Höhe Musterklauseln

Höhe. Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden bzw. Ticketinhabers hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt sowie, im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse bzw. Gewinne. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass die Vertragsstrafe die durch den Weiterverkauf erzielten Erlöse bzw. Gewinne übersteigen kann.
Höhe. Der Mehrjährigkeitsrabatt beträgt bei mindestens 5-jährigen Versi- cherungsverträgen für diese vereinbarte Vertragsdauer 10 % des Vor- beitragssatzes.
Höhe. Das Sterbegeld beträgt: 2.1 bei einer Betriebszugehörigkeit am Tage des Todes von mehr als ei- nem Jahr 1 Wochenlohn, 2.2 bei einer Betriebszugehörigkeit am Tage des Todes von mehr als fünf Jahren 3 Wochenlöhne, 2.3 bei einer Betriebszugehörigkeit am Tage des Todes von mehr als zehn Jahren 4 Wochenlöhne.
Höhe. Die Höhe des Wahltarifkrankengeldes können
Höhe. Zahlungsverfahren
Höhe. Für jede Installation des Programms, die wegen der Missachtung der unter Ziffer IV. 1. stehenden Verpflichtungen beim Lizenz- nehmer oder Dritten vorgenommen werden konnte, bezahlt der Lizenznehmer eine Vertragsstrafe in Höhe des 2-fachen der vollen Lizenzzahlung laut jeweils aktueller Preisliste des Lizenzgebers für das betroffene Produkt.
Höhe. Die Wartungsgebühren für Software ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste.
Höhe. Die Leistungen betragen 55 % der im jeweiligen Auszahlungszeitpunkt fälligen tariflichen Vergütung. Die Leistungen gelten als Einmalleistungen im Sinne der sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften.
Höhe. 5.1.1 Elementarereignisse: 10% der Entschädigung, jedoch mindestens Fr. 1 000.– und höchstens Fr. 10 000.–. 5.1.2 Transportschäden: Fr. 500.–. 5.1.3 Diebstahlschäden: Fr. 200.–. 5.1.4 NaturPlus: Fr. 200.–. 5.1.5 InventarPlus: Fr. 200.–. 5.1.6 FixPlus: Fr. 200.–.
Höhe. Die Altersrente wird durch Multiplikation des Altersguthabens beim Rücktritt mit dem vom Stif- tungsrat bestimmten Umwandlungssatz berechnet, entspricht jedoch mindestens der Alters- rente nach BVG. Die jährlich auszuzahlende Rente ist auf CHF 84'000 begrenzt, unabhängig in welchem Alter der Rentenbeginn erfolgt. Der nicht für die Finanzierung der auszuzahlenden Rente benötigte Teil des Altersguthaben wird als Alterskapital fällig und ausgerichtet.