Haftung auf Schadensersatz. 12.1 Der Verlag haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Ziffern 12.2 bis 12.6. 12.2 Der Verlag haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Le- bens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verlags oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom Verlag gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder we- gen arglistig verschwiegener Mängel. 12.3 Der Verlag haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vor- hersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Ver- letzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regel- mäßig vertrauen darf. 12.4 Der Verlag haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf EUR 25.000,00 je Schadensfall. 12.5 Die verschuldensunabhängige Haftung des Verlags für bereits bei Ver- tragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Halbsatz 1 BGB wird aus- geschlossen. 12.6 Eine Haftung nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes bleibt unbe- rührt.
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Haftung auf Schadensersatz. 12.1 Der Verlag haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Ziffern 12.2 bis 12.6.
12.2 Der Verlag haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Le- bensLebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verlags oder eines seiner gesetzlichen gesetzli- chen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom Verlag gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder we- gen wegen arglistig verschwiegener Mängel.
12.3 Der Verlag haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vor- hersehbaren vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Ver- letzung fahrläs- sigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Vertrags- wesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße ordnungs- gemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regel- mäßig regelmäßig vertrauen darf.
12.4 Der Verlag haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf EUR 25.000,00 je Schadensfall.
12.5 Die verschuldensunabhängige Haftung des Verlags für bereits bei Ver- tragsschluss Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Halbsatz 1 BGB wird aus- geschlossenausgeschlossen.
12.6 Eine Haftung nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes bleibt unbe- rührtunberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung auf Schadensersatz. 12.1 Der Verlag haftet8.1. Wir haften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
8.2. Im Übrigen ist unsere Haftung wegen Pflichtverletzungen und unsere außervertragliche Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für grobes Verschulden unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter und einfachen Erfüllungsgehilfen ist hierbei ausgeschlossen.
8.3. Ausgenommen von Xxxx. 10.2 ist die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten). In diesem Falle haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit für eigenes Verschulden sowie für das Verschulden eines unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter oder einfachen Erfüllungsgehilfen.
8.4. Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung wir bei Vertragsschluss aufgrund der uns zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen mussten.
8.5. Eine weitergehende Haftung ist unabhängig von ihrem Rechtsgrund ausgeschlossen. Wir haften insbesondere nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbaren Schäden, Mangelfolgeschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter.
8.6. Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten gleichermaßen für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB).
8.7. Gegen uns gerichtete Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen verjähren innerhalb von zwei Jahren ab dem gesetzlich geregelten Beginn der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe Verjährungsfrist, spätestens jedoch ab Ablieferung der folgenden Ziffern 12.2 bis 12.6Sache.
12.2 Der Verlag haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung 8.8. Mit den vorstehenden Regelungen ist eine Beweislastumkehr zum Nachteil des Le- bens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verlags oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom Verlag gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder we- gen arglistig verschwiegener MängelKäufers nicht verbunden.
12.3 Der Verlag haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vor- hersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Ver- letzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen8.9. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regel- mäßig vertrauen darfSchadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
12.4 Der Verlag haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf EUR 25.000,00 je Schadensfall.
12.5 Die verschuldensunabhängige Haftung des Verlags für bereits bei Ver- tragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Halbsatz 1 BGB wird aus- geschlossen.
12.6 Eine Haftung nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes bleibt unbe- rührt.
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Samples: Sales Contracts
Haftung auf Schadensersatz. 12.1 Der Verlag haftetDie Limón GmbH leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem RechtsgrundRechtsgrund (z. B. aus rechts- geschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Sach- und Rechtsmängeln, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur nach Maßgabe der folgenden Ziffern 12.2 bis 12.6.in folgendem Umfang:
12.2 Der Verlag 11.1. Die Limón GmbH haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Le- bensvorsätzlich oder grob fahrlässig durch ihn, des Körpers seine gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder der Gesundheit sowie für Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden.
