Haftung auf Schadenersatz. 4.1 Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen.
4.2 Für sonstige Schäden gilt Folgendes:
4.2.1 Für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen.
4.2.2 Für Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten infolge leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis zu maximal zum doppelten Wert des Liefergegenstandes begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind dabei solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
4.2.3 Schadenersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung von Nebenpflichten oder nicht wesentlichen Pflichten im Falle leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.
4.2.4 Schadenersatzansprüche aus Verzug, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, sind ausgeschlossen; die gesetzlichen Rechte des Käufers nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben unberührt.
4.3 Die Haftungsausschlüsse oder Beschränkungen gelten nicht, sofern der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
4.4 Der Anspruch des Käufers auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen anstelle des Schadenersatzes statt der Leistung bleibt unberührt.
Haftung auf Schadenersatz. 3.1. Bei einer Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen, eigenen Pflichtverletzung o- der einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Ver- treter oder unser Erfüllungsgehilfen be- ruht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.
3.2. Für sonstige Schäden gilt Folgendes: • Für Xxxxxxx, die auf einer groben, eige- nen fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Ver- treter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestim- mungen. • Für Xxxxxxx, die auf der Verletzung we- sentlicher Vertragspflichten infolge unse- rer eigenen, leichten Fahrlässigkeit, unse- rer gesetzlichen Vertreter oder unserer Er- füllungsgehilfen beruhen, ist unsere Haf- tung auf den vorhersehbaren vertragstypi- schen Schaden höchstens jedoch auf das Zweifache des Wertes des Liefergegen- standes begrenzt. • Schadenersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung von Neben- pflichten oder nicht wesentlichen Pflichten im Falle leichter Fahrlässigkeit sind ausge- schlossen. • Schadenersatzansprüche aus Verzug, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, sind ausgeschlossen; die gesetzlichen Rechte des Käufers nach Ablauf einer angemesse- nen Nachfrist bleiben unberührt. Die Haftungsausschlüsse oder Beschrän- kungen gelten nicht, sofern wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Der Anspruch des Käufers auf Ersatz vergeblicher Aufwen- dungen anstelle des Schadenersatzes statt der Leistung bleibt unberührt
Haftung auf Schadenersatz. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Haftung auf Schadenersatz. Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Rittmeyer GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, haftet die Rittmeyer GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Xxxxxxx, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten infolge leichter Fahrlässigkeit der Rittmeyer GmbH, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung der Rittmeyer GmbH auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis maximal zum doppelten Wert des Liefergegenstandes begrenzt. Schadenersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung von Nebenpflichten oder nicht wesentlichen Pflichten im Falle leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.
Haftung auf Schadenersatz. Gewährleistungsfrist, sonstige Verjährung
Haftung auf Schadenersatz. Eine Haftung des Versteigerers ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs und auch nach Ablauf einer dem Versteigerer etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Der Versteigerer haftet insbesondere nicht für die über die Zugangseinrichtungen abrufbaren und eingegebenen Informationen – weder für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität noch für deren Rechtmäßigkeit oder Unbelastetheit von Rechten Dritter -, für Schäden an Rechtsgütern des Bieters sowie entgangenen Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare Folgeschäden.
Haftung auf Schadenersatz. Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Firma Xxxx Xxxx oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, haftet die Firma Xxxx Xxxx nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Xxxxxxx, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten infolge leichter Fahrlässigkeit der Firma Xxxx Xxxx , seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung der Firma Xxxx Xxxx auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis maximal zum doppelten Wert des Liefergegenstandes begrenzt. Schadenersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung von Nebenpflichten oder nicht wesentlichen Pflichten im Falle leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.
Haftung auf Schadenersatz. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst (Anlage inklusive Embedded Software oder Softwareupdates) entstanden sind, haften wir – gleich aus welchen Rechtsgründen – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haften wir auch bei einfacher Fahrlässigkeit für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, im letztgenannten Fall jedoch nur begrenzt auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben oder soweit wir nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- und Sachschäden zwingend haften.
Haftung auf Schadenersatz. Auf Schadensersatz haftet der Auftragnehmer - gleich aus welchem Rechtsgrund - im Rahmen der Verschuldenshaftung nur
a. im Falle von vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch ihn selbst, seinen gesetzlichen Vertreter oder seinen Erfüllungsgehilfen, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auch im Falle von fahrlässiger Pflichtverletzung;
b. bei Vorliegen von Mängeln, die der Auftragnehmer arglistig verschwiegen hat;
c. im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Werkes;
d. im Falle der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz;
e. für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist der Schadensersatz des Auftraggebers jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt, soweit nicht wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
Haftung auf Schadenersatz. 3.1. Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen, eigenen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässi- gen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unser Erfüllungsgehilfen beruht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.
3.2. Für sonstige Schäden gilt Folgendes: • Für Xxxxxxx, die auf einer groben, eigenen fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unserer ge- setzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. • Für Xxxxxxx, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten infolge unserer eigenen, leichten Fahrlässigkeit, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden höchstens jedoch auf das Zweifache des Wertes des Liefergegenstandes begrenzt. • Schadenersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung von Nebenpflichten oder nicht wesentlichen Pflichten im Falle leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. • Schadenersatzansprüche aus Verzug, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, sind ausgeschlossen; die gesetzlichen Rechte des Käufers nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben unberührt. Die Haftungsausschlüsse oder Beschränkungen gelten nicht, sofern wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Der Anspruch des Käufers auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen anstelle des Schadenersatzes statt der Leistung bleibt unberührt