Haftung auf Schadensersatz. 1. Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist nach Maßgabe dieser Ziffer A.XI. eingeschränkt. Gleiches gilt für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen der Mangelhaftigkeit unserer Lieferungen und Leistungen. 2. Wir haften unbeschränkt, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben, es sich um Schäden handelt, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren oder sich die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz oder anderen zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ergibt. Diese Haftung bleibt unberührt von den nachfolgenden Bestimmungen. 3. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, bleibt von den folgenden Bestimmungen auch unsere Haftung für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unberührt. 4. Im Fall einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten, unerheblichen Pflichtverletzungen), nur für Schäden, soweit es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist jedoch beschränkt auf Schäden, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt hätten voraussehen müssen. 5. Sofern wir dem Grunde nach zu Schadensersatz verpflichtet sind, haften wir a) für Sachschäden und daraus resultierende Vermögensschäden beschränkt auf 2,5% des Jahresnettoumsatzes des vorangegangenen Kalenderjahres mit dem Kunden pro Schadensereignis, maximal 5% des Jahresnettoumsatzes des vorangegangenen Kalenderjahres mit dem Kunden pro Jahr. Sollte mit dem Kunden kein Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr entstanden sein, gilt stattdessen der Umsatz des Kalenderjahres des Schadensereignisses als Bezugsgröße. Diese Beschränkung der Haftung gilt auch bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Begrenzung des Haftungsumfangs gilt abweichend von Ziffer A.XI.3. dieser AGB auch im Fall einer Haftung aus grober Fahrlässigkeit. b) bei mittelbaren Schäden und Schäden, die Folge von Mängeln unserer Lieferung oder Leistung sind, auf solche Schäden, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Lieferung oder Leistung typischerweise zu erwarten sind. Eine Haftung für entgangene Gewinne und Einnahmen ist in diesen Fällen ausgeschlossen. c) bei Vertragsstrafen und pauschalisiertem Schadensersatz, die/den der Kunde im Zusammenhang mit unserer Lieferung oder Leistung an Dritte schuldet, haften wir auf diese nur, falls dies mit uns ausdrücklich in Textform vereinbart ist oder der Kunde uns vor unserem Vertragsschluss mit ihm in Textform auf dieses Risiko hingewiesen hat. 6. Unabhängig vom Vertretenmüssen haften wir nicht für technische Auskünfte, die wir geben oder beratend tätig werden, sofern diese Auskünfte oder Beratung nicht zu unserem geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang einschließlich Nebenpflichten gehören. In solchen Fällen erfolgt dies aus reiner Gefälligkeit und unter Ausschluss jeglicher Haftung. 7. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch gegenüber Dritten. Sie gelten auch, wenn unsere Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, deren Verschulden wir nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben, für uns tätig werden. Diese Bestimmungen finden auch zu Gunsten dieser Personen selbst Anwendung. 8. Abweichend von § 438 BGB und § 634 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln der Lieferung oder Leistung 24 Monate ab Ablieferung bzw. Leistungserbringung. Ist nach dem Gesetz oder nach diesen AGB eine Abnahme der Leistung erforderlich, verjähren diese Ansprüche binnen 24 Monate ab Abnahme der vertraglichen Leistung bzw. binnen 24 Monate nachdem die Leistung als abgenommen gilt. Die Abnahme bestimmt sich, sofern diese AGB keine abweichenden Bestimmungen treffen, nach dem Gesetz. Unberührt hiervon bleibt die in § 548 Abs. 1 BGB getroffene Bestimmung.
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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Haftung auf Schadensersatz. 1. Unsere 9.1 Die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, ist nach Maßgabe dieser Ziffer A.XI9 eingeschränkt.
9.2 Der Verkäufer haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. eingeschränktVertragswesentlich sind die Verpflichtungen zur (i) Einhaltung von Lieferterminen, aber nur soweit sie ausdrücklich vom Verkäufer garantiert wurden, (ii) Lieferung des von wesentlichen Mängeln freien Liefergegenstandes sowie (iii) Beratung, Schutz- und Obhutspflichten, die unabdingbar sind, um dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstandes überhaupt erst zu ermöglichen, oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz vor dessen Eigentum vor erheblichen Schäden zu gewährleisten.
9.3 Soweit der Verkäufer gemäß Ziffer 9.2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Verkäufer bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat, oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Gleiches gilt Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind. Schäden aus Vertragsstrafe- oder pauschalierten Schadenersatzklauseln jedweder Art, denen sich der Auftraggeber seinerseits gegenüber Dritten unterworfen hat, gelten nur dann als für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen Verkäufer vorhersehbar bzw. als typischerweise zu erwarten, wenn sie ihm vor Abschluss des Kaufvertrages schriftlich und unter konkreter Nennung der Mangelhaftigkeit unserer Lieferungen auslösenden Bedingungen sowie von Höhe und LeistungenBerechnungsart offengelegt wurden.
29.4 Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit (d.h. Wir haften unbeschränkt, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben, wenn es sich um Schäden eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt) ist die Ersatzpflicht des Verkäufers für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag in Höhe von einer Million Euro je Schadensfall (entsprechend der derzeitigen Deckungssumme seiner Produkthaftpflichtversicherung oder Haftpflichtversicherung) beschränkt.
9.5 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten im gleichen Umfang zu Gunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
9.6 Soweit der Verkäufer technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratungen nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies regelmäßig unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
9.7 Vereinbarungen über Vertragsstrafen oder pauschalierten Schadenersatz werden nur im Einzelfall individualvertraglich in Abhängigkeit vom jeweiligen Auftrag gewährt. Sofern der Verkäufer sich im Einzelfall individualvertraglich zur Zahlung von Vertragsstrafen oder pauschaliertem Schadenersatz wegen der Nichteinhaltung von Lieferterminen verpflichtet, so sind diese Regelungen abschließend für die aus Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz für die Nichteinhaltung von Lieferterminen und für Verzugsschäden, außer im Fall grober Fahrlässigkeit oder von Vorsatz.
9.8 Die Haftungsbeschränkungen in den vorstehenden Ziffern 9.1 bis 9.7 gelten nicht für die Haftung des Verkäufers wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren oder sich nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.9 Insgesamt ist die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz aus dem Produkthaftungsgesetz einem Auftrag, gleich aus welchem Rechtsgrund (d.h. inklusive etwaiger Vertragsstrafen und pauschaliertem Schadenersatz), begrenzt auf maximal 20 % der Auftragssumme. Dies gilt nicht für die Haftung des Verkäufers für grobe Fahrlässigkeit oder anderen zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ergibt. Diese Haftung bleibt unberührt von den nachfolgenden Bestimmungen.
3. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, bleibt von den folgenden Bestimmungen auch unsere Haftung für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unberührt.
4. Im Fall einfacher Fahrlässigkeit haften wirwegen Verletzung des Lebens, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten, unerheblichen Pflichtverletzungen), nur für Schäden, soweit es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist jedoch beschränkt auf Schäden, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt hätten voraussehen müssen.
5. Sofern wir dem Grunde nach zu Schadensersatz verpflichtet sind, haften wir
a) für Sachschäden und daraus resultierende Vermögensschäden beschränkt auf 2,5% des Jahresnettoumsatzes des vorangegangenen Kalenderjahres mit dem Kunden pro Schadensereignis, maximal 5% des Jahresnettoumsatzes des vorangegangenen Kalenderjahres mit dem Kunden pro Jahr. Sollte mit dem Kunden kein Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr entstanden sein, gilt stattdessen der Umsatz des Kalenderjahres des Schadensereignisses als Bezugsgröße. Diese Beschränkung der Haftung gilt auch bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Begrenzung des Haftungsumfangs gilt abweichend von Ziffer A.XI.3. dieser AGB auch im Fall einer Haftung aus grober Fahrlässigkeit.
b) bei mittelbaren Schäden und Schäden, die Folge von Mängeln unserer Lieferung oder Leistung sind, auf solche Schäden, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Lieferung oder Leistung typischerweise zu erwarten sind. Eine Haftung für entgangene Gewinne und Einnahmen ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
c) bei Vertragsstrafen und pauschalisiertem Schadensersatz, die/den der Kunde im Zusammenhang mit unserer Lieferung oder Leistung an Dritte schuldet, haften wir auf diese nur, falls dies mit uns ausdrücklich in Textform vereinbart ist Körpers oder der Kunde uns vor unserem Vertragsschluss mit ihm in Textform auf dieses Risiko hingewiesen hat.
6. Unabhängig vom Vertretenmüssen haften wir nicht für technische Auskünfte, die wir geben Gesundheit oder beratend tätig werden, sofern diese Auskünfte oder Beratung nicht zu unserem geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang einschließlich Nebenpflichten gehören. In solchen Fällen erfolgt dies aus reiner Gefälligkeit und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
7. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch gegenüber Dritten. Sie gelten auch, wenn unsere Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, deren Verschulden wir nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben, für uns tätig werden. Diese Bestimmungen finden auch zu Gunsten dieser Personen selbst Anwendung.
8. Abweichend von § 438 BGB und § 634 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln der Lieferung oder Leistung 24 Monate ab Ablieferung bzw. Leistungserbringung. Ist nach dem Gesetz oder nach diesen AGB eine Abnahme der Leistung erforderlich, verjähren diese Ansprüche binnen 24 Monate ab Abnahme der vertraglichen Leistung bzw. binnen 24 Monate nachdem die Leistung als abgenommen gilt. Die Abnahme bestimmt sich, sofern diese AGB keine abweichenden Bestimmungen treffen, nach dem Gesetz. Unberührt hiervon bleibt die in § 548 Abs. 1 BGB getroffene BestimmungProdukthaftungsgesetz.