11.2. Im Übrigen haftet die Limón GmbH nur, soweit durch sie, ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Kardinalpflicht verletzt wird. Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit die Grundlage des Verlags oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom Verlag gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder we- gen arglistig verschwiegener Mängel.
12.3 Der Verlag haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vor- hersehbaren Schadens für solche SchädenVertrags bilden, die auf einer leicht fahrlässigen Ver- letzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung entscheidend für den Abschluss des Vertrags überhaupt erst ermöglichen waren und auf deren Einhaltung Erfüllung der Vertragspartner regel- mäßig Auftraggeber vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens beschränkt.
12.4 11.3. Soweit die Limón GmbH nach Nr. 11.2 dem Grunde nach für Schäden Ersatz leistet, ist das auf direkte Schäden begrenzt, d. h. die Limón GmbH haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Mangelfolgeschäden, sowie andere und vergleichbare mittelbare Schäden.
11.4. Soweit die Limón GmbH nach Nr. 11.2 dem Grunde nach für Schäden Ersatz leistet, ist die Ersatzpflicht entsprechend unserer Versicherungsgrenzen im Bereich Dienstleistung für Sach- und Vermögensschäden auf eine Mio. Euro je Schadensfall sowie im Bereich Software für Vermögensschäden auf zwei Mio. Euro und für Sachschäden auf fünf Mio. Euro beschränkt.
11.5. Soweit die Limón GmbH Verzug oder Unmöglichkeit der Leistung zu vertreten hat, ist der Auftraggeber berechtigt Schadenersatz zu verlangen. Der Verlag Anspruch beschränkt sich auf 5 % des Preises desjenigen Teils der Lieferung oder Leistung, welcher wegen der Unmöglichkeit bzw. des Verzugs nicht oder nicht rechtzeitig zweckdienlich verwendet werden kann; im Falle des Verzugs zusätzlich auf 0,5 % des Preises für jede vollendete Woche des Verzugs. Nr. 11.1 bleibt unberührt.
11.6. Die Limón GmbH haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf EUR 25.000,00 je Schadensfallden Verlust von Daten nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.
12.5 11.7. Die verschuldensunabhängige Haftung des Verlags der Limón GmbH auf Schadensersatz (§ 536 a BGB) für bereits bei Ver- tragsschluss Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abswird ausgeschlossen. 1 Halbsatz 1 BGB wird aus- geschlossenNr. 11.1 bleibt unberührt.
12.6 11.8. Soweit die Limón GmbH technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
11.9. Eine Haftung nach Maßgabe Änderung der Beweislast zum Nachteil des Produkthaftungsgesetzes bleibt unbe- rührtAuftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
11.10. Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen ohne Beschränkungen.
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Samples: Allgemeine Auftragsbedingungen
Haftung auf Schadensersatz. 12.1 Der Verlag 8.1 Vorbehaltlich der Regelungen in § 8.2 sind Schadenersatzansprüche, insbesondere bezüglich Mangelfolgeschäden (einschließlich entgangenem Gewinn), gegen den AN ausgeschlossen, es sei denn,
(i) dem AN fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last oder
(ii) es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), in welchem Fall der AN auch bei einfacher Fahrlässigkeit haftet. Soweit der AN nach dem vorstehenden Satz Schadenersatz schuldet, gleich aus welchem Rechtsgrundist seine Haftung der Höhe nach jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Ziffern 12.2 bis 12.6es sei denn, ihm fällt Vorsatz zur Last.
12.2 8.2 Der Verlag haftet unbeschränkt für Schäden aus Haftungsausschluss in § 8.1 gilt nicht bei Schadenersatzansprüchen
(i) gemäß Produkthaftungsgesetz,
(ii) aufgrund der Verletzung des Le- bensLebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie und
(iii) nach Übernahme einer Garantie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verlags oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung das Vorhandensein einer vom Verlag gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder we- gen arglistig verschwiegener Mängel(Beschaffenheitsgarantie).
12.3 Der Verlag haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vor- hersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Ver- letzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner 8.3 Eine Änderung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regel- mäßig vertrauen darfBeweislastregelungen ist mit den Regelungen in § 8 nicht verbunden.
