Gründungskosten. Die Kosten für die Gründung des OGAW und die Erstausgabe von Anteilen werden zu Lasten des Vermögens des OGAW über 5 Jahre abgeschrieben.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Gründungskosten. Die Kosten für die Gründung des OGAW und die Erstausgabe von Anteilen werden zu Lasten des Vermögens des OGAW über 5 Jahre abgeschrieben.
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