Gründungskosten. Die Kosten für die Gründung des AIF und die Erstausgabe von Anteilen können zu Lasten des Fondsvermögens über maximal fünf Jahre abgeschrieben werden. Die Aufteilung der Gründungskosten erfolgt pro rata auf die jeweiligen Anteilsklassen. Kosten, die im Zusammenhang mit der Auflegung weiterer Anteilsklassen entstehen, werden zu Lasten der jeweiligen Anteilsklasse, der sie zuzurechnen sind, über maximal fünf Jahre abgeschrieben.
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Gründungskosten. Die Kosten für die Gründung des AIF und die Erstausgabe von Anteilen können werden zu Lasten des Fondsvermögens Vermögens über maximal fünf Jahre abgeschrieben werdenmax. Die Aufteilung der Gründungskosten erfolgt pro rata auf die jeweiligen Anteilsklassen. Kosten, die im Zusammenhang mit der Auflegung weiterer Anteilsklassen entstehen, werden zu Lasten der jeweiligen Anteilsklasse, der sie zuzurechnen sind, über maximal fünf 5 Jahre abgeschrieben.
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Gründungskosten. Die Kosten für die Gründung des AIF und die Erstausgabe von Anteilen können werden zu Lasten des Fondsvermögens über maximal fünf Jahre abgeschrieben werdenmax. Die Aufteilung der Gründungskosten erfolgt pro rata auf die jeweiligen Anteilsklassen. Kosten, die im Zusammenhang mit der Auflegung weiterer Anteilsklassen entstehen, werden zu Lasten der jeweiligen Anteilsklasse, der sie zuzurechnen sind, über maximal fünf 5 Jahre abgeschrieben.
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Gründungskosten. Die Kosten für die Gründung des AIF und die Erstausgabe von Anteilen können werden zu Lasten des Fondsvermögens Vermögens der bei Gründung bestehenden Teilfonds über maximal fünf max. 5 Jahre abgeschrieben werdenabgeschrieben. Die Aufteilung der Gründungskosten erfolgt pro rata auf die jeweiligen AnteilsklassenTeilfondsvermögen. Kosten, die im Zusammenhang mit der Auflegung weiterer Anteilsklassen Teilfonds entstehen, werden zu Lasten der des jeweiligen AnteilsklasseTeilfondsvermögens, der dem sie zuzurechnen sind, über maximal fünf max. 5 Jahre abgeschrieben.
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Gründungskosten. Die Kosten für die Gründung des AIF und die Erstausgabe von Anteilen können werden zu Lasten des Fondsvermögens Vermögens des AIF über maximal fünf Jahre abgeschrieben werdenabgeschrieben. Die Aufteilung der Gründungskosten erfolgt pro rata auf die jeweiligen Anteilsklassen. Kosten, die im Zusammenhang mit der Auflegung weiterer Anteilsklassen entstehen, werden zu Lasten der jeweiligen Anteilsklasse, der sie zuzurechnen sind, über maximal fünf Jahre abgeschriebendas Vermögen des AIF.
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