Haftpflicht. 34.1 Der Arbeitnehmende haftet für allen Schaden, den er absichtlich oder fahrlässig verursacht hat. Er ist verpflichtet, einen Schaden sofort zu melden.
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Samples: www.gbs-gruene-berufe.ch, www.jardinsuisse-aargau.ch
Haftpflicht. 34.1 a) Der Arbeitnehmende Arbeitnehmer haftet für allen Schaden, den er absichtlich oder fahrlässig verursacht hatfahr- lässig verursacht. Er ist verpflichtet, einen Schaden sofort zu melden.
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Samples: www.prk-gaertner.ch, gav.arbeitsrechtler.ch
Haftpflicht. 34.1 a) Der Arbeitnehmende Arbeitnehmer haftet dem Arbeitgeber gegenüber für allen Schaden, den er absichtlich oder fahrlässig verursacht hatverursacht. Er ist verpflichtet, einen solchen Schaden sofort zu melden.
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Samples: gav.arbeitsrechtler.ch
Haftpflicht. 34.1 30.1 Der Arbeitnehmende Arbeitnehmer haftet für allen Schaden, den er absichtlich oder fahrlässig verursacht hat. Er ist verpflichtet, einen Schaden sofort zu melden.
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Haftpflicht. 34.1 a) Der Arbeitnehmende Arbeitnehmer haftet für allen Schaden, den er absichtlich absichtlich, fahrlässig oder grob fahrlässig verursacht hatverursacht. Er ist verpflichtet, einen Schaden sofort zu melden.
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Samples: www.prk-gaertner.ch