12.4 Der Verlag haftet 8.4 Soweit die Haftung des AN ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf EUR 25.000,00 je Schadensfalldie persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
12.5 Die verschuldensunabhängige Haftung des Verlags für bereits bei Ver- tragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Halbsatz 1 BGB wird aus- geschlossen8.5 Etwaige Schadenersatzansprüche verjähren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
12.6 Eine Haftung nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes bleibt unbe- rührt.
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Haftung auf Schadensersatz. 12.1 Der Verlag Die FNG haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Ziffern 12.2 bis 12.6.
12.2 Der Verlag Die FNG haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Le- bensLebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verlags der FNG oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom Verlag von der FNG gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder we- gen wegen arglistig verschwiegener Mängel.
12.3 Der Verlag Die FNG haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vor- hersehbaren vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Ver- letzung fahrlässi- gen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regel- mäßig regelmäßig vertrauen darf.
12.4 Der Verlag Die FNG haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt be- grenzt auf EUR 25.000,00 je Schadensfall.
12.5 Die verschuldensunabhängige Haftung des Verlags der FNG für bereits bei Ver- tragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Halbsatz 1 BGB wird aus- geschlossenausgeschlossen.
12.6 Eine Haftung nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes bleibt unbe- rührtunberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung auf Schadensersatz. 12.1 Der Verlag haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Ziffern 12.2 bis 12.6.
12.2 Der Verlag haftet unbeschränkt 10.1 Wir haften für Schäden aus der Verletzung des Le- bensLebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Ge- sundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
10.2 Im Übrigen ist unsere Haftung wegen Pflichtverletzungen und unsere außervertragli- che Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für Schädengrobes Verschulden unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter und einfacher Erfüllungsgehilfen ist hierbei ausgeschlossen.
10.3 Die Haftungsbegrenzung bzw. der Haftungsausschluss gemäß Ziff. 10.2 Satz 1 gilt nicht für die Verletzung solcher Vertragspflichten, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verlags oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom Verlag gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder we- gen arglistig verschwiegener Mängel.
12.3 Der Verlag haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vor- hersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Ver- letzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung Durchfüh- rung des Vertrags Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regel- mäßig Ver- tragspartner vertrauen darfdarf (sogenannte Kardinalspflichten oder vertragswesentliche Pflichten).
12.4 Der Verlag haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt 10.4 Die Haftung ist auf EUR 25.000,00 je Schadensfallden vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung wir bei Vertragsschluss aufgrund der uns zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen mussten.
12.5 Die verschuldensunabhängige 10.5 Eine weitergehende Haftung des Verlags ist unabhängig von ihrem Rechtsgrund ausgeschlossen. Wir haften insbesondere nicht für bereits bei Ver- tragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Halbsatz 1 BGB wird aus- geschlossenmangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter.
12.6 Eine Haftung 10.6 Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten gleichermaßen für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB).
10.7 Gegen uns gerichtete Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren innerhalb von zwei Jahren ab dem gesetzlich geregelten Beginn der Ver- jährungsfrist, spätestens jedoch ab Ablieferung der Sache.
10.8 Mit den vorstehenden Regelungen ist eine Beweislastumkehr zum Nachteil des Ver- tragspartners nicht verbunden.
10.9 Schadensersatzansprüche nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes bleibt unbe- rührtdem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
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Haftung auf Schadensersatz. 12.1 13.1 Der Verlag haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet auf Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Ziffern 12.2 bis 12.6dieser Ziffer 13.
12.2 13.2 Der Verlag haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Le- bensLebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verlags oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden wegen der bei Nichteinhaltung einer vom Verlag gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder we- gen wegen arglistig verschwiegener Mängel.
12.3 13.3 Der Verlag haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vor- hersehbaren vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Ver- letzung Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags Vertrages überhaupt erst ermöglichen ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regel- mäßig regelmäßig vertrauen darf.