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Haftung auf Schadensersatz. 1. a) Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem RechtsgrundGrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelnder oder falscher Lieferung, positiver Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt:
(I) Im Fall normaler Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlicher Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie
(II) im Fall grober Fahrlässigkeit unserer nicht leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt.
b) Soweit wir dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist nach Maßgabe dieser Ziffer A.XI. eingeschränkt. Gleiches gilt für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen unsere Haftung ausgeschlossen:
(I) Für Xxxxxxx, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folgen einer Vertragsverletzung weder vorausgesehen haben noch unter Berücksichtigung der Umstände, die uns bekannt waren oder die wir hätten kennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen;
(II) Für entfernt liegende Schäden, d. h. Schäden, die nicht an dem Gerät oder an Personen oder Sachen auftreten, die hiermit unmittelbar in Berührung kommen, insbesondere auch reine Vermögensschäden;
(III) Für solche Schäden, bei denen der zum Schaden führende Geschehensablauf vom Kunden beherrscht werden kann und deren Eintritt der Kunde bei Antritt der verkehrsüblichen Sorgfalt hätte verhindern können.
c) Soweit wir wegen der Mangelhaftigkeit unserer Lieferungen und Leistungen.
2. Wir haften unbeschränktVerletzung von Obhut - oder Überwachungspflichten haften, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen habenist unsere Haftung, selbst wenn es sich um Schäden eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt, die aus bei normaler Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie bei grober Fahrlässigkeit unserer nicht leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit
(I) für das geschädigte Gut branchenüblich eine Kaskoversicherung abgeschlossen wird oder
(II) in der Verletzung Branche des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren oder sich die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz oder anderen zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ergibt. Diese Haftung bleibt unberührt Kunden das für den eingetretenen Schaden ursächliche Risiko üblicherweise von den nachfolgenden Bestimmungendiesem versichert wird.
3. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, bleibt von den folgenden Bestimmungen auch unsere Haftung für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unberührt.
4. d) Im Fall einfacher einer Haftung für normale Fahrlässigkeit haften wirist unsere Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden auf die Deckungssumme unserer Produkthaftpflicht - Versicherung oder unserer Haftpflichtversicherung beschränkt, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten, unerheblichen Pflichtverletzungen), nur für Schäden, soweit auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Wesentliche Vertragspflichten Wir sind solche Pflichtenbereit, deren Erfüllung dem Kunden auf Verlangen Einblick in die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist jedoch beschränkt auf Schäden, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt hätten voraussehen müssenjeweilige Police zu gewähren.
5. Sofern wir dem Grunde nach zu Schadensersatz verpflichtet sind, e) Bei Lieferung oder Mitlieferung von Software haften wir
a) für Sachschäden und daraus resultierende Vermögensschäden beschränkt auf 2,5% des Jahresnettoumsatzes des vorangegangenen Kalenderjahres mit dem Kunden pro Schadensereignis, maximal 5% des Jahresnettoumsatzes des vorangegangenen Kalenderjahres mit dem Kunden pro Jahr. Sollte mit dem Kunden kein Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr entstanden sein, gilt stattdessen der Umsatz des Kalenderjahres des Schadensereignisses als Bezugsgröße. Diese Beschränkung der Haftung gilt auch bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Begrenzung des Haftungsumfangs gilt abweichend von Ziffer A.XI.3. dieser AGB auch im Fall einer Haftung aus grober Fahrlässigkeit.
b) bei mittelbaren Schäden und Schäden, die Folge von Mängeln unserer Lieferung oder Leistung sind, auf solche Schäden, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Lieferung oder Leistung typischerweise zu erwarten sind. Eine Haftung für entgangene Gewinne und Einnahmen ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
c) bei Vertragsstrafen und pauschalisiertem Schadensersatz, die/den der Kunde im Zusammenhang mit unserer Lieferung oder Leistung an Dritte schuldet, haften wir auf diese nur, falls dies mit uns ausdrücklich in Textform vereinbart ist oder der Kunde uns vor unserem Vertragsschluss mit ihm in Textform auf dieses Risiko hingewiesen hat.
6. Unabhängig vom Vertretenmüssen haften wir nicht für technische Auskünfte, die wir geben oder beratend tätig werden, sofern diese Auskünfte oder Beratung nicht zu unserem geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang einschließlich Nebenpflichten gehören. In solchen Fällen erfolgt dies aus reiner Gefälligkeit und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
7. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch gegenüber Dritten. Sie gelten auch, wenn unsere Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen ErfüllungsgehilfenErfüllungsgehilfen für den Verlust oder die Veränderung von Daten, deren Verschulden wir nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten habendie durch Programmfehler hervorgerufen worden sind, für uns tätig werdennur in dem Umfang, der auch dann unvermeidbar wäre, wenn der Kunde seiner Datensicherungspflicht in anwendungsadäquaten Intervallen, mindestens jedoch täglich, nachgekommen wäre. Diese Bestimmungen finden auch zu Gunsten dieser Personen selbst AnwendungIm übrigen gelten die vorstehenden Buchstaben a)- d).
8. Abweichend von § 438 BGB f) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und § 634 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, leitenden und nicht leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
g) Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln der Lieferung oder Leistung 24 Monate ab Ablieferung bzw. Leistungserbringung. Ist nach dem Gesetz oder nach diesen AGB eine Abnahme der Leistung erforderlich, verjähren diese Ansprüche binnen 24 Monate ab Abnahme der vertraglichen Leistung bzw. binnen 24 Monate nachdem die Leistung als abgenommen gilt. Die Abnahme bestimmt sich, sofern diese AGB keine abweichenden Bestimmungen treffen, nach dem Gesetz. Unberührt hiervon bleibt die in § 548 Abs. 1 BGB getroffene BestimmungProdukthaftungsgesetz bleiben unberührt.
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Samples: Garantiebedingungen
Haftung auf Schadensersatz. 1. Unsere Haftung auf Schadensersatz10.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgen- den Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet DiploVets bei Pflichtverletzungen nach den gesetzlichen Vorschriften.
10.2 Auf Schadensersatz haftet DiploVets, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet DiploVets, vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach Maßgabe dieser Ziffer A.XI. eingeschränkt. Gleiches gilt den gesetzlichen Vorschriften (z.B. für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen der Mangelhaftigkeit unserer Lieferungen und Leistungen.
2. Wir haften unbeschränktSorgfalt in eigenen Ange- legenheiten), soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie nur (i) für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben, es sich um Schäden handelt, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren oder sich die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz oder anderen zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ergibt. Diese Haftung bleibt unberührt von den nachfolgenden Bestimmungen.
3. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt istGesundheit, bleibt von den folgenden Bestimmungen auch unsere Haftung (ii) für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unberührt.
4. Im Fall einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten, unerheblichen Pflichtverletzungen), nur für Schäden, soweit es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche PflichtenVerpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung Durchfüh- rung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde Vertragspartner regelmäßig vertrauen vertraut und ver- trauen darf); in letzterem Fall ist die Haftung von DiploVets jedoch auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Vertragswe- sentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungs- gemäße Durchführung DiploVets überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig ver- trauen darf. Die verschuldensunabhängige Haftung ist jedoch beschränkt auf Schäden, die wir von Diplo- Vets für bereits bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt hätten voraussehen müssenvorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Halbsatz 1 BGB wird ausgeschlossen.
5. Sofern wir dem Grunde nach zu Schadensersatz verpflichtet sind, haften wir
a) für Sachschäden und daraus resultierende Vermögensschäden beschränkt auf 2,5% des Jahresnettoumsatzes des vorangegangenen Kalenderjahres mit dem Kunden pro Schadensereignis, maximal 5% des Jahresnettoumsatzes des vorangegangenen Kalenderjahres mit dem Kunden pro Jahr. Sollte mit dem Kunden kein Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr entstanden sein, gilt stattdessen der Umsatz des Kalenderjahres des Schadensereignisses als Bezugsgröße. Diese Beschränkung der Haftung 10.3 Die Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 10.2 gilt auch bei der Verletzung vertragswesentlicher PflichtenPflichtverletzungen durch bzw. Die Begrenzung des Haftungsumfangs zugunsten von Personen, deren Verschulden DiploVets nach gesetzlichen Vorschriften zu vertre- ten hat sowie eine etwaige persönliche Haftung von Organen sowie sachverständigen Experten (Diplomates) und sonstigen Mitarbeitern von DiploVets. Sie gilt abweichend von Ziffer A.XI.3nicht, soweit DiploVets bzw. dieser AGB auch im Fall die vorgenannten Personen einen Mangel arglistig verschwiegen haben sowie bei Ansprüchen aus einer Haftung aus grober FahrlässigkeitBeschaffenheitsgarantie oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
b) bei mittelbaren Schäden und Schäden10.4 Für Schadensersatzansprüche aus werkvertraglicher Män- gelgewährleistung, die Folge von Mängeln unserer Lieferung oder Leistung sind, auf solche Schäden, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Lieferung oder Leistung typischerweise zu erwarten sind. Eine Haftung für entgangene Gewinne und Einnahmen ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
c) bei Vertragsstrafen und pauschalisiertem Schadensersatz, die/den der Kunde sich im Zusammenhang mit unserer Lieferung oder Leistung an Dritte schuldeteiner radio- logischen Beurteilung im Rahmen einer Ankaufsuntersuchung eines Pferdes ergeben, haftet DiploVets je Schadensfall bis zur Höhe der jeweils individuell festgesetzten Deckungszusage. Für Schadensersatzansprüche aufgrund anderer Rechtsvorschriften gelten Ziffern 10.1 bis 10.3.
