahre abgeschrieben.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Gründungskosten. Die Kosten für die Gründung des OGAW und die Erstausgabe von Anteilen werden zu Lasten des Fondsvermögens Vermögens der bei Gründung bestehenden Teilfonds über fünf 5 Jahre abgeschrieben. Die Aufteilung der Gründungskosten erfolgt pro rata auf die jeweiligen Teilfondsvermögen. Kosten, die im Zusammenhang mit der Auflegung weiterer Teilfonds entstehen, wer- den zu Lasten des jeweiligen Teilfondsvermögens, dem sie zuzurechnen sind, über 5 Jahre abgeschrieben.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Gründungskosten. Die Kosten für die Gründung des OGAW und die Erstausgabe von Anteilen werden zu Lasten des Fondsvermögens Vermögens der bei Gründung bestehenden Teilfonds über fünf 5 Jahre abgeschrieben. Die Aufteilung der Gründungskosten erfolgt pro rata auf die jeweiligen Teilfondsvermögen. Kosten, die im Zusam- menhang mit der Auflegung weiterer Teilfonds entstehen, werden zu Lasten des jeweiligen Teil- fondsvermögens, dem sie zuzurechnen sind, über 5 Jahre abgeschrieben.
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Samples: Prospectus and Trust Agreement
Gründungskosten. Die Kosten für die Gründung des OGAW und die Erstausgabe von Anteilen werden zu Lasten des Fondsvermögens Vermögens der bei Gründung bestehenden Teilfonds über max. fünf Jahre abgeschrieben. Die Aufteilung der Gründungskosten erfolgt pro rata auf die jeweiligen Teilfondsvermögen. Kosten, die im Zusammenhang mit der Auflegung weiterer Teilfonds entstehen, werden zu Lasten des jeweiligen Teilfondsvermögens, dem sie zuzurechnen sind, über max. fünf Jahre abgeschrieben.
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Samples: Prospectus and Trust Agreement
Gründungskosten. Die Kosten für die Gründung des OGAW und die Erstausgabe von Anteilen werden zu Lasten des Fondsvermögens Vermögens der bei Gründung bestehenden Teilfonds über fünf 5 Jahre abgeschrieben. Die Aufteilung der Gründungskosten erfolgt pro rata auf die jeweiligen Teilfondsvermögen. Kosten, die im Zu- sammenhang mit der Auflegung weiterer Teilfonds entstehen, werden zu Lasten des jeweiligen Teilfondsvermögens, dem sie zuzurechnen sind, über 5 Jahre abgeschrieben.
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Samples: Prospectus and Trust Agreement