12.4 14.4 Der Verlag haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf EUR 25.000,00 je Schadensfall.
12.5 14.5 Sonstige Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung Vorschriften des Verlags für bereits bei Ver- tragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Halbsatz 1 BGB wird aus- geschlossenProdukthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
12.6 Eine Haftung nach Maßgabe 13.6 Die Einschränkungen dieser Ziffer 13 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Produkthaftungsgesetzes bleibt unbe- rührtVerlags, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung auf Schadensersatz. 12.1 Der Verlag haftet14.1. Die nachfolgenden Regelungen zur Haftung des Auftragnehmers gelten für alle Schadensersatzansprüche und Haftungsfälle unabhängig davon, gleich aus auf welchem RechtsgrundRechtsgrund sie beruhen (z.B. Gewährleistung, im Rahmen Unmöglichkeit, Pflichtverletzung, Vorliegen eines Leis- tungshindernisses, unerlaubte Handlung). Dagegen verbleibt es ausschließlich bei der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Ziffern 12.2 bis 12.6.
12.2 Der Verlag haftet unbeschränkt für Schäden Regelung für: Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Le- bensvon Leben, des Körpers Körper und Gesundheit, Ansprüche aufgrund arglistigen Verschweigens eines Mangels durch den Auftrag- nehmer oder wegen Fehlens einer Beschaffenheit, für welche der Gesundheit sowie für SchädenAuftragnehmer ei- ne Garantie übernommen hat, Ansprüche, die auf Vorsatz vorsätzlichem oder grober Fahrlässigkeit grob fahrlässigem Verhalten des Verlags oder eines seiner Auftragneh- mers selbst, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom Verlag gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder we- gen arglistig verschwiegener Mängel Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
12.3 14.2. Der Verlag Auftragnehmer haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vor- hersehbaren Schadens für solche Schädenleichte Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten, d.h. von Pflichten, die auf einer leicht fahrlässigen Ver- letzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst Vertrages oder den Vertragszweck ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regel- mäßig regelmäßig vertrauen darf. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung des Auftragnehmers begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss für den Auftragnehmer vorhersehbaren Schadens. Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers für leichte oder einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
12.4 Der Verlag haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt 14.3. Soweit der Auftragnehmer nach den vorstehenden Regelungen in Ziffer 14.2. haftet, ist die Haftung auf EUR 25.000,00 je Schadensfallden jeweiligen Auftragswert begrenzt. Sofern diese Summe nicht ange- messen erscheint, ein höherer Schaden droht oder bei Vertragsschluss vorhersehbar ist, macht der Vertragspartner den Auftragnehmer rechtzeitig hierauf aufmerksam, damit die Vertragspartner diese Begrenzung ändern können und der Auftragnehmer ggf. solche Schäden versichern kann.
12.5 14.4. Die verschuldensunabhängige Haftung des Verlags Auftragnehmers im Bereich mietrechtli- cher und ähnlicher Nutzungsverhältnisse für bereits bei Ver- tragsschluss Vertragsabschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Halbsatz 1 BGB Fehler wird aus- geschlossenausgeschlossen.
12.6 Eine Haftung nach Maßgabe 14.5. Ist ein schadensverursachendes Ereignis auf Übertragungswegen eines Dritten einge- treten, so beschränken sich die Ansprüche des Produkthaftungsgesetzes bleibt unbe- rührtVertragspartners gegen den Auftragnehmer darauf, etwaige Ansprüche gegen den Dritten an den Vertragspartner abzutreten.
14.6. Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Ausfall von Kommunikationsnetzen oder Gateways, Störungen im Bereich der Dienste von Carriern) hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten.
14.7. Der Vertragspartner kann einen Schaden nicht ersetzt verlangen, der bei der ihm obliegenden, angemessenen Datensicherung vermieden worden wäre.
14.8. Die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Nutzung der Leistungsergebnisse des Auftragnehmers hat der Vertragspartner auf eigene Initiative und Kosten zu prüfen.
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