Gurtpflicht. Jeder Reisende ist selbst dafür verantwortlich die in Reisebussen gesetzlich vorgeschriebene Gurtpflicht einzuhalten. Nach einer einmaligen entsprechenden Ermahnung durch den Kapitän kann es bei Missachten dieses Punktes zum Ausschluss des Reisenden kommen, vgl. Punkt 1.5.5.
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