Güteprüfung. Ist eine Güteprüfung, also eine Prüfung der Leistung auf Erfüllung der ver- traglich vereinbarten technischen und damit verbundenen organisato- rischen Anforderungen durch das Auswärtige Amt, unabhängig von einer Abnahme, individuell abgesprochen, dann richtet sich diese nach den ge- setzlichen Bestimmungen des § 12 VOL/B.
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Güteprüfung. Ist eine Güteprüfung, also eine Prüfung der Leistung auf Erfüllung der ver- traglich vertraglich vereinbarten technischen und damit verbundenen organisato- rischen organisatorischen Anforderungen durch das Auswärtige Amt, unabhängig von einer Abnahme, individuell abgesprochen, dann richtet sich diese nach den ge- setzlichen gesetzlichen Bestimmungen des § 12 VOL/B.
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Güteprüfung. Ist eine Güteprüfung, also eine Prüfung der Leistung auf Erfüllung der ver- traglich vertraglich vereinbarten technischen und damit verbundenen organisato- rischen organisatorischen Anforderungen durch das Bundesamt für Auswärtige AmtAngelegenheiten, unabhängig von einer Abnahme, individuell abgesprochen, dann richtet sich diese nach den ge- setzlichen gesetzlichen Bestimmungen des § 12 VOL/B.
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