10.5 Der Auftraggeber hat etwaige Schäden, für die DiploVets haften wir auf diese nursoll, falls dies mit uns ausdrücklich unverzüglich DiploVets in Textform vereinbart ist oder der Kunde uns vor unserem Vertragsschluss mit ihm in Textform auf dieses Risiko hingewiesen hatanzuzeigen.
6. Unabhängig vom Vertretenmüssen haften wir 10.6 Soweit Schadensersatzansprüche nach dieser Ziffer 10 beschränkt sind, verjähren sie, soweit sie nicht für technische Auskünfte, die wir geben oder beratend tätig werden, sofern diese Auskünfte oder Beratung nicht zu unserem geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang einschließlich Nebenpflichten gehören. In solchen Fällen erfolgt dies aus reiner Gefälligkeit und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
7. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch gegenüber Dritten. Sie gelten auch, wenn unsere Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, deren Verschulden wir nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben, für uns tätig werden. Diese Bestimmungen finden auch zu Gunsten dieser Personen selbst Anwendung.
8. Abweichend von der Verjährung des § 438 BGB und § 634 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln der Lieferung oder Leistung 24 Monate ab Ablieferung bzw. Leistungserbringung. Ist nach dem Gesetz oder nach diesen AGB eine Abnahme der Leistung erforderlich, verjähren diese Ansprüche binnen 24 Monate ab Abnahme der vertraglichen Leistung bzw. binnen 24 Monate nachdem die Leistung als abgenommen gilt. Die Abnahme bestimmt sich, sofern diese AGB keine abweichenden Bestimmungen treffen, nach dem Gesetz. Unberührt hiervon bleibt die in § 548 Abs. 1 Nr. 2 BGB getroffene Bestimmungoder des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB unterliegen, nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungs- beginn.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung auf Schadensersatz. 1. Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist nach Maßgabe dieser Ziffer A.XI. eingeschränkt. Gleiches gilt für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen der Mangelhaftigkeit unserer Lieferungen und Leistungen.
2. 9.1 Wir haften unbeschränktnach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit sofern der Besteller Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche (nachstehend: Schadensersatzansprüche) geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen – einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Weiter haften wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn wir schuldhaft eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wesentliche Vertragspflicht verletzt haben, es sich um Schäden handelt, die aus sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren oder sich die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz oder anderen zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ergibtund soweit wir Deutsche Bank AG, Frankfurt · BLZ 500 700 10, Kto. Diese Haftung bleibt unberührt von den nachfolgenden Bestimmungen0405100 00 Xx.Xx. 02022516606 · Finanzamt Giessen · Sitz: Wetzlar HRB 5464 · IBAN : XX00 0000 0000 0000 0000 00 T +00 (0)00 00 00-00 00 · F +00 (0)00 00 00-00 55 · UID-Nr. DE 811140297 Garantien übernommen haben.
3. Sofern 9.2 Der Schadensersatz für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, bleibt von den folgenden Bestimmungen auch unsere Haftung für Schäden aus Vorsatz oder grober grobe Fahrlässigkeit vorliegt und soweit nicht für die Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit oder aus übernommenen Garantien gehaftet wird.
9.3 Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Insoweit haften wir insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie z.B. entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
9.4 Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten gleichermaßen für Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers. Solche Ansprüche des Bestellers sind jedoch abweichend von 9.2 beschränkt auf den Betrag des Interesses, welches dieser an der Erfüllung des Vertrages hat.
9.5 Gegen uns gerichtete Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren innerhalb von zwei Jahren ab dem gesetzlich geregelten Beginn der Verjährungsfrist, spätestens jedoch ab Ablieferung der Sache. Eine kürzere gesetzliche oder gesondert vereinbarte Verjährungsfrist bleibt unberührt.
4. Im Fall einfacher Fahrlässigkeit haften wir9.6 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheitengilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, unerheblichen Pflichtverletzungen)Arbeitnehmer, nur für SchädenMitarbeiter, soweit es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht Vertreter und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist jedoch beschränkt auf Schäden, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt hätten voraussehen müssenErfüllungsgehilfen.
5. Sofern wir dem Grunde nach zu Schadensersatz verpflichtet sind, haften wir
a) für Sachschäden und daraus resultierende Vermögensschäden beschränkt auf 2,5% 9.7 Die zwingenden Bestimmungen des Jahresnettoumsatzes des vorangegangenen Kalenderjahres mit dem Kunden pro Schadensereignis, maximal 5% des Jahresnettoumsatzes des vorangegangenen Kalenderjahres mit dem Kunden pro Jahr. Sollte mit dem Kunden kein Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr entstanden sein, gilt stattdessen der Umsatz des Kalenderjahres des Schadensereignisses als Bezugsgröße. Diese Beschränkung der Haftung gilt auch bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Begrenzung des Haftungsumfangs gilt abweichend von Ziffer A.XI.3. dieser AGB auch im Fall einer Haftung aus grober FahrlässigkeitProdukthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
b) bei mittelbaren Schäden und Schäden, die Folge von Mängeln unserer Lieferung oder Leistung sind, auf solche Schäden, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Lieferung oder Leistung typischerweise zu erwarten sind. Eine Haftung für entgangene Gewinne und Einnahmen ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
c) bei Vertragsstrafen und pauschalisiertem Schadensersatz, die/den der Kunde im Zusammenhang mit unserer Lieferung oder Leistung an Dritte schuldet, haften wir auf diese nur, falls dies mit uns ausdrücklich in Textform vereinbart ist oder der Kunde uns vor unserem Vertragsschluss mit ihm in Textform auf dieses Risiko hingewiesen hat.
6. Unabhängig vom Vertretenmüssen haften wir nicht für technische Auskünfte, die wir geben oder beratend tätig werden, sofern diese Auskünfte oder Beratung nicht zu unserem geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang einschließlich Nebenpflichten gehören. In solchen Fällen erfolgt dies aus reiner Gefälligkeit und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
7. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch gegenüber Dritten. Sie gelten auch, wenn unsere Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, deren Verschulden wir nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben, für uns tätig werden. Diese Bestimmungen finden auch zu Gunsten dieser Personen selbst Anwendung.
8. Abweichend von § 438 BGB und § 634 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln der Lieferung oder Leistung 24 Monate ab Ablieferung bzw. Leistungserbringung. Ist nach dem Gesetz oder nach diesen AGB eine Abnahme der Leistung erforderlich, verjähren diese Ansprüche binnen 24 Monate ab Abnahme der vertraglichen Leistung bzw. binnen 24 Monate nachdem die Leistung als abgenommen gilt. Die Abnahme bestimmt sich, sofern diese AGB keine abweichenden Bestimmungen treffen, nach dem Gesetz. Unberührt hiervon bleibt die in § 548 Abs. 1 BGB getroffene Bestimmung.
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Haftung auf Schadensersatz. 1. Unsere ) Die Haftung der cesitec GmbH auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertrags- verletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziffer A.XI. eingeschränkt. Gleiches gilt für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen der Mangelhaftigkeit unserer Lieferungen und Leistungendes Abschnitts 8 eingeschränkt.
2. Wir haften unbeschränkt) Die cesitec GmbH haftet nicht
a) im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlicher Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen;
b) im Falle grober Fahrlässigkeit ihrer nichtleitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben, es sich nicht um Schäden eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen, mängelfreien Lieferung und Installation sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die aus der Verletzung dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Lebens, Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz xxx Xxxx oder Leben von Personal des Körpers Auftraggebers oder der Gesundheit resultieren Dritten oder sich die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz oder anderen zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ergibt. Diese Haftung bleibt unberührt von den nachfolgenden Bestimmungendes Eigentums des Auftraggebers vor erheblichen Schäden bezwecken.
3) Soweit die cesitec GmbH gemäß Abschnitt 8.2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die die cesitec GmbH bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berück- sichtigung der Umstände, die ihr bekannt waren oder die sie hätte kennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt istMittelbare Schäden und Folgeschäden, bleibt die Folge von den folgenden Bestimmungen auch unsere Haftung für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unberührtMängeln des Liefergegenstands sind, sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefer-gegenstands typischerweise zu erwarten sind.
4. ) Im Fall einfacher Fahrlässigkeit haften wirFalle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht der cesitec GmbH für Sach- oder Personenschäden auf einen Betrag von 3 Mio. Euro je Schadensfall beschränkt, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten, unerheblichen Pflichtverletzungen), nur für Schäden, soweit auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist jedoch beschränkt auf Schäden, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt hätten voraussehen müssen.
5. Sofern wir dem Grunde nach zu Schadensersatz verpflichtet sind) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, haften wir
a) für Sachschäden gesetzlichen Vertreter, Angestellten und daraus resultierende Vermögensschäden beschränkt auf 2,5% des Jahresnettoumsatzes des vorangegangenen Kalenderjahres mit dem Kunden pro Schadensereignis, maximal 5% des Jahresnettoumsatzes des vorangegangenen Kalenderjahres mit dem Kunden pro Jahr. Sollte mit dem Kunden kein Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr entstanden sein, gilt stattdessen sonstigen Erfüllungsgehilfen der Umsatz des Kalenderjahres des Schadensereignisses als Bezugsgröße. Diese Beschränkung der Haftung gilt auch bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Begrenzung des Haftungsumfangs gilt abweichend von Ziffer A.XI.3. dieser AGB auch im Fall einer Haftung aus grober Fahrlässigkeit.
b) bei mittelbaren Schäden und Schäden, die Folge von Mängeln unserer Lieferung oder Leistung sind, auf solche Schäden, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Lieferung oder Leistung typischerweise zu erwarten sind. Eine Haftung für entgangene Gewinne und Einnahmen ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
c) bei Vertragsstrafen und pauschalisiertem Schadensersatz, die/den der Kunde im Zusammenhang mit unserer Lieferung oder Leistung an Dritte schuldet, haften wir auf diese nur, falls dies mit uns ausdrücklich in Textform vereinbart ist oder der Kunde uns vor unserem Vertragsschluss mit ihm in Textform auf dieses Risiko hingewiesen hat.cesitec GmbH.
6. Unabhängig vom Vertretenmüssen haften wir nicht für ) Soweit die cesitec GmbH technische Auskünfte, die wir geben Auskünfte gibt oder beratend tätig werden, sofern tätig wird und diese Auskünfte Auskünfte oder Beratung nicht zu unserem dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang einschließlich Nebenpflichten gehören. In solchen Fällen erfolgt gehören, geschieht dies aus reiner Gefälligkeit unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
7. ) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen Einschränkungen dieses Abschnitts 8 gelten auch gegenüber Dritten. Sie gelten auchnicht für die Haftung der cesitec GmbH wegen vorsätzlichen Verhaltens, wenn unsere Organefür garantierte Beschaffenheitsmerkmale, gesetzlichen Vertreterwegen Verletzungen des Lebens, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, deren Verschulden wir nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben, für uns tätig werden. Diese Bestimmungen finden auch zu Gunsten dieser Personen selbst Anwendung.
8. Abweichend von § 438 BGB und § 634 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln des Körpers oder der Lieferung Gesundheit oder Leistung 24 Monate ab Ablieferung bzw. Leistungserbringung. Ist nach dem Gesetz oder nach diesen AGB eine Abnahme der Leistung erforderlich, verjähren diese Ansprüche binnen 24 Monate ab Abnahme der vertraglichen Leistung bzw. binnen 24 Monate nachdem die Leistung als abgenommen gilt. Die Abnahme bestimmt sich, sofern diese AGB keine abweichenden Bestimmungen treffen, nach dem Gesetz. Unberührt hiervon bleibt die in § 548 Abs. 1 BGB getroffene BestimmungProdukthaftungsgesetz.
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Samples: General Terms and Conditions
Haftung auf Schadensersatz. 1. Unsere 9.1 Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist nach Maßgabe dieser Ziffer A.XI. eingeschränkt. Gleiches gilt für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen der Mangelhaftigkeit unserer Lieferungen und Leistungen.wesentliche Vertragsverletzungen (Verletzung von Kardinalpflichten)
2. Wir haften unbeschränkt, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für 9.2 Für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben, es sich um Schäden handelt, die aus der schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren oder sich haften wir ohne Einschränkungen ent- sprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch für die zwingende Haftung aus nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ergibt. Diese Haftung bleibt unberührt von den nachfolgenden BestimmungenProdukthaftungsge- setz.
3. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist9.3 In allen anderen Fällen steht, bleibt von den folgenden Bestimmungen auch unsere Haftung für Schäden gleich aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unberührtwelchem Rechtsgrund (z. B. Delikt, Verschulden bei Vertragsverhandlungen, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Verzug, etc.
4. Im Fall einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten, unerheblichen Pflichtverletzungen), dem Kunden ein Anspruch auf Schadensersatz nur für Schäden, soweit es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darfbei vorsätz- lichem oder grob fahrlässigen Verhalten zu. Die Haftung wegen grober Fahrlässigkeit ist jedoch beschränkt auf Schädenden typischen, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt hätten voraussehen müssenver- nünftigerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
59.4 Unsere Haftung für die Vernichtung von Daten beschränkt sich auf den Kostenaufwand, der zu ihrer Rekonstruktion erforderlich wäre, wenn diese Daten durch den Kunden ordnungsgemäß gesichert worden wären.
9.5 Für Mängel und die Folgen von Mängeln, bzgl. Sofern wir dem Grunde derer der Besteller seinen Obliegenheiten nach zu § 377 HGB nicht nach- gekommen ist oder bzgl. derer er sich bei der Abnahme keine Rechte vorbehalten hat, besteht keine Haftung.
9.6 Soweit die Haftung auf Schadensersatz verpflichtet sind, haften wir
a) für Sachschäden und daraus resultierende Vermögensschäden beschränkt auf 2,5% des Jahresnettoumsatzes des vorangegangenen Kalenderjahres mit dem Kunden pro Schadensereignis, maximal 5% des Jahresnettoumsatzes des vorangegangenen Kalenderjahres mit dem Kunden pro Jahr. Sollte mit dem Kunden kein Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr entstanden seinuns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt stattdessen der Umsatz des Kalenderjahres des Schadensereignisses als Bezugsgröße. Diese Beschränkung der Haftung gilt auch bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Begrenzung des Haftungsumfangs gilt abweichend von Ziffer A.XI.3. dieser AGB dies auch im Fall einer Haftung aus grober FahrlässigkeitHin- blick auf ein Handeln unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie im Hinblick auf die persönliche Scha- densersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
b) bei mittelbaren Schäden und Schäden, die Folge von Mängeln unserer Lieferung oder Leistung sind, 9.7 Sofern durch obenstehende Vorschriften der Anspruch auf solche Schäden, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Lieferung oder Leistung typischerweise zu erwarten sind. Eine Haftung für entgangene Gewinne und Einnahmen ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
c) bei Vertragsstrafen und pauschalisiertem Schadensersatz, die/den der Kunde im Zusammenhang mit unserer Lieferung oder Leistung an Dritte schuldet, haften wir auf diese nur, falls dies mit uns ausdrücklich in Textform vereinbart ist oder der Kunde uns vor unserem Vertragsschluss mit ihm in Textform auf dieses Risiko hingewiesen hat.
6. Unabhängig vom Vertretenmüssen haften wir nicht für technische Auskünfte, die wir geben oder beratend tätig werden, sofern diese Auskünfte oder Beratung nicht zu unserem geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang einschließlich Nebenpflichten gehören. In solchen Fällen erfolgt dies aus reiner Gefälligkeit und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
7. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch gegenüber Dritten. Sie gelten auch, wenn unsere Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, deren Verschulden wir nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben, für uns tätig werden. Diese Bestimmungen finden auch zu Gunsten dieser Personen selbst Anwendung.
8. Abweichend von § 438 BGB und § 634 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln der Lieferung oder Leistung 24 Monate ab Ablieferung bzw. Leistungserbringung. Ist nach dem Gesetz oder nach diesen AGB eine Abnahme Schadensersatz statt der Leistung erforderlichausgeschlossen oder eingeschränkt wird, verjähren diese Ansprüche binnen 24 Monate ab Abnahme der vertraglichen Leistung bzw. binnen 24 Monate nachdem die Leistung als abgenommen gilt. Die Abnahme bestimmt sich, sofern diese AGB keine abweichenden Bestimmungen treffen, nach dem Gesetz. Unberührt hiervon bleibt die in § 548 Abs. 1 BGB getroffene Bestimmunggilt dies auch für den Ersatz nutzloser Aufwendungen.
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Haftung auf Schadensersatz. 1. Unsere Haftung auf Schadensersatz13.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
13.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem RechtsgrundRechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur (i) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und (ii) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist nach Maßgabe dieser Ziffer A.XI. eingeschränkt. Gleiches gilt für unsere Haftung jedoch auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen der Mangelhaftigkeit unserer Lieferungen und Leistungendes vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
213.3 Die sich aus vorstehender Ziffer ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. Wir haften unbeschränktzugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben, es sich um Schäden handelt, die aus der Verletzung haben und für Ansprüche des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren oder sich die Haftung aus Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ergibt. Diese Haftung bleibt unberührt von den nachfolgenden BestimmungenProdukthaftungsgesetz.
313.4 Eine weitergehende Haftung ist unabhängig von ihrem Rechtsgrund ausgeschlossen. Sofern Wir haften insbesondere nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt istfür mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, bleibt entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter.
13.5 Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten gleichermaßen für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB).
13.6 Mit den vorstehenden Regelungen ist eine Beweislastumkehr zum Nachteil des Kunden nicht verbunden.
13.7 Im Rahmen von den folgenden Bestimmungen auch Bearbeitungsaufträgen nach Ziffer 10 ist unsere Haftung für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unberührt.
4. Im Fall einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten, unerheblichen Pflichtverletzungen), nur für Schädenden vertragstypischen Schaden der Höhe nach begrenzt auf den 3,5fachen Auftragswert, soweit es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist jedoch beschränkt auf Schäden, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt hätten voraussehen müssen.
5. Sofern wir dem Grunde nach zu Schadensersatz verpflichtet sind, haften wir
a) für Sachschäden und daraus resultierende Vermögensschäden beschränkt auf 2,5% des Jahresnettoumsatzes des vorangegangenen Kalenderjahres mit dem Kunden pro Schadensereignis, maximal 5% des Jahresnettoumsatzes des vorangegangenen Kalenderjahres mit dem Kunden pro Jahr. Sollte mit dem Kunden kein Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr entstanden sein, gilt stattdessen der Umsatz des Kalenderjahres des Schadensereignisses als Bezugsgröße. Diese Beschränkung der Haftung gilt auch bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Begrenzung des Haftungsumfangs gilt abweichend von Ziffer A.XI.3. dieser AGB auch im Fall einer Haftung aus grober Fahrlässigkeit.
b) bei mittelbaren Schäden und Schäden, die Folge von Mängeln unserer Lieferung oder Leistung sind, auf solche Schäden, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Lieferung oder Leistung typischerweise zu erwarten sind. Eine Haftung für entgangene Gewinne und Einnahmen ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
c) bei Vertragsstrafen und pauschalisiertem Schadensersatz, die/den der Kunde im Zusammenhang mit unserer Lieferung oder Leistung an Dritte schuldet, haften wir auf diese nur, falls dies mit uns ausdrücklich in Textform vereinbart ist oder der Kunde uns vor unserem Vertragsschluss mit ihm in Textform auf dieses Risiko hingewiesen hat.
6. Unabhängig vom Vertretenmüssen haften wir nicht für technische Auskünfte, die wir geben oder beratend tätig werden, sofern diese Auskünfte oder Beratung nicht zu unserem geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang einschließlich Nebenpflichten gehören. In solchen Fällen erfolgt dies aus reiner Gefälligkeit und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
7. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch gegenüber Dritten. Sie gelten auch, wenn unsere Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, deren Verschulden wir nach den gesetzlichen vorstehenden Vorschriften zu vertreten haben, für uns tätig werden. Diese Bestimmungen finden auch zu Gunsten dieser Personen selbst Anwendungunbeschränkt haften.
8. Abweichend von § 438 BGB und § 634 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln der Lieferung oder Leistung 24 Monate ab Ablieferung bzw. Leistungserbringung. Ist nach dem Gesetz oder nach diesen AGB eine Abnahme der Leistung erforderlich, verjähren diese Ansprüche binnen 24 Monate ab Abnahme der vertraglichen Leistung bzw. binnen 24 Monate nachdem die Leistung als abgenommen gilt. Die Abnahme bestimmt sich, sofern diese AGB keine abweichenden Bestimmungen treffen, nach dem Gesetz. Unberührt hiervon bleibt die in § 548 Abs. 1 BGB getroffene Bestimmung.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Lieferung Und Lohnfertigung
Haftung auf Schadensersatz. 1. Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist nach Maßgabe dieser Ziffer A.XI. eingeschränkt. Gleiches gilt für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen der Mangelhaftigkeit unserer Lieferungen und Leistungen.
2. 9.1 Wir haften unbeschränktnach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit sofern der Besteller Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche (nachstehend: Schadensersatzansprüche) geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen - einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Weiter haften wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn wir schuldhaft eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wesentliche Vertragspflicht verletzt haben, es sich um Schäden handelt, die aus sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren oder sich die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz oder anderen zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ergibt. Diese Haftung bleibt unberührt von den nachfolgenden Bestimmungenund soweit wir Garantien übernommen haben.
3. Sofern 9.2 Der Schadensersatz für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, bleibt von den folgenden Bestimmungen auch unsere Haftung für Schäden aus Vorsatz oder grober grobe Fahrlässigkeit vorliegt und soweit nicht für die Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit oder aus übernommenen Garantien gehaftet wird.
9.3 Im übrigen ist die Schadensersatzhaftung - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Insoweit haften wir insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie z.B. entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
9.4 Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten gleichermaßen für Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers. Solche Ansprüche des Bestellers sind jedoch abweichend von 9.2 beschränkt auf den Betrag des Interesses, welches dieser an der Erfüllung des Vertrages hat.
9.5 Gegen uns gerichtete Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren innerhalb von zwei Jahren ab dem gesetzlich geregelten Beginn der Verjährungsfrist, spätestens jedoch ab Ablieferung der Sache. Eine kürzere gesetzliche oder gesondert vereinbarte Verjährungsfrist bleibt unberührt.
4. Im Fall einfacher Fahrlässigkeit haften wir9.6 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheitengilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, unerheblichen Pflichtverletzungen)Arbeitnehmer, nur für SchädenMitarbeiter, soweit es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht Vertreter und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist jedoch beschränkt auf Schäden, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt hätten voraussehen müssenErfüllungsgehilfen.
5. Sofern wir dem Grunde nach zu Schadensersatz verpflichtet sind, haften wir
a) für Sachschäden und daraus resultierende Vermögensschäden beschränkt auf 2,5% 9.7 Die zwingenden Bestimmungen des Jahresnettoumsatzes des vorangegangenen Kalenderjahres mit dem Kunden pro Schadensereignis, maximal 5% des Jahresnettoumsatzes des vorangegangenen Kalenderjahres mit dem Kunden pro Jahr. Sollte mit dem Kunden kein Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr entstanden sein, gilt stattdessen der Umsatz des Kalenderjahres des Schadensereignisses als Bezugsgröße. Diese Beschränkung der Haftung gilt auch bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Begrenzung des Haftungsumfangs gilt abweichend von Ziffer A.XI.3. dieser AGB auch im Fall einer Haftung aus grober FahrlässigkeitProdukthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
b) bei mittelbaren Schäden und Schäden, die Folge von Mängeln unserer Lieferung oder Leistung sind, auf solche Schäden, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Lieferung oder Leistung typischerweise zu erwarten sind. Eine Haftung für entgangene Gewinne und Einnahmen ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
c) bei Vertragsstrafen und pauschalisiertem Schadensersatz, die/den der Kunde im Zusammenhang mit unserer Lieferung oder Leistung an Dritte schuldet, haften wir auf diese nur, falls dies mit uns ausdrücklich in Textform vereinbart ist oder der Kunde uns vor unserem Vertragsschluss mit ihm in Textform auf dieses Risiko hingewiesen hat.
6. Unabhängig vom Vertretenmüssen haften wir nicht für technische Auskünfte, die wir geben oder beratend tätig werden, sofern diese Auskünfte oder Beratung nicht zu unserem geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang einschließlich Nebenpflichten gehören. In solchen Fällen erfolgt dies aus reiner Gefälligkeit und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
7. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch gegenüber Dritten. Sie gelten auch, wenn unsere Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, deren Verschulden wir nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben, für uns tätig werden. Diese Bestimmungen finden auch zu Gunsten dieser Personen selbst Anwendung.
8. Abweichend von § 438 BGB und § 634 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln der Lieferung oder Leistung 24 Monate ab Ablieferung bzw. Leistungserbringung. Ist nach dem Gesetz oder nach diesen AGB eine Abnahme der Leistung erforderlich, verjähren diese Ansprüche binnen 24 Monate ab Abnahme der vertraglichen Leistung bzw. binnen 24 Monate nachdem die Leistung als abgenommen gilt. Die Abnahme bestimmt sich, sofern diese AGB keine abweichenden Bestimmungen treffen, nach dem Gesetz. Unberührt hiervon bleibt die in § 548 Abs. 1 BGB getroffene Bestimmung.
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Haftung auf Schadensersatz. 1. Unsere Haftung 14.1 Soweit zwischen den Vertragsparteien oder in diesen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich Abweichendes bestimmt ist, haftet Power Plate dem Kunden gegenüber auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist Schadensersatz oder Aufwendungsersatz nur nach Maßgabe dieser Ziffer A.XI. eingeschränkt. Gleiches gilt für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen der Mangelhaftigkeit unserer Lieferungen und Leistungennachfolgenden Ziffern 14.2 bis 14.4.
214.2 Power Plate haftet dem Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt in folgenden Fällen: Fitness - Videos mit Musik unterlegt sein können, an denen Rechte musikalischer Verwertungsgesellschaften (z.B. a) GEMA, GVL) bestehen. Wir haften unbeschränkt, Die Kosten anfallender Nutzungsgebühren für die Musik ist von dem Kunden zusätzlich zu b) der Vergütung von Power Plate an den Inhaber der Musikverwertungsrechte zu entrichten. Power Plate wird den c) Xxxxxx über die zuständigen Inhaber der Musikverwertungsrechte informieren. Die Höhe der anfallenden Nut- zungsgebühren für die Musik hängt vom Nutzungsumfang der Power Plate Cyber Fitness – Videos (mit der Musik) d) ab und kann von Power Power Plate nicht im Vorhinein bestimmt werden. Der Kunde übernimmt die Verantwortung im Falle vorsätzlichen und/oder grob fahrlässigen Verhaltens von Power Plate und/oder ihren Erfüllungsgehilfen; im Falle des Todes oder der Verletzung von Leib und/oder Gesundheit einer Person und/oder soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen Power Plate für Personenschäden und/oder Sachschäden an Privatvermögen gemäß zwingenden Bestim- mungen des anwendbaren Produkthaftungsrechtes haftet; und/oder soweit Power Plate ausnahmsweise eine Garantie Garantiehaftung für die Beschaffenheit von Vertragsleistungen übernom- men haben sollte.
10.6 dafür, die Höhe der Ware übernommen habenbei ihm anfallenden Nutzungsentgelte mit dem zuständigen Inhaber der Musikverwertungsrech- te abzustimmen und diese Nutzungsentgelte rechtzeitig und vollständig zu entrichten. Änderungen der Preise sind zulässig, wenn zwischen dem Abschluss des Einzelvertrages und dem Termin der Leis- tungserbringung mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zum Leistungstermin die Löhne und/oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist Power Plate berechtigt, den Preis für die Warenlieferung entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Kunde ist in diesem Fall zum Rücktritt berechtigt, es sich um Schäden handeltsei denn, die aus der Verletzung Erhöhung beträgt nicht mehr als 5 % des Lebens, vereinbarten Preises für die Lieferung und Leistung. Zahlungen des Körpers oder der Gesundheit resultieren oder sich die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz oder anderen zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ergibt. Diese Haftung bleibt unberührt von den nachfolgenden Bestimmungen.
3. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, bleibt von den folgenden Bestimmungen auch unsere Haftung für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unberührt.
4Kunden werden ohne jeden Abzug binnen 14 Tagen ab Rechnungseingang zur Zahlung fällig. Im Fall einfacher Fahrlässigkeit haften wirFalle des Zahlungsverzuges des Kunden ist Power Plate berechtigt, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen einen pauschalisierten Verzugsschaden in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten§ 247 BGB) zu verlangen. Dem Kunden ist der Nachweis ge- stattet, unerheblichen Pflichtverletzungen)dass Power Plate ein niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist; die Pauschale ermäßigt sich bzw. entfällt dann dementsprechend. Davon unberührt bleibt das Recht von Power Plate, nur für Schäden, soweit es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelteinen über die Pauschale hinausgehenden Verzugsschaden geltend zu machen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist jedoch beschränkt auf Schäden, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt hätten voraussehen müssen.
5. Sofern wir dem Grunde nach zu Schadensersatz verpflichtet sind, haften wir
a) für Sachschäden und daraus resultierende Vermögensschäden beschränkt auf 2,5% des Jahresnettoumsatzes des vorangegangenen Kalenderjahres mit dem Kunden pro Schadensereignis, maximal 5% des Jahresnettoumsatzes des vorangegangenen Kalenderjahres mit dem Kunden pro Jahr. Sollte mit dem Kunden kein Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr entstanden sein, gilt stattdessen der Umsatz des Kalenderjahres des Schadensereignisses als Bezugsgröße. Diese Beschränkung der Haftung gilt auch bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Begrenzung des Haftungsumfangs gilt abweichend von Ziffer A.XI.3. dieser AGB auch im Fall einer Haftung aus grober Fahrlässigkeit.
b) bei mittelbaren Schäden und Schäden, die Folge von Mängeln unserer Lieferung oder Leistung sind, auf solche Schäden, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Lieferung oder Leistung typischerweise zu erwarten sind. Eine Haftung für entgangene Gewinne und Einnahmen ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
c) bei Vertragsstrafen und pauschalisiertem Schadensersatz, die/den der Kunde iIm Zusammenhang mit unserer Lieferung oder Leistung an Dritte schuldetdem Power Plate Cyber Fitness verpflichtet sich der Kunde, haften wir Power Plate eine Einziehungs- ermächtigung im Lastschriftverfahren in Bezug auf diese nur, falls dies mit uns ausdrücklich in Textform vereinbart ist oder der Kunde uns vor unserem Vertragsschluss mit ihm in Textform auf dieses Risiko hingewiesen hat.
6die Power Plate geschuldete Vergütung zu erteilen. Unabhängig vom Vertretenmüssen haften wir nicht für technische Auskünfte, die wir geben oder beratend tätig Sollte eine Lastschrift zurückgereicht werden, sofern diese Auskünfte oder Beratung nicht verpflichtet sich der Kunde, Power Plate die Kosten für die Rücklastschrift zu unserem geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang einschließlich Nebenpflichten gehören. In solchen Fällen erfolgt dies aus reiner Gefälligkeit und unter Ausschluss jeglicher Haftungerstatten sowie eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro zu entrichten.
7. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch gegenüber Dritten. Sie gelten auch, wenn unsere Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, deren Verschulden wir nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben, für uns tätig werden. Diese Bestimmungen finden auch zu Gunsten dieser Personen selbst Anwendung.
8. Abweichend von § 438 BGB und § 634 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln der Lieferung oder Leistung 24 Monate ab Ablieferung bzw. Leistungserbringung. Ist nach dem Gesetz oder nach diesen AGB eine Abnahme der Leistung erforderlich, verjähren diese Ansprüche binnen 24 Monate ab Abnahme der vertraglichen Leistung bzw. binnen 24 Monate nachdem die Leistung als abgenommen gilt. Die Abnahme bestimmt sich, sofern diese AGB keine abweichenden Bestimmungen treffen, nach dem Gesetz. Unberührt hiervon bleibt die in § 548 Abs. 1 BGB getroffene Bestimmung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung auf Schadensersatz. 1. 9.1 Unsere Haftung auf Schadensersatz, für Schäden oder vergebliche Aufwendungen - gleich aus welchem RechtsgrundRechtsgrund - tritt nur ein, ist nach Maßgabe dieser Ziffer A.XI. eingeschränkt. Gleiches gilt für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen wenn der Mangelhaftigkeit Schaden oder die vergeblichen Aufwendungen
a) von uns oder einem unserer Lieferungen und Leistungen.
2. Wir haften unbeschränkt, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder Erfüllungsgehilfen durch eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben, es sich um Schäden handelt, die aus der schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren oder sich die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz oder anderen zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ergibt. Diese Haftung bleibt unberührt von den nachfolgenden Bestimmungen.
3. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, bleibt von den folgenden Bestimmungen auch unsere Haftung für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unberührt.
4. Im Fall einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten, unerheblichen Pflichtverletzungen), nur für Schäden, soweit es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichteneiner solchen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darfdarf (wesentliche Vertragspflicht), verursacht worden oder
b) auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung von uns oder von einem unserer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
9.2 Abweichend von § 9.1 a) haften wir für Schäden oder vergebliche Aufwendungen, welche durch eine nicht gesondert zu vergütende Beratung und/oder Auskunft verursacht worden sind, nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, soweit diese Pflichtverletzung keinen Sachmangel gemäß § 434 BGB der gelieferten Ware darstellt.
9.3 Haften wir gemäß § 9.1 a) für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung ist jedoch beschränkt auf vorstehende Haftungsbeschränkungen gemäß Satz 1 gilt in gleicher Weise für Schäden, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben auf Grund von grober Fahrlässigkeit oder die wir bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt hätten voraussehen müssenVorsatz von unseren Mitarbeitern oder Beauftragten verursacht werden, sofern diese nicht zu unseren Geschäftsführern oder leitenden Angestellten zählen.
5. Sofern wir dem Grunde nach zu Schadensersatz verpflichtet sind, haften wir
a) 9.4 Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist unsere Ersatzpflicht für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden beschränkt zudem auf 2,5% einen Betrag von EUR 1,0 Mio. je Schadensfall und insgesamt auf einen Betrag von EUR 2,0 Mio. je Kalenderjahr beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
9.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen (§ 9.1 bis § 9.4) gelten nicht, soweit unsere Haftung auf Grund der Bestimmungen des Jahresnettoumsatzes Produkthaftungsgesetzes zwingend ist oder wenn Ansprüche aus einer Verletzung des vorangegangenen Kalenderjahres mit dem Kunden pro SchadensereignisLebens, maximal 5% des Jahresnettoumsatzes Körpers oder der Gesundheit gegen uns geltend gemacht werden.
9.6 Fehlt unserer Leistung eine garantierte Eigenschaft, haften wir nur für solche Schäden, deren Ausbleiben Gegenstand der Garantie war.
9.7 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den § 9.1 bis § 9.6 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des vorangegangenen Kalenderjahres mit dem Kunden pro Jahr. Sollte mit dem Kunden kein Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr entstanden seingeltend gemachten Anspruches - ausgeschlossen.
9.8 Soweit unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder gemäß § 9.1 bis § 9.7 eingeschränkt ist, gilt stattdessen der Umsatz des Kalenderjahres des Schadensereignisses als Bezugsgröße. Diese Beschränkung der Haftung gilt auch bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Begrenzung des Haftungsumfangs gilt abweichend von Ziffer A.XI.3. dieser AGB dies auch im Fall einer Haftung aus grober FahrlässigkeitHinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
b) bei mittelbaren Schäden und Schäden, die Folge von Mängeln unserer Lieferung oder Leistung sind, auf solche Schäden, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Lieferung oder Leistung typischerweise zu erwarten sind. Eine Haftung für entgangene Gewinne und Einnahmen ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
c) bei Vertragsstrafen und pauschalisiertem Schadensersatz, die/den der Kunde im Zusammenhang mit unserer Lieferung oder Leistung an Dritte schuldet, haften wir auf diese nur, falls dies mit uns ausdrücklich in Textform vereinbart ist oder der Kunde uns vor unserem Vertragsschluss mit ihm in Textform auf dieses Risiko hingewiesen hat.
6. Unabhängig vom Vertretenmüssen haften wir nicht für technische Auskünfte, die wir geben oder beratend tätig werden, sofern diese Auskünfte oder Beratung nicht zu unserem geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang einschließlich Nebenpflichten gehören. In solchen Fällen erfolgt dies aus reiner Gefälligkeit und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
7. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch gegenüber Dritten. Sie gelten auch, wenn unsere Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, deren Verschulden wir nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben, für uns tätig werden. Diese Bestimmungen finden auch zu Gunsten dieser Personen selbst Anwendung.
8. Abweichend von § 438 BGB und § 634 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln der Lieferung oder Leistung 24 Monate ab Ablieferung bzw. Leistungserbringung. Ist nach dem Gesetz oder nach diesen AGB eine Abnahme der Leistung erforderlich, verjähren diese Ansprüche binnen 24 Monate ab Abnahme der vertraglichen Leistung bzw. binnen 24 Monate nachdem die Leistung als abgenommen gilt. Die Abnahme bestimmt sich, sofern diese AGB keine abweichenden Bestimmungen treffen, nach dem Gesetz. Unberührt hiervon bleibt die in § 548 Abs. 1 BGB getroffene Bestimmung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Serviceleistungen
Haftung auf Schadensersatz. 1Die nachfolgenden Regeln gelten unabhängig vom Rechtsgrund für sämtliche Schadensersatzansprüche des Bestellers.
8.1. Unsere Haftung auf SchadensersatzDer Lieferer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet er nur nach dem Produkthaftungsgesetz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist nach Maßgabe dieser Ziffer A.XI. eingeschränkt. Gleiches gilt für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen der Mangelhaftigkeit unserer Lieferungen und Leistungen.
2. Wir haften unbeschränktVerletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit wir einen der Lieferer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Bestellers, z. B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Die Regelungen der Ware übernommen habenSätze 3 und 4 dieses Abs. 1 gelten nicht, es sich um Schäden handelt, die aus soweit der Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren gehaftet wird (oder soweit der Lieferer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat).
8.2. Die Regelung der vorstehenden Ziff. 7.1. erstreckt sich die Haftung auf Schadenersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Produkthaftungsgesetz Schuldverhältnis oder anderen zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ergibtaus unerlaubter Handlung. Diese Haftung bleibt unberührt von Sie gilt auch für den nachfolgenden BestimmungenAnspruch auf Ersatz vergeblicher Anwendungen.
38.3. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt istBei Verletzung sonstiger Vertragspflichten, bleibt von die keine wesentlichen Vertragspflichten im oben beschriebenen Sinne sind, haftet der Lieferer nur für den folgenden Bestimmungen auch unsere Haftung für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unberührtvertragstypischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden.
48.4. Im Fall einfacher Fahrlässigkeit haften wirFalle einer lediglich leicht fahrlässigen Verletzung haftet der Lieferer nicht, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt sofern er nicht mit der Leistung in eigenen AngelegenheitenVerzug ist. Dasselbe gilt bei grob fahrlässiger Verletzung sonstiger Vertragspflichten durch solche Erfüllungsgehilfen, unerheblichen Pflichtverletzungen), nur für Schäden, soweit es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darfkeine leitenden Angestellten sind.
8.5. Die Haftung ist jedoch beschränkt auf Schäden, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der verkehrsüblichen Sorgfalt hätten voraussehen müssenMitarbeiter des Lieferers.
5. Sofern wir dem Grunde nach zu Schadensersatz verpflichtet sind, haften wir
a) für Sachschäden und daraus resultierende Vermögensschäden beschränkt auf 2,5% des Jahresnettoumsatzes des vorangegangenen Kalenderjahres mit dem Kunden pro Schadensereignis, maximal 5% des Jahresnettoumsatzes des vorangegangenen Kalenderjahres mit dem Kunden pro Jahr. Sollte mit dem Kunden kein Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr entstanden sein, gilt stattdessen der Umsatz des Kalenderjahres des Schadensereignisses als Bezugsgröße. Diese Beschränkung der Haftung gilt auch bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten8.6. Die Begrenzung des Haftungsumfangs gilt abweichend von Ziffer A.XI.3. dieser AGB vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch im Fall einer Haftung aus grober Fahrlässigkeitzugunsten der vom Lieferer beauftragten Dritten.
b) bei mittelbaren Schäden und Schäden, die Folge von Mängeln unserer Lieferung oder Leistung sind, auf solche Schäden, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Lieferung oder Leistung typischerweise zu erwarten sind8.7. Eine Haftung für entgangene Gewinne und Einnahmen ist in diesen Fällen Weitere Ansprüche - aus welchen Rechtsgründen auch immer - sind ausgeschlossen.
c) bei Vertragsstrafen und pauschalisiertem Schadensersatz8.8. Soweit dem Lieferer kein Vorsatz zur Last fällt oder Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, die/den der Kunde im Zusammenhang mit unserer Lieferung Gesundheit oder Leistung an Dritte schuldetdes Körpers einer Person geltend gemacht werden, haften wir auf diese nur, falls dies mit uns ausdrücklich in Textform vereinbart ist oder der Kunde uns vor unserem Vertragsschluss mit ihm in Textform auf dieses Risiko hingewiesen hat.
6verjähren Schadenersatzansprüche innerhalb eines Jahres ab Lieferung. Unabhängig vom Vertretenmüssen haften wir Die Verjährung innerhalb eines Jahres gilt jedoch nicht für technische AuskünfteAnsprüche, die wir geben oder beratend tätig werdensoweit sie in §§ 478, sofern diese Auskünfte oder Beratung nicht zu unserem geschuldeten479, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang einschließlich Nebenpflichten gehören. In solchen Fällen erfolgt dies aus reiner Gefälligkeit und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
7. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch gegenüber Dritten. Sie gelten auch, wenn unsere Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, deren Verschulden wir nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben, für uns tätig werden. Diese Bestimmungen finden auch zu Gunsten dieser Personen selbst Anwendung.
8. Abweichend von § 438 BGB und § 634 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln der Lieferung oder Leistung 24 Monate ab Ablieferung bzw. Leistungserbringung. Ist nach dem Gesetz oder nach diesen AGB eine Abnahme der Leistung erforderlich, verjähren diese Ansprüche binnen 24 Monate ab Abnahme der vertraglichen Leistung bzw. binnen 24 Monate nachdem die Leistung als abgenommen gilt. Die Abnahme bestimmt sich, sofern diese AGB keine abweichenden Bestimmungen treffen, nach dem Gesetz. Unberührt hiervon bleibt die in § 548 Abs. 1 Nr. 2, 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB getroffene Bestimmunggeregelt sind.
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Samples: Kaufvertrag
Haftung auf Schadensersatz. 110.1. Unsere Solutive haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung von Solutive für Schäden aufgrund einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist auf Schadensersatzvertragstypische, gleich aus welchem Rechtsgrundvorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Kardinalpflicht liegt vor, ist nach Maßgabe dieser Ziffer A.XIwenn ihre Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Service-Auftrags überhaupt erst ermöglicht und der Kunde regelmäßig auf ihre Einhaltung vertrauen darf. eingeschränkt. Gleiches gilt für Die Haftung von Solutive auf Schadensersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen der Mangelhaftigkeit unserer Lieferungen und Leistungenfür die einfach fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist ausgeschlossen.
210.2. Wir haften unbeschränktBei der Feststellung, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen ob Solutive ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann.
10.3. Der typische und vorhersehbare Schaden im Sinne der Ziff. 10.1 ist der Höhe nach auf den einfachen Betrag der im jeweiligen Leistungsschein vereinbarten Vergütung für jeden einzelnen Schadensfall aus dem jeweiligen Service-Auftrag und für sämtliche Schadensfälle aus einem Service-Auftrag insgesamt auf die doppelte Höhe der Vergütung aus dem jeweiligen Service-Auftrag beschränkt. Bei der Berechnung der Höhenbegrenzung dürfen nur solche Vermögensschäden berücksichtigt werden, die aufgrund einfacher Fahrlässigkeit von Solutive verursacht wurden.
10.4. Solutive weist ausdrücklich darauf hin, dass es dem Kunden selbst obliegt, für eine eigene Datensicherung und die Überprüfung ihres Erfolgs zu sorgen sowie diese Datensicherung wiederum regelmäßig zu sichern und zu überprüfen. Solutive haftet nach Maßgabe dieser Servicebedingungen für den Verlust von Daten und Inhalten nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre. Solutive haftet ferner nicht für den Verlust von Programmerweiterungen des Kunden an dem Arbeitsergebnis oder eine Garantie für Schäden, die durch Datenveränderungen aufgrund derartiger Programmerweiterungen entstanden sind.
10.5. Solutive wird ein Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen zugerechnet.
10.6. Für von dem Kunden oder Dritten, die keine Erfüllungsgehilfen von Solutive sind – insbesondere Kunden, Subunternehmern des Kunden oder im Konzern mit dem Kunden verbundene Unternehmen –, gelieferte oder sonst überlassene Daten und Informationen übernimmt Solutive nicht die inhaltliche Verantwortung. Für Solutive besteht keine Pflicht, die gelieferten Daten und Informationen auf ihre Rechtmäßigkeit, Richtigkeit oder Geeignetheit zu prüfen. Solutive haftet insbesondere nicht für die Beschaffenheit urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche, datenschutzrechtliche oder sonstige gesetzliche Zulässigkeit dieser Daten und Informationen sowie die Zulässigkeit ihrer Einstellung in das Arbeitsergebnis oder sonstige Bestandteile der Ware übernommen habenSOFTWARE und ihres Abrufs. Sollte Solutive durch Dritte entgegen dieser Haftungsverteilung in Anspruch genommen werden oder Adressat behördlicher oder gerichtlicher Verfügungen sein, es sich um stellt der Kunde Solutive im Innenverhältnis von sämtlichen Ansprüchen und hieraus resultierenden Kosten frei. Hiervon sind auch die Kosten für die Rechtsverteidigung erfasst.
10.7. Schadensersatzansprüche gegen Solutive verjähren spätestens innerhalb eines Jahres ab Projektende. Eine kürzere gesetzliche Verjährung bleibt unberührt. Für Schadensersatzansprüche bei Schäden handelt, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch Solutive oder sich einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen oder für Schadensersatzansprüche bei Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Solutive oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, gelten in Abweichung von den vorstehenden Sätzen die gesetzlichen Fristen.
10.8. Sämtliche vorstehenden und in diesen Servicebedingungen enthaltenen Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung wegen Vorsatz, aus dem Produkthaftungsgesetz und wegen Garantien bleibt unberührt.
10.9. Sämtliche in diesem Vertrag enthaltenen Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen von Solutive gelten auch zu Gunsten ihrer Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter sowie für die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz oder anderen zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ergibtunerlaubter Handlung. Diese 10.10.Die Regelungen in dieser Ziff. 10 gelten entsprechend für die Haftung bleibt unberührt von Solutive auf den nachfolgenden Bestimmungen.
3. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, bleibt Ersatz vergeblicher Aufwendungen sowie für die Schadensersatzhaftung von den folgenden Bestimmungen auch unsere Haftung für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unberührt.
4. Im Fall einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten, unerheblichen Pflichtverletzungen), nur für SchädenSolutive, soweit es sich bei den Services um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten Dienstleistungen handelt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist jedoch beschränkt auf Schäden, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt hätten voraussehen müssen.
5. Sofern wir dem Grunde nach zu Schadensersatz verpflichtet sind, haften wir
a) für Sachschäden und daraus resultierende Vermögensschäden beschränkt auf 2,5% des Jahresnettoumsatzes des vorangegangenen Kalenderjahres mit dem Kunden pro Schadensereignis, maximal 5% des Jahresnettoumsatzes des vorangegangenen Kalenderjahres mit dem Kunden pro Jahr. Sollte mit dem Kunden kein Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr entstanden sein, gilt stattdessen der Umsatz des Kalenderjahres des Schadensereignisses als Bezugsgröße. Diese Beschränkung der Haftung gilt auch bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Begrenzung des Haftungsumfangs gilt abweichend von Ziffer A.XI.3. dieser AGB auch im Fall einer Haftung aus grober Fahrlässigkeit.
b) bei mittelbaren Schäden und Schäden, die Folge von Mängeln unserer Lieferung oder Leistung sind, auf solche Schäden, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Lieferung oder Leistung typischerweise zu erwarten sind. Eine Haftung für entgangene Gewinne und Einnahmen ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
c) bei Vertragsstrafen und pauschalisiertem Schadensersatz, die/den der Kunde im Zusammenhang mit unserer Lieferung oder Leistung an Dritte schuldet, haften wir auf diese nur, falls dies mit uns ausdrücklich in Textform vereinbart ist oder der Kunde uns vor unserem Vertragsschluss mit ihm in Textform auf dieses Risiko hingewiesen hat.
6. Unabhängig vom Vertretenmüssen haften wir nicht für technische Auskünfte, die wir geben oder beratend tätig werden, sofern diese Auskünfte oder Beratung nicht zu unserem geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang einschließlich Nebenpflichten gehören. In solchen Fällen erfolgt dies aus reiner Gefälligkeit und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
7. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch gegenüber Dritten. Sie gelten auch, wenn unsere Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, deren Verschulden wir nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben, für uns tätig werden. Diese Bestimmungen finden auch zu Gunsten dieser Personen selbst Anwendung.
8. Abweichend von § 438 BGB und § 634 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln der Lieferung oder Leistung 24 Monate ab Ablieferung bzw. Leistungserbringung. Ist nach dem Gesetz oder nach diesen AGB eine Abnahme der Leistung erforderlich, verjähren diese Ansprüche binnen 24 Monate ab Abnahme der vertraglichen Leistung bzw. binnen 24 Monate nachdem die Leistung als abgenommen gilt. Die Abnahme bestimmt sich, sofern diese AGB keine abweichenden Bestimmungen treffen, nach dem Gesetz. Unberührt hiervon bleibt die in § 548 Abs. 1 BGB getroffene Bestimmung.
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Haftung auf Schadensersatz. 1. Unsere Haftung auf Schadensersatz8.1 Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche (im folgenden „Schadensersatzansprüche“) des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrundwelchen Rechtsgründen, ist nach Maßgabe dieser Ziffer A.XI. eingeschränkt. Gleiches gilt für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen insbesondere aus der Mangelhaftigkeit Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, sofern nachfolgend nicht ein anderes bestimmt ist.
8.2 Die Geltendmachung von Mangelschäden aufgrund von Mängeln unserer Lieferungen und Leistungen.
2bzw. Leistungen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Mängel sind vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch fahrlässige erhebliche Pflichtverletzung verschuldet. Die Geltendmachung von Mangelfolgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinns, aufgrund solcher Mängel ist ausgeschlossen, soweit wir den Mangel nur leicht fahrlässig oder unverschuldet verursacht haben. Dies gilt insbesondere dann, wenn wir eine Nacherfüllung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht durchführen können. Wir haften unbeschränktfür Mangelfolgeschäden, die unter §437 Nr.3 BGB und §634 Nr.4 BGB fallen, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8.3 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8.4 Der Kunde ist zur Schadensminderung verpflichtet und hat durch geeignete und zumutbare Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere durch Überwachung, sicherzustellen, daß ein etwaiger, durch unserer Lieferungen bzw. Leistungen eintretender Schaden so gering wie möglich gehalten wird.
8.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche gemäß §§1, 4 Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, für die Verletzung des Lebens, bei Eintritt von Körper- und Gesundheitsschäden, im Falle der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft (Beschaffenheitsgarantie) oder bei einer fahrlässigen erheblichen Verletzung unserer Pflichten. Auch in diesen Fällen ist unsere Haftung für Fahrlässigkeit jedoch auf der vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen nicht eine Verletzung des Lebens, ein Körper- oder Gesundheitsschaden oder eine Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft vorliegt oder etwas anderes vereinbart wurde.
8.6 Die Regelungen in Ziffer 8 dieser Lieferbedingungen ändern nicht die Beschaffenheit gesetzlichen Beweislastvorschriften.
8.7 Die Verjährung der Ware übernommen habenAnsprüche zwischen uns und dem Kunden richtet sich nach Ziffer 7.3 der Lieferbedingungen, es sich um Schäden handelt, die soweit nicht Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren oder sich die Haftung aus deliktischen Produzentenhaftung (§§ 823 ff. BGB) und dem Produkthaftungsgesetz oder anderen zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ergibt. Diese Haftung bleibt unberührt von den nachfolgenden Bestimmungenbetroffen sind.
3. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, bleibt von den folgenden Bestimmungen auch unsere Haftung für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unberührt.
4. Im Fall einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten, unerheblichen Pflichtverletzungen), nur für Schäden, soweit es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist jedoch beschränkt auf Schäden, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt hätten voraussehen müssen.
5. Sofern wir dem Grunde nach zu Schadensersatz verpflichtet sind, haften wir
a) für Sachschäden und daraus resultierende Vermögensschäden beschränkt auf 2,5% des Jahresnettoumsatzes des vorangegangenen Kalenderjahres mit dem Kunden pro Schadensereignis, maximal 5% des Jahresnettoumsatzes des vorangegangenen Kalenderjahres mit dem Kunden pro Jahr. Sollte mit dem Kunden kein Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr entstanden sein, gilt stattdessen der Umsatz des Kalenderjahres des Schadensereignisses als Bezugsgröße. Diese Beschränkung der Haftung gilt auch bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Begrenzung des Haftungsumfangs gilt abweichend von Ziffer A.XI.3. dieser AGB auch im Fall einer Haftung aus grober Fahrlässigkeit.
b) bei mittelbaren Schäden und Schäden, die Folge von Mängeln unserer Lieferung oder Leistung sind, auf solche Schäden, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Lieferung oder Leistung typischerweise zu erwarten sind. Eine Haftung für entgangene Gewinne und Einnahmen ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
c) bei Vertragsstrafen und pauschalisiertem Schadensersatz, die/den der Kunde im Zusammenhang mit unserer Lieferung oder Leistung an Dritte schuldet, haften wir auf diese nur, falls dies mit uns ausdrücklich in Textform vereinbart ist oder der Kunde uns vor unserem Vertragsschluss mit ihm in Textform auf dieses Risiko hingewiesen hat.
6. Unabhängig vom Vertretenmüssen haften wir nicht für technische Auskünfte, die wir geben oder beratend tätig werden, sofern diese Auskünfte oder Beratung nicht zu unserem geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang einschließlich Nebenpflichten gehören. In solchen Fällen erfolgt dies aus reiner Gefälligkeit und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
7. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch gegenüber Dritten. Sie gelten auch, wenn unsere Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, deren Verschulden wir nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben, für uns tätig werden. Diese Bestimmungen finden auch zu Gunsten dieser Personen selbst Anwendung.
8. Abweichend von § 438 BGB und § 634 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln der Lieferung oder Leistung 24 Monate ab Ablieferung bzw. Leistungserbringung. Ist nach dem Gesetz oder nach diesen AGB eine Abnahme der Leistung erforderlich, verjähren diese Ansprüche binnen 24 Monate ab Abnahme der vertraglichen Leistung bzw. binnen 24 Monate nachdem die Leistung als abgenommen gilt. Die Abnahme bestimmt sich, sofern diese AGB keine abweichenden Bestimmungen treffen, nach dem Gesetz. Unberührt hiervon bleibt die in § 548 Abs. 1 BGB getroffene Bestimmung